Wann wird das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo abgeschlossen?
- ShortId
-
15.3755
- Id
-
20153755
- Updated
-
28.07.2023 05:56
- Language
-
de
- Title
-
Wann wird das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo abgeschlossen?
- AdditionalIndexing
-
08;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Die Gründe für die Nichtweiteranwendung des Sozialversicherungsabkommens mit dem früheren Jugoslawien im Verhältnis zu Kosovo ab dem 1. April 2010 lagen bekanntlich in der mangelhaft funktionierenden kosovarischen Verwaltung und der daraus resultierenden schwierigen bilateralen Zusammenarbeit. In den letzten Jahren standen die schweizerischen Behörden regelmässig in Kontakt mit den kosovarischen Behörden, um die Reformen in Kosovo im Hinblick auf eine Neubeurteilung der Situation zu verfolgen. Es fanden mehrere Treffen auf unterschiedlicher Ebene statt.</p><p>Die kosovarischen Behörden haben dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf der Basis eines Fragebogens umfassende schriftliche Informationen zur Gesetzgebung und zur Organisation im Sozialversicherungsbereich sowie zum Registerwesen übermittelt. Auch nach Rückfragen der schweizerischen Seite bleiben allerdings noch Punkte offen, die einer vertieften Abklärung bedürfen, z. B. die Betrugsbekämpfung und das Funktionieren der diversen Register. Um diese Prüfung zu beschleunigen, hat das BSV mit den kosovarischen Behörden vereinbart, Ende Oktober 2015 ein Expertentreffen in Pristina durchzuführen. So soll auch überprüft werden, ob die Verwaltungszusammenarbeit nach den erfolgten Änderungen tatsächlich besser funktioniert. Zum heutigen Zeitpunkt ist es noch verfrüht, eine Aussage zu machen, ob Kosovo in der Lage ist, die Voraussetzungen für den Abschluss eines neuen Abkommens zu erfüllen. In der Zwischenzeit werden Staatsangehörige Kosovos in den schweizerischen Sozialversicherungen so behandelt wie Angehörige anderer Staaten, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat: Staatsangehörige Kosovos, die das Rentenalter nach dem 1. April 2010 erreichen, können die Rente nur bei Wohnsitz in der Schweiz beziehen. Wenn sie die Schweiz endgültig verlassen, besteht aber unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit der Beitragsrückvergütung.</p><p>4. Gelangt der Bundesrat zum Schluss, dass die Voraussetzungen für den Abschluss eines Abkommens erfüllt sind, wird er über die Verabschiedung eines entsprechenden Verhandlungsmandates entscheiden. Das BSV wird dann umgehend Verhandlungen mit der kosovarischen Seite aufnehmen und versuchen, sich so rasch als möglich mit dieser auf einen Text zu einigen. Anschliessend wird der Bundesrat die Unterzeichnung einleiten und dem Parlament das Abkommen zur Genehmigung unterbreiten. Eine Prognose betreffend den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Abkommens ist derzeit nicht möglich.</p><p>5. Eine Zwischenlösung ist nicht vorgesehen. Dazu müssten die gleichen Voraussetzungen wie für ein Abkommen erfüllt sein, insbesondere eine funktionierende Verwaltungszusammenarbeit. Auch die erforderlichen Genehmigungsschritte für einen internationalen Vertrag wären zu durchlaufen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit dem 1. April 2010 besteht für kosovarische Rentnerinnen und Rentner, die in der Schweiz gearbeitet haben und das Rentenalter in ihrer Heimat verbringen, ein unzumutbarer Zustand, weil die Schweiz das Sozialversicherungsabkommen, das mit dem ehemaligen Jugoslawien abgeschlossen worden war, im Verhältnis zu Kosovo nicht mehr anwendet. Renten, die nach diesem Zeitpunkt verfügt wurden, werden in Kosovo nicht mehr ausbezahlt. Den Betroffenen wurde ihre Existenzgrundlage im Alter genommen, was sie in Nöte bringt und für sie unhaltbar und unverständlich ist. </p><p>Bei uns gab es verschiedene Interventionen mit dem Ziel, die weitere Anwendung des Sozialversicherungsabkommens mit dem früheren Jugoslawien oder die Einleitung der Verhandlungen für ein neues Sozialversicherungsabkommen mit einer Übergangslösung zu erreichen. Der Bundesrat begründete diesen unzumutbaren Zustand mit der Nichterfüllung von Rahmenbedingungen des kosovarischen Staates. Inzwischen hat die kosovarische Regierung einiges in die Wege geleitet. Die offenen Fragen wurden beantwortet, das Zivilstandsregister ist auf eine doppelte Basis gestellt, und auch die Sozialversicherungsgesetzgebung für ein Abkommen ist in die Wege geleitet. Im Weiteren fand auch ein Treffen der Sozialminister beider Staaten statt. </p><p>Anfang dieses Jahres wurde in Kosovo eine neue Regierung gewählt, und es gab einen Wechsel im Sozialministerium. Die neue Regierung hat die restlichen Fragen inzwischen beantwortet. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie ist der aktuelle Stand im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen Schweiz-Kosovo?</p><p>2. Gibt es Voraussetzungen, die noch erfüllt werden müssen?</p><p>3. Kann Kosovo die rechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens erfüllen?</p><p>4. Wann werden die Verhandlungen für ein neues Sozialversicherungsabkommen eingeleitet, und wann ist mit der Anwendung eines Abkommens zu rechnen?</p><p>5. Ist es denkbar, eine Zwischenlösung, bis das neue Abkommen zur Anwendung kommt, zu installieren?</p>
- Wann wird das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo abgeschlossen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Die Gründe für die Nichtweiteranwendung des Sozialversicherungsabkommens mit dem früheren Jugoslawien im Verhältnis zu Kosovo ab dem 1. April 2010 lagen bekanntlich in der mangelhaft funktionierenden kosovarischen Verwaltung und der daraus resultierenden schwierigen bilateralen Zusammenarbeit. In den letzten Jahren standen die schweizerischen Behörden regelmässig in Kontakt mit den kosovarischen Behörden, um die Reformen in Kosovo im Hinblick auf eine Neubeurteilung der Situation zu verfolgen. Es fanden mehrere Treffen auf unterschiedlicher Ebene statt.</p><p>Die kosovarischen Behörden haben dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf der Basis eines Fragebogens umfassende schriftliche Informationen zur Gesetzgebung und zur Organisation im Sozialversicherungsbereich sowie zum Registerwesen übermittelt. Auch nach Rückfragen der schweizerischen Seite bleiben allerdings noch Punkte offen, die einer vertieften Abklärung bedürfen, z. B. die Betrugsbekämpfung und das Funktionieren der diversen Register. Um diese Prüfung zu beschleunigen, hat das BSV mit den kosovarischen Behörden vereinbart, Ende Oktober 2015 ein Expertentreffen in Pristina durchzuführen. So soll auch überprüft werden, ob die Verwaltungszusammenarbeit nach den erfolgten Änderungen tatsächlich besser funktioniert. Zum heutigen Zeitpunkt ist es noch verfrüht, eine Aussage zu machen, ob Kosovo in der Lage ist, die Voraussetzungen für den Abschluss eines neuen Abkommens zu erfüllen. In der Zwischenzeit werden Staatsangehörige Kosovos in den schweizerischen Sozialversicherungen so behandelt wie Angehörige anderer Staaten, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat: Staatsangehörige Kosovos, die das Rentenalter nach dem 1. April 2010 erreichen, können die Rente nur bei Wohnsitz in der Schweiz beziehen. Wenn sie die Schweiz endgültig verlassen, besteht aber unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit der Beitragsrückvergütung.</p><p>4. Gelangt der Bundesrat zum Schluss, dass die Voraussetzungen für den Abschluss eines Abkommens erfüllt sind, wird er über die Verabschiedung eines entsprechenden Verhandlungsmandates entscheiden. Das BSV wird dann umgehend Verhandlungen mit der kosovarischen Seite aufnehmen und versuchen, sich so rasch als möglich mit dieser auf einen Text zu einigen. Anschliessend wird der Bundesrat die Unterzeichnung einleiten und dem Parlament das Abkommen zur Genehmigung unterbreiten. Eine Prognose betreffend den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Abkommens ist derzeit nicht möglich.</p><p>5. Eine Zwischenlösung ist nicht vorgesehen. Dazu müssten die gleichen Voraussetzungen wie für ein Abkommen erfüllt sein, insbesondere eine funktionierende Verwaltungszusammenarbeit. Auch die erforderlichen Genehmigungsschritte für einen internationalen Vertrag wären zu durchlaufen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit dem 1. April 2010 besteht für kosovarische Rentnerinnen und Rentner, die in der Schweiz gearbeitet haben und das Rentenalter in ihrer Heimat verbringen, ein unzumutbarer Zustand, weil die Schweiz das Sozialversicherungsabkommen, das mit dem ehemaligen Jugoslawien abgeschlossen worden war, im Verhältnis zu Kosovo nicht mehr anwendet. Renten, die nach diesem Zeitpunkt verfügt wurden, werden in Kosovo nicht mehr ausbezahlt. Den Betroffenen wurde ihre Existenzgrundlage im Alter genommen, was sie in Nöte bringt und für sie unhaltbar und unverständlich ist. </p><p>Bei uns gab es verschiedene Interventionen mit dem Ziel, die weitere Anwendung des Sozialversicherungsabkommens mit dem früheren Jugoslawien oder die Einleitung der Verhandlungen für ein neues Sozialversicherungsabkommen mit einer Übergangslösung zu erreichen. Der Bundesrat begründete diesen unzumutbaren Zustand mit der Nichterfüllung von Rahmenbedingungen des kosovarischen Staates. Inzwischen hat die kosovarische Regierung einiges in die Wege geleitet. Die offenen Fragen wurden beantwortet, das Zivilstandsregister ist auf eine doppelte Basis gestellt, und auch die Sozialversicherungsgesetzgebung für ein Abkommen ist in die Wege geleitet. Im Weiteren fand auch ein Treffen der Sozialminister beider Staaten statt. </p><p>Anfang dieses Jahres wurde in Kosovo eine neue Regierung gewählt, und es gab einen Wechsel im Sozialministerium. Die neue Regierung hat die restlichen Fragen inzwischen beantwortet. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie ist der aktuelle Stand im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen Schweiz-Kosovo?</p><p>2. Gibt es Voraussetzungen, die noch erfüllt werden müssen?</p><p>3. Kann Kosovo die rechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens erfüllen?</p><p>4. Wann werden die Verhandlungen für ein neues Sozialversicherungsabkommen eingeleitet, und wann ist mit der Anwendung eines Abkommens zu rechnen?</p><p>5. Ist es denkbar, eine Zwischenlösung, bis das neue Abkommen zur Anwendung kommt, zu installieren?</p>
- Wann wird das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo abgeschlossen?
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