KVG. Abschaffung der obersten Wahlfranchisen?
- ShortId
-
15.3750
- Id
-
20153750
- Updated
-
28.07.2023 06:00
- Language
-
de
- Title
-
KVG. Abschaffung der obersten Wahlfranchisen?
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Artikel 93 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) können die Versicherer neben der ordentlichen Krankenpflegeversicherung eine Versicherung betreiben, bei der Versicherte eine höhere Franchise wählen können. Die Prämienreduktion, die der Versicherte im Gegenzug erhält, beläuft sich auf maximal 70 Prozent des mit der höheren Franchise zusätzlich übernommenen Risikos. Die von den Versicherten geleistete Kostenbeteiligung ist in der Periode 1996-2013 um 108,6 Prozent gestiegen, etwas stärker als die von den Versicherern vergüteten Leistungen, die in derselben Periode um 101,8 Prozent anstiegen. In demselben Zeitraum erhöhte sich der Lohnindex um 22,7 Prozent.</p><p>Da mit einer höheren Franchise auch ein höheres Risiko übernommen wird, einen Teil der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung selber zu tragen, ist der Anstieg des zusätzlichen Risikos, abzüglich des Prämienrabattes, den man dafür erhält, in Relation zu setzen mit den verfügbaren Mitteln. Bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hat noch kein maximaler Rabatt existiert, weshalb in der Folge von derselben Höhe des Rabattes in Prozenten des zusätzlich übernommenen Risikos ausgegangen wird, wie im Jahr 2013, nämlich von 70 Prozent. Das zusätzlich übernommene Risiko betrug entsprechend im Jahr 1996 405 Franken (1500 minus die ordentliche Franchise von 150 im Jahr 1996, davon 30 Prozent) und im Jahr 2013 660 Franken (2500 minus 300, davon 30 Prozent) und ist somit um rund 63 Prozent angestiegen, was weit über dem Anstieg des Lohnindexes liegt. Bei der zweithöchsten Franchise ergibt sich ein Anstieg von 62 Prozent.</p><p>2.-5. Gemäss der Statistik des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 2013 haben Versicherte mit einer wählbaren Franchise durchschnittlich Kosten von 3541 Franken, währenddem sich die Kosten bei der ordentlichen Grundfranchise auf 5729 Franken belaufen. Die Bruttokosten der Versicherten mit hohen Franchisen sind aus folgenden Gründen tiefer: Versicherte, die sich selbst als gesund einschätzen, wählen hohe Franchisen. Aufgrund der höheren Franchisen tragen die Versicherten mehr Krankheitskosten selber. Zudem besteht ein Anreiz, weniger Leistungen zu beziehen, wenn die Versicherten die Kosten bis zur Ausschöpfung der Wahlfranchise selber tragen. Studien zufolge kann gesagt werden, dass die Unterschiede zwischen tiefen und hohen Franchisen zu etwa einem Viertel auf die Anreizwirkung und zu etwa drei Vierteln auf den Gesundheitszustand dieser Personen zurückzuführen sind.</p><p>Bei einer Abschaffung der obersten beiden Franchisestufen würden die Prämien der Versicherten, die diese Wahlfranchisen gewählt hatten, deutlich ansteigen. Die Versicherten hätten aber im Krankheitsfall auch weniger Kosten selber zu tragen. Die Prämien der restlichen Versicherten, inklusive derjenigen mit der ordentlichen Grundfranchise, würden hingegen eine Reduktion erfahren. Damit würde die Solidarität zwischen den Versicherten mit einer hohen Wahlfranchise und denjenigen mit der ordentlichen Grundfranchise gestärkt.</p><p>Mit jeder Erhöhung der Wahlfranchise würden die Prämien für die ordentliche Grundfranchise steigen. Denn durch die Erhöhung der Wahlfranchisen werden die Prämien für dieses Versichertenkollektiv günstiger, während die Leistungen sich viel weniger reduzieren, da - wie bereits erwähnt - vor allem gesunde Versicherte die hohen Franchisen wählen. Dadurch fehlen dem System Prämieneinnahmen, die durch eine Erhöhung der Prämie der ordentlichen Grundfranchise wieder ergänzt werden müssten. Mit jeder Erhöhung der Wahlfranchise findet also eine Entsolidarisierung zwischen den gesunden und kranken Versicherten statt.</p><p>Die ordentliche Franchise wurde seit Einführung des KVG verdoppelt, währenddem sich der Lohnindex in demselben Zeitraum, wie unter Punkt 1 erwähnt, um 22,7 Prozent erhöhte. Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation Landolt 15.3132, "KVG. Anpassung der ordentlichen Franchise", ausgeführt hat, ist er der Auffassung, dass die ordentliche Franchise, die namentlich für alle kranken Versicherten einer unausweichlichen Ausgabe gleichkommt, nicht stärker steigen sollte als die verfügbaren Einkommen der Haushalte. Er ist deshalb der Meinung, dass selbst bei einer Abschaffung der Wahlfranchisen die ordentliche Franchise nicht zu erhöhen wäre. Eine solche Abschaffung steht für den Bundesrat indes nicht zur Diskussion.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Verschiedenen Medien war Anfang 2015 zu entnehmen, dass das Eidgenössische Departement des Innern offenbar plant, die beiden höchsten Franchisestufen (2000 und 2500 Franken) allenfalls abschaffen zu wollen.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Bei der Inkraftsetzung des KVG 1996 setzte der Bundesrat die höchsten Wahlfranchisen auf 1200 Franken und 1500 Franken fest. Seitdem sind die Kosten zulasten der OKP um 124 Prozent gestiegen (Entwicklung der Bruttokosten zwischen 1996 und 2013). Wie hoch müssten diese Wahlfranchisen für das Jahr 2013 sein, wenn diese proportional zum Kostenanstieg seit Einführung des KVG angepasst worden wären?</p><p>2. Die Kopfprämie, der Risikoausgleich und die Prämienverbilligungen gewährleisten die Solidarität im KVG. Die jungen Generationen tragen über den Risikoausgleich bereits heute einen hohen Anteil an dieser Solidarität. Die Jungen, vor allem auch junge Familien, verdienen oft weniger und kommen daher zu Recht in den Genuss von Prämienverbilligungen. Sie wählen oftmals hohe Franchisen, um ihre Prämienlast zu optimieren. Ist es tatsächlich die Absicht des Bundesrates, mit der Abschaffung der obersten Franchisen die Jungen zur Bezahlung von höheren Prämien zu zwingen, welche dann wieder durch Prämienverbilligungen abgefedert werden müssen? Wäre nicht die Einführung von noch höheren Wahlfranchisen der bessere Weg?</p><p>3. Wie beurteilt er die Wirkung der hohen Wahlfranchisen, zum Beispiel betreffend die Eigenverantwortung, den Anreiz, medizinische Leistungen zu konsumieren, oder die individuelle Kostenübernahme bei einfachen Erkrankungen?</p><p>4. Welche finanziellen Auswirkungen für das System würde die Abschaffung der beiden obersten Wahlfranchisestufen haben? Welche Versicherten würden vermehrt belastet werden und müssten infolge der Aufhebung höhere Prämien bezahlen?</p><p>5. Wie hoch müsste nach Ansicht des Bundesrates eine Franchise angesetzt werden, wenn es nur eine einzige Franchise gäbe?</p>
- KVG. Abschaffung der obersten Wahlfranchisen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Gemäss Artikel 93 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) können die Versicherer neben der ordentlichen Krankenpflegeversicherung eine Versicherung betreiben, bei der Versicherte eine höhere Franchise wählen können. Die Prämienreduktion, die der Versicherte im Gegenzug erhält, beläuft sich auf maximal 70 Prozent des mit der höheren Franchise zusätzlich übernommenen Risikos. Die von den Versicherten geleistete Kostenbeteiligung ist in der Periode 1996-2013 um 108,6 Prozent gestiegen, etwas stärker als die von den Versicherern vergüteten Leistungen, die in derselben Periode um 101,8 Prozent anstiegen. In demselben Zeitraum erhöhte sich der Lohnindex um 22,7 Prozent.</p><p>Da mit einer höheren Franchise auch ein höheres Risiko übernommen wird, einen Teil der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung selber zu tragen, ist der Anstieg des zusätzlichen Risikos, abzüglich des Prämienrabattes, den man dafür erhält, in Relation zu setzen mit den verfügbaren Mitteln. Bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hat noch kein maximaler Rabatt existiert, weshalb in der Folge von derselben Höhe des Rabattes in Prozenten des zusätzlich übernommenen Risikos ausgegangen wird, wie im Jahr 2013, nämlich von 70 Prozent. Das zusätzlich übernommene Risiko betrug entsprechend im Jahr 1996 405 Franken (1500 minus die ordentliche Franchise von 150 im Jahr 1996, davon 30 Prozent) und im Jahr 2013 660 Franken (2500 minus 300, davon 30 Prozent) und ist somit um rund 63 Prozent angestiegen, was weit über dem Anstieg des Lohnindexes liegt. Bei der zweithöchsten Franchise ergibt sich ein Anstieg von 62 Prozent.</p><p>2.-5. Gemäss der Statistik des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 2013 haben Versicherte mit einer wählbaren Franchise durchschnittlich Kosten von 3541 Franken, währenddem sich die Kosten bei der ordentlichen Grundfranchise auf 5729 Franken belaufen. Die Bruttokosten der Versicherten mit hohen Franchisen sind aus folgenden Gründen tiefer: Versicherte, die sich selbst als gesund einschätzen, wählen hohe Franchisen. Aufgrund der höheren Franchisen tragen die Versicherten mehr Krankheitskosten selber. Zudem besteht ein Anreiz, weniger Leistungen zu beziehen, wenn die Versicherten die Kosten bis zur Ausschöpfung der Wahlfranchise selber tragen. Studien zufolge kann gesagt werden, dass die Unterschiede zwischen tiefen und hohen Franchisen zu etwa einem Viertel auf die Anreizwirkung und zu etwa drei Vierteln auf den Gesundheitszustand dieser Personen zurückzuführen sind.</p><p>Bei einer Abschaffung der obersten beiden Franchisestufen würden die Prämien der Versicherten, die diese Wahlfranchisen gewählt hatten, deutlich ansteigen. Die Versicherten hätten aber im Krankheitsfall auch weniger Kosten selber zu tragen. Die Prämien der restlichen Versicherten, inklusive derjenigen mit der ordentlichen Grundfranchise, würden hingegen eine Reduktion erfahren. Damit würde die Solidarität zwischen den Versicherten mit einer hohen Wahlfranchise und denjenigen mit der ordentlichen Grundfranchise gestärkt.</p><p>Mit jeder Erhöhung der Wahlfranchise würden die Prämien für die ordentliche Grundfranchise steigen. Denn durch die Erhöhung der Wahlfranchisen werden die Prämien für dieses Versichertenkollektiv günstiger, während die Leistungen sich viel weniger reduzieren, da - wie bereits erwähnt - vor allem gesunde Versicherte die hohen Franchisen wählen. Dadurch fehlen dem System Prämieneinnahmen, die durch eine Erhöhung der Prämie der ordentlichen Grundfranchise wieder ergänzt werden müssten. Mit jeder Erhöhung der Wahlfranchise findet also eine Entsolidarisierung zwischen den gesunden und kranken Versicherten statt.</p><p>Die ordentliche Franchise wurde seit Einführung des KVG verdoppelt, währenddem sich der Lohnindex in demselben Zeitraum, wie unter Punkt 1 erwähnt, um 22,7 Prozent erhöhte. Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation Landolt 15.3132, "KVG. Anpassung der ordentlichen Franchise", ausgeführt hat, ist er der Auffassung, dass die ordentliche Franchise, die namentlich für alle kranken Versicherten einer unausweichlichen Ausgabe gleichkommt, nicht stärker steigen sollte als die verfügbaren Einkommen der Haushalte. Er ist deshalb der Meinung, dass selbst bei einer Abschaffung der Wahlfranchisen die ordentliche Franchise nicht zu erhöhen wäre. Eine solche Abschaffung steht für den Bundesrat indes nicht zur Diskussion.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Verschiedenen Medien war Anfang 2015 zu entnehmen, dass das Eidgenössische Departement des Innern offenbar plant, die beiden höchsten Franchisestufen (2000 und 2500 Franken) allenfalls abschaffen zu wollen.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Bei der Inkraftsetzung des KVG 1996 setzte der Bundesrat die höchsten Wahlfranchisen auf 1200 Franken und 1500 Franken fest. Seitdem sind die Kosten zulasten der OKP um 124 Prozent gestiegen (Entwicklung der Bruttokosten zwischen 1996 und 2013). Wie hoch müssten diese Wahlfranchisen für das Jahr 2013 sein, wenn diese proportional zum Kostenanstieg seit Einführung des KVG angepasst worden wären?</p><p>2. Die Kopfprämie, der Risikoausgleich und die Prämienverbilligungen gewährleisten die Solidarität im KVG. Die jungen Generationen tragen über den Risikoausgleich bereits heute einen hohen Anteil an dieser Solidarität. Die Jungen, vor allem auch junge Familien, verdienen oft weniger und kommen daher zu Recht in den Genuss von Prämienverbilligungen. Sie wählen oftmals hohe Franchisen, um ihre Prämienlast zu optimieren. Ist es tatsächlich die Absicht des Bundesrates, mit der Abschaffung der obersten Franchisen die Jungen zur Bezahlung von höheren Prämien zu zwingen, welche dann wieder durch Prämienverbilligungen abgefedert werden müssen? Wäre nicht die Einführung von noch höheren Wahlfranchisen der bessere Weg?</p><p>3. Wie beurteilt er die Wirkung der hohen Wahlfranchisen, zum Beispiel betreffend die Eigenverantwortung, den Anreiz, medizinische Leistungen zu konsumieren, oder die individuelle Kostenübernahme bei einfachen Erkrankungen?</p><p>4. Welche finanziellen Auswirkungen für das System würde die Abschaffung der beiden obersten Wahlfranchisestufen haben? Welche Versicherten würden vermehrt belastet werden und müssten infolge der Aufhebung höhere Prämien bezahlen?</p><p>5. Wie hoch müsste nach Ansicht des Bundesrates eine Franchise angesetzt werden, wenn es nur eine einzige Franchise gäbe?</p>
- KVG. Abschaffung der obersten Wahlfranchisen?
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