Nationales, IT-gestütztes Register für Sorgerechtsvereinbarungen
- ShortId
-
15.3726
- Id
-
20153726
- Updated
-
28.07.2023 05:48
- Language
-
de
- Title
-
Nationales, IT-gestütztes Register für Sorgerechtsvereinbarungen
- AdditionalIndexing
-
28;1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Fragen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl müssen ohne Verzug und mit der grösstmöglichen Zuverlässigkeit und Sicherheit gelöst werden. Zurzeit werden Sorgerechtsvereinbarungen nicht flächendeckend registriert (vgl. dazu die Antwort des Bundesrates auf den Vorstoss 14.3527). Angesichts der hohen Mobilität unserer Gesellschaft sowie der einfachen Möglichkeit, IT-gestützte zentrale Register zu errichten, erstaunt es, dass bei Sorgerechtsvereinbarungen auf das Prinzip Hoffnung gesetzt wird. Dies widerspricht den Kindesinteressen. Aus diesem Grund ist zum Schutz der Interessen der Kinder als auch der Eltern sowie zur Sicherstellung raschen Handelns der Behörden gestützt auf umfassende Information (Kesb usw.) ein nationales Register aufzubauen bzw. sind bestehende Register zu ergänzen (z. B. Infostar).</p>
- <p>Der Gesetzgeber hat in der am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Gesetzesrevision darauf verzichtet, ein zentrales Register einzurichten, das im Einzelfall über das Sorgerecht Auskunft gibt. Der Nachweis, wem die elterliche Sorge zusteht, wird in der Schweiz im Bedarfsfall mit einem Gerichtsurteil, mit einer Verfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) oder mit einer schriftlichen Erklärung der Eltern gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten oder gegenüber der Kesb erbracht. Im internationalen Verhältnis kennt das Haager Übereinkommen einen entsprechenden Nachweis durch die Zentrale Behörde im Land des Aufenthaltes des Kindes.</p><p>Ob darüber hinaus ein Bedürfnis nach einem nationalen Register besteht, bedürfte zunächst einer vertieften Prüfung: Ausgangspunkt müsste eine Analyse der heutigen praktischen Bedürfnisse aller Betroffenen bilden, insbesondere der Familien, aber auch der betroffenen Behörden. Abzuklären wäre sodann, ob eine nationale Registerlösung die identifizierten Bedürfnisse praktisch zu decken vermöchte oder ob alternative Lösungsansätze bestehen. Zu prüfen wäre insbesondere, ob der Nutzen eines solchen Registers den Aufwand rechtfertigen würde, der durch die Einrichtung und Pflege der entsprechenden IT-Infrastruktur entstehen würde. Schliesslich wären mögliche Modelle aufzuzeigen, wie und durch wen dieses Register aufgebaut, betrieben, gespiesen und finanziert werden müsste. Auch die Personalkonsequenzen auf Stufe Gemeinde, Kantone und Bund wären zu veranschlagen.</p><p>Der Bundesrat beantragt angesichts dieser vielen offenen Punkte die Ablehnung der Motion. Er behält sich vor, im Zweitrat Antrag auf Änderung der Motion in einen Prüfauftrag zu stellen, falls die Motion entgegen seinem Antrag im Nationalrat angenommen werden sollte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne des Kindeswohls in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales, IT-gestütztes Register für Sorgerechtsvereinbarungen einzurichten.</p>
- Nationales, IT-gestütztes Register für Sorgerechtsvereinbarungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Fragen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl müssen ohne Verzug und mit der grösstmöglichen Zuverlässigkeit und Sicherheit gelöst werden. Zurzeit werden Sorgerechtsvereinbarungen nicht flächendeckend registriert (vgl. dazu die Antwort des Bundesrates auf den Vorstoss 14.3527). Angesichts der hohen Mobilität unserer Gesellschaft sowie der einfachen Möglichkeit, IT-gestützte zentrale Register zu errichten, erstaunt es, dass bei Sorgerechtsvereinbarungen auf das Prinzip Hoffnung gesetzt wird. Dies widerspricht den Kindesinteressen. Aus diesem Grund ist zum Schutz der Interessen der Kinder als auch der Eltern sowie zur Sicherstellung raschen Handelns der Behörden gestützt auf umfassende Information (Kesb usw.) ein nationales Register aufzubauen bzw. sind bestehende Register zu ergänzen (z. B. Infostar).</p>
- <p>Der Gesetzgeber hat in der am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Gesetzesrevision darauf verzichtet, ein zentrales Register einzurichten, das im Einzelfall über das Sorgerecht Auskunft gibt. Der Nachweis, wem die elterliche Sorge zusteht, wird in der Schweiz im Bedarfsfall mit einem Gerichtsurteil, mit einer Verfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) oder mit einer schriftlichen Erklärung der Eltern gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten oder gegenüber der Kesb erbracht. Im internationalen Verhältnis kennt das Haager Übereinkommen einen entsprechenden Nachweis durch die Zentrale Behörde im Land des Aufenthaltes des Kindes.</p><p>Ob darüber hinaus ein Bedürfnis nach einem nationalen Register besteht, bedürfte zunächst einer vertieften Prüfung: Ausgangspunkt müsste eine Analyse der heutigen praktischen Bedürfnisse aller Betroffenen bilden, insbesondere der Familien, aber auch der betroffenen Behörden. Abzuklären wäre sodann, ob eine nationale Registerlösung die identifizierten Bedürfnisse praktisch zu decken vermöchte oder ob alternative Lösungsansätze bestehen. Zu prüfen wäre insbesondere, ob der Nutzen eines solchen Registers den Aufwand rechtfertigen würde, der durch die Einrichtung und Pflege der entsprechenden IT-Infrastruktur entstehen würde. Schliesslich wären mögliche Modelle aufzuzeigen, wie und durch wen dieses Register aufgebaut, betrieben, gespiesen und finanziert werden müsste. Auch die Personalkonsequenzen auf Stufe Gemeinde, Kantone und Bund wären zu veranschlagen.</p><p>Der Bundesrat beantragt angesichts dieser vielen offenen Punkte die Ablehnung der Motion. Er behält sich vor, im Zweitrat Antrag auf Änderung der Motion in einen Prüfauftrag zu stellen, falls die Motion entgegen seinem Antrag im Nationalrat angenommen werden sollte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne des Kindeswohls in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales, IT-gestütztes Register für Sorgerechtsvereinbarungen einzurichten.</p>
- Nationales, IT-gestütztes Register für Sorgerechtsvereinbarungen
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