Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Wie und wann kommen wir in der Schweiz weiter?
- ShortId
-
15.3739
- Id
-
20153739
- Updated
-
28.07.2023 05:41
- Language
-
de
- Title
-
Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Wie und wann kommen wir in der Schweiz weiter?
- AdditionalIndexing
-
44;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat erachtet die Umsetzung der Lohngleichheit als politische, wirtschaftliche und soziale Priorität. Deshalb sieht die Legislaturplanung 2011-2015 Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung vor. Der Bundesrat beabsichtigt, noch dieses Jahr die Vernehmlassung zu seinen Vorschlägen für zusätzliche staatliche Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu eröffnen. Den Grundsatzentscheid, in welche Richtung er dabei gehen möchte, hat er im letzten Oktober bereits gefällt. Er will die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und die Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen.</p><p>Zur Frage der Lohntransparenz wird auf die vom Nationalrat am 17. April 2013 abgelehnte Motion 11.3517, "Lohntransparenz schaffen", verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Frauen verdienen in der Schweiz für gleichwertige Arbeit immer noch 18,9 Prozent weniger als Männer. Im Schnitt verdienen Frauen pro Monat 1800 Franken weniger. Das sind 10 Franken pro Stunde. In der Privatwirtschaft beträgt der Unterschied gar 23 Prozent. Trotz Verfassungsauftrag und Legislaturziel liegt die Lohnungleichheit in der Schweiz damit über dem europäischen Durchschnitt von 16,2 Prozent (OECD 15,2 Prozent). Auch die Europäische Kommission ergreift Massnahmen und setzt sich Ziele, um diese stossende Diskriminierung abzubauen. </p><p>Der Verfassungsauftrag von Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung ist nicht verhandelbar: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." </p><p>Der Bundesrat selbst stellte in der Botschaft zur Legislaturplanung 2011-2015 folgendes Manko fest: "Beispielsweise steht einer steigenden Arbeitsproduktivität ein nur schleppender Abbau der Ungleichheiten zwischen Mann und Frau bezüglich beruflicher Stellung und Einkommen gegenüber ..." Hat sich dieser Trend seit Verfassung dieser Botschaft 2010 fortgesetzt?</p><p>Inwiefern erachtet der Bundesrat die Massnahme 112 der Legislaturplanung 2011-2015, "Verstärkung der Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts und Prüfung zusätzlicher staatlicher Instrumente", heute als erreicht?</p><p>Die Festsetzung von jährlichen Zielen eignet sich, wie auch die bereits gestartete Gleichstellungskampagne 2020 der Europäischen Kommission zeigt. Ist der Bundesrat bereit, sein Projekt mit einem Lohnmonitoring zu versehen und mit verbindlichen Zielvorgaben zu ergänzen?</p><p>Wie kann zwecks Erfüllung des Verfassungsauftrages bis 2025 spätestens erreicht werden, dass alle betroffenen Arbeitgebenden die bestehende, schockierende Lohnungleichheit ab sofort von Jahr zu Jahr wirksam und messbar, um mindestens 2 Prozent pro Jahr im Durchschnitt, reduzieren?</p><p>Die EU empfiehlt ihren Mitgliedstaaten, die ihrerseits für die Umsetzung der Lohngleichheit zuständig sind, die Transparenz von Lohnsystemen zu fördern. Eine Interface-Studie von 2013 stützt diese Empfehlung: Lohntransparenz hat eine präventive Wirkung, die durch staatliche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten noch gesteigert werden kann. Wie will der Bundesrat diese Transparenz herstellen?</p>
- Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Wie und wann kommen wir in der Schweiz weiter?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat erachtet die Umsetzung der Lohngleichheit als politische, wirtschaftliche und soziale Priorität. Deshalb sieht die Legislaturplanung 2011-2015 Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung vor. Der Bundesrat beabsichtigt, noch dieses Jahr die Vernehmlassung zu seinen Vorschlägen für zusätzliche staatliche Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu eröffnen. Den Grundsatzentscheid, in welche Richtung er dabei gehen möchte, hat er im letzten Oktober bereits gefällt. Er will die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und die Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen.</p><p>Zur Frage der Lohntransparenz wird auf die vom Nationalrat am 17. April 2013 abgelehnte Motion 11.3517, "Lohntransparenz schaffen", verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Frauen verdienen in der Schweiz für gleichwertige Arbeit immer noch 18,9 Prozent weniger als Männer. Im Schnitt verdienen Frauen pro Monat 1800 Franken weniger. Das sind 10 Franken pro Stunde. In der Privatwirtschaft beträgt der Unterschied gar 23 Prozent. Trotz Verfassungsauftrag und Legislaturziel liegt die Lohnungleichheit in der Schweiz damit über dem europäischen Durchschnitt von 16,2 Prozent (OECD 15,2 Prozent). Auch die Europäische Kommission ergreift Massnahmen und setzt sich Ziele, um diese stossende Diskriminierung abzubauen. </p><p>Der Verfassungsauftrag von Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung ist nicht verhandelbar: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." </p><p>Der Bundesrat selbst stellte in der Botschaft zur Legislaturplanung 2011-2015 folgendes Manko fest: "Beispielsweise steht einer steigenden Arbeitsproduktivität ein nur schleppender Abbau der Ungleichheiten zwischen Mann und Frau bezüglich beruflicher Stellung und Einkommen gegenüber ..." Hat sich dieser Trend seit Verfassung dieser Botschaft 2010 fortgesetzt?</p><p>Inwiefern erachtet der Bundesrat die Massnahme 112 der Legislaturplanung 2011-2015, "Verstärkung der Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts und Prüfung zusätzlicher staatlicher Instrumente", heute als erreicht?</p><p>Die Festsetzung von jährlichen Zielen eignet sich, wie auch die bereits gestartete Gleichstellungskampagne 2020 der Europäischen Kommission zeigt. Ist der Bundesrat bereit, sein Projekt mit einem Lohnmonitoring zu versehen und mit verbindlichen Zielvorgaben zu ergänzen?</p><p>Wie kann zwecks Erfüllung des Verfassungsauftrages bis 2025 spätestens erreicht werden, dass alle betroffenen Arbeitgebenden die bestehende, schockierende Lohnungleichheit ab sofort von Jahr zu Jahr wirksam und messbar, um mindestens 2 Prozent pro Jahr im Durchschnitt, reduzieren?</p><p>Die EU empfiehlt ihren Mitgliedstaaten, die ihrerseits für die Umsetzung der Lohngleichheit zuständig sind, die Transparenz von Lohnsystemen zu fördern. Eine Interface-Studie von 2013 stützt diese Empfehlung: Lohntransparenz hat eine präventive Wirkung, die durch staatliche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten noch gesteigert werden kann. Wie will der Bundesrat diese Transparenz herstellen?</p>
- Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Wie und wann kommen wir in der Schweiz weiter?
Back to List