Arbeitslosenfürsorge. Handlungsmöglichkeiten des Bundes

ShortId
15.3748
Id
20153748
Updated
28.07.2023 05:58
Language
de
Title
Arbeitslosenfürsorge. Handlungsmöglichkeiten des Bundes
AdditionalIndexing
44;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Allen Bemühungen zum Trotz ist es nach wie vor für ältere Arbeitslose schwierig, wieder eine Stelle zu finden und bis zum Bezug der AHV-Rente im Erwerbsleben bleiben zu können. Diese Situation führt für die Betroffenen dazu, dass sie den für sie schwierigen Schritt zur Sozialhilfe machen müssen und/oder zu einem für sie unvorteilhaften Vorbezug der AHV und des Pensionskassenkapitals gezwungen werden.</p><p>Der Kanton Waadt kennt für solche Personen das Institut einer Überbrückungsrente, die staatlich finanziert ist. Diese Überbrückungsrente ermöglicht den Betroffenen, die letzten Monate vor dem ordentlichen Rentenbezug in Würde zu verbringen. Da das Problem der Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden nicht nur im Kanton Waadt vorkommt, sollte in Erwägung gezogen werden, eine nationale Lösung für dieses Problem zu finden.</p>
  • <p>Dass ältere Personen im Erwerbsalter möglichst im Arbeitsmarkt bleiben bzw. bei Arbeitslosigkeit den Wiedereinstieg finden, ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Der Bund engagiert sich hierfür insbesondere mit der Fachkräfte-Initiative, welche 2011 vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung lanciert wurde. In diesem Rahmen haben am 27. April 2015 an der nationalen Konferenz "Ältere Arbeitnehmende" alle wesentlichen Akteure gemeinsam verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Situation von älteren Arbeitnehmenden beschlossen. So sollen insbesondere die Instrumente der Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitslose optimiert werden. Die Kantone haben sich ihrerseits verpflichtet, eine Bestandesaufnahme von effizienten Massnahmen zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser vorzunehmen.</p><p>Weiter gehende gesetzgeberische Massnahmen, allenfalls gestützt auf Artikel 114 Absatz 5, erachtet der Bundesrat hingegen nicht als erforderlich. Die Prüfung entsprechender Massnahmen käme nur dann infrage, wenn eine Deckungslücke zwischen dem Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung und den kantonalen Bedarfsleistungen bestehen würde. Eine solche Lücke ist heute nicht gegeben, wie der Bundesrat dies bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Heim 15.3193 festgestellt hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Handlungsmöglichkeiten Absatz 5 von Artikel 114 für eine bundesrechtliche Regelung zugunsten von Langzeitarbeitslosen bietet. Insbesondere soll geprüft werden, wie auf der Basis dieses Verfassungsartikels eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose, die kurz vor dem ordentlichen Rentenalter stehen, ausgestaltet werden könnte.</p>
  • Arbeitslosenfürsorge. Handlungsmöglichkeiten des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Allen Bemühungen zum Trotz ist es nach wie vor für ältere Arbeitslose schwierig, wieder eine Stelle zu finden und bis zum Bezug der AHV-Rente im Erwerbsleben bleiben zu können. Diese Situation führt für die Betroffenen dazu, dass sie den für sie schwierigen Schritt zur Sozialhilfe machen müssen und/oder zu einem für sie unvorteilhaften Vorbezug der AHV und des Pensionskassenkapitals gezwungen werden.</p><p>Der Kanton Waadt kennt für solche Personen das Institut einer Überbrückungsrente, die staatlich finanziert ist. Diese Überbrückungsrente ermöglicht den Betroffenen, die letzten Monate vor dem ordentlichen Rentenbezug in Würde zu verbringen. Da das Problem der Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden nicht nur im Kanton Waadt vorkommt, sollte in Erwägung gezogen werden, eine nationale Lösung für dieses Problem zu finden.</p>
    • <p>Dass ältere Personen im Erwerbsalter möglichst im Arbeitsmarkt bleiben bzw. bei Arbeitslosigkeit den Wiedereinstieg finden, ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Der Bund engagiert sich hierfür insbesondere mit der Fachkräfte-Initiative, welche 2011 vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung lanciert wurde. In diesem Rahmen haben am 27. April 2015 an der nationalen Konferenz "Ältere Arbeitnehmende" alle wesentlichen Akteure gemeinsam verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Situation von älteren Arbeitnehmenden beschlossen. So sollen insbesondere die Instrumente der Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitslose optimiert werden. Die Kantone haben sich ihrerseits verpflichtet, eine Bestandesaufnahme von effizienten Massnahmen zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser vorzunehmen.</p><p>Weiter gehende gesetzgeberische Massnahmen, allenfalls gestützt auf Artikel 114 Absatz 5, erachtet der Bundesrat hingegen nicht als erforderlich. Die Prüfung entsprechender Massnahmen käme nur dann infrage, wenn eine Deckungslücke zwischen dem Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung und den kantonalen Bedarfsleistungen bestehen würde. Eine solche Lücke ist heute nicht gegeben, wie der Bundesrat dies bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Heim 15.3193 festgestellt hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Handlungsmöglichkeiten Absatz 5 von Artikel 114 für eine bundesrechtliche Regelung zugunsten von Langzeitarbeitslosen bietet. Insbesondere soll geprüft werden, wie auf der Basis dieses Verfassungsartikels eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose, die kurz vor dem ordentlichen Rentenalter stehen, ausgestaltet werden könnte.</p>
    • Arbeitslosenfürsorge. Handlungsmöglichkeiten des Bundes

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