Besserer Zugang zur Bahn. Mehr Park-und-Rail-Parkplätze in Bahnhofsnähe

ShortId
15.3771
Id
20153771
Updated
28.07.2023 14:54
Language
de
Title
Besserer Zugang zur Bahn. Mehr Park-und-Rail-Parkplätze in Bahnhofsnähe
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heutzutage sind nicht nur die Hauptverkehrsachsen überlastet, sondern auch die Strassen, die die Randgebiete mit den städtischen Zentren verbinden. Sowohl beim motorisierten Privatverkehr als auch beim öffentlichen Verkehr gibt es einen bedeutenden Optimierungsspielraum, um die Zahl der Autos auf den erwähnten Autobahnen zu senken und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu verbessern. Dabei spielt die Bahn eine Schlüsselrolle. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entscheiden sich jedoch oft nicht für die Bahn, weil der nächstgelegene Bahnhof nicht optimal an den öffentlichen Strassenverkehr angebunden ist (Häufigkeit und Zugang). Oder aber - und das ist weit häufiger der Fall - hat es in Bahnhofsnähe nicht genügend Parkplätze, die mit einer Dauerparkkarte den ganzen Tag über genutzt werden können. Das Gesamtsystem profitiert, wenn kleine und mittelgrosse Bahnhöfe über genügend Parkplätze verfügen für Personen, die sich für die Bahn entscheiden, um in "ihr" urbanes Zentrum zu gelangen. Das Angebot an Park-und-Rail-Parkplätzen muss ausgebaut werden; dazu dienen speziell dafür gekennzeichnete Plätze. Nehmen wir zum Beispiel das Tessin: Heute herrscht an den verschiedenen Bahnhöfen ein chronischer Parkplatzmangel; aus diesem Grund verzichten viele Menschen auf den Zug als Fortbewegungsmittel. Das Angebot an gewissen kleinen und mittelgrossen Bahnhöfen ist schlicht ungenügend (nur ein paar Dutzend Parkplätze), und der öffentliche Strassenverkehr bietet keine Alternative. Mehr Engagement seitens der SBB, der Kantone und der Gemeinden bei der Bereitstellung von Park-und-Rail-Parkplätzen würde dazu beitragen, dass die Bahn attraktiver wird und die in den Hauptverkehrszeiten verstopften Autobahnachsen entlastet werden. Dieses Engagement ist auch in Zusammenarbeit mit Privaten denkbar. Die Bereitstellung solcher Infrastrukturen soll in Bahnhöfen, in Gemeinden sowie in kleinen und mittelgrossen Städten in Regionen erfolgen, in denen der öffentliche Strassenverkehr nicht engmaschig und schlecht zugänglich ist und nicht nach einem dichten Fahrplan verkehrt.</p>
  • <p>Mit Park-und-Rail bieten die SBB ihren Kunden die Möglichkeit, mit dem Auto zum Bahnhof zu fahren und dieses dort zu parkieren. An 550 Park-und-Rail-Bahnhöfen stehen schweizweit rund 25 000 Parkplätze zur Verfügung. Ausnahmen sind zentrale Bahnhöfe, die so gut mit dem öffentlichen Nahverkehr (Tram, Bus) erschlossen sind, dass es kein Park-und-Rail-Angebot braucht. Massgebend für den Ausbau von Park-und-Rail-Parkplätzen sind die Nachfrage, Vorgaben der Kantone und Gemeinden und die baulichen Möglichkeiten. Die SBB bemühen sich um den Ausbau des Angebots in der kombinierten Mobilität. Dies geschieht in Koordination mit Gemeinden, Städten und Kantonen - auch im Tessin. Im Rahmen der strategischen Angebotsplanung AP-Tilo ist die kombinierte Mobilität - nebst der Infrastruktur und dem Fahrplanangebot - integraler Bestandteil. In Absprache mit dem Kanton Tessin wird die Mengenplanung für die einzelnen Bahnhöfe festgelegt.</p><p>Wie oben dargelegt, liegt die Zuständigkeit für Vorgaben betreffend Park-und-Rail-Angebote bei den Kantonen und Gemeinden. Dies ist aufgrund deren Nähe zum Geschäft stufengerecht. Der Bundesrat erachtet die Planung, den Bau und die Mitfinanzierung von Park-und-Rail-Angeboten als keine direkte Bundesaufgabe. Ausnahmen bilden Massnahmen, welche im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr primär im grenzüberschreitenden Bereich umgesetzt werden. Die Voraussetzungen dazu sind im Erläuterungsbericht zur Prüfung der Agglomerationsprogramme der zweiten Generation festgehalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle umsetzbaren und geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um den SBB, den Kantonen und den Gemeinden mehr Verantwortung zu übertragen bei der Schaffung öffentlicher Parkplätze auf oder in der Nähe von Bahnhofsgeländen ausserhalb der städtischen Zentren. Falls nötig soll dies auf dem Erlassweg geschehen, vor allem aber mittels Richtlinien und Zielvorgaben. Konkret sind Parkplätze und Parkhäuser gemeint, die ein breites Angebot an Park-und-Rail-Möglichkeiten für die Fahrt in urbane Zentren und aus urbanen Zentren bereitstellen.</p>
  • Besserer Zugang zur Bahn. Mehr Park-und-Rail-Parkplätze in Bahnhofsnähe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heutzutage sind nicht nur die Hauptverkehrsachsen überlastet, sondern auch die Strassen, die die Randgebiete mit den städtischen Zentren verbinden. Sowohl beim motorisierten Privatverkehr als auch beim öffentlichen Verkehr gibt es einen bedeutenden Optimierungsspielraum, um die Zahl der Autos auf den erwähnten Autobahnen zu senken und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu verbessern. Dabei spielt die Bahn eine Schlüsselrolle. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entscheiden sich jedoch oft nicht für die Bahn, weil der nächstgelegene Bahnhof nicht optimal an den öffentlichen Strassenverkehr angebunden ist (Häufigkeit und Zugang). Oder aber - und das ist weit häufiger der Fall - hat es in Bahnhofsnähe nicht genügend Parkplätze, die mit einer Dauerparkkarte den ganzen Tag über genutzt werden können. Das Gesamtsystem profitiert, wenn kleine und mittelgrosse Bahnhöfe über genügend Parkplätze verfügen für Personen, die sich für die Bahn entscheiden, um in "ihr" urbanes Zentrum zu gelangen. Das Angebot an Park-und-Rail-Parkplätzen muss ausgebaut werden; dazu dienen speziell dafür gekennzeichnete Plätze. Nehmen wir zum Beispiel das Tessin: Heute herrscht an den verschiedenen Bahnhöfen ein chronischer Parkplatzmangel; aus diesem Grund verzichten viele Menschen auf den Zug als Fortbewegungsmittel. Das Angebot an gewissen kleinen und mittelgrossen Bahnhöfen ist schlicht ungenügend (nur ein paar Dutzend Parkplätze), und der öffentliche Strassenverkehr bietet keine Alternative. Mehr Engagement seitens der SBB, der Kantone und der Gemeinden bei der Bereitstellung von Park-und-Rail-Parkplätzen würde dazu beitragen, dass die Bahn attraktiver wird und die in den Hauptverkehrszeiten verstopften Autobahnachsen entlastet werden. Dieses Engagement ist auch in Zusammenarbeit mit Privaten denkbar. Die Bereitstellung solcher Infrastrukturen soll in Bahnhöfen, in Gemeinden sowie in kleinen und mittelgrossen Städten in Regionen erfolgen, in denen der öffentliche Strassenverkehr nicht engmaschig und schlecht zugänglich ist und nicht nach einem dichten Fahrplan verkehrt.</p>
    • <p>Mit Park-und-Rail bieten die SBB ihren Kunden die Möglichkeit, mit dem Auto zum Bahnhof zu fahren und dieses dort zu parkieren. An 550 Park-und-Rail-Bahnhöfen stehen schweizweit rund 25 000 Parkplätze zur Verfügung. Ausnahmen sind zentrale Bahnhöfe, die so gut mit dem öffentlichen Nahverkehr (Tram, Bus) erschlossen sind, dass es kein Park-und-Rail-Angebot braucht. Massgebend für den Ausbau von Park-und-Rail-Parkplätzen sind die Nachfrage, Vorgaben der Kantone und Gemeinden und die baulichen Möglichkeiten. Die SBB bemühen sich um den Ausbau des Angebots in der kombinierten Mobilität. Dies geschieht in Koordination mit Gemeinden, Städten und Kantonen - auch im Tessin. Im Rahmen der strategischen Angebotsplanung AP-Tilo ist die kombinierte Mobilität - nebst der Infrastruktur und dem Fahrplanangebot - integraler Bestandteil. In Absprache mit dem Kanton Tessin wird die Mengenplanung für die einzelnen Bahnhöfe festgelegt.</p><p>Wie oben dargelegt, liegt die Zuständigkeit für Vorgaben betreffend Park-und-Rail-Angebote bei den Kantonen und Gemeinden. Dies ist aufgrund deren Nähe zum Geschäft stufengerecht. Der Bundesrat erachtet die Planung, den Bau und die Mitfinanzierung von Park-und-Rail-Angeboten als keine direkte Bundesaufgabe. Ausnahmen bilden Massnahmen, welche im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr primär im grenzüberschreitenden Bereich umgesetzt werden. Die Voraussetzungen dazu sind im Erläuterungsbericht zur Prüfung der Agglomerationsprogramme der zweiten Generation festgehalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle umsetzbaren und geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um den SBB, den Kantonen und den Gemeinden mehr Verantwortung zu übertragen bei der Schaffung öffentlicher Parkplätze auf oder in der Nähe von Bahnhofsgeländen ausserhalb der städtischen Zentren. Falls nötig soll dies auf dem Erlassweg geschehen, vor allem aber mittels Richtlinien und Zielvorgaben. Konkret sind Parkplätze und Parkhäuser gemeint, die ein breites Angebot an Park-und-Rail-Möglichkeiten für die Fahrt in urbane Zentren und aus urbanen Zentren bereitstellen.</p>
    • Besserer Zugang zur Bahn. Mehr Park-und-Rail-Parkplätze in Bahnhofsnähe

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