Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Moratorium

ShortId
15.3749
Id
20153749
Updated
28.07.2023 06:01
Language
de
Title
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Moratorium
AdditionalIndexing
2446;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) generiert pro Jahr rund 1,5 Milliarden Schweizerfranken. Über 75 Prozent dieser Abgabe werden vom inländischen Schwerverkehr bzw. von den Schweizer Transportunternehmen bezahlt. Die LSVA ist damit ein weiterer Kostentreiber, neben allen anderen bestehenden Strassenverkehrsabgaben, welcher die Produktionskosten in der Schweiz verteuert. Um den Werkplatz Schweiz zu stärken und die Rahmenbedingungen zu verbessern, ist es sinnvoll und nötig, die bestehenden Gebühren zu überprüfen und, wo möglich, allfällige Erhöhungen oder Anpassungen zu sistieren. </p><p>Mit dem Verzicht auf weitere Erhöhungen bei der LSVA und insbesondere mit der Beibehaltung des Euro-6-Norm-Rabattes werden sowohl die Schweizer Wirtschaft als auch die Konsumenten davon profitieren. Im Weiteren ist zu beachten, dass die Teuerung in der Schweiz seit mehreren Monaten negativ ist - eine Verteuerung der LSVA-Tarife wäre deshalb ohnehin unzulässig. Darüber hinaus ist festzustellen, dass kein anderes Verkehrsmittel einen so hohen Kostendeckungsgrad besitzt. Aus diesem Grund erübrigt sich ebenfalls eine Zusatzbelastung. Abschliessend ist noch darauf hinzuweisen, dass es auch aus umweltpolitischen Aspekten weiterhin einen Anreiz zur Flottenerneuerung geben sollte. Ein Wegfall des Rabattes wäre somit kontraproduktiv.</p>
  • <p>Die LSVA hat nach Artikel 85 der Bundesverfassung zum Ziel, die ungedeckten Kosten des Schwerverkehrs verursachergerecht anzulasten. Der Kostendeckungsgrad ist folglich, wie der Motionär richtig feststellt, beim Schwerverkehr höher als bei anderen Verkehrsarten. Aus der Transportrechnung, die Anfang April 2015 vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht wurde, und aus den Berechnungen der Stauzeitkosten des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE); Bericht "Neuberechnung der Stauzeitkosten" vom 20. April 2012: <a href="http://www.are.admin.ch/dokumentation/publikationen/00015/index.html?lang=de">http://www.are.admin.ch/dokumentation/publikationen/00015/index.html?lang=de</a>) resultiert beim Schwerverkehr dennoch eine Unterdeckung von mehreren Hundert Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Gemäss Artikel 40 des Landverkehrsabkommens darf der gewichtete Durchschnitt der Gebühren für ein 40-Tonnen-Fahrzeug über 300 Kilometer höchstens 325 Franken betragen. Bis Ende 2014 ist dieser Durchschnitt auf 275 Franken gesunken, da die letzte grössere Anpassung der LSVA Anfang 2008 erfolgte und Fahrzeuge aufgrund der Motion Germanier 09.3133 mindestens sieben Jahre nach der erstmaligen Inverkehrsetzung in der billigsten Tarifkategorie bleiben.</p><p>Die LSVA ist ein zentrales Instrument der schweizerischen Verlagerungspolitik. Seit deren Einführung im Jahr 2001 und in Kombination mit anderen Massnahmen ist die Anzahl alpenquerender Lastwagen um über 25 Prozent auf 1,033 Millionen im vergangenen Jahr zurückgegangen. Ohne diese Massnahmen wären etwa 700 000 Fahrzeuge pro Jahr mehr unterwegs. Dennoch wurde das im Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG; SR 740.1) festgeschriebene Mengenziel (höchstens 650 000 Fahrten pro Jahr) bisher nicht erreicht. Daher erklärte sich der Bundesrat sowohl in seinen Stellungnahmen zu den Motionen <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123330">12.3330</a> und <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123401">12.3401</a> zur Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs als auch in seinem Bericht über die Verkehrsverlagerung vom November 2013 (http://www.bav.admin.ch/verlagerung/01600/01604/index.html?lang=de) dazu bereit, die Möglichkeiten zur Ausschöpfung des gemäss Landverkehrsabkommen bestehenden Spielraums bei der Bemessung der LSVA zu prüfen, falls die Kostendeckung dies erlaubt.</p><p>Zur Reduktion der Feinstaubbelastung hat der Bundesrat per 1. Juli 2012 einen 10-Prozent-Rabatt auf den billigsten LSVA-Tarif für Euro-6-Fahrzeuge eingeführt. Auf den 1. Juli 2012 wurde ebenfalls eine Anpassung der LSVA-Gebührensätze an die Teuerung nach Artikel 42 des Landverkehrsabkommens beschlossen. Laut Bundesratsbeschluss vom 23. November 2011 soll der Rabatt für Euro-6-Fahrzeuge reduziert bzw. beendet werden, sobald die "Haushaltsneutralität" dieser Massnahmen nicht mehr gewährt ist, was 2015 der Fall sein wird.</p><p>Obwohl die Kostenunterdeckung eine Anpassung der LSVA erlauben würde, die Euro-6-Fahrzeuge bereits seit Oktober 2013 abklassiert werden dürften und der Euro-6-Rabatt 2015 aufgehoben werden müsste, hat der Bundesrat im Rahmen der Aussprache zur Frankenstärke vom 15. April 2015 darauf verzichtet, bei der LSVA die fälligen Anpassungen Anfang 2016 vorzunehmen. Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch mit Blick auf die Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik in Anbetracht der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels zu gegebener Zeit Massnahmen zur Anpassung der LSVA 2017 prüfen und beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf Erhöhungen bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bis Ende 2018 zu verzichten. Ebenso ist bis zu diesem Zeitpunkt der aktuelle Rabatt bei Fahrzeugen mit der Euro-6-Norm beizubehalten.</p>
  • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Moratorium
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) generiert pro Jahr rund 1,5 Milliarden Schweizerfranken. Über 75 Prozent dieser Abgabe werden vom inländischen Schwerverkehr bzw. von den Schweizer Transportunternehmen bezahlt. Die LSVA ist damit ein weiterer Kostentreiber, neben allen anderen bestehenden Strassenverkehrsabgaben, welcher die Produktionskosten in der Schweiz verteuert. Um den Werkplatz Schweiz zu stärken und die Rahmenbedingungen zu verbessern, ist es sinnvoll und nötig, die bestehenden Gebühren zu überprüfen und, wo möglich, allfällige Erhöhungen oder Anpassungen zu sistieren. </p><p>Mit dem Verzicht auf weitere Erhöhungen bei der LSVA und insbesondere mit der Beibehaltung des Euro-6-Norm-Rabattes werden sowohl die Schweizer Wirtschaft als auch die Konsumenten davon profitieren. Im Weiteren ist zu beachten, dass die Teuerung in der Schweiz seit mehreren Monaten negativ ist - eine Verteuerung der LSVA-Tarife wäre deshalb ohnehin unzulässig. Darüber hinaus ist festzustellen, dass kein anderes Verkehrsmittel einen so hohen Kostendeckungsgrad besitzt. Aus diesem Grund erübrigt sich ebenfalls eine Zusatzbelastung. Abschliessend ist noch darauf hinzuweisen, dass es auch aus umweltpolitischen Aspekten weiterhin einen Anreiz zur Flottenerneuerung geben sollte. Ein Wegfall des Rabattes wäre somit kontraproduktiv.</p>
    • <p>Die LSVA hat nach Artikel 85 der Bundesverfassung zum Ziel, die ungedeckten Kosten des Schwerverkehrs verursachergerecht anzulasten. Der Kostendeckungsgrad ist folglich, wie der Motionär richtig feststellt, beim Schwerverkehr höher als bei anderen Verkehrsarten. Aus der Transportrechnung, die Anfang April 2015 vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht wurde, und aus den Berechnungen der Stauzeitkosten des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE); Bericht "Neuberechnung der Stauzeitkosten" vom 20. April 2012: <a href="http://www.are.admin.ch/dokumentation/publikationen/00015/index.html?lang=de">http://www.are.admin.ch/dokumentation/publikationen/00015/index.html?lang=de</a>) resultiert beim Schwerverkehr dennoch eine Unterdeckung von mehreren Hundert Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Gemäss Artikel 40 des Landverkehrsabkommens darf der gewichtete Durchschnitt der Gebühren für ein 40-Tonnen-Fahrzeug über 300 Kilometer höchstens 325 Franken betragen. Bis Ende 2014 ist dieser Durchschnitt auf 275 Franken gesunken, da die letzte grössere Anpassung der LSVA Anfang 2008 erfolgte und Fahrzeuge aufgrund der Motion Germanier 09.3133 mindestens sieben Jahre nach der erstmaligen Inverkehrsetzung in der billigsten Tarifkategorie bleiben.</p><p>Die LSVA ist ein zentrales Instrument der schweizerischen Verlagerungspolitik. Seit deren Einführung im Jahr 2001 und in Kombination mit anderen Massnahmen ist die Anzahl alpenquerender Lastwagen um über 25 Prozent auf 1,033 Millionen im vergangenen Jahr zurückgegangen. Ohne diese Massnahmen wären etwa 700 000 Fahrzeuge pro Jahr mehr unterwegs. Dennoch wurde das im Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG; SR 740.1) festgeschriebene Mengenziel (höchstens 650 000 Fahrten pro Jahr) bisher nicht erreicht. Daher erklärte sich der Bundesrat sowohl in seinen Stellungnahmen zu den Motionen <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123330">12.3330</a> und <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123401">12.3401</a> zur Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs als auch in seinem Bericht über die Verkehrsverlagerung vom November 2013 (http://www.bav.admin.ch/verlagerung/01600/01604/index.html?lang=de) dazu bereit, die Möglichkeiten zur Ausschöpfung des gemäss Landverkehrsabkommen bestehenden Spielraums bei der Bemessung der LSVA zu prüfen, falls die Kostendeckung dies erlaubt.</p><p>Zur Reduktion der Feinstaubbelastung hat der Bundesrat per 1. Juli 2012 einen 10-Prozent-Rabatt auf den billigsten LSVA-Tarif für Euro-6-Fahrzeuge eingeführt. Auf den 1. Juli 2012 wurde ebenfalls eine Anpassung der LSVA-Gebührensätze an die Teuerung nach Artikel 42 des Landverkehrsabkommens beschlossen. Laut Bundesratsbeschluss vom 23. November 2011 soll der Rabatt für Euro-6-Fahrzeuge reduziert bzw. beendet werden, sobald die "Haushaltsneutralität" dieser Massnahmen nicht mehr gewährt ist, was 2015 der Fall sein wird.</p><p>Obwohl die Kostenunterdeckung eine Anpassung der LSVA erlauben würde, die Euro-6-Fahrzeuge bereits seit Oktober 2013 abklassiert werden dürften und der Euro-6-Rabatt 2015 aufgehoben werden müsste, hat der Bundesrat im Rahmen der Aussprache zur Frankenstärke vom 15. April 2015 darauf verzichtet, bei der LSVA die fälligen Anpassungen Anfang 2016 vorzunehmen. Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch mit Blick auf die Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik in Anbetracht der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels zu gegebener Zeit Massnahmen zur Anpassung der LSVA 2017 prüfen und beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf Erhöhungen bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bis Ende 2018 zu verzichten. Ebenso ist bis zu diesem Zeitpunkt der aktuelle Rabatt bei Fahrzeugen mit der Euro-6-Norm beizubehalten.</p>
    • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Moratorium

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