Stopp der Doppelbesteuerung

ShortId
15.3737
Id
20153737
Updated
28.07.2023 05:42
Language
de
Title
Stopp der Doppelbesteuerung
AdditionalIndexing
2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die aktuelle Situation mit der anhaltenden Frankenstärke erfordert es, dass die Rahmenbedingungen für den Produktionsstandort Schweiz massiv verbessert werden, damit unser Land im globalen Wettbewerb weiterhin mithalten kann. Ein wichtiges Element bildet dabei die Senkung von Abgaben und Gebühren. Ein solches Vorgehen ist jedoch relativ zeitintensiv und erreicht die vorgesehene Entlastung der Bevölkerung und Wirtschaft nicht innert nützlicher Frist.</p><p>Effizienter und direkt umsetzbar wäre hingegen die Befreiung solcher Abgaben und Gebühren von der Mehrwertsteuer. Nicht nur ist diese Doppelbesteuerung wirtschaftlich falsch, sie verteuert auch die Kosten von Produkten für den inländischen Markt. Die beim Bund möglichen Einnahmenausfälle können durch eine Erhöhung des Konsums mehr als wettgemacht werden. Ebenso wichtig ist zudem die Tatsache, dass damit dem Grundsatz "keine Steuern auf Steuern" endlich Nachdruck verschafft wird.</p><p>Der Schweizer Bevölkerung bleibt immer weniger Geld zum Leben. Als Folge davon sinkt der Konsum, was sich wiederum negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirkt. Gleichzeitig steigen die Abgaben und Gebühren weiter an. Kürzlich hat der Bundesrat mit der ökologischen Steuerreform einen weiteren Kostentreiber in die Vernehmlassung geschickt. Obwohl Steuern und Abgaben alleine im Umweltbereich jährlich bereits über 10,5 Milliarden Schweizerfranken ausmachen, sollen Energieträger wie Heizöl, Strom und später auch Benzin noch teurer werden. Genug ist genug. Dies hat auch das Volk gemerkt, welches einer ähnlichen Idee der Grünliberalen Partei am 8. März 2015 in der Volksabstimmung eine historisch klare Absage erteilte.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Befreiung würde man dieser negativen Entwicklung endlich Einhalt gebieten und die Wirtschaft nachhaltig stärken.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist wie der Motionär der Ansicht, dass die Rahmenbedingungen für den Produktionsstandort Schweiz verbessert werden müssen, damit die Schweiz im globalen Wettbewerb weiterhin mithalten kann. Der vom Motionär vorgeschlagene Weg ist dazu jedoch ungeeignet.</p><p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem Bestimmungslandprinzip. Exporte sind von der schweizerischen Mehrwertsteuer befreit, und Importe werden mit der schweizerischen Mehrwertsteuer belegt. Auf diese Weise ist nur der inländische Konsum von Gegenständen und Dienstleistungen mit der schweizerischen Mehrwertsteuer belastet. Die Erhebung der Mehrwertsteuer auf dem Gesamtentgelt inklusive der Verbrauchssteuern, Abgaben und Gebühren hat somit grundsätzlich keinen Einfluss auf die internationale Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und damit auf den Produktionsstandort Schweiz. Lediglich ins Ausland erbrachte Leistungen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind (z. B. Bank- und Versicherungsdienstleistungen), sind nicht vollumfänglich von der Mehrwertsteuer entlastet; auf diesen Leistungen lastet eine Taxe occulte. Der Bundesrat hat sich zur Aussenhandelsneutralität der Mehrwertsteuer bereits in der Stellungnahme zur Motion Parmelin 08.3617 geäussert.</p><p>Da der Konsum im Inland besteuert werden soll, wird die Mehrwertsteuer auf dem ganzen Entgelt (Art. 24 Abs. 1 des Mehrwertsteuergesetzes) erhoben, das der Kunde und die Kundin bezahlt. Dies entspricht der allgemeinen Systematik der Mehrwertsteuer. Ist der Kunde oder die Kundin zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird diese Mehrwertsteuerbelastung vollumfänglich neutralisiert, womit die Vorleistungen steuerentlastet sind. Die Mehrwertsteuer auf den Verbrauchssteuern, Abgaben und Gebühren des Bundes verteuert also die Produktion anderer Güter und Dienstleistungen nicht.</p><p>Würde die Motion umgesetzt, müssten die steuerpflichtigen Personen immer prüfen, ob ihre Leistungen Verbrauchssteuern, Abgaben oder Gebühren des Bundes enthalten, die von der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer auszuschliessen sind. Eine solche Abweichung vom Grundprinzip der Mehrwertsteuer (Erhebung der Mehrwertsteuer auf dem Entgelt) würde den administrativen Aufwand der Unternehmen unter Umständen beträchtlich erhöhen, und die Gefahr wäre gross, dass ein falscher Mehrwertsteuerbetrag in Rechnung gestellt und/oder als Vorsteuer abgezogen würde.</p><p>Die Motion hätte Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer von jährlich rund 600 Millionen Franken zur Folge. Würde diese zusätzliche Kaufkraft ausschliesslich für den Bezug von Leistungen eingesetzt, die mit dem Normalsatz von 8 Prozent besteuert werden, ergäben sich dadurch Mehrwertsteuereinnahmen von rund 45 Millionen Franken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Teil des Geldes gespart, für von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistungen verwendet oder aber im Ausland ausgegeben würde. Die Einnahmenausfälle des Bundes könnten demzufolge durch den zusätzlichen Konsum lediglich zu einem Bruchteil wettgemacht werden. Ein Einnahmenausfall in dieser Grössenordnung wäre für den Bundeshaushalt nicht verkraftbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, wonach alle vom Bund erhobenen Verbrauchssteuern, Abgaben und Gebühren von der Mehrwertsteuer befreit sind.</p>
  • Stopp der Doppelbesteuerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die aktuelle Situation mit der anhaltenden Frankenstärke erfordert es, dass die Rahmenbedingungen für den Produktionsstandort Schweiz massiv verbessert werden, damit unser Land im globalen Wettbewerb weiterhin mithalten kann. Ein wichtiges Element bildet dabei die Senkung von Abgaben und Gebühren. Ein solches Vorgehen ist jedoch relativ zeitintensiv und erreicht die vorgesehene Entlastung der Bevölkerung und Wirtschaft nicht innert nützlicher Frist.</p><p>Effizienter und direkt umsetzbar wäre hingegen die Befreiung solcher Abgaben und Gebühren von der Mehrwertsteuer. Nicht nur ist diese Doppelbesteuerung wirtschaftlich falsch, sie verteuert auch die Kosten von Produkten für den inländischen Markt. Die beim Bund möglichen Einnahmenausfälle können durch eine Erhöhung des Konsums mehr als wettgemacht werden. Ebenso wichtig ist zudem die Tatsache, dass damit dem Grundsatz "keine Steuern auf Steuern" endlich Nachdruck verschafft wird.</p><p>Der Schweizer Bevölkerung bleibt immer weniger Geld zum Leben. Als Folge davon sinkt der Konsum, was sich wiederum negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirkt. Gleichzeitig steigen die Abgaben und Gebühren weiter an. Kürzlich hat der Bundesrat mit der ökologischen Steuerreform einen weiteren Kostentreiber in die Vernehmlassung geschickt. Obwohl Steuern und Abgaben alleine im Umweltbereich jährlich bereits über 10,5 Milliarden Schweizerfranken ausmachen, sollen Energieträger wie Heizöl, Strom und später auch Benzin noch teurer werden. Genug ist genug. Dies hat auch das Volk gemerkt, welches einer ähnlichen Idee der Grünliberalen Partei am 8. März 2015 in der Volksabstimmung eine historisch klare Absage erteilte.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Befreiung würde man dieser negativen Entwicklung endlich Einhalt gebieten und die Wirtschaft nachhaltig stärken.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist wie der Motionär der Ansicht, dass die Rahmenbedingungen für den Produktionsstandort Schweiz verbessert werden müssen, damit die Schweiz im globalen Wettbewerb weiterhin mithalten kann. Der vom Motionär vorgeschlagene Weg ist dazu jedoch ungeeignet.</p><p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem Bestimmungslandprinzip. Exporte sind von der schweizerischen Mehrwertsteuer befreit, und Importe werden mit der schweizerischen Mehrwertsteuer belegt. Auf diese Weise ist nur der inländische Konsum von Gegenständen und Dienstleistungen mit der schweizerischen Mehrwertsteuer belastet. Die Erhebung der Mehrwertsteuer auf dem Gesamtentgelt inklusive der Verbrauchssteuern, Abgaben und Gebühren hat somit grundsätzlich keinen Einfluss auf die internationale Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und damit auf den Produktionsstandort Schweiz. Lediglich ins Ausland erbrachte Leistungen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind (z. B. Bank- und Versicherungsdienstleistungen), sind nicht vollumfänglich von der Mehrwertsteuer entlastet; auf diesen Leistungen lastet eine Taxe occulte. Der Bundesrat hat sich zur Aussenhandelsneutralität der Mehrwertsteuer bereits in der Stellungnahme zur Motion Parmelin 08.3617 geäussert.</p><p>Da der Konsum im Inland besteuert werden soll, wird die Mehrwertsteuer auf dem ganzen Entgelt (Art. 24 Abs. 1 des Mehrwertsteuergesetzes) erhoben, das der Kunde und die Kundin bezahlt. Dies entspricht der allgemeinen Systematik der Mehrwertsteuer. Ist der Kunde oder die Kundin zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird diese Mehrwertsteuerbelastung vollumfänglich neutralisiert, womit die Vorleistungen steuerentlastet sind. Die Mehrwertsteuer auf den Verbrauchssteuern, Abgaben und Gebühren des Bundes verteuert also die Produktion anderer Güter und Dienstleistungen nicht.</p><p>Würde die Motion umgesetzt, müssten die steuerpflichtigen Personen immer prüfen, ob ihre Leistungen Verbrauchssteuern, Abgaben oder Gebühren des Bundes enthalten, die von der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer auszuschliessen sind. Eine solche Abweichung vom Grundprinzip der Mehrwertsteuer (Erhebung der Mehrwertsteuer auf dem Entgelt) würde den administrativen Aufwand der Unternehmen unter Umständen beträchtlich erhöhen, und die Gefahr wäre gross, dass ein falscher Mehrwertsteuerbetrag in Rechnung gestellt und/oder als Vorsteuer abgezogen würde.</p><p>Die Motion hätte Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer von jährlich rund 600 Millionen Franken zur Folge. Würde diese zusätzliche Kaufkraft ausschliesslich für den Bezug von Leistungen eingesetzt, die mit dem Normalsatz von 8 Prozent besteuert werden, ergäben sich dadurch Mehrwertsteuereinnahmen von rund 45 Millionen Franken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Teil des Geldes gespart, für von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistungen verwendet oder aber im Ausland ausgegeben würde. Die Einnahmenausfälle des Bundes könnten demzufolge durch den zusätzlichen Konsum lediglich zu einem Bruchteil wettgemacht werden. Ein Einnahmenausfall in dieser Grössenordnung wäre für den Bundeshaushalt nicht verkraftbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, wonach alle vom Bund erhobenen Verbrauchssteuern, Abgaben und Gebühren von der Mehrwertsteuer befreit sind.</p>
    • Stopp der Doppelbesteuerung

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