Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann. Umsetzung
- ShortId
-
15.3731
- Id
-
20153731
- Updated
-
28.07.2023 05:44
- Language
-
de
- Title
-
Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann. Umsetzung
- AdditionalIndexing
-
28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 1. Dezember 2014 habe ich eine Interpellation eingereicht (14.4040) zur Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann. Die Interpellation fragt, wie und in welchem Zeitraum der Bundesrat die zehn Empfehlungen, die in der Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann als Ausblick formuliert sind, umzusetzen gedenkt. </p><p>In seiner Antwort führt der Bundesrat Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung an, zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und des Frauenanteils in obersten Leitungsorganen, berichtet über die beiden Chancengleichheitsprogramme an Universitäten und Fachhochschulen, gesetzliche Revisionen zur Gleichstellung von Frau und Mann sowie über aussenpolitische Massnahmen wie die Agenda für eine nachhaltige Entwicklung post-2015 oder den Cedaw-Bericht. </p><p>Alle diese Massnahmen sind in der genannten Bilanz aufgeführt als Fortschritte bei der Gleichstellung von Frau und Mann. Nichtsdestotrotz kommt der Bericht, dessen Handlungsbedarf in einem partizipativen Vorgehen mit Schlüsselpersonen der Bundesverwaltung, Gleichstellungsbeauftragten, Nichtregierungsorganisationen und weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet wurde, zum Schluss, dass diese Einzelmassnahmen nicht ausreichen für die Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann, so, wie sie in der Bundesverfassung festgeschrieben und im Gleichstellungsgesetz konkretisiert ist. </p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, ein nationales Programm zur Förderung der Gleichstellung zu erstellen. Dieses Programm soll gemeinsam von Bund, Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft entwickelt und koordiniert unter der Federführung des Bundes umgesetzt werden. Es soll auf Forschung und bewährter Praxis basieren und sich auf Menschenrechtsstandards abstützen. Zudem soll das Programm ein systematisches Gleichstellungs-Monitoring für die Überprüfung der Entwicklung und Wirksamkeit der getroffenen gleichstellungspolitischen Massnahmen sowie griffige Mechanismen der Rechenschaftsablegung beinhalten. Das Programm soll die verschiedenen Pfeiler beinhalten, so, wie sie in den Empfehlungen 2 bis 9 der Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann festgehalten sind - wie beispielsweise Bildung, wirtschaftliche Unabhängigkeit, soziale Sicherheit oder Frauen in Führungspositionen.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 14.4040, "Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann. Umsetzung", festgehalten hat, besteht bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann nach wie vor in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Die in seiner Interpellationsantwort aufgeführten Massnahmen gehen denn auch in die Richtung der in der Bilanz des Aktionsplans enthaltenen Handlungsempfehlungen.</p><p>Für den Bundesrat ist die Legislaturplanung als übergreifendes Planungs- und Handlungsinstrument das zentrale Instrument für die Gestaltung einer kohärenten Politik und die Prioritätensetzung im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann. Die neue Legislaturplanung 2015-2019, welche der Bundesrat Anfangs 2016 verabschieden wird, statuiert in Ziel 9 die Förderung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Diese bildet gleichzeitig den Rahmen für die Jahresziele des Bundesrates, über deren Erreichung jeweils im Geschäftsbericht des Bundesrates Rechenschaft abzulegen ist. Dies betrifft auch die Gleichstellungsthematik.</p><p>Bei der Ausarbeitung der Legislaturplanung werden die Kantone mit einbezogen. Die Anhörung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) erfolgt in der zweiten Hälfte 2015. In diesem Rahmen können die Kantone ihre Anliegen betreffend die Gleichstellungspolitik des Bundes einbringen. Diesbezüglich und mit Blick auf die Forderung der Motionärin nach einem nationalen Programm unter der Federführung des Bundes gilt es jedoch zu beachten, dass auch die Kantone verpflichtet sind, den Gleichstellungsauftrag der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3 BV, SR 101) in ihrem je eigenen Zuständigkeitsbereich und entsprechend den jeweiligen kantonalen und kommunalen Gegebenheiten umzusetzen.</p><p>Hinsichtlich des Einbezugs weiterer Akteurinnen und Akteure bei der Gestaltung und Umsetzung der Gleichstellungspolitik ist darauf hinzuweisen, dass das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eng mit den kantonalen und kommunalen Gleichstellungsfachstellen zusammenarbeitet und im regelmässigen Austausch mit der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft steht.</p><p>Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes stellt sich auch die Frage der Finanzierbarkeit des von der Motionärin gewünschten nationalen Programms, würde dieses doch zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich machen.</p><p>Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen ein nationales Programm zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann als nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat, ein nationales Programm zur Förderung der Gleichstellung zu erstellen.</p>
- Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann. Umsetzung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 1. Dezember 2014 habe ich eine Interpellation eingereicht (14.4040) zur Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann. Die Interpellation fragt, wie und in welchem Zeitraum der Bundesrat die zehn Empfehlungen, die in der Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann als Ausblick formuliert sind, umzusetzen gedenkt. </p><p>In seiner Antwort führt der Bundesrat Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung an, zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und des Frauenanteils in obersten Leitungsorganen, berichtet über die beiden Chancengleichheitsprogramme an Universitäten und Fachhochschulen, gesetzliche Revisionen zur Gleichstellung von Frau und Mann sowie über aussenpolitische Massnahmen wie die Agenda für eine nachhaltige Entwicklung post-2015 oder den Cedaw-Bericht. </p><p>Alle diese Massnahmen sind in der genannten Bilanz aufgeführt als Fortschritte bei der Gleichstellung von Frau und Mann. Nichtsdestotrotz kommt der Bericht, dessen Handlungsbedarf in einem partizipativen Vorgehen mit Schlüsselpersonen der Bundesverwaltung, Gleichstellungsbeauftragten, Nichtregierungsorganisationen und weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet wurde, zum Schluss, dass diese Einzelmassnahmen nicht ausreichen für die Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann, so, wie sie in der Bundesverfassung festgeschrieben und im Gleichstellungsgesetz konkretisiert ist. </p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, ein nationales Programm zur Förderung der Gleichstellung zu erstellen. Dieses Programm soll gemeinsam von Bund, Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft entwickelt und koordiniert unter der Federführung des Bundes umgesetzt werden. Es soll auf Forschung und bewährter Praxis basieren und sich auf Menschenrechtsstandards abstützen. Zudem soll das Programm ein systematisches Gleichstellungs-Monitoring für die Überprüfung der Entwicklung und Wirksamkeit der getroffenen gleichstellungspolitischen Massnahmen sowie griffige Mechanismen der Rechenschaftsablegung beinhalten. Das Programm soll die verschiedenen Pfeiler beinhalten, so, wie sie in den Empfehlungen 2 bis 9 der Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann festgehalten sind - wie beispielsweise Bildung, wirtschaftliche Unabhängigkeit, soziale Sicherheit oder Frauen in Führungspositionen.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 14.4040, "Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann. Umsetzung", festgehalten hat, besteht bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann nach wie vor in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Die in seiner Interpellationsantwort aufgeführten Massnahmen gehen denn auch in die Richtung der in der Bilanz des Aktionsplans enthaltenen Handlungsempfehlungen.</p><p>Für den Bundesrat ist die Legislaturplanung als übergreifendes Planungs- und Handlungsinstrument das zentrale Instrument für die Gestaltung einer kohärenten Politik und die Prioritätensetzung im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann. Die neue Legislaturplanung 2015-2019, welche der Bundesrat Anfangs 2016 verabschieden wird, statuiert in Ziel 9 die Förderung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Diese bildet gleichzeitig den Rahmen für die Jahresziele des Bundesrates, über deren Erreichung jeweils im Geschäftsbericht des Bundesrates Rechenschaft abzulegen ist. Dies betrifft auch die Gleichstellungsthematik.</p><p>Bei der Ausarbeitung der Legislaturplanung werden die Kantone mit einbezogen. Die Anhörung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) erfolgt in der zweiten Hälfte 2015. In diesem Rahmen können die Kantone ihre Anliegen betreffend die Gleichstellungspolitik des Bundes einbringen. Diesbezüglich und mit Blick auf die Forderung der Motionärin nach einem nationalen Programm unter der Federführung des Bundes gilt es jedoch zu beachten, dass auch die Kantone verpflichtet sind, den Gleichstellungsauftrag der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3 BV, SR 101) in ihrem je eigenen Zuständigkeitsbereich und entsprechend den jeweiligen kantonalen und kommunalen Gegebenheiten umzusetzen.</p><p>Hinsichtlich des Einbezugs weiterer Akteurinnen und Akteure bei der Gestaltung und Umsetzung der Gleichstellungspolitik ist darauf hinzuweisen, dass das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eng mit den kantonalen und kommunalen Gleichstellungsfachstellen zusammenarbeitet und im regelmässigen Austausch mit der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft steht.</p><p>Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes stellt sich auch die Frage der Finanzierbarkeit des von der Motionärin gewünschten nationalen Programms, würde dieses doch zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich machen.</p><p>Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen ein nationales Programm zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann als nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat, ein nationales Programm zur Förderung der Gleichstellung zu erstellen.</p>
- Bilanz des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann. Umsetzung
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