Nationales Programm zur Früherkennung von Brustkrebs
- ShortId
-
15.3775
- Id
-
20153775
- Updated
-
28.07.2023 05:53
- Language
-
de
- Title
-
Nationales Programm zur Früherkennung von Brustkrebs
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Mit systematischen Früherkennungsprogrammen kann Brustkrebs früher erkannt, besser behandelt und in der Folge Leben gerettet sowie Lebensqualität erhalten werden. In Früherkennungsprogrammen werden aber auch Krebserkrankungen diagnostiziert, die einen relativ gutartigen, langsamen Verlauf haben und nicht zum Tod führen. Auch ist die psychische Belastung von Frauen, bei denen in der Mammografie ein verdächtiger Befund festgestellt wird, der sich aber durch weitere Abklärungen als harmlos herausstellt, nicht zu vernachlässigen. In Abwägung aller Faktoren haben viele Länder entschieden, systematische Früherkennungsprogramme einzuführen. Heute gibt es in der Schweiz Brustkrebs-Früherkennungsprogramme in den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura (inkl. Berner Jura), Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt und Wallis.</p><p>Da das Präventionsgesetz im Herbst 2012 vom Parlament abgelehnt wurde, verfügt der Bund über keine gesetzliche Grundlage für die Lancierung eines nationalen Früherkennungsprogramms. Im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017 unterstützt der Bund jedoch in Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Akteuren, wie der Krebsliga Schweiz, die weitere Lancierung von Brustkrebs-Früherkennungsprogrammen auf kantonaler Ebene. Zu den Zielen der Nationalen Strategie gegen Krebs gehören unter anderem die Implementierung systematischer Screening-Programme für Brustkrebs von gleich hoher Qualität und der Zugang aller Frauen in der Schweiz zu einem solchen Programm.</p><p>Zurzeit ist die Umsetzung von drei parlamentarischen Initiativen zum Thema Früherkennung (parlamentarische Initiative Guisan 05.464, "Krebsfrüherkennung"; parlamentarische Initiative Heim 05.465, "Krebsfrüherkennung"; parlamentarische Initiative Meyer Thérèse 05.467, "Krebsfrüherkennung und Gleichbehandlung") in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hängig. Die drei Initiativen verlangen eine Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der systematischen Krebsfrüherkennung durch geeignete Programme. Entsprechende Massnahmen sollen sämtlichen Risikogruppen in allen Kantonen zugänglich sein. Gefordert wird insbesondere eine qualitativ hochstehende Früherkennung von Brustkrebs (Screening-Mammografie).</p><p>3. Mammografien für Frauen ab 50 Jahren ohne erhöhtes Risiko für Brustkrebs werden heute von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet, sofern sie in kantonalen qualitätsgesicherten Programmen stattfinden. Diese Vergütungsregelung hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nach umfassender Beurteilung aller wesentlichen bekannten Tatsachen, nicht nur hinsichtlich der positiven Auswirkungen, sondern auch betreffend unerwünschte Wirkungen, die Kosten sowie weitere relevante Aspekte getroffen. Mammografien im Rahmen systematischer und qualitätsgesicherter Screening-Programme sind eine franchisebefreite Pflichtleistung.</p><p>Auch wenn im Bereich der Früherkennung von Brustkrebs die Qualitätssicherung und die Evaluation hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Kosten eine Aufgabe der von den Kantonen für die Durchführung der Screening-Programme beauftragten Organisationen (z. B. spezifische öffentlich- oder privatrechtliche Mammografie-Screening-Organisationen, kantonale Krebs- oder Gesundheitsligen) darstellen, hat das EDI bereits aufgrund der verschiedenen erneuten Diskussionen in der Fachwelt die Reevaluation der Leistungspflicht des Mammografie-Screenings sowie der damit verbundenen Vorgaben in Angriff genommen. Im Rahmen dieser Betrachtungen wird umfassend die Balance von Nutzen, Risiken und Kosten untersucht. In Anbetracht der Komplexität ist ein Zeithorizont von mindestens zwei Jahren vorgesehen, bis ein Bericht vorliegt und die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) der Krankenversicherung eine Empfehlung zur Frage der Leistungspflicht abgeben kann (vgl. auch Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Heim 15.3273, "Qualität der Brustkrebsuntersuchungen").</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen klar und deutlich, dass die Früherkennung von Brustkrebs mit Mammografien die Sterblichkeit verringert, wenn sie im Rahmen eines einer Qualitätskontrolle unterliegenden Programms durchgeführt wird. 2012 wurde in Grossbritannien ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs analysiert. Mit dieser Analyse wollte man das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken einer allgemeinen Früherkennung herausfinden. Gezeigt hat sich, dass bei einer systematischen Erfassung der Zielpersonen in einem solchen Programm die Gefahr, an Brustkrebs zu sterben, um 20 Prozent zurückgeht. Eine Studie jüngeren Datums, die von Fachleuten aus 16 Ländern durchgeführt wurde, befasste sich mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Methoden zur Brustkrebs-Früherkennung. Aus ihr geht hervor, dass mit einer Mammografie alle zwei Jahre das Sterberisiko um 40 Prozent sinkt.</p><p>In den vergangenen Jahren haben verschiedene Kantone mehrheitlich der Romandie ein Programm zur Brustkrebs-Früherkennung auf die Beine gestellt. Die Ergebnisse sind sehr positiv. Im Kanton Freiburg beispielsweise haben über 60 Prozent aller Frauen an dem Programm teilgenommen. Es ist unabdingbar, dass die Mammografien im Rahmen eines Programms durchgeführt werden, das der Qualitätssicherung unterliegt. In solchen Programmen schauen nämlich zwei bis drei Ärztinnen und Ärzte die Röntgenbilder an. Damit verringert sich die Gefahr einer Fehlinterpretation. Die frühe Diagnose ist absolut zentral, auch weil die Behandlung dann weniger belastend ist. Der Fortschritt bei den Behandlungen und deren Qualität tragen ebenfalls zur Senkung der Mortalitätsrate bei. Es ist untragbar, dass ein Teil der Frauen unseres Landes benachteiligt wird, weil es gewisse Kantone so wollen. Denn aufgrund des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung werden nur Mammografien vergütet, die im Rahmen eines Früherkennungsprogramms durchgeführt werden.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Was kann der Bund tun, damit auch die Kantone, die bisher kein Brustkrebs-Früherkennungsprogramm haben, ein solches Programm schaffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Früherkennung dieses Krebses für alle Frauen dieses Landes gewährleistet werden muss?</p><p>3. Hat das Bundesamt für Gesundheit schon eine Studie über das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Programme durchgeführt?</p>
- Nationales Programm zur Früherkennung von Brustkrebs
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Mit systematischen Früherkennungsprogrammen kann Brustkrebs früher erkannt, besser behandelt und in der Folge Leben gerettet sowie Lebensqualität erhalten werden. In Früherkennungsprogrammen werden aber auch Krebserkrankungen diagnostiziert, die einen relativ gutartigen, langsamen Verlauf haben und nicht zum Tod führen. Auch ist die psychische Belastung von Frauen, bei denen in der Mammografie ein verdächtiger Befund festgestellt wird, der sich aber durch weitere Abklärungen als harmlos herausstellt, nicht zu vernachlässigen. In Abwägung aller Faktoren haben viele Länder entschieden, systematische Früherkennungsprogramme einzuführen. Heute gibt es in der Schweiz Brustkrebs-Früherkennungsprogramme in den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura (inkl. Berner Jura), Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt und Wallis.</p><p>Da das Präventionsgesetz im Herbst 2012 vom Parlament abgelehnt wurde, verfügt der Bund über keine gesetzliche Grundlage für die Lancierung eines nationalen Früherkennungsprogramms. Im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017 unterstützt der Bund jedoch in Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Akteuren, wie der Krebsliga Schweiz, die weitere Lancierung von Brustkrebs-Früherkennungsprogrammen auf kantonaler Ebene. Zu den Zielen der Nationalen Strategie gegen Krebs gehören unter anderem die Implementierung systematischer Screening-Programme für Brustkrebs von gleich hoher Qualität und der Zugang aller Frauen in der Schweiz zu einem solchen Programm.</p><p>Zurzeit ist die Umsetzung von drei parlamentarischen Initiativen zum Thema Früherkennung (parlamentarische Initiative Guisan 05.464, "Krebsfrüherkennung"; parlamentarische Initiative Heim 05.465, "Krebsfrüherkennung"; parlamentarische Initiative Meyer Thérèse 05.467, "Krebsfrüherkennung und Gleichbehandlung") in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hängig. Die drei Initiativen verlangen eine Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der systematischen Krebsfrüherkennung durch geeignete Programme. Entsprechende Massnahmen sollen sämtlichen Risikogruppen in allen Kantonen zugänglich sein. Gefordert wird insbesondere eine qualitativ hochstehende Früherkennung von Brustkrebs (Screening-Mammografie).</p><p>3. Mammografien für Frauen ab 50 Jahren ohne erhöhtes Risiko für Brustkrebs werden heute von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet, sofern sie in kantonalen qualitätsgesicherten Programmen stattfinden. Diese Vergütungsregelung hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nach umfassender Beurteilung aller wesentlichen bekannten Tatsachen, nicht nur hinsichtlich der positiven Auswirkungen, sondern auch betreffend unerwünschte Wirkungen, die Kosten sowie weitere relevante Aspekte getroffen. Mammografien im Rahmen systematischer und qualitätsgesicherter Screening-Programme sind eine franchisebefreite Pflichtleistung.</p><p>Auch wenn im Bereich der Früherkennung von Brustkrebs die Qualitätssicherung und die Evaluation hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Kosten eine Aufgabe der von den Kantonen für die Durchführung der Screening-Programme beauftragten Organisationen (z. B. spezifische öffentlich- oder privatrechtliche Mammografie-Screening-Organisationen, kantonale Krebs- oder Gesundheitsligen) darstellen, hat das EDI bereits aufgrund der verschiedenen erneuten Diskussionen in der Fachwelt die Reevaluation der Leistungspflicht des Mammografie-Screenings sowie der damit verbundenen Vorgaben in Angriff genommen. Im Rahmen dieser Betrachtungen wird umfassend die Balance von Nutzen, Risiken und Kosten untersucht. In Anbetracht der Komplexität ist ein Zeithorizont von mindestens zwei Jahren vorgesehen, bis ein Bericht vorliegt und die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) der Krankenversicherung eine Empfehlung zur Frage der Leistungspflicht abgeben kann (vgl. auch Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Heim 15.3273, "Qualität der Brustkrebsuntersuchungen").</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen klar und deutlich, dass die Früherkennung von Brustkrebs mit Mammografien die Sterblichkeit verringert, wenn sie im Rahmen eines einer Qualitätskontrolle unterliegenden Programms durchgeführt wird. 2012 wurde in Grossbritannien ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs analysiert. Mit dieser Analyse wollte man das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken einer allgemeinen Früherkennung herausfinden. Gezeigt hat sich, dass bei einer systematischen Erfassung der Zielpersonen in einem solchen Programm die Gefahr, an Brustkrebs zu sterben, um 20 Prozent zurückgeht. Eine Studie jüngeren Datums, die von Fachleuten aus 16 Ländern durchgeführt wurde, befasste sich mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Methoden zur Brustkrebs-Früherkennung. Aus ihr geht hervor, dass mit einer Mammografie alle zwei Jahre das Sterberisiko um 40 Prozent sinkt.</p><p>In den vergangenen Jahren haben verschiedene Kantone mehrheitlich der Romandie ein Programm zur Brustkrebs-Früherkennung auf die Beine gestellt. Die Ergebnisse sind sehr positiv. Im Kanton Freiburg beispielsweise haben über 60 Prozent aller Frauen an dem Programm teilgenommen. Es ist unabdingbar, dass die Mammografien im Rahmen eines Programms durchgeführt werden, das der Qualitätssicherung unterliegt. In solchen Programmen schauen nämlich zwei bis drei Ärztinnen und Ärzte die Röntgenbilder an. Damit verringert sich die Gefahr einer Fehlinterpretation. Die frühe Diagnose ist absolut zentral, auch weil die Behandlung dann weniger belastend ist. Der Fortschritt bei den Behandlungen und deren Qualität tragen ebenfalls zur Senkung der Mortalitätsrate bei. Es ist untragbar, dass ein Teil der Frauen unseres Landes benachteiligt wird, weil es gewisse Kantone so wollen. Denn aufgrund des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung werden nur Mammografien vergütet, die im Rahmen eines Früherkennungsprogramms durchgeführt werden.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Was kann der Bund tun, damit auch die Kantone, die bisher kein Brustkrebs-Früherkennungsprogramm haben, ein solches Programm schaffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Früherkennung dieses Krebses für alle Frauen dieses Landes gewährleistet werden muss?</p><p>3. Hat das Bundesamt für Gesundheit schon eine Studie über das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Programme durchgeführt?</p>
- Nationales Programm zur Früherkennung von Brustkrebs
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