Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU

ShortId
15.3792
Id
20153792
Updated
25.06.2025 00:21
Language
de
Title
Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU
AdditionalIndexing
15;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 10. September 2013 hat Nationalrat Feller in einer Motion die Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU von 500 000 Franken auf 1 Million Franken gefordert (Motion 13.3673). Diese Motion wurde immer noch nicht behandelt. Die Situation der KMU hat sich aber seit Einreichen dieser Motion nicht verbessert. Der starke Franken und die wirtschaftlichen Unsicherheiten stellen für unsere Unternehmen eine riesige Herausforderung dar. Um den KMU in dieser heiklen Situation zusätzliche Instrumente in die Hand zu geben, wäre eine Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze von grossem Nutzen.</p><p>Für die Finanzierung von Übertragungen oder Nachfolgen kann sich eine Obergrenze von 500 000 Franken als unzureichend erweisen. Dasselbe gilt auch für wichtige Investitionen zur Erhaltung eines Unternehmens, die es erlauben, Arbeitsplätze in den Regionen zu bewahren oder neue zu schaffen.</p><p>Eine Erhöhung der Obergrenze birgt für den Bund keine wesentlichen Risiken, berücksichtigt jedoch die wahren Bedürfnisse von bestimmten KMU und bestimmten Sektoren.</p>
  • <p>Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen wurde 2007 einer grundlegenden Revision unterzogen. Rund fünf Jahre später beauftragte das Seco eine externe Wirkungsanalyse als Grundlage einer Gesamtschau. Der Bundesrat hat am 20. November 2013 den Bericht "Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen" verabschiedet. Mit der Evaluation erfolgten eine Rechenschaftsablage über das reorganisierte Bürgschaftssystem, die Darlegung der Wirkung des Bürgschaftswesens, internationale Vergleiche, eine Marktstellungsanalyse sowie eine Berichterstattung über den Vollzug.</p><p>Im erwähnten Bericht zieht der Bundesrat insgesamt eine positive Bilanz über die Wirksamkeit des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens, und er sieht keine Notwendigkeit für grundlegende Anpassungen. Die Evaluationen haben gezeigt, dass sich das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen in den letzten Jahren gut entwickelt hat und heute erfolgreich KMU unterstützt.</p><p>Im Rahmen der Evaluation hat der Bundesrat auch die Frage einer Erhöhung der heutigen Bürgschaftslimite von 500 000 Franken eingehend prüfen lassen. Lediglich rund 10 Prozent der seit 2007 gewährten Bürgschaften schöpfen das heutige Limit von 500 000 Franken aus. Daher wäre wahrscheinlich eine gewisse, wenn auch möglicherweise bescheidene Nachfrage nach grösseren Bürgschaften vorhanden. Der Fokus des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens liegt aber auf Kleinst- und Kleinunternehmen. Gegenwärtig nutzen 70 Prozent aller Bürgschaften Beträge von weniger als 200 000 Franken. Dies darf auch für die Zukunft erwartet werden. Die erwähnten Evaluationen konnten denn auch die Notwendigkeit einer Limitenerhöhung nicht einheitlich aufzeigen.</p><p>Weiter darf festgehalten werden, dass der Schweizer Kreditmarkt KMU insgesamt funktioniert. Dies haben verschiedene Studien des Seco in den letzten Jahren bestätigt. Zu diesem Schluss gelangt u. a. auch die Arbeitsgruppe Kreditmarkt KMU des Bundes und verschiedener Wirtschaftsverbände. Bei einem funktionierenden Kreditmarkt für KMU ist von einem Ausbau staatlicher Interventionen grundsätzlich abzusehen. Auch wenn die Limite seit 1999 unverändert geblieben ist, wäre diese teuerungsbedingt mit rund 550 000 Franken heute nur unwesentlich höher.</p><p>Zusätzlich wurden seitens der Bürgschaftsorganisationen vereinzelt die Frage einer Rekapitalisierungsgarantie des Bundes für die Bürgschaftsorganisationen sowie eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages als Vorbedingung für eine Limitenerhöhung aufgeworfen. Dies würde jedoch einem grösseren Systemausbau gleichkommen, für den der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt unter der erwähnten Situation auf dem KMU-Kreditmarkt weder eine Veranlassung noch eine Notwendigkeit sieht.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 30. Oktober 2013 die Ablehnung der Motion Feller 13.3673 beantragt. Seither hat sich die allgemeine Situation im Schweizer Kreditmarkt KMU nicht wesentlich verändert. Die Frankenstärke stellt in erster Linie eine Herausforderung an die Kostenstrukturen der Unternehmen dar. Das Bürgschaftswesen als Nischenprodukt für KMU-Finanzierungen stellt hierzu keine Lösung dar.</p><p>Hinsichtlich der Risiken einer Limitenerhöhung für den Bund stellt der erwähnte Bericht fest, dass mit einer erheblichen Zunahme des finanziellen Engagements des Bundes gerechnet werden müsse.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen vorzulegen, mit der die Interventionsgrenze dieser Organisationen von 500 000 Franken auf 1 Million Franken angehoben wird.</p>
  • Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20180024
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 10. September 2013 hat Nationalrat Feller in einer Motion die Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU von 500 000 Franken auf 1 Million Franken gefordert (Motion 13.3673). Diese Motion wurde immer noch nicht behandelt. Die Situation der KMU hat sich aber seit Einreichen dieser Motion nicht verbessert. Der starke Franken und die wirtschaftlichen Unsicherheiten stellen für unsere Unternehmen eine riesige Herausforderung dar. Um den KMU in dieser heiklen Situation zusätzliche Instrumente in die Hand zu geben, wäre eine Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze von grossem Nutzen.</p><p>Für die Finanzierung von Übertragungen oder Nachfolgen kann sich eine Obergrenze von 500 000 Franken als unzureichend erweisen. Dasselbe gilt auch für wichtige Investitionen zur Erhaltung eines Unternehmens, die es erlauben, Arbeitsplätze in den Regionen zu bewahren oder neue zu schaffen.</p><p>Eine Erhöhung der Obergrenze birgt für den Bund keine wesentlichen Risiken, berücksichtigt jedoch die wahren Bedürfnisse von bestimmten KMU und bestimmten Sektoren.</p>
    • <p>Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen wurde 2007 einer grundlegenden Revision unterzogen. Rund fünf Jahre später beauftragte das Seco eine externe Wirkungsanalyse als Grundlage einer Gesamtschau. Der Bundesrat hat am 20. November 2013 den Bericht "Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen" verabschiedet. Mit der Evaluation erfolgten eine Rechenschaftsablage über das reorganisierte Bürgschaftssystem, die Darlegung der Wirkung des Bürgschaftswesens, internationale Vergleiche, eine Marktstellungsanalyse sowie eine Berichterstattung über den Vollzug.</p><p>Im erwähnten Bericht zieht der Bundesrat insgesamt eine positive Bilanz über die Wirksamkeit des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens, und er sieht keine Notwendigkeit für grundlegende Anpassungen. Die Evaluationen haben gezeigt, dass sich das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen in den letzten Jahren gut entwickelt hat und heute erfolgreich KMU unterstützt.</p><p>Im Rahmen der Evaluation hat der Bundesrat auch die Frage einer Erhöhung der heutigen Bürgschaftslimite von 500 000 Franken eingehend prüfen lassen. Lediglich rund 10 Prozent der seit 2007 gewährten Bürgschaften schöpfen das heutige Limit von 500 000 Franken aus. Daher wäre wahrscheinlich eine gewisse, wenn auch möglicherweise bescheidene Nachfrage nach grösseren Bürgschaften vorhanden. Der Fokus des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens liegt aber auf Kleinst- und Kleinunternehmen. Gegenwärtig nutzen 70 Prozent aller Bürgschaften Beträge von weniger als 200 000 Franken. Dies darf auch für die Zukunft erwartet werden. Die erwähnten Evaluationen konnten denn auch die Notwendigkeit einer Limitenerhöhung nicht einheitlich aufzeigen.</p><p>Weiter darf festgehalten werden, dass der Schweizer Kreditmarkt KMU insgesamt funktioniert. Dies haben verschiedene Studien des Seco in den letzten Jahren bestätigt. Zu diesem Schluss gelangt u. a. auch die Arbeitsgruppe Kreditmarkt KMU des Bundes und verschiedener Wirtschaftsverbände. Bei einem funktionierenden Kreditmarkt für KMU ist von einem Ausbau staatlicher Interventionen grundsätzlich abzusehen. Auch wenn die Limite seit 1999 unverändert geblieben ist, wäre diese teuerungsbedingt mit rund 550 000 Franken heute nur unwesentlich höher.</p><p>Zusätzlich wurden seitens der Bürgschaftsorganisationen vereinzelt die Frage einer Rekapitalisierungsgarantie des Bundes für die Bürgschaftsorganisationen sowie eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages als Vorbedingung für eine Limitenerhöhung aufgeworfen. Dies würde jedoch einem grösseren Systemausbau gleichkommen, für den der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt unter der erwähnten Situation auf dem KMU-Kreditmarkt weder eine Veranlassung noch eine Notwendigkeit sieht.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 30. Oktober 2013 die Ablehnung der Motion Feller 13.3673 beantragt. Seither hat sich die allgemeine Situation im Schweizer Kreditmarkt KMU nicht wesentlich verändert. Die Frankenstärke stellt in erster Linie eine Herausforderung an die Kostenstrukturen der Unternehmen dar. Das Bürgschaftswesen als Nischenprodukt für KMU-Finanzierungen stellt hierzu keine Lösung dar.</p><p>Hinsichtlich der Risiken einer Limitenerhöhung für den Bund stellt der erwähnte Bericht fest, dass mit einer erheblichen Zunahme des finanziellen Engagements des Bundes gerechnet werden müsse.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen vorzulegen, mit der die Interventionsgrenze dieser Organisationen von 500 000 Franken auf 1 Million Franken angehoben wird.</p>
    • Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU

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