Streichung der VOC-Abgabe

ShortId
15.3733
Id
20153733
Updated
24.06.2025 23:58
Language
de
Title
Streichung der VOC-Abgabe
AdditionalIndexing
15;2446;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die VOC-Abgabe kostet die Unternehmen pro Jahr rund 130 Millionen Schweizerfranken. Hinzu kommt ein nicht zu unterschätzender administrativer Mehraufwand, welcher die Unternehmen zusätzlich belastet. Aufgrund der aktuellen Situation mit der weiterhin anhaltenden Frankenstärke ist es absolut zwingend, dass die Belastungen der Wirtschaft sukzessive reduziert werden, damit unsere Unternehmen im globalen Wettbewerb wieder gleich lange Spiesse haben. Die VOC-Abgabe ist ein solches Beispiel, indem mit einer einfachen Massnahme (Streichung) eine grosse Wirkung für die betroffenen Branchen erzielt werden könnte. Mittels der in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte sind bereits genügend Instrumente vorhanden, die bisherigen Reduktionen in diesem Bereich weiterzuführen. Zusätzlich ist zu bemerken, dass die Entwicklungen in diesem Bereich ohnehin auf eine Verminderung dieser Stoffe hinarbeiten.</p><p>Die Streichung der bisherigen Abgabe führt damit zu einer Senkung der administrativen und finanziellen Kosten, ohne die Erfolge in diesem Bereich infrage zu stellen. Gleichzeitig sorgt diese Massnahme dafür, dass Produkte von Schweizer Firmen für den inländischen Markt gegenüber Direktimporten oder solchen des Einkaufstourismus im Ausland nicht benachteiligt sind.</p>
  • <p>VOC (Volatile Organic Compounds) sind flüchtige organische Verbindungen. Sie werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten. Gelangen sie in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Sie wirken als Vorläufersubstanzen bei der Bildung von bodennahem Ozon und führen zu erhöhten Feinstaubbelastungen ("Sommersmog"). Zudem haben einzelne VOC eine krebserregende Wirkung.</p><p>Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem Jahr 2000 erhoben (Art. 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes, SR 814.01; Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, VOCV, SR 814.018). Sie setzt einen wirksamen Anreiz, VOC sparsamer zu verwenden oder zu substituieren sowie die Produktionsprozesse hinsichtlich der VOC-Emissionen zu optimieren.</p><p>Die bisherigen Erfolge bei der Reduktion der VOC-Emissionen wurden dank der Kombination aus VOC-Lenkungsabgabe und Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) sowie dank den Abgasvorschriften für Motoren erzielt. Die Emissionen aus den der Abgabe unterstellten Branchen konnten seit ihrer Einführung um rund 38 Prozent auf gut 40 000 Tonnen pro Jahr gesenkt werden.</p><p>Die Abgabe wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung bei der Einfuhr von VOC-haltigen Stoffen und Produkten in die Schweiz bzw. bei der Herstellung im Inland erhoben; bei Exporten wird die Abgabe zurückerstattet (Grenzausgleich).</p><p>Zudem können sich Industriebetriebe, die Massnahmen zur Verminderung der VOC-Emissionen nach Artikel 9 VOCV ergriffen haben, von der Abgabe befreien lassen.</p><p>Mit der VOC-Lenkungsabgabe erhalten Entscheide für oder gegen Emissionsminderungsmassnahmen eine finanzielle Tragweite und sind integraler Bestandteil des unternehmerischen Handelns. In der Praxis konnte beobachtet werden, dass Prozessinnovationen (z. B. geschlossene Produktionssysteme, Recycling von VOC) und Produktinnovationen (z. B. VOC-freie Farben) stattgefunden haben mit positiven Auswirkungen auf die Ressourceneffizienz der Unternehmen.</p><p>Der Instrumentenmix aus VOC-Lenkungsabgabe und LRV-Grenzwerten gibt den Unternehmen die Flexibilität, die Senkung von VOC-Emissionen mit den für sie günstigsten Massnahmen zu erreichen. Der hohen Wirksamkeit der Abgabe steht im Durchschnitt ein verhältnismässiger administrativer Aufwand gegenüber. Ein hoher administrativer Aufwand fällt für die Unternehmen vor allem dort an, wo zu ihren Gunsten Ausnahmeregelungen (Rückerstattungen und Befreiungen) ermöglicht wurden. Um den administrativen Aufwand für die Unternehmen möglichst klein zu halten, wird laufend nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht. Seit Einführung der Abgabe wurden regelmässig Vereinfachungen umgesetzt.</p><p>Eine Streichung der VOC-Lenkungsabgabe birgt das Risiko, dass die VOC-Emissionen aus den der Abgabe unterstellten Bereichen wieder ansteigen und die bereits erzielten Erfolge infrage gestellt werden, weil die erfolgreich eingeführten Reduktionsmassnahmen wieder aufgehoben bzw. nicht mehr weitergeführt würden. Von einer automatischen Senkung oder Stabilisierung der Emissionen ohne entsprechende Massnahmen oder Anreize kann nicht ausgegangen werden.</p><p>Die Streichung der VOC-Lenkungsabgabe wurde vom Nationalrat bereits im Zusammenhang mit der Motion 12.3912, "Streichung der VOC-Abgabe", im Jahr 2014 diskutiert und abgelehnt. Die Begründung des Bundesrates behält trotz der wirtschaftlichen Veränderungen, die sich zwischenzeitlich ergeben haben, ihre Gültigkeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die VOC-Abgabe ersatzlos zu streichen.</p>
  • Streichung der VOC-Abgabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die VOC-Abgabe kostet die Unternehmen pro Jahr rund 130 Millionen Schweizerfranken. Hinzu kommt ein nicht zu unterschätzender administrativer Mehraufwand, welcher die Unternehmen zusätzlich belastet. Aufgrund der aktuellen Situation mit der weiterhin anhaltenden Frankenstärke ist es absolut zwingend, dass die Belastungen der Wirtschaft sukzessive reduziert werden, damit unsere Unternehmen im globalen Wettbewerb wieder gleich lange Spiesse haben. Die VOC-Abgabe ist ein solches Beispiel, indem mit einer einfachen Massnahme (Streichung) eine grosse Wirkung für die betroffenen Branchen erzielt werden könnte. Mittels der in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte sind bereits genügend Instrumente vorhanden, die bisherigen Reduktionen in diesem Bereich weiterzuführen. Zusätzlich ist zu bemerken, dass die Entwicklungen in diesem Bereich ohnehin auf eine Verminderung dieser Stoffe hinarbeiten.</p><p>Die Streichung der bisherigen Abgabe führt damit zu einer Senkung der administrativen und finanziellen Kosten, ohne die Erfolge in diesem Bereich infrage zu stellen. Gleichzeitig sorgt diese Massnahme dafür, dass Produkte von Schweizer Firmen für den inländischen Markt gegenüber Direktimporten oder solchen des Einkaufstourismus im Ausland nicht benachteiligt sind.</p>
    • <p>VOC (Volatile Organic Compounds) sind flüchtige organische Verbindungen. Sie werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten. Gelangen sie in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Sie wirken als Vorläufersubstanzen bei der Bildung von bodennahem Ozon und führen zu erhöhten Feinstaubbelastungen ("Sommersmog"). Zudem haben einzelne VOC eine krebserregende Wirkung.</p><p>Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem Jahr 2000 erhoben (Art. 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes, SR 814.01; Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, VOCV, SR 814.018). Sie setzt einen wirksamen Anreiz, VOC sparsamer zu verwenden oder zu substituieren sowie die Produktionsprozesse hinsichtlich der VOC-Emissionen zu optimieren.</p><p>Die bisherigen Erfolge bei der Reduktion der VOC-Emissionen wurden dank der Kombination aus VOC-Lenkungsabgabe und Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) sowie dank den Abgasvorschriften für Motoren erzielt. Die Emissionen aus den der Abgabe unterstellten Branchen konnten seit ihrer Einführung um rund 38 Prozent auf gut 40 000 Tonnen pro Jahr gesenkt werden.</p><p>Die Abgabe wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung bei der Einfuhr von VOC-haltigen Stoffen und Produkten in die Schweiz bzw. bei der Herstellung im Inland erhoben; bei Exporten wird die Abgabe zurückerstattet (Grenzausgleich).</p><p>Zudem können sich Industriebetriebe, die Massnahmen zur Verminderung der VOC-Emissionen nach Artikel 9 VOCV ergriffen haben, von der Abgabe befreien lassen.</p><p>Mit der VOC-Lenkungsabgabe erhalten Entscheide für oder gegen Emissionsminderungsmassnahmen eine finanzielle Tragweite und sind integraler Bestandteil des unternehmerischen Handelns. In der Praxis konnte beobachtet werden, dass Prozessinnovationen (z. B. geschlossene Produktionssysteme, Recycling von VOC) und Produktinnovationen (z. B. VOC-freie Farben) stattgefunden haben mit positiven Auswirkungen auf die Ressourceneffizienz der Unternehmen.</p><p>Der Instrumentenmix aus VOC-Lenkungsabgabe und LRV-Grenzwerten gibt den Unternehmen die Flexibilität, die Senkung von VOC-Emissionen mit den für sie günstigsten Massnahmen zu erreichen. Der hohen Wirksamkeit der Abgabe steht im Durchschnitt ein verhältnismässiger administrativer Aufwand gegenüber. Ein hoher administrativer Aufwand fällt für die Unternehmen vor allem dort an, wo zu ihren Gunsten Ausnahmeregelungen (Rückerstattungen und Befreiungen) ermöglicht wurden. Um den administrativen Aufwand für die Unternehmen möglichst klein zu halten, wird laufend nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht. Seit Einführung der Abgabe wurden regelmässig Vereinfachungen umgesetzt.</p><p>Eine Streichung der VOC-Lenkungsabgabe birgt das Risiko, dass die VOC-Emissionen aus den der Abgabe unterstellten Bereichen wieder ansteigen und die bereits erzielten Erfolge infrage gestellt werden, weil die erfolgreich eingeführten Reduktionsmassnahmen wieder aufgehoben bzw. nicht mehr weitergeführt würden. Von einer automatischen Senkung oder Stabilisierung der Emissionen ohne entsprechende Massnahmen oder Anreize kann nicht ausgegangen werden.</p><p>Die Streichung der VOC-Lenkungsabgabe wurde vom Nationalrat bereits im Zusammenhang mit der Motion 12.3912, "Streichung der VOC-Abgabe", im Jahr 2014 diskutiert und abgelehnt. Die Begründung des Bundesrates behält trotz der wirtschaftlichen Veränderungen, die sich zwischenzeitlich ergeben haben, ihre Gültigkeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die VOC-Abgabe ersatzlos zu streichen.</p>
    • Streichung der VOC-Abgabe

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