Abschaffung der Energieetikette bei Motorfahrzeugen
- ShortId
-
15.3732
- Id
-
20153732
- Updated
-
28.07.2023 05:46
- Language
-
de
- Title
-
Abschaffung der Energieetikette bei Motorfahrzeugen
- AdditionalIndexing
-
48;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die schwierige wirtschaftliche Situation aufgrund der Frankenstärke macht es notwendig, die Regulierungskosten für die betroffenen Unternehmen zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Besonders auf administrative Vorgaben ohne Zusatznutzen für die Bevölkerung ist daher zu verzichten.</p><p>Die Energieetikette ist ein solcher Fall. Sie sollte ursprünglich die Vergleichbarkeit des Verbrauchs von Motorfahrzeugen vereinfachen. Diese Vorgabe hat sie grundsätzlich gut erfüllt. Allerdings sind entsprechende Anbieter heute ohnehin verpflichtet, den CO2-Ausstoss als absolute Grösse für alle Motorfahrzeuge anzugeben. Mit dieser Angabe lässt sich die Energieeffizienz direkt vergleichen, ohne dass eine weitere Etikette nötig wäre.</p>
- <p>Der Mobilitätssektor ist in der Schweiz für 35 Prozent des Energieverbrauchs und knapp 31 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich, gut zwei Drittel davon werden durch den motorisierten Strassenverkehr verursacht.</p><p>Die Energieetikette für Personenwagen informiert über den Treibstoffverbrauch in Liter pro 100 Kilometer, den CO2-Ausstoss in Gramm pro Kilometer und die Energieeffizienz bezogen auf das Fahrzeugleergewicht. Sie soll Käuferinnen und Käufer informieren, sensibilisieren und sie beim Kaufentscheid unterstützen und zur angestrebten Absenkung des mittleren Treibstoffverbrauchs neuer Personenwagen beitragen. Der Bundesrat erachtet die Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge in der Schweiz als zielführend.</p><p>Die Kennzeichnung von energierelevanten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten mit einheitlichen Angaben zur Energieeffizienz ist heute europaweit etabliert. In der Schweiz sind die Vorgaben für neue Personenwagen in Anhang 3.6 der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV; SR 730.01) geregelt.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Kosten bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflicht für Energieeffizienz gemäss geltender EnV als vertretbar. Der Druck und die Anbringung der Energieetikette bei ausgestellten Neuwagen, die elektronische Bereitstellung der Energieeffizienzinformationen gemäss Typengenehmigung sowie das Auflegen des Verbrauchskatalogs verursachen nur geringen Aufwand - dies insbesondere im Vergleich zu den Aufwänden im Bereich Marketing. Das Bundesamt für Energie (BFE) prüft darüber hinaus laufend Optimierungen und unterstützt Händler dabei, die Kennzeichnungspflicht umzusetzen. Das Kategorisierungssystem der Energieetikette wird zudem auch von vielen Kantonen verwendet, etwa für die Differenzierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern nach ökologischen Gesichtspunkten.</p><p>Die in der Begründung der Motion erwähnten CO2-Zielwerte für Personenwagen gemäss den Artikeln 10 bis 13 des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) können die Energieetikette nicht ersetzen. Die Zielwerte betreffen nur die Importeure von Neuwagen, sie sind also ein angebotsseitiges Instrument. Sie beinhalten keinerlei Kennzeichnungspflicht. Die beiden Instrumente sind daher komplementär.</p><p>Der CO2-Normausstoss nach dem geltenden Messverfahren ist nicht zu verwechseln mit der Energieeffizienz: Der CO2-Wert dient einer klimapolitischen Bewertung des Energieverbrauchs. Er misst lediglich die lokalen Emissionen, die bei der Verbrennung des Treibstoffs im Motor entstehen. Die Energieetikette in der Schweiz hingegen greift auf die Primärenergieeffizienz zurück und betrachtet so die gesamte Kette der Energiebereitstellung, insbesondere auch bei Fahrzeugen, die nicht mit konventionellen fossilen Treibstoffen betankt werden. Es ist daher auch möglich, dass ein effizientes, grösseres Fahrzeug auf der Etikette in der Kategorie A geführt wird. Beide Instrumente, Energieetikette und Emissionsvorschriften, sind daher aus Sicht des Bundesrates sinnvoll und notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Energieverordnung dahingehend anzupassen, dass die Pflicht zur Energieetikette bei Motorfahrzeugen aufgehoben wird.</p>
- Abschaffung der Energieetikette bei Motorfahrzeugen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die schwierige wirtschaftliche Situation aufgrund der Frankenstärke macht es notwendig, die Regulierungskosten für die betroffenen Unternehmen zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Besonders auf administrative Vorgaben ohne Zusatznutzen für die Bevölkerung ist daher zu verzichten.</p><p>Die Energieetikette ist ein solcher Fall. Sie sollte ursprünglich die Vergleichbarkeit des Verbrauchs von Motorfahrzeugen vereinfachen. Diese Vorgabe hat sie grundsätzlich gut erfüllt. Allerdings sind entsprechende Anbieter heute ohnehin verpflichtet, den CO2-Ausstoss als absolute Grösse für alle Motorfahrzeuge anzugeben. Mit dieser Angabe lässt sich die Energieeffizienz direkt vergleichen, ohne dass eine weitere Etikette nötig wäre.</p>
- <p>Der Mobilitätssektor ist in der Schweiz für 35 Prozent des Energieverbrauchs und knapp 31 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich, gut zwei Drittel davon werden durch den motorisierten Strassenverkehr verursacht.</p><p>Die Energieetikette für Personenwagen informiert über den Treibstoffverbrauch in Liter pro 100 Kilometer, den CO2-Ausstoss in Gramm pro Kilometer und die Energieeffizienz bezogen auf das Fahrzeugleergewicht. Sie soll Käuferinnen und Käufer informieren, sensibilisieren und sie beim Kaufentscheid unterstützen und zur angestrebten Absenkung des mittleren Treibstoffverbrauchs neuer Personenwagen beitragen. Der Bundesrat erachtet die Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge in der Schweiz als zielführend.</p><p>Die Kennzeichnung von energierelevanten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten mit einheitlichen Angaben zur Energieeffizienz ist heute europaweit etabliert. In der Schweiz sind die Vorgaben für neue Personenwagen in Anhang 3.6 der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV; SR 730.01) geregelt.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Kosten bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflicht für Energieeffizienz gemäss geltender EnV als vertretbar. Der Druck und die Anbringung der Energieetikette bei ausgestellten Neuwagen, die elektronische Bereitstellung der Energieeffizienzinformationen gemäss Typengenehmigung sowie das Auflegen des Verbrauchskatalogs verursachen nur geringen Aufwand - dies insbesondere im Vergleich zu den Aufwänden im Bereich Marketing. Das Bundesamt für Energie (BFE) prüft darüber hinaus laufend Optimierungen und unterstützt Händler dabei, die Kennzeichnungspflicht umzusetzen. Das Kategorisierungssystem der Energieetikette wird zudem auch von vielen Kantonen verwendet, etwa für die Differenzierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern nach ökologischen Gesichtspunkten.</p><p>Die in der Begründung der Motion erwähnten CO2-Zielwerte für Personenwagen gemäss den Artikeln 10 bis 13 des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) können die Energieetikette nicht ersetzen. Die Zielwerte betreffen nur die Importeure von Neuwagen, sie sind also ein angebotsseitiges Instrument. Sie beinhalten keinerlei Kennzeichnungspflicht. Die beiden Instrumente sind daher komplementär.</p><p>Der CO2-Normausstoss nach dem geltenden Messverfahren ist nicht zu verwechseln mit der Energieeffizienz: Der CO2-Wert dient einer klimapolitischen Bewertung des Energieverbrauchs. Er misst lediglich die lokalen Emissionen, die bei der Verbrennung des Treibstoffs im Motor entstehen. Die Energieetikette in der Schweiz hingegen greift auf die Primärenergieeffizienz zurück und betrachtet so die gesamte Kette der Energiebereitstellung, insbesondere auch bei Fahrzeugen, die nicht mit konventionellen fossilen Treibstoffen betankt werden. Es ist daher auch möglich, dass ein effizientes, grösseres Fahrzeug auf der Etikette in der Kategorie A geführt wird. Beide Instrumente, Energieetikette und Emissionsvorschriften, sind daher aus Sicht des Bundesrates sinnvoll und notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Energieverordnung dahingehend anzupassen, dass die Pflicht zur Energieetikette bei Motorfahrzeugen aufgehoben wird.</p>
- Abschaffung der Energieetikette bei Motorfahrzeugen
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