Hochqualifizierte Zugewanderte aus Drittstaaten besser in den Arbeitsmarkt integrieren

ShortId
15.3764
Id
20153764
Updated
28.07.2023 05:54
Language
de
Title
Hochqualifizierte Zugewanderte aus Drittstaaten besser in den Arbeitsmarkt integrieren
AdditionalIndexing
44;2811;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat geht mit der Interpellantin darin einig, dass das Fachkräftepotenzial Zugewanderter besser genutzt werden muss. Speziell für anerkannte Flüchtlinge und Personen mit einer vorläufigen Aufnahme hat er am 11. Februar 2015 im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung (SR 101) in Ergänzung zur Fachkräfte-Initiative des WBF einen Prüfauftrag erteilt. Das für den Asylbereich zuständige EJPD wurde in Zusammenarbeit mit dem WBF beauftragt, eine Verstärkung der Bildungs- und Erwerbsintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu prüfen und dem Bundesrat hierzu bis Ende 2015 Bericht zu erstatten. Eine allfällige Erhöhung von Bundeskrediten zur Förderung der Integration soll frühestens per 2018 erfolgen. Zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale gut qualifizierter Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommener hat das SEM zudem im Jahre 2012 das Pilotprojekt "Potenziale nutzen - Nachholbildung" gestartet. Es dient dazu aufzuzeigen, welche Hindernisse für diese Personen in der Praxis bestehen, sich gemäss ihren vorhandenen Qualifikationen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und mit welchen Ansätzen und Massnahmen diese Hindernisse erfolgversprechend abgeschafft oder angegangen werden können. Gestützt auf die Zwischenergebnisse des Pilotprojekts (2012 bis 2018) und in Abstimmung mit dem laufenden Projekt "Berufsabschluss und -wechsel" des SBFI werden SBFI und SEM den bestehenden Handlungsbedarf und gezielte Massnahmen zuhanden der zugewanderten Bevölkerung prüfen.</p><p>2. Die Anerkennung ausländischer Diplome für die Zulassung zu einer Schweizer Hochschule liegt in der Kompetenz der jeweiligen Hochschuleinrichtung respektive ihrer Trägerschaft. Der Bund hat somit keine direkte Möglichkeit, konkret einzugreifen. Mit dem Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes sind jedoch die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, damit der Schweizerische Hochschulrat, welcher vom Bund präsidiert wird, für den gesamten Hochschulbereich Richtlinien über Zulassung, Studienstufen sowie Durchlässigkeit und Mobilität erlassen kann. Es wird also Aufgabe des Schweizerischen Hochschulrates sein, Möglichkeiten zu prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen die Schweizer Hochschulen, unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Qualität der Lehre und ihrer Kapazitätsgrenzen, für die Zulassung von Bildungsausländern ergreifen könnten.</p><p>Für die akademische Anerkennung der Diplome stützt sich die Bewertung ausländischer Abschlüsse auf die Empfehlungen und Good Practices der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities). Swissuniversities hat zudem länderspezifische Informationen über die für bestimmte Abschlüsse geltenden Zulassungsbedingungen für Personen aus den betreffenden Ländern erarbeitet.</p><p>Seit 1993 existiert, Swissuniversities angegliedert, eine nationale Informationsstelle für akademische Anerkennungsfragen (Swiss Enic-Naric), die für Fragen zur internationalen Anerkennung von akademischen Abschlüssen und Titeln zuständig ist. Sie unterhält regelmässige Kontakte zu den Zulassungsdiensten der Hochschulen. Letztere sind bereits national und international koordiniert und verfügen über länderspezifische Informationen. Für die Zulassung zur Ausübung eines reglementierten Berufes (z. B. Arzt bzw. Ärztin oder Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin) gelten die einschlägigen nationalen und kantonalen Gesetze über die Anerkennung von Abschlüssen. Für nichtreglementierte Berufe liegt die Entscheidung über die Anerkennung eines Abschlusses hingegen beim Arbeitgeber.</p><p>3. Die Rekrutierung und Anstellung von Personal sowie die Schulung des HR-Personals ist überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Die Unternehmen schulen ihr HR-Personal und rekrutieren gemäss ihren eigenen personalpolitischen Überlegungen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt im Rahmen der Fachkräfte-Initiative in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern geeignete und einvernehmlich zwischen allen beteiligten Akteuren festgelegte Massnahmen, um den Eintritt in den Arbeitsmarkt für im Inland ungenutztes Fachkräftepotenzial zu erleichtern. Der Bundesrat legt in der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen ("Fachkräfte-Initiative plus") die Förderung der Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen als ein ausdrückliches Ziel fest.</p><p>Im Rahmen des TAK-Integrationsdialogs "Arbeiten" haben die Dialogpartner (Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, Arbeitgeber- und Branchenverbände sowie Gewerkschaften) für 2015 und 2016 den Arbeitsschwerpunkt "Diversity Management, Integration und Nichtdiskriminierung in der Aus- und Weiterbildung von Führungskräften und HR-Fachleuten" gesetzt. Konkret geht es darum, die Behandlung dieser Themen in staatlich getragenen sowie in privaten Aus- und Weiterbildungsinstitutionen ein- und auszubauen.</p><p>4. Ergänzend und unterstützend zu den bestehenden Angeboten im Bereich der Sprachförderung vonseiten des Weiterbildungsmarktes, der kantonalen Beiträge an die Weiterbildung und der Sprachförderungsmassnahmen, die durch die Bildungs- und Arbeitsmarktbehörden wie beispielsweise durch die Berufsschulen oder die Arbeitslosenversicherung angeboten werden, leistet das SEM Beiträge zur Sprachförderung an Migrantinnen und Migranten (Art. 55 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005; SR 142.20). Diese werden seit dem 1. Januar 2014 im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) eingesetzt. Die Kantone entscheiden selber, ob sie Sprachkurse über die Stufe B2 hinaus subventionieren, wie im Fall von Bern oder Neuenburg.</p><p>Das SEM hat in Zusammenarbeit mit Partnern aus Bund und Kantonen ein System zur Sprachförderung (Fide, Deutsch, Français, Italiano in der Schweiz - lernen, lehren, beurteilen) entwickelt, welches schrittweise in den Kantonen implementiert wird. Dadurch wird ein Beitrag zu einer Professionalisierung und auch verstärkten Alltags- und Berufsorientierung aller Sprachförderungsangebote geleistet. Vorgesehen ist auch die Entwicklung eines Sprachenpasses, welcher die Sprachkompetenzen von Zugewanderten verlässlich dokumentiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zuwanderung hat sich in den letzten Jahren positiv auf das durchschnittliche Qualifikationsniveau der Erwerbspersonen in der Schweiz ausgewirkt. Bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation sind viele Personen aus EU-28-/Efta-Staaten im Besitz eines Tertiärabschlusses (38,4 Prozent). Dieser Anteil ist bei den Personen aus Ländern ausserhalb Europas sogar noch höher (41,6 Prozent; BFS, 2014).</p><p>Ein Teil dieses Potenzials liegt jedoch brach: "In der Schweiz leben schätzungsweise 50 000 hochqualifizierte Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten, die keine Stelle haben oder einer Arbeit nachgehen, für die sie überqualifiziert sind". (Basler Institut "B.S.S."). "Diese Personen stellen für Unternehmen ein attraktives Humankapital dar, das aber nur ungenügend genutzt wird. Nur durch gezielte Einbindung in den schweizerischen Arbeitsmarkt können die brachliegenden Ressourcen von Zugewanderten in der hiesigen Gesellschaft genutzt werden" (Plattform Networking for Jobs).</p><p>Der Bundesrat möchte im Rahmen der sogenannten Fachkräfte-Initiative auch Zugewanderte, die bereits länger in der Schweiz leben, besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Die Hürden sind hoch. So wird der Master-Abschluss von Personen aus Drittstaaten gemäss der Zertifikatsbewertung der Schweizerischen Hochschulkonferenz häufig nach unten korrigiert. Weiter berichten Netzwerke, die mit qualifizierten Migrantinnen und Migranten arbeiten, von kulturellen Missverständnissen bei Bewerbungen und in der Personalauswahl.</p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Welche spezifischen Massnahmen wurden getroffen, um das Potenzial von qualifizierten Zugewanderten besser zu nutzen und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern?</p><p>2. Zugang zu den Hochschulen und Anerkennung von Diplomen: Wie kann der Bundesrat qualifizierte, in der Schweiz lebende Zugewanderte darin unterstützen, Hürden bei der Einschreibung zu den Hochschulen zu überwinden und die Anerkennung ihrer Diplome zu verbessern?</p><p>3. Eintritt in den Arbeitsmarkt: Wie kann er die Schulung des HR-Personals im Bereich der Rekrutierung und Anstellung von ausländischen, in der Schweiz lebenden Fachkräften unterstützen? Wie kann das Angebot an befristeten Projektarbeitsplätzen für den Arbeitsmarkteinstieg verbessert werden?</p><p>4. Spracherwerb: Wie kann der Bundesrat den Zugang zu kostengünstigen und intensiven Sprachkursen ab Sprachniveau B2 unterstützen?</p>
  • Hochqualifizierte Zugewanderte aus Drittstaaten besser in den Arbeitsmarkt integrieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat geht mit der Interpellantin darin einig, dass das Fachkräftepotenzial Zugewanderter besser genutzt werden muss. Speziell für anerkannte Flüchtlinge und Personen mit einer vorläufigen Aufnahme hat er am 11. Februar 2015 im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung (SR 101) in Ergänzung zur Fachkräfte-Initiative des WBF einen Prüfauftrag erteilt. Das für den Asylbereich zuständige EJPD wurde in Zusammenarbeit mit dem WBF beauftragt, eine Verstärkung der Bildungs- und Erwerbsintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu prüfen und dem Bundesrat hierzu bis Ende 2015 Bericht zu erstatten. Eine allfällige Erhöhung von Bundeskrediten zur Förderung der Integration soll frühestens per 2018 erfolgen. Zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale gut qualifizierter Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommener hat das SEM zudem im Jahre 2012 das Pilotprojekt "Potenziale nutzen - Nachholbildung" gestartet. Es dient dazu aufzuzeigen, welche Hindernisse für diese Personen in der Praxis bestehen, sich gemäss ihren vorhandenen Qualifikationen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und mit welchen Ansätzen und Massnahmen diese Hindernisse erfolgversprechend abgeschafft oder angegangen werden können. Gestützt auf die Zwischenergebnisse des Pilotprojekts (2012 bis 2018) und in Abstimmung mit dem laufenden Projekt "Berufsabschluss und -wechsel" des SBFI werden SBFI und SEM den bestehenden Handlungsbedarf und gezielte Massnahmen zuhanden der zugewanderten Bevölkerung prüfen.</p><p>2. Die Anerkennung ausländischer Diplome für die Zulassung zu einer Schweizer Hochschule liegt in der Kompetenz der jeweiligen Hochschuleinrichtung respektive ihrer Trägerschaft. Der Bund hat somit keine direkte Möglichkeit, konkret einzugreifen. Mit dem Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes sind jedoch die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, damit der Schweizerische Hochschulrat, welcher vom Bund präsidiert wird, für den gesamten Hochschulbereich Richtlinien über Zulassung, Studienstufen sowie Durchlässigkeit und Mobilität erlassen kann. Es wird also Aufgabe des Schweizerischen Hochschulrates sein, Möglichkeiten zu prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen die Schweizer Hochschulen, unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Qualität der Lehre und ihrer Kapazitätsgrenzen, für die Zulassung von Bildungsausländern ergreifen könnten.</p><p>Für die akademische Anerkennung der Diplome stützt sich die Bewertung ausländischer Abschlüsse auf die Empfehlungen und Good Practices der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities). Swissuniversities hat zudem länderspezifische Informationen über die für bestimmte Abschlüsse geltenden Zulassungsbedingungen für Personen aus den betreffenden Ländern erarbeitet.</p><p>Seit 1993 existiert, Swissuniversities angegliedert, eine nationale Informationsstelle für akademische Anerkennungsfragen (Swiss Enic-Naric), die für Fragen zur internationalen Anerkennung von akademischen Abschlüssen und Titeln zuständig ist. Sie unterhält regelmässige Kontakte zu den Zulassungsdiensten der Hochschulen. Letztere sind bereits national und international koordiniert und verfügen über länderspezifische Informationen. Für die Zulassung zur Ausübung eines reglementierten Berufes (z. B. Arzt bzw. Ärztin oder Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin) gelten die einschlägigen nationalen und kantonalen Gesetze über die Anerkennung von Abschlüssen. Für nichtreglementierte Berufe liegt die Entscheidung über die Anerkennung eines Abschlusses hingegen beim Arbeitgeber.</p><p>3. Die Rekrutierung und Anstellung von Personal sowie die Schulung des HR-Personals ist überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Die Unternehmen schulen ihr HR-Personal und rekrutieren gemäss ihren eigenen personalpolitischen Überlegungen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt im Rahmen der Fachkräfte-Initiative in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern geeignete und einvernehmlich zwischen allen beteiligten Akteuren festgelegte Massnahmen, um den Eintritt in den Arbeitsmarkt für im Inland ungenutztes Fachkräftepotenzial zu erleichtern. Der Bundesrat legt in der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen ("Fachkräfte-Initiative plus") die Förderung der Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen als ein ausdrückliches Ziel fest.</p><p>Im Rahmen des TAK-Integrationsdialogs "Arbeiten" haben die Dialogpartner (Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, Arbeitgeber- und Branchenverbände sowie Gewerkschaften) für 2015 und 2016 den Arbeitsschwerpunkt "Diversity Management, Integration und Nichtdiskriminierung in der Aus- und Weiterbildung von Führungskräften und HR-Fachleuten" gesetzt. Konkret geht es darum, die Behandlung dieser Themen in staatlich getragenen sowie in privaten Aus- und Weiterbildungsinstitutionen ein- und auszubauen.</p><p>4. Ergänzend und unterstützend zu den bestehenden Angeboten im Bereich der Sprachförderung vonseiten des Weiterbildungsmarktes, der kantonalen Beiträge an die Weiterbildung und der Sprachförderungsmassnahmen, die durch die Bildungs- und Arbeitsmarktbehörden wie beispielsweise durch die Berufsschulen oder die Arbeitslosenversicherung angeboten werden, leistet das SEM Beiträge zur Sprachförderung an Migrantinnen und Migranten (Art. 55 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005; SR 142.20). Diese werden seit dem 1. Januar 2014 im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) eingesetzt. Die Kantone entscheiden selber, ob sie Sprachkurse über die Stufe B2 hinaus subventionieren, wie im Fall von Bern oder Neuenburg.</p><p>Das SEM hat in Zusammenarbeit mit Partnern aus Bund und Kantonen ein System zur Sprachförderung (Fide, Deutsch, Français, Italiano in der Schweiz - lernen, lehren, beurteilen) entwickelt, welches schrittweise in den Kantonen implementiert wird. Dadurch wird ein Beitrag zu einer Professionalisierung und auch verstärkten Alltags- und Berufsorientierung aller Sprachförderungsangebote geleistet. Vorgesehen ist auch die Entwicklung eines Sprachenpasses, welcher die Sprachkompetenzen von Zugewanderten verlässlich dokumentiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zuwanderung hat sich in den letzten Jahren positiv auf das durchschnittliche Qualifikationsniveau der Erwerbspersonen in der Schweiz ausgewirkt. Bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation sind viele Personen aus EU-28-/Efta-Staaten im Besitz eines Tertiärabschlusses (38,4 Prozent). Dieser Anteil ist bei den Personen aus Ländern ausserhalb Europas sogar noch höher (41,6 Prozent; BFS, 2014).</p><p>Ein Teil dieses Potenzials liegt jedoch brach: "In der Schweiz leben schätzungsweise 50 000 hochqualifizierte Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten, die keine Stelle haben oder einer Arbeit nachgehen, für die sie überqualifiziert sind". (Basler Institut "B.S.S."). "Diese Personen stellen für Unternehmen ein attraktives Humankapital dar, das aber nur ungenügend genutzt wird. Nur durch gezielte Einbindung in den schweizerischen Arbeitsmarkt können die brachliegenden Ressourcen von Zugewanderten in der hiesigen Gesellschaft genutzt werden" (Plattform Networking for Jobs).</p><p>Der Bundesrat möchte im Rahmen der sogenannten Fachkräfte-Initiative auch Zugewanderte, die bereits länger in der Schweiz leben, besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Die Hürden sind hoch. So wird der Master-Abschluss von Personen aus Drittstaaten gemäss der Zertifikatsbewertung der Schweizerischen Hochschulkonferenz häufig nach unten korrigiert. Weiter berichten Netzwerke, die mit qualifizierten Migrantinnen und Migranten arbeiten, von kulturellen Missverständnissen bei Bewerbungen und in der Personalauswahl.</p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Welche spezifischen Massnahmen wurden getroffen, um das Potenzial von qualifizierten Zugewanderten besser zu nutzen und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern?</p><p>2. Zugang zu den Hochschulen und Anerkennung von Diplomen: Wie kann der Bundesrat qualifizierte, in der Schweiz lebende Zugewanderte darin unterstützen, Hürden bei der Einschreibung zu den Hochschulen zu überwinden und die Anerkennung ihrer Diplome zu verbessern?</p><p>3. Eintritt in den Arbeitsmarkt: Wie kann er die Schulung des HR-Personals im Bereich der Rekrutierung und Anstellung von ausländischen, in der Schweiz lebenden Fachkräften unterstützen? Wie kann das Angebot an befristeten Projektarbeitsplätzen für den Arbeitsmarkteinstieg verbessert werden?</p><p>4. Spracherwerb: Wie kann der Bundesrat den Zugang zu kostengünstigen und intensiven Sprachkursen ab Sprachniveau B2 unterstützen?</p>
    • Hochqualifizierte Zugewanderte aus Drittstaaten besser in den Arbeitsmarkt integrieren

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