Bericht zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der nicht weitergegebenen Referenzzinssatzsenkungen
- ShortId
-
15.3744
- Id
-
20153744
- Updated
-
28.07.2023 05:43
- Language
-
de
- Title
-
Bericht zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der nicht weitergegebenen Referenzzinssatzsenkungen
- AdditionalIndexing
-
24;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit 2009 sind die durchschnittlichen Zinsen für Hypothekarforderungen in der Schweiz von 3,45 auf 1,86 Prozent gesunken. Auf einem gesamtschweizerischen Hypothekarvolumen von 870 Milliarden Franken ergibt sich im Jahr 2015 gegenüber 2008 eine Einsparung von 14 Milliarden Franken an Zinszahlungen. Ein Teil dieser Einsparungen fällt im Bereich Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen an. Der grössere Teil betrifft Wohnliegenschaften. Zahlen aus der Haushaltserhebung lassen den Schluss zu, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in den letzten Jahren durch die Zinssenkungen in ihren Wohnkosten entlastet wurden. Im Mietbereich sind gemäss Mietpreisindex die Wohnkosten dagegen weiter gestiegen, wobei nicht klar ist, ob alle Vermieterkategorien im gleichen Ausmass Referenzzinssatzsenkungen weitergeben. </p><p>Da die Wohnkosten der grösste Ausgabenposten in einem Haushaltsbudget sind und alleine für die Nettomieten in der Schweiz rund 35 Milliarden Franken ausgegeben werden, ist es volkswirtschaftlich relevant, ob die Zinssenkungen an die Mietenden weitergegeben werden, ob sich dadurch die Renditen der Vermieterschaft verändert haben, ob sich die Wohnkosten von Eigentümer- und Mieterhaushalten unterschiedlich entwickeln und ob dies Auswirkungen auf die frei verfügbaren Haushaltsmittel der unterschiedlichen Einkommensklassen hat. Ein Bericht kann diese Fragen klären und die verschiedenen heute existierenden Statistiken, die vielfach nicht miteinander kompatibel sind, zusammenführen.</p>
- <p>Die vorhandenen Informationen zu den Wohnkosten erschliessen sich aus mehreren Quellen, beispielsweise der Haushaltsbudgeterhebung (Habe), dem Mietpreisindex oder dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Die Erhebungen erfolgen gestützt auf gesetzliche Grundlagen und von der Methode her stichprobenweise. Diesem Umstand ist bei der Würdigung des gewonnenen Materials Rechnung zu tragen. Die einzelnen Erhebungen haben jeweils unterschiedliche Fragestellungen zum Gegenstand.</p><p>In der Begründung zum Postulat werden mehrere Fragestellungen im Zusammenhang mit nichterfolgten Mietzinsanpassungen infolge eines gesunkenen Referenzzinssatzes angeführt. Der hypothekarische Referenzzinssatz bildet ein Element der Berechnung des Mietzinses. Daneben gibt es jedoch noch weitere Faktoren, welche die Zusammensetzung des Mietzinses beeinflussen, so namentlich Kostensteigerungen und die Teuerung. Die Vermieterschaft kann mit dem Senkungsanspruch der Mieterschaft einen Teil der Teuerung (40 Prozent) und gestiegene Betriebs- und Unterhaltskosten verrechnen. Die gestiegenen Betriebs- und Unterhaltskosten müssen von der Vermieterschaft nachgewiesen werden. Zurzeit ist die Teuerung negativ, weshalb ein weiterer Senkungsgrund vorliegt.</p><p>Ebenso kann es diverse Gründe dafür geben, dass ein Mietzins infolge einer Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes nicht angepasst wird. Im Rahmen der verlangten Untersuchung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von nichtweitergegebenen Referenzzinssatzsenkungen müssten all diese Faktoren eruiert und müsste ihre Bedeutung aus ökonomischer Sicht im Detail analysiert werden, was mit erheblichen methodischen Schwierigkeiten verbunden wäre. Eine Ermittlung stünde vor diesem Hintergrund vor verschiedenen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich des Zusammenspiels von Ursachen und Wirkungen.</p><p>Auch könnten die im Postulat formulierten Fragestellungen und die weiteren aufgezeigten Aspekte nicht auf der Basis der vorhandenen Erhebungen zufriedenstellend geklärt werden. Es besteht somit kein ausreichendes Datenmaterial für die Ausarbeitung eines Berichtes mit den entsprechenden Berechnungen in dem vom Postulat geforderten Detaillierungsgrad. Die erforderlichen Angaben müssten vorgängig beschafft werden. Es müsste unter den gegebenen schwierigen Bedingungen eine geeignete Erhebungsmethode festgelegt werden und eine Auswertung erfolgen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der verlangten Untersuchungen und der Berichterstattung darüber zu ungünstig ausfallen dürfte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der gesunkenen Hypothekarzinsen im Bereich Wohnen zu erstellen. Dabei soll er insbesondere die Entwicklung der Wohnausgaben von Eigentümer- und Mieterhaushalten erfassen sowie die Entwicklung der mietrechtlichen Rendite von Mietliegenschaften verschiedener Vermieterkategorien.</p>
- Bericht zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der nicht weitergegebenen Referenzzinssatzsenkungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit 2009 sind die durchschnittlichen Zinsen für Hypothekarforderungen in der Schweiz von 3,45 auf 1,86 Prozent gesunken. Auf einem gesamtschweizerischen Hypothekarvolumen von 870 Milliarden Franken ergibt sich im Jahr 2015 gegenüber 2008 eine Einsparung von 14 Milliarden Franken an Zinszahlungen. Ein Teil dieser Einsparungen fällt im Bereich Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen an. Der grössere Teil betrifft Wohnliegenschaften. Zahlen aus der Haushaltserhebung lassen den Schluss zu, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in den letzten Jahren durch die Zinssenkungen in ihren Wohnkosten entlastet wurden. Im Mietbereich sind gemäss Mietpreisindex die Wohnkosten dagegen weiter gestiegen, wobei nicht klar ist, ob alle Vermieterkategorien im gleichen Ausmass Referenzzinssatzsenkungen weitergeben. </p><p>Da die Wohnkosten der grösste Ausgabenposten in einem Haushaltsbudget sind und alleine für die Nettomieten in der Schweiz rund 35 Milliarden Franken ausgegeben werden, ist es volkswirtschaftlich relevant, ob die Zinssenkungen an die Mietenden weitergegeben werden, ob sich dadurch die Renditen der Vermieterschaft verändert haben, ob sich die Wohnkosten von Eigentümer- und Mieterhaushalten unterschiedlich entwickeln und ob dies Auswirkungen auf die frei verfügbaren Haushaltsmittel der unterschiedlichen Einkommensklassen hat. Ein Bericht kann diese Fragen klären und die verschiedenen heute existierenden Statistiken, die vielfach nicht miteinander kompatibel sind, zusammenführen.</p>
- <p>Die vorhandenen Informationen zu den Wohnkosten erschliessen sich aus mehreren Quellen, beispielsweise der Haushaltsbudgeterhebung (Habe), dem Mietpreisindex oder dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Die Erhebungen erfolgen gestützt auf gesetzliche Grundlagen und von der Methode her stichprobenweise. Diesem Umstand ist bei der Würdigung des gewonnenen Materials Rechnung zu tragen. Die einzelnen Erhebungen haben jeweils unterschiedliche Fragestellungen zum Gegenstand.</p><p>In der Begründung zum Postulat werden mehrere Fragestellungen im Zusammenhang mit nichterfolgten Mietzinsanpassungen infolge eines gesunkenen Referenzzinssatzes angeführt. Der hypothekarische Referenzzinssatz bildet ein Element der Berechnung des Mietzinses. Daneben gibt es jedoch noch weitere Faktoren, welche die Zusammensetzung des Mietzinses beeinflussen, so namentlich Kostensteigerungen und die Teuerung. Die Vermieterschaft kann mit dem Senkungsanspruch der Mieterschaft einen Teil der Teuerung (40 Prozent) und gestiegene Betriebs- und Unterhaltskosten verrechnen. Die gestiegenen Betriebs- und Unterhaltskosten müssen von der Vermieterschaft nachgewiesen werden. Zurzeit ist die Teuerung negativ, weshalb ein weiterer Senkungsgrund vorliegt.</p><p>Ebenso kann es diverse Gründe dafür geben, dass ein Mietzins infolge einer Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes nicht angepasst wird. Im Rahmen der verlangten Untersuchung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von nichtweitergegebenen Referenzzinssatzsenkungen müssten all diese Faktoren eruiert und müsste ihre Bedeutung aus ökonomischer Sicht im Detail analysiert werden, was mit erheblichen methodischen Schwierigkeiten verbunden wäre. Eine Ermittlung stünde vor diesem Hintergrund vor verschiedenen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich des Zusammenspiels von Ursachen und Wirkungen.</p><p>Auch könnten die im Postulat formulierten Fragestellungen und die weiteren aufgezeigten Aspekte nicht auf der Basis der vorhandenen Erhebungen zufriedenstellend geklärt werden. Es besteht somit kein ausreichendes Datenmaterial für die Ausarbeitung eines Berichtes mit den entsprechenden Berechnungen in dem vom Postulat geforderten Detaillierungsgrad. Die erforderlichen Angaben müssten vorgängig beschafft werden. Es müsste unter den gegebenen schwierigen Bedingungen eine geeignete Erhebungsmethode festgelegt werden und eine Auswertung erfolgen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der verlangten Untersuchungen und der Berichterstattung darüber zu ungünstig ausfallen dürfte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der gesunkenen Hypothekarzinsen im Bereich Wohnen zu erstellen. Dabei soll er insbesondere die Entwicklung der Wohnausgaben von Eigentümer- und Mieterhaushalten erfassen sowie die Entwicklung der mietrechtlichen Rendite von Mietliegenschaften verschiedener Vermieterkategorien.</p>
- Bericht zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der nicht weitergegebenen Referenzzinssatzsenkungen
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