Krankenkassenprämien. Verbesserungen bei den Prämienverbilligungen
- ShortId
-
15.3783
- Id
-
20153783
- Updated
-
28.07.2023 05:51
- Language
-
de
- Title
-
Krankenkassenprämien. Verbesserungen bei den Prämienverbilligungen
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Artikel 65 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) haben die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung zu gewähren. Für untere und mittlere Einkommen verbilligen sie die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.</p><p>Die bezahlten Prämien pro Person haben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in den Jahren 1997 bis 2013 um 87 Prozent zugenommen. Das Total der bezahlten Prämien hat sich in demselben Zeitraum um 107 Prozent erhöht. Demgegenüber sind die Löhne gemäss Lohnindex in dieser Zeit um rund 22 Prozent gestiegen. Um diese unterschiedliche Entwicklung abzufedern, haben Bund und Kantone den für die Prämienverbilligung über diese Jahre hinweg ausbezahlten Betrag von 1,994 Milliarden auf 4,015 Milliarden Franken, d. h. um insgesamt 101 Prozent, angehoben. Dies entspricht 16,6 Prozent des Prämienvolumens 1997 respektive 16,1 Prozent des Prämienvolumens 2013. Die vom Interpellanten angegebene Zunahme der Prämienverbilligung um 36 Prozent beinhaltet nicht die Prämienverbilligungsbeiträge an Personen, die zusätzlich Sozial- oder Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, zudem basieren die Zahlen auf Schätzungen, sie lässt sich somit nicht direkt mit den oben angegebenen Zahlen vergleichen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der individuellen Prämienverbilligung als wichtiges Korrelat zur einheitlichen Kopfprämie bewusst. Er untersucht deshalb mittels Statistiken zu den Kantonsanteilen die Entwicklung in diesem Bereich. Zudem beobachtet er mittels eines regelmässigen Monitorings die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung insgesamt sowie in den einzelnen Kantonen nach verschiedenen Haushaltstypen und vergleicht diese mit dem in der Botschaft zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes vom 6. November 1991 genannten Ziel, nämlich dass die Prämienbelastung eines Haushalts nicht mehr als 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen sollte (BBl 1992 I 225). Das Monitoring 2010 zeigt, dass diese Belastungsgrenze in vielen Kantonen überschritten wird. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die Festlegung eines verbindlichen Sozialziels von den eidgenössischen Räten im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verworfen wurde. Das nächste Monitoring wird Ende 2015 veröffentlicht.</p><p>2. Die Prämienverbilligung wird durch Bund und Kantone finanziert. Seit dem Inkrafttreten der NFA im Jahr 2008 entspricht der gesetzlich vorgeschriebene Bundesbeitrag zur Verbilligung der Prämien 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP. Damit steigt der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung jährlich mit der Kostenentwicklung der OKP und sorgt in der gesamten Schweiz für die Deckung eines konstanten Teils der Grundversicherungskosten. Zudem hält es der Bundesrat in Anbetracht der finanziellen Perspektiven des Bundes und vor dem Hintergrund des bevorstehenden Stabilisierungsprogramms 2017-2019 mit umfangreichen Sparmassnahmen nicht für vertretbar, seinen Beitrag zu erhöhen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Schenker Silvia 14.4288, "Neuer Verteilmechanismus des Bundesbeitrages für die Prämienverbilligung", dargelegt hat, war das Ziel der Neugestaltung der Finanzierung der Prämienverbilligung im Rahmen der NFA, die vorher geltende Anbindung der Beiträge der Kantone an den Bundesbeitrag abzuschaffen. Mit der finanziellen Entflechtung der Bundes- und Kantonsbeiträge erhielten die Kantone bewusst einen grossen Handlungsspielraum in der Frage, wie hoch die Prämienverbilligung zugunsten der Versicherten in ihrem Kantonsgebiet ausfällt und welche Versichertenkreise davon profitieren sollen. Die geltende Regelung ist insofern sachlich sinnvoll, als zwischen Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie der kantonalen Steuerpolitik ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Damit ist es den Kantonen möglich, diese vollständig oder weitgehend in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Politikbereiche optimal aufeinander abzustimmen. Der Bundesrat hält es deshalb nicht für zweckmässig, den Kantonen über Artikel 65 KVG hinausgehende Mindestvorgaben zur Höhe der von ihnen zu gewährenden Prämienverbilligungsgelder zu machen. Wie bereits erwähnt, wird der Bundesrat aber über die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung in den einzelnen Kantonen wie auch mittels Statistiken zu den Kantonsanteilen die Entwicklung in diesem Bereich genauestens beobachten. Eine über die Jahre grösser werdende Differenz zwischen dem Bundesanteil und dem Kantonsanteil, wie dies in den letzten Jahren beobachtet werden konnte, ist für den Bundesrat nicht wünschbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Krankenkassenprämien haben sich seit 1997 fast verdoppelt (plus 94 Prozent). Die Prämienverbilligungen sind demgegenüber weit zurückgeblieben (plus 36 Prozent). Die Situation hat sich in den letzten Jahren verschärft, indem Prämienentwicklung und Verbilligung immer weiter auseinanderklaffen.</p><p>Das führt dazu, dass die Prämienlast einen immer grösseren Teil der Haushaltsbudgets wegfrisst und in einer Zeit stagnierender Einkommen für viele zu einer schwer tragbaren Last wird. Paarhaushalte mit Kindern bezahlen bis zu einem Einkommen von 105 000 Franken 10 Prozent und mehr für die Krankenkassen, Paarhaushalte mit jungen Erwachsenen bis zu einem Einkommen von 120 000 Franken gar 13 bis 14 Prozent. Auch Alleinstehende mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen bis zu 11 Prozent des Einkommens für die Prämien. Bei Rentnerpaaren oberhalb der EL-Grenze beträgt die Belastung teilweise 14 Prozent. Die Entwicklung der Löhne und der Renten hinkt weit zurück. Das mit der Einführung des KVG seinerzeit formulierte Sozialziel (Prämienbelastung von maximal 8 Prozent des Einkommens) wird klar verfehlt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung der Prämienbelastung im Verhältnis zum Einkommen?</p><p>2. Welche Schritte sieht er vor, damit die Prämienverbilligungen gesamtschweizerisch ihre Funktion wieder erfüllen können? Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass die Verbilligung wieder mit der Prämienentwicklung Schritt halten kann?</p>
- Krankenkassenprämien. Verbesserungen bei den Prämienverbilligungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Artikel 65 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) haben die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung zu gewähren. Für untere und mittlere Einkommen verbilligen sie die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.</p><p>Die bezahlten Prämien pro Person haben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in den Jahren 1997 bis 2013 um 87 Prozent zugenommen. Das Total der bezahlten Prämien hat sich in demselben Zeitraum um 107 Prozent erhöht. Demgegenüber sind die Löhne gemäss Lohnindex in dieser Zeit um rund 22 Prozent gestiegen. Um diese unterschiedliche Entwicklung abzufedern, haben Bund und Kantone den für die Prämienverbilligung über diese Jahre hinweg ausbezahlten Betrag von 1,994 Milliarden auf 4,015 Milliarden Franken, d. h. um insgesamt 101 Prozent, angehoben. Dies entspricht 16,6 Prozent des Prämienvolumens 1997 respektive 16,1 Prozent des Prämienvolumens 2013. Die vom Interpellanten angegebene Zunahme der Prämienverbilligung um 36 Prozent beinhaltet nicht die Prämienverbilligungsbeiträge an Personen, die zusätzlich Sozial- oder Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, zudem basieren die Zahlen auf Schätzungen, sie lässt sich somit nicht direkt mit den oben angegebenen Zahlen vergleichen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der individuellen Prämienverbilligung als wichtiges Korrelat zur einheitlichen Kopfprämie bewusst. Er untersucht deshalb mittels Statistiken zu den Kantonsanteilen die Entwicklung in diesem Bereich. Zudem beobachtet er mittels eines regelmässigen Monitorings die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung insgesamt sowie in den einzelnen Kantonen nach verschiedenen Haushaltstypen und vergleicht diese mit dem in der Botschaft zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes vom 6. November 1991 genannten Ziel, nämlich dass die Prämienbelastung eines Haushalts nicht mehr als 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen sollte (BBl 1992 I 225). Das Monitoring 2010 zeigt, dass diese Belastungsgrenze in vielen Kantonen überschritten wird. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die Festlegung eines verbindlichen Sozialziels von den eidgenössischen Räten im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verworfen wurde. Das nächste Monitoring wird Ende 2015 veröffentlicht.</p><p>2. Die Prämienverbilligung wird durch Bund und Kantone finanziert. Seit dem Inkrafttreten der NFA im Jahr 2008 entspricht der gesetzlich vorgeschriebene Bundesbeitrag zur Verbilligung der Prämien 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP. Damit steigt der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung jährlich mit der Kostenentwicklung der OKP und sorgt in der gesamten Schweiz für die Deckung eines konstanten Teils der Grundversicherungskosten. Zudem hält es der Bundesrat in Anbetracht der finanziellen Perspektiven des Bundes und vor dem Hintergrund des bevorstehenden Stabilisierungsprogramms 2017-2019 mit umfangreichen Sparmassnahmen nicht für vertretbar, seinen Beitrag zu erhöhen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Schenker Silvia 14.4288, "Neuer Verteilmechanismus des Bundesbeitrages für die Prämienverbilligung", dargelegt hat, war das Ziel der Neugestaltung der Finanzierung der Prämienverbilligung im Rahmen der NFA, die vorher geltende Anbindung der Beiträge der Kantone an den Bundesbeitrag abzuschaffen. Mit der finanziellen Entflechtung der Bundes- und Kantonsbeiträge erhielten die Kantone bewusst einen grossen Handlungsspielraum in der Frage, wie hoch die Prämienverbilligung zugunsten der Versicherten in ihrem Kantonsgebiet ausfällt und welche Versichertenkreise davon profitieren sollen. Die geltende Regelung ist insofern sachlich sinnvoll, als zwischen Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie der kantonalen Steuerpolitik ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Damit ist es den Kantonen möglich, diese vollständig oder weitgehend in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Politikbereiche optimal aufeinander abzustimmen. Der Bundesrat hält es deshalb nicht für zweckmässig, den Kantonen über Artikel 65 KVG hinausgehende Mindestvorgaben zur Höhe der von ihnen zu gewährenden Prämienverbilligungsgelder zu machen. Wie bereits erwähnt, wird der Bundesrat aber über die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung in den einzelnen Kantonen wie auch mittels Statistiken zu den Kantonsanteilen die Entwicklung in diesem Bereich genauestens beobachten. Eine über die Jahre grösser werdende Differenz zwischen dem Bundesanteil und dem Kantonsanteil, wie dies in den letzten Jahren beobachtet werden konnte, ist für den Bundesrat nicht wünschbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Krankenkassenprämien haben sich seit 1997 fast verdoppelt (plus 94 Prozent). Die Prämienverbilligungen sind demgegenüber weit zurückgeblieben (plus 36 Prozent). Die Situation hat sich in den letzten Jahren verschärft, indem Prämienentwicklung und Verbilligung immer weiter auseinanderklaffen.</p><p>Das führt dazu, dass die Prämienlast einen immer grösseren Teil der Haushaltsbudgets wegfrisst und in einer Zeit stagnierender Einkommen für viele zu einer schwer tragbaren Last wird. Paarhaushalte mit Kindern bezahlen bis zu einem Einkommen von 105 000 Franken 10 Prozent und mehr für die Krankenkassen, Paarhaushalte mit jungen Erwachsenen bis zu einem Einkommen von 120 000 Franken gar 13 bis 14 Prozent. Auch Alleinstehende mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen bis zu 11 Prozent des Einkommens für die Prämien. Bei Rentnerpaaren oberhalb der EL-Grenze beträgt die Belastung teilweise 14 Prozent. Die Entwicklung der Löhne und der Renten hinkt weit zurück. Das mit der Einführung des KVG seinerzeit formulierte Sozialziel (Prämienbelastung von maximal 8 Prozent des Einkommens) wird klar verfehlt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung der Prämienbelastung im Verhältnis zum Einkommen?</p><p>2. Welche Schritte sieht er vor, damit die Prämienverbilligungen gesamtschweizerisch ihre Funktion wieder erfüllen können? Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass die Verbilligung wieder mit der Prämienentwicklung Schritt halten kann?</p>
- Krankenkassenprämien. Verbesserungen bei den Prämienverbilligungen
Back to List