Ist die SKB für den Bund per saldo wirklich finanzprofitabel?
- ShortId
-
15.3784
- Id
-
20153784
- Updated
-
28.07.2023 05:50
- Language
-
de
- Title
-
Ist die SKB für den Bund per saldo wirklich finanzprofitabel?
- AdditionalIndexing
-
04;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Die eidgenössischen Anleihen (Eidgenossen) mit einer Restlaufzeit von 3, 5, 7 und 10 Jahren rentierten im Juni 2015 mit durchschnittlich minus 0,83 Prozent, minus 0,44 Prozent, minus 0,18 Prozent und 0,14 Prozent. Dies entspricht in etwa auch den aktuellen Refinanzierungskosten des Bundes. Dabei gilt es zu beachten, dass eine 3-Milliarden-Franken-Transaktion aufgrund der beschränkten Aufnahmefähigkeit des Marktes nur mit einem erheblichen Preisaufschlag und damit höheren Refinanzierungskosten realisiert werden könnte. Der Selbstkostensatz für die gesamte ausstehende verzinsliche Bundesschuld lag Ende 2014 bei 2,19 Prozent. Die SKB-Konten werden aktuell mit 0,05 Prozent verzinst. In den letzten Jahren verfolgte der Bund bei der Geldbeschaffung die Strategie, die rekordtiefen Zinsen mit lang laufenden Anleihen möglichst langfristig anzubinden. 2013 lag die volumengewichtete Laufzeit der emittierten Anleihen bei 18 Jahren und 2014 bei 23 Jahren. Die dabei erzielte gewichtete Rendite betrug 1,02 Prozent bzw. 1,15 Prozent. Im laufenden Jahr wurden bisher rund 3 Milliarden Franken Anleihen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 21 Jahren und einer Rendite von 0,29 Prozent emittiert. Diese Refinanzierungskosten würden auch für die zusätzlichen, heute mit 0,05 Prozent verzinsten drei SKB-Milliarden anfallen, falls diese mit der aktuellen Emissionsstrategie refinanziert würden.</p><p>2. Die Geschäftsbanken haben bisher auf negative Zinsen bei den Retailkunden verzichtet und die Verzinsung auf null oder nahe null gesenkt. Die SKB ist dieser Praxis gefolgt und hat den Zins per 1. April 2015 auf 0,05 Prozent gesenkt. Sollte sich die Negativverzinsung für Sparkonten bei den Geschäftsbanken durchsetzen, wird auch die SKB entsprechende Schritte prüfen.</p><p>3. Die SKB untersteht den regulativen Vorgaben aus der Bankengesetzgebung nicht, weil sie keine Bank ist und auch kein Aktivgeschäft betreibt. Sie muss demnach keine Eigenmittel halten. Die SKB-Spargelder der Mitarbeitenden dienen der Finanzierung des allgemeinen Mittelbedarfes des Bundes. Da die Gelder stabil und langfristig auf den SKB-Konten liegen und aufgrund der Verweildauer den Charakter einer längerfristigen Mittelaufnahme haben, orientiert sich die Verzinsung an der Rendite für 7-jährigen Eidgenossen. Für den Bund sind SKB-Gelder eine stabile und gemessen am Selbstkostensatz günstige Finanzierungsquelle. Gleichzeitig bietet die SKB damit den Mitarbeitenden eine sichere Sparmöglichkeit.</p><p>4. Die Spesenpauschale für die Debit-Karte beträgt seit Einführung (1999) 20 Franken. Dieser Betrag deckt alle mit der Debit-Karte verbundenen Aufwendungen (Kartenbestellung, Kartenerstellung, Kartenverwaltung).</p><p>5. Die jährlichen Kosten für die externe GwG-Revision belaufen sich auf 22 000 Franken. Die GwG-Aufsichtsabgabe der Finma beträgt 20 500 Franken. Zusätzlich fallen pro Jahr Schulungskosten von 1000 bis 2000 Franken an. Drittkosten für IKS und EFK-Revision fallen keine an.</p><p>6. Die Regulierung dient u. a. der Risikominimierung. Der Bundesrat sieht kein erhöhtes Risiko für die SKB. Die SKB verfügt über ein wirksames IKS, was von der EFK ohne Bemerkungen oder Beanstandungen auch für das Jahr 2014 bestätigt wurde. Die aus dem GwG resultierenden Sorgfaltspflichten werden jährlich von einer externen Revisionsstelle (BDO) überprüft. Auch aus der GwG-Revision für das Jahr 2014 resultierten keine Beanstandungen und keine Empfehlungen. Der Bundesrat teilt allerdings die Auffassung, dass der regulatorische Aufwand die operativen Kosten erhöht. Daher sieht das SKB-Reglement auch vor, dass Kontobeziehungen verweigert werden können, wenn der Aufwand für die Umsetzung von nationalen oder internationalen Bestimmungen im Bereich der Finanzmarkt-, Geldwäscherei- oder der Embargogesetzgebung unverhältnismässig hoch ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gestützt auf den Prüfbericht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Festschreibung der Sparkasse Bundespersonal im FHG ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Die Verzinsung der Sparkonten richtet sich nach der Rendite der 7-jährigen Bundesobligationen. Aufgrund der Negativzinssituation kann sich der Bund sehr preiswert finanzieren. Zu welchen Konditionen könnte sich heute der Bund die 3 Milliarden Franken Spargelder auf dem freien Markt für 3, 5, 7 und 10 Jahre beschaffen?</p><p>2. Wird der Bund den SKB-Sparern auch Negativzinsen auf den Kontoguthaben verrechnen, respektive macht er das, wenn die Verzinsungsusanz dies verlangt?</p><p>3. Aufgrund regulatorischer Vorgaben hat die Bundessparkasse die Gegenfinanzierung der Sparkassengelder sicherzustellen. In welcher Form macht der Bund dies heute, und wie sind die entsprechenden Konditionen dafür?</p><p>4. Zahlungs-, Daueraufträge und Lastschriftverfahren werden für die Sparer kostenlos abgewickelt. Die Debit-Karte wird gemäss Bericht zu kostendeckenden Spesen angeboten. Wie hoch waren diese Spesen in der Vergangenheit, und wie hoch sind diese aktuell?</p><p>5. Wie hoch sind die Kosten, einzeln aufgeführt, für die Pflichten gemäss GwG, IKS und EFK?</p><p>6. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Kosten für den regulatorischen Aufwand sowie die Risiken als Finanzintermediärin steigen? Wie glaubt er dies unter Kontrolle zu halten?</p>
- Ist die SKB für den Bund per saldo wirklich finanzprofitabel?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die eidgenössischen Anleihen (Eidgenossen) mit einer Restlaufzeit von 3, 5, 7 und 10 Jahren rentierten im Juni 2015 mit durchschnittlich minus 0,83 Prozent, minus 0,44 Prozent, minus 0,18 Prozent und 0,14 Prozent. Dies entspricht in etwa auch den aktuellen Refinanzierungskosten des Bundes. Dabei gilt es zu beachten, dass eine 3-Milliarden-Franken-Transaktion aufgrund der beschränkten Aufnahmefähigkeit des Marktes nur mit einem erheblichen Preisaufschlag und damit höheren Refinanzierungskosten realisiert werden könnte. Der Selbstkostensatz für die gesamte ausstehende verzinsliche Bundesschuld lag Ende 2014 bei 2,19 Prozent. Die SKB-Konten werden aktuell mit 0,05 Prozent verzinst. In den letzten Jahren verfolgte der Bund bei der Geldbeschaffung die Strategie, die rekordtiefen Zinsen mit lang laufenden Anleihen möglichst langfristig anzubinden. 2013 lag die volumengewichtete Laufzeit der emittierten Anleihen bei 18 Jahren und 2014 bei 23 Jahren. Die dabei erzielte gewichtete Rendite betrug 1,02 Prozent bzw. 1,15 Prozent. Im laufenden Jahr wurden bisher rund 3 Milliarden Franken Anleihen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 21 Jahren und einer Rendite von 0,29 Prozent emittiert. Diese Refinanzierungskosten würden auch für die zusätzlichen, heute mit 0,05 Prozent verzinsten drei SKB-Milliarden anfallen, falls diese mit der aktuellen Emissionsstrategie refinanziert würden.</p><p>2. Die Geschäftsbanken haben bisher auf negative Zinsen bei den Retailkunden verzichtet und die Verzinsung auf null oder nahe null gesenkt. Die SKB ist dieser Praxis gefolgt und hat den Zins per 1. April 2015 auf 0,05 Prozent gesenkt. Sollte sich die Negativverzinsung für Sparkonten bei den Geschäftsbanken durchsetzen, wird auch die SKB entsprechende Schritte prüfen.</p><p>3. Die SKB untersteht den regulativen Vorgaben aus der Bankengesetzgebung nicht, weil sie keine Bank ist und auch kein Aktivgeschäft betreibt. Sie muss demnach keine Eigenmittel halten. Die SKB-Spargelder der Mitarbeitenden dienen der Finanzierung des allgemeinen Mittelbedarfes des Bundes. Da die Gelder stabil und langfristig auf den SKB-Konten liegen und aufgrund der Verweildauer den Charakter einer längerfristigen Mittelaufnahme haben, orientiert sich die Verzinsung an der Rendite für 7-jährigen Eidgenossen. Für den Bund sind SKB-Gelder eine stabile und gemessen am Selbstkostensatz günstige Finanzierungsquelle. Gleichzeitig bietet die SKB damit den Mitarbeitenden eine sichere Sparmöglichkeit.</p><p>4. Die Spesenpauschale für die Debit-Karte beträgt seit Einführung (1999) 20 Franken. Dieser Betrag deckt alle mit der Debit-Karte verbundenen Aufwendungen (Kartenbestellung, Kartenerstellung, Kartenverwaltung).</p><p>5. Die jährlichen Kosten für die externe GwG-Revision belaufen sich auf 22 000 Franken. Die GwG-Aufsichtsabgabe der Finma beträgt 20 500 Franken. Zusätzlich fallen pro Jahr Schulungskosten von 1000 bis 2000 Franken an. Drittkosten für IKS und EFK-Revision fallen keine an.</p><p>6. Die Regulierung dient u. a. der Risikominimierung. Der Bundesrat sieht kein erhöhtes Risiko für die SKB. Die SKB verfügt über ein wirksames IKS, was von der EFK ohne Bemerkungen oder Beanstandungen auch für das Jahr 2014 bestätigt wurde. Die aus dem GwG resultierenden Sorgfaltspflichten werden jährlich von einer externen Revisionsstelle (BDO) überprüft. Auch aus der GwG-Revision für das Jahr 2014 resultierten keine Beanstandungen und keine Empfehlungen. Der Bundesrat teilt allerdings die Auffassung, dass der regulatorische Aufwand die operativen Kosten erhöht. Daher sieht das SKB-Reglement auch vor, dass Kontobeziehungen verweigert werden können, wenn der Aufwand für die Umsetzung von nationalen oder internationalen Bestimmungen im Bereich der Finanzmarkt-, Geldwäscherei- oder der Embargogesetzgebung unverhältnismässig hoch ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gestützt auf den Prüfbericht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Festschreibung der Sparkasse Bundespersonal im FHG ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Die Verzinsung der Sparkonten richtet sich nach der Rendite der 7-jährigen Bundesobligationen. Aufgrund der Negativzinssituation kann sich der Bund sehr preiswert finanzieren. Zu welchen Konditionen könnte sich heute der Bund die 3 Milliarden Franken Spargelder auf dem freien Markt für 3, 5, 7 und 10 Jahre beschaffen?</p><p>2. Wird der Bund den SKB-Sparern auch Negativzinsen auf den Kontoguthaben verrechnen, respektive macht er das, wenn die Verzinsungsusanz dies verlangt?</p><p>3. Aufgrund regulatorischer Vorgaben hat die Bundessparkasse die Gegenfinanzierung der Sparkassengelder sicherzustellen. In welcher Form macht der Bund dies heute, und wie sind die entsprechenden Konditionen dafür?</p><p>4. Zahlungs-, Daueraufträge und Lastschriftverfahren werden für die Sparer kostenlos abgewickelt. Die Debit-Karte wird gemäss Bericht zu kostendeckenden Spesen angeboten. Wie hoch waren diese Spesen in der Vergangenheit, und wie hoch sind diese aktuell?</p><p>5. Wie hoch sind die Kosten, einzeln aufgeführt, für die Pflichten gemäss GwG, IKS und EFK?</p><p>6. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Kosten für den regulatorischen Aufwand sowie die Risiken als Finanzintermediärin steigen? Wie glaubt er dies unter Kontrolle zu halten?</p>
- Ist die SKB für den Bund per saldo wirklich finanzprofitabel?
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