Zecken. GenĂ¼gen die Massnahmen des Bundes gegen die zunehmenden Risiken?

ShortId
15.3767
Id
20153767
Updated
28.07.2023 05:55
Language
de
Title
Zecken. Genügen die Massnahmen des Bundes gegen die zunehmenden Risiken?
AdditionalIndexing
2841;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Inkraftsetzung des revidierten Epidemiengesetzes (BBl 2012 8157) wurden die Aufgaben und Sonderaufgaben der nationalen Referenzzentren präzisiert und angesichts diverser Sparrunden redimensioniert. Die Grundaufgaben für jedes dieser Zentren sind:</p><p>a. Angebot einer Referenzdiagnostik inklusive Charakterisierung eines bestimmten Erregers;</p><p>b. Verwaltung einer Referenzsammlung für einen bestimmten Erreger oder die Sicherstellung des Zugangs zu einer solchen;</p><p>c. Methodenentwicklung und Forschung im Bereich der Diagnostik;</p><p>d. Beratung und Schulung von Behörden und Fachpersonen;</p><p>e. Internationale Zusammenarbeit und Vernetzung;</p><p>f. Unterstützung der Gesundheitsbehörden bei der Erkennung und Überwachung eines bestimmten Erregers.</p><p>Dazu werden einigen Zentren noch Sonderaufgaben übertragen.</p><p>Die strategischen Grundlagen und Aufgaben der Referenzzentren werden über das System Aramis publiziert. Jahresberichte sind auf Anfrage einsehbar. Es handelt sich hierbei nicht um Projekte, sondern um langfristige Aufgaben des Bundes basierend auf Artikel 5 Absatz 3, Artikel 9 sowie Artikel 32 Absatz 2 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) bzw. ab 2016 auf den Artikeln 17, 50 und 52 des revidierten EpG (BBl 2012 8157).</p><p>Das Referenzzentrum für zeckenübertragene Krankheiten, betrieben von der Universität Neuenburg, wurde ab 2014 nahtlos ans Labor Spiez transferiert. Eine der Sonderaufgaben des bisherigen Referenzzentrums war die Bereitstellung von Informationsmaterial für die Bevölkerung sowie die Erstellung einer Zeckenkarte für die Schweiz. Dem Referenzzentrum wurden pro Jahr im Zeitraum 2009-2011 80 000 Franken, im Zeitraum 2011-2013 100 000 Franken direkt zur Verfügung gestellt.</p><p>Beim Nationalen Referenzzentrum für zeckenübertragene Krankheiten in Spiez (NRZK) liegt der Fokus verstärkt auf der Diagnostik. Die Information der Bevölkerung wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) über die eigenen Webseiten bzw. die Medien sichergestellt. Die Kartierung der Zecken in der Schweiz wird vom BAG nicht mehr weiter finanziert.</p><p>Die Struktur des NRZK entspricht weitgehend der des bisherigen Zentrums. Das Labor Spiez führt das Mandat in Zusammenarbeit mit zwei Vertragspartnern, dem Admed in La Chaux-de-Fonds und dem CHUV in Lausanne. Führende Experten des bisherigen Zentrums, die Leitung des neuen Zentrums sowie Vertreter der Hausärzte sowie des BAG nehmen Einsitz in den wissenschaftlichen Beirat. Die Kosten für das NRZK belaufen sich auf 50 000 Franken jährlich und werden bundesintern über eine Vereinbarung abgegolten.</p><p>2. Das BAG unterstützt mit Know-how die Eingabe eines nationalen Forschungsprogramms zu den Folgen der durch Zecken übertragenen Krankheiten. Die Federführung liegt beim NRZK und beim Institut für Infektionskrankheiten der Universität Bern. Frühester Eingabetermin ist Herbst 2016.</p><p>Betreffend Epidemiologie überwacht das BAG die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) im obligatorischen Meldesystem für Infektionskrankheiten. Die Epidemiologie der Lyme-Borreliose wird im Rahmen eines freiwilligen Erhebungssystems, das in enger Zusammenarbeit mit Hausärzten, Pädiatern und Internisten betrieben wird, beobachtet. In der Zeit, in der Zecken aktiv sind, wird auf den Webseiten und im Bulletin des BAG wöchentlich ein allgemeinverständlicher Lagebericht publiziert. Diese Berichte werden regelmässig von den Medien aufgegriffen und dienen so der Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.</p><p>Die Überwachung und Bekämpfung der Zecken liegt in der Kompetenz der Kantone. Im Rahmen einer Studie hat der Kanton Tessin im Jahr 2014 in Zusammenarbeit mit dem NRZK mehr als 11 000 Zecken auf das Vorhandensein von Krankheitserregern hin untersucht. Zur Abschätzung der Durchseuchungsrate mit dem Erreger der Lyme-Borreliose wurden 500 Zecken untersucht. Die Prävalenz entsprach in etwa den aus anderen Regionen der Schweiz bekannten Werten.</p><p>In der Prävention kommen die Empfehlungen zur FSME-Impfung, die allgemeinen Empfehlungen zum Schutz vor Zeckenstichen sowie die Zecken-App, die die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften mit Unterstützung des BAG entwickelt hat, zum Tragen.</p><p>3. In der Schweiz ist das FSME-Risiko nach einem Zeckenbiss nicht auf dem ganzen Staatsgebiet gleich hoch. Deshalb wird die FSME-Impfung Personen empfohlen, die in den Regionen mit erhöhtem Risiko leben oder sich dort aufhalten. Diese Regionen sind auf den von Swisstopo in Zusammenarbeit mit dem BAG erstellten Karten eingezeichnet (<a href="http://www.fsme-schweiz.ch">www.fsme-schweiz.ch</a>).</p><p>Gemäss der vom BAG in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Zeitraum 2011-2013 koordinierten landesweiten Erhebung zur Durchimpfung bei Kindern hatten gesamtschweizerisch 33 Prozent der Jugendlichen von 16 Jahren drei FSME-Impfdosen erhalten, während 38 Prozent mindestens eine Dosis und 36 Prozent mindestens zwei Dosen erhalten hatten. In den Kantonen mit erhöhtem FSME-Risiko ist der Anteil der Jugendlichen, die im Alter von 16 Jahren drei Dosen erhalten haben, deutlich höher: z. B. 71 Prozent in Zürich, 69 Prozent im Thurgau, 64 Prozent in Uri. Die Differenz zwischen der Durchimpfung mit drei Dosen und der Durchimpfung mit 1 Dosis liegt nirgends über 7 Prozentpunkten. Diese Daten können auf der Website des BAG abgerufen werden.</p><p>Die FSME-Impfung erfordert tatsächlich drei Injektionen für einen Langzeitschutz. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein solches Impfschema das Risiko birgt, dass eine Dosis vergessen wird. Deshalb legen die Ärztinnen und Ärzte in der Regel sofort einen Termin für die nächste Injektion fest. Wenn der Patient oder die Patientin nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint, kann der Arzt oder die Ärztin Kontakt aufnehmen, um einen neuen Termin festzulegen.</p><p>Ausserdem gibt es in der Schweiz ein elektronisches Tool zur Vermeidung von Impflücken: die elektronischen Impfausweise. Das BAG subventioniert dieses elektronische System (viavac(R), im Internet frei zugänglich unter <a href="http://www.meineimpfungen.ch/">http://www.meineimpfungen.ch/</a>). Die digitalisierten Impfausweise können automatisch analysiert werden, damit Lücken gegenüber den aktuellsten Impfempfehlungen erkannt werden. Steht eine Impfung an, wird automatisch eine elektronische Nachricht verschickt. Das System verschickt zudem regelmässig Mahnungen, solange die fehlende Impfung nicht im elektronischen Impfausweis eingetragen oder explizit abgelehnt wurde. Es kann namentlich einen Hinweis machen, wenn die FSME-Impfung für die Wohnregion oder die Reisedestination der betroffenen Person empfohlen wird. Dieses System wird noch ungenügend genutzt. Deshalb macht das BAG regelmässig Werbung dafür und erwähnt es in all seinen Informationsunterlagen zum Thema Impfungen. Es finanziert auch Fördermassnahmen, zum Beispiel im Rahmen der Nationalen Maserneliminationsstrategie oder der Europäischen Impfwoche.</p><p>4. Das BAG sieht keine Lancierung einer jährlichen Informationskampagne zu den Zeckenrisiken vor. Es gibt bereits viel Informationsmaterial zu diesen Risiken und den entsprechenden Schutzmassnahmen für die Bevölkerung und die Fachleute. Die Unterlagen werden von den Bundes- und Kantonsbehörden wie auch von Organisationen und Fachleuten verbreitet und abgegeben. Die Medien greifen diese Informationen bereits jeden Frühling umfassend auf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 14.3237 zu Massnahmen gegen Zeckenrisiken führt zu folgenden weiteren Fragen:</p><p>1. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Zeckenkrankheiten wurde 2013 aufgegeben. Öffentlichkeit und Ärzteschaft wurden nie sichtbare Ergebnisse kommuniziert. </p><p>- Wie viele Mittel wurden diesem direkt oder indirekt vom Bund zur Verfügung gestellt?</p><p>- Ist der Bund der Meinung, dass sich der Aufwand gelohnt hat? </p><p>- Was war aus seiner Sicht oder aus Sicht des BAG der Nutzen und Ertrag dieses Projektes? </p><p>- Hat man es aufgegeben, weil es nichts gebracht hat?</p><p>- Wenn Letzteres der Grund war, wieso hat man es nicht verbessert? Die Absicht war ja ursprünglich eine sehr gute, sinnvolle und unterstützungswürdige.</p><p>2. Ist ein Programm, sei es in der Forschung, Prävention oder Epidemiologie der Zeckenkrankheiten, geplant?</p><p>3. Zur FSME-Impfung: Die Zeckenrisiko-Gebiete erstrecken sich inzwischen über weite Gebiete der Schweiz. Auch letztes Jahr kamen wieder etwa 100 schwere FSME-Fälle mit Invalidität oder mit Teilinvalidität hinzu. Dies müsste nicht sein, wenn die Bevölkerung geimpft wäre. Die Grundimpfung, die einmal im Leben durchgeführt werden muss, besteht bekanntlich aus drei Teilimpfungen: 1. Teilimpfung zu Beginn, nach 14 Tagen bis drei Monaten erfolgt die zweite Teilimpfung. Nach der zweiten Teilimpfung ist man für ein Jahr geschützt. Fünf bis zwölf Monate nach der zweiten Teilimpfung wird noch eine dritte Teilimpfung durchgeführt, die dann für zehn Jahre schützt. Alle zehn Jahre wird dann eine einmalige Rappelinjektion durchgeführt. Eine statistisch signifikante Umfrage an über 2000 Personen im Jahr 2014 zeigte, dass 69 Prozent der Bevölkerung die erste Teilimpfung machen liessen. Leider liessen aber nur noch 31 Prozent die zweite Injektion durchführen. Korrekt und langzeitgeimpft für zehn Jahre mit einer dritten Injektion sind aber nur gerade 18 Prozent, was völlig ungenügend und bedenklich ist. In Österreich sind vergleichsweise über 95 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft! Die Untersuchung zeigt, dass sowohl die Ärzteschaft als auch die Bevölkerung vor allem die dritte Injektion vergessen. Ein einfaches Kontrollsystem durch die Impfperson wäre von grossem Nutzen.</p><p>Wie will das BAG eine bessere Impfrate erzielen?</p><p>4. Ist das BAG bereit, im Frühsommer eine Kampagne zu den Zeckenrisiken - ähnlich den Aids-Kampagnen - zu lancieren?</p>
  • Zecken. Genügen die Massnahmen des Bundes gegen die zunehmenden Risiken?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Inkraftsetzung des revidierten Epidemiengesetzes (BBl 2012 8157) wurden die Aufgaben und Sonderaufgaben der nationalen Referenzzentren präzisiert und angesichts diverser Sparrunden redimensioniert. Die Grundaufgaben für jedes dieser Zentren sind:</p><p>a. Angebot einer Referenzdiagnostik inklusive Charakterisierung eines bestimmten Erregers;</p><p>b. Verwaltung einer Referenzsammlung für einen bestimmten Erreger oder die Sicherstellung des Zugangs zu einer solchen;</p><p>c. Methodenentwicklung und Forschung im Bereich der Diagnostik;</p><p>d. Beratung und Schulung von Behörden und Fachpersonen;</p><p>e. Internationale Zusammenarbeit und Vernetzung;</p><p>f. Unterstützung der Gesundheitsbehörden bei der Erkennung und Überwachung eines bestimmten Erregers.</p><p>Dazu werden einigen Zentren noch Sonderaufgaben übertragen.</p><p>Die strategischen Grundlagen und Aufgaben der Referenzzentren werden über das System Aramis publiziert. Jahresberichte sind auf Anfrage einsehbar. Es handelt sich hierbei nicht um Projekte, sondern um langfristige Aufgaben des Bundes basierend auf Artikel 5 Absatz 3, Artikel 9 sowie Artikel 32 Absatz 2 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) bzw. ab 2016 auf den Artikeln 17, 50 und 52 des revidierten EpG (BBl 2012 8157).</p><p>Das Referenzzentrum für zeckenübertragene Krankheiten, betrieben von der Universität Neuenburg, wurde ab 2014 nahtlos ans Labor Spiez transferiert. Eine der Sonderaufgaben des bisherigen Referenzzentrums war die Bereitstellung von Informationsmaterial für die Bevölkerung sowie die Erstellung einer Zeckenkarte für die Schweiz. Dem Referenzzentrum wurden pro Jahr im Zeitraum 2009-2011 80 000 Franken, im Zeitraum 2011-2013 100 000 Franken direkt zur Verfügung gestellt.</p><p>Beim Nationalen Referenzzentrum für zeckenübertragene Krankheiten in Spiez (NRZK) liegt der Fokus verstärkt auf der Diagnostik. Die Information der Bevölkerung wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) über die eigenen Webseiten bzw. die Medien sichergestellt. Die Kartierung der Zecken in der Schweiz wird vom BAG nicht mehr weiter finanziert.</p><p>Die Struktur des NRZK entspricht weitgehend der des bisherigen Zentrums. Das Labor Spiez führt das Mandat in Zusammenarbeit mit zwei Vertragspartnern, dem Admed in La Chaux-de-Fonds und dem CHUV in Lausanne. Führende Experten des bisherigen Zentrums, die Leitung des neuen Zentrums sowie Vertreter der Hausärzte sowie des BAG nehmen Einsitz in den wissenschaftlichen Beirat. Die Kosten für das NRZK belaufen sich auf 50 000 Franken jährlich und werden bundesintern über eine Vereinbarung abgegolten.</p><p>2. Das BAG unterstützt mit Know-how die Eingabe eines nationalen Forschungsprogramms zu den Folgen der durch Zecken übertragenen Krankheiten. Die Federführung liegt beim NRZK und beim Institut für Infektionskrankheiten der Universität Bern. Frühester Eingabetermin ist Herbst 2016.</p><p>Betreffend Epidemiologie überwacht das BAG die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) im obligatorischen Meldesystem für Infektionskrankheiten. Die Epidemiologie der Lyme-Borreliose wird im Rahmen eines freiwilligen Erhebungssystems, das in enger Zusammenarbeit mit Hausärzten, Pädiatern und Internisten betrieben wird, beobachtet. In der Zeit, in der Zecken aktiv sind, wird auf den Webseiten und im Bulletin des BAG wöchentlich ein allgemeinverständlicher Lagebericht publiziert. Diese Berichte werden regelmässig von den Medien aufgegriffen und dienen so der Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.</p><p>Die Überwachung und Bekämpfung der Zecken liegt in der Kompetenz der Kantone. Im Rahmen einer Studie hat der Kanton Tessin im Jahr 2014 in Zusammenarbeit mit dem NRZK mehr als 11 000 Zecken auf das Vorhandensein von Krankheitserregern hin untersucht. Zur Abschätzung der Durchseuchungsrate mit dem Erreger der Lyme-Borreliose wurden 500 Zecken untersucht. Die Prävalenz entsprach in etwa den aus anderen Regionen der Schweiz bekannten Werten.</p><p>In der Prävention kommen die Empfehlungen zur FSME-Impfung, die allgemeinen Empfehlungen zum Schutz vor Zeckenstichen sowie die Zecken-App, die die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften mit Unterstützung des BAG entwickelt hat, zum Tragen.</p><p>3. In der Schweiz ist das FSME-Risiko nach einem Zeckenbiss nicht auf dem ganzen Staatsgebiet gleich hoch. Deshalb wird die FSME-Impfung Personen empfohlen, die in den Regionen mit erhöhtem Risiko leben oder sich dort aufhalten. Diese Regionen sind auf den von Swisstopo in Zusammenarbeit mit dem BAG erstellten Karten eingezeichnet (<a href="http://www.fsme-schweiz.ch">www.fsme-schweiz.ch</a>).</p><p>Gemäss der vom BAG in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Zeitraum 2011-2013 koordinierten landesweiten Erhebung zur Durchimpfung bei Kindern hatten gesamtschweizerisch 33 Prozent der Jugendlichen von 16 Jahren drei FSME-Impfdosen erhalten, während 38 Prozent mindestens eine Dosis und 36 Prozent mindestens zwei Dosen erhalten hatten. In den Kantonen mit erhöhtem FSME-Risiko ist der Anteil der Jugendlichen, die im Alter von 16 Jahren drei Dosen erhalten haben, deutlich höher: z. B. 71 Prozent in Zürich, 69 Prozent im Thurgau, 64 Prozent in Uri. Die Differenz zwischen der Durchimpfung mit drei Dosen und der Durchimpfung mit 1 Dosis liegt nirgends über 7 Prozentpunkten. Diese Daten können auf der Website des BAG abgerufen werden.</p><p>Die FSME-Impfung erfordert tatsächlich drei Injektionen für einen Langzeitschutz. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein solches Impfschema das Risiko birgt, dass eine Dosis vergessen wird. Deshalb legen die Ärztinnen und Ärzte in der Regel sofort einen Termin für die nächste Injektion fest. Wenn der Patient oder die Patientin nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint, kann der Arzt oder die Ärztin Kontakt aufnehmen, um einen neuen Termin festzulegen.</p><p>Ausserdem gibt es in der Schweiz ein elektronisches Tool zur Vermeidung von Impflücken: die elektronischen Impfausweise. Das BAG subventioniert dieses elektronische System (viavac(R), im Internet frei zugänglich unter <a href="http://www.meineimpfungen.ch/">http://www.meineimpfungen.ch/</a>). Die digitalisierten Impfausweise können automatisch analysiert werden, damit Lücken gegenüber den aktuellsten Impfempfehlungen erkannt werden. Steht eine Impfung an, wird automatisch eine elektronische Nachricht verschickt. Das System verschickt zudem regelmässig Mahnungen, solange die fehlende Impfung nicht im elektronischen Impfausweis eingetragen oder explizit abgelehnt wurde. Es kann namentlich einen Hinweis machen, wenn die FSME-Impfung für die Wohnregion oder die Reisedestination der betroffenen Person empfohlen wird. Dieses System wird noch ungenügend genutzt. Deshalb macht das BAG regelmässig Werbung dafür und erwähnt es in all seinen Informationsunterlagen zum Thema Impfungen. Es finanziert auch Fördermassnahmen, zum Beispiel im Rahmen der Nationalen Maserneliminationsstrategie oder der Europäischen Impfwoche.</p><p>4. Das BAG sieht keine Lancierung einer jährlichen Informationskampagne zu den Zeckenrisiken vor. Es gibt bereits viel Informationsmaterial zu diesen Risiken und den entsprechenden Schutzmassnahmen für die Bevölkerung und die Fachleute. Die Unterlagen werden von den Bundes- und Kantonsbehörden wie auch von Organisationen und Fachleuten verbreitet und abgegeben. Die Medien greifen diese Informationen bereits jeden Frühling umfassend auf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 14.3237 zu Massnahmen gegen Zeckenrisiken führt zu folgenden weiteren Fragen:</p><p>1. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Zeckenkrankheiten wurde 2013 aufgegeben. Öffentlichkeit und Ärzteschaft wurden nie sichtbare Ergebnisse kommuniziert. </p><p>- Wie viele Mittel wurden diesem direkt oder indirekt vom Bund zur Verfügung gestellt?</p><p>- Ist der Bund der Meinung, dass sich der Aufwand gelohnt hat? </p><p>- Was war aus seiner Sicht oder aus Sicht des BAG der Nutzen und Ertrag dieses Projektes? </p><p>- Hat man es aufgegeben, weil es nichts gebracht hat?</p><p>- Wenn Letzteres der Grund war, wieso hat man es nicht verbessert? Die Absicht war ja ursprünglich eine sehr gute, sinnvolle und unterstützungswürdige.</p><p>2. Ist ein Programm, sei es in der Forschung, Prävention oder Epidemiologie der Zeckenkrankheiten, geplant?</p><p>3. Zur FSME-Impfung: Die Zeckenrisiko-Gebiete erstrecken sich inzwischen über weite Gebiete der Schweiz. Auch letztes Jahr kamen wieder etwa 100 schwere FSME-Fälle mit Invalidität oder mit Teilinvalidität hinzu. Dies müsste nicht sein, wenn die Bevölkerung geimpft wäre. Die Grundimpfung, die einmal im Leben durchgeführt werden muss, besteht bekanntlich aus drei Teilimpfungen: 1. Teilimpfung zu Beginn, nach 14 Tagen bis drei Monaten erfolgt die zweite Teilimpfung. Nach der zweiten Teilimpfung ist man für ein Jahr geschützt. Fünf bis zwölf Monate nach der zweiten Teilimpfung wird noch eine dritte Teilimpfung durchgeführt, die dann für zehn Jahre schützt. Alle zehn Jahre wird dann eine einmalige Rappelinjektion durchgeführt. Eine statistisch signifikante Umfrage an über 2000 Personen im Jahr 2014 zeigte, dass 69 Prozent der Bevölkerung die erste Teilimpfung machen liessen. Leider liessen aber nur noch 31 Prozent die zweite Injektion durchführen. Korrekt und langzeitgeimpft für zehn Jahre mit einer dritten Injektion sind aber nur gerade 18 Prozent, was völlig ungenügend und bedenklich ist. In Österreich sind vergleichsweise über 95 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft! Die Untersuchung zeigt, dass sowohl die Ärzteschaft als auch die Bevölkerung vor allem die dritte Injektion vergessen. Ein einfaches Kontrollsystem durch die Impfperson wäre von grossem Nutzen.</p><p>Wie will das BAG eine bessere Impfrate erzielen?</p><p>4. Ist das BAG bereit, im Frühsommer eine Kampagne zu den Zeckenrisiken - ähnlich den Aids-Kampagnen - zu lancieren?</p>
    • Zecken. Genügen die Massnahmen des Bundes gegen die zunehmenden Risiken?

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