Verbesserte Entwicklungszusammenarbeit im Interesse der eritreischen Bevölkerung und der Schweiz

ShortId
15.3802
Id
20153802
Updated
14.11.2025 06:53
Language
de
Title
Verbesserte Entwicklungszusammenarbeit im Interesse der eritreischen Bevölkerung und der Schweiz
AdditionalIndexing
08;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Menschenrechtslage in Eritrea scheint gemäss gewissen Berichten prekär. Sicher ist, Eritrea verwehrt momentan den meisten internationalen Organisationen den Zugang zum Land und macht es damit faktisch unmöglich, die wirkliche Sachlage im Land zu analysieren. Die Berichte von ausgewanderten Eritreern können wiederum verzerrt sein, da ein Interesse besteht, die Lage schlimmer darzustellen, als sie wirklich ist, um ein Aufenthaltsrecht im Ausland zu erhalten.</p><p>Einen Teil der Schweizer Entwicklungshilfe in diesem Land zu investieren könnte sowohl für die eritreische Bevölkerung wie auch für die Schweiz Vorteile bringen. Durch Entwicklungsprojekte, insbesondere im Rahmen des Status als "Schwerpunktland", muss sich die wirtschaftliche und politische Lage der eritreischen Bevölkerung vor Ort verbessern. Im Gegenzug sollte Eritrea sich offen zeigen, internationalen Organisationen regelmässig den Zugang zum Land und zu relevanten Institutionen zu gewähren, damit die Menschenrechtslage eingeschätzt werden kann. Dies sollte der Schweiz ermöglichen, zum angebrachten Zeitpunkt ein Rücknahmeabkommen mit Eritrea abzuschliessen.</p>
  • <p>Die Schweiz leistet seit den Neunzigerjahren Hilfe am Horn von Afrika. Zwischen 1997 und 2006 war die humanitäre Hilfe der Deza in Eritrea aktiv. Wie andere Geber, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NGO) stiess auch die Deza im Laufe der Jahre zunehmend auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung ihrer Programme. So kam es zu Einschränkungen der Tätigkeiten von NGO und der Bewegungsfreiheit der gesamten internationalen Gemeinschaft, der Konfiszierung von Hilfsgütern und Ausweisungen von internationalen NGO. Das Umfeld erlaubte keine verantwortbare Umsetzung von Projekten mehr. Der reduzierte Handlungsspielraum zwang die Deza, das Büro in Asmara 2006 zu schliessen und das Programm in Eritrea zu beenden.</p><p>Aus Gründen der Wirksamkeit und der Kosteneffizienz wählt die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit ihre Schwerpunktländer nach genau definierten Kriterien aus. Dazu gehören insbesondere die Offenheit des Partnerlandes für die Zusammenarbeit und den Dialog, seine Bereitschaft zur Veränderung sowie lokal vorhandenes Erfahrungskapital und Partner. Im Falle Eritreas sind diese Voraussetzungen nach wie vor nicht gegeben. Ohne klare Verbesserung der Grundvoraussetzungen vonseiten Eritreas hinsichtlich einer konstruktiven Zusammenarbeit wäre ein erneutes Engagement ohne Wirkung.</p><p>Seit 2013 ist das Horn von Afrika gemäss Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016 und im Einklang mit dem verstärkten Engagement der Schweiz in fragilen Staaten neue Schwerpunktregion. Das EDA, das EJPD sowie das VBS haben gemeinsame Ziele festgelegt und nutzen Synergien. Im Rahmen der Horn-von-Afrika-Strategie verbindet die Schweiz Instrumente der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, politische und diplomatische Massnahmen sowie Migrations- und Sicherheitsinstrumente in einem ganzheitlichen Ansatz und arbeitet mit einer Vielzahl von Partnern und Modalitäten. Gemäss den in der Strategie definierten vier Schwerpunktbereichen (gute Regierungsführung und Friedensförderung; Migration; Ernährungssicherheit; Gesundheit) wird Eritrea in die regionalen politischen, humanitären und entwicklungspolitischen Analysen mit einbezogen.</p><p>Die Schweiz ist nach wie vor bestrebt, in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft, den Dialog mit Eritrea zu suchen und den Einbezug des Landes in die internationale Gemeinschaft zu stärken. Die eritreische Regierung hat aber bisher keinen politischen Willen gezeigt, darauf einzutreten. Die Schweiz wird ihre Anstrengungen weiter verstärken. Der Bundesrat hat das EDA und das EJPD am 18. September 2015 beauftragt, in Zusammenarbeit mit anderen interessierten Staaten auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Der Bundesrat ist zudem bereit, einen Bericht über Eritrea zu verfassen. Er soll eine Analyse der Situation enthalten und politische Ansätze skizzieren, die die Schweiz mittel- und langfristig verfolgen könnte. Zudem soll er Erfahrungen und Schwierigkeiten der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea aufzeigen (siehe Antwort des Bundesrates auf das Postulat Pfister Gerhard 15.3954, "Endlich klare Informationen zu Eritrea").</p><p>Es gilt, alle Gesprächsmöglichkeiten (Uno-Generalversammlung und -Konferenzen, Besuche vor Ort, Botschaftermissionen und Kontakte) zu nutzen, um Verhandlungen auf allen Ebenen starten zu können. Im Übrigen wird die Schweiz sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene weiterhin klare Botschaften betreffend die Achtung der Menschenrechte und die Zusammenarbeit mit den Gremien der Uno und mit dem IKRK übermitteln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Verhandlungen mit Eritrea aufzunehmen, um allenfalls Entwicklungsprojekte in diesem Land aufzugleisen und den Status als "Schwerpunktstaat" zu diskutieren. Die Entwicklungshilfe muss von Beginn weg an die Forderung gebunden sein, dass sich die Menschenrechtslage in Eritrea zu verbessern hat und internationalen Organisationen zur Einschätzung der Menschenrechtslage regelmässig der Zugang zum Land gewährt wird. Diese Unterstützung muss zudem bei genügender Menschenrechtslage an ein Rücknahmeabkommen mit der Schweiz gekoppelt sein.</p>
  • Verbesserte Entwicklungszusammenarbeit im Interesse der eritreischen Bevölkerung und der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Menschenrechtslage in Eritrea scheint gemäss gewissen Berichten prekär. Sicher ist, Eritrea verwehrt momentan den meisten internationalen Organisationen den Zugang zum Land und macht es damit faktisch unmöglich, die wirkliche Sachlage im Land zu analysieren. Die Berichte von ausgewanderten Eritreern können wiederum verzerrt sein, da ein Interesse besteht, die Lage schlimmer darzustellen, als sie wirklich ist, um ein Aufenthaltsrecht im Ausland zu erhalten.</p><p>Einen Teil der Schweizer Entwicklungshilfe in diesem Land zu investieren könnte sowohl für die eritreische Bevölkerung wie auch für die Schweiz Vorteile bringen. Durch Entwicklungsprojekte, insbesondere im Rahmen des Status als "Schwerpunktland", muss sich die wirtschaftliche und politische Lage der eritreischen Bevölkerung vor Ort verbessern. Im Gegenzug sollte Eritrea sich offen zeigen, internationalen Organisationen regelmässig den Zugang zum Land und zu relevanten Institutionen zu gewähren, damit die Menschenrechtslage eingeschätzt werden kann. Dies sollte der Schweiz ermöglichen, zum angebrachten Zeitpunkt ein Rücknahmeabkommen mit Eritrea abzuschliessen.</p>
    • <p>Die Schweiz leistet seit den Neunzigerjahren Hilfe am Horn von Afrika. Zwischen 1997 und 2006 war die humanitäre Hilfe der Deza in Eritrea aktiv. Wie andere Geber, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NGO) stiess auch die Deza im Laufe der Jahre zunehmend auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung ihrer Programme. So kam es zu Einschränkungen der Tätigkeiten von NGO und der Bewegungsfreiheit der gesamten internationalen Gemeinschaft, der Konfiszierung von Hilfsgütern und Ausweisungen von internationalen NGO. Das Umfeld erlaubte keine verantwortbare Umsetzung von Projekten mehr. Der reduzierte Handlungsspielraum zwang die Deza, das Büro in Asmara 2006 zu schliessen und das Programm in Eritrea zu beenden.</p><p>Aus Gründen der Wirksamkeit und der Kosteneffizienz wählt die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit ihre Schwerpunktländer nach genau definierten Kriterien aus. Dazu gehören insbesondere die Offenheit des Partnerlandes für die Zusammenarbeit und den Dialog, seine Bereitschaft zur Veränderung sowie lokal vorhandenes Erfahrungskapital und Partner. Im Falle Eritreas sind diese Voraussetzungen nach wie vor nicht gegeben. Ohne klare Verbesserung der Grundvoraussetzungen vonseiten Eritreas hinsichtlich einer konstruktiven Zusammenarbeit wäre ein erneutes Engagement ohne Wirkung.</p><p>Seit 2013 ist das Horn von Afrika gemäss Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016 und im Einklang mit dem verstärkten Engagement der Schweiz in fragilen Staaten neue Schwerpunktregion. Das EDA, das EJPD sowie das VBS haben gemeinsame Ziele festgelegt und nutzen Synergien. Im Rahmen der Horn-von-Afrika-Strategie verbindet die Schweiz Instrumente der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, politische und diplomatische Massnahmen sowie Migrations- und Sicherheitsinstrumente in einem ganzheitlichen Ansatz und arbeitet mit einer Vielzahl von Partnern und Modalitäten. Gemäss den in der Strategie definierten vier Schwerpunktbereichen (gute Regierungsführung und Friedensförderung; Migration; Ernährungssicherheit; Gesundheit) wird Eritrea in die regionalen politischen, humanitären und entwicklungspolitischen Analysen mit einbezogen.</p><p>Die Schweiz ist nach wie vor bestrebt, in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft, den Dialog mit Eritrea zu suchen und den Einbezug des Landes in die internationale Gemeinschaft zu stärken. Die eritreische Regierung hat aber bisher keinen politischen Willen gezeigt, darauf einzutreten. Die Schweiz wird ihre Anstrengungen weiter verstärken. Der Bundesrat hat das EDA und das EJPD am 18. September 2015 beauftragt, in Zusammenarbeit mit anderen interessierten Staaten auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Der Bundesrat ist zudem bereit, einen Bericht über Eritrea zu verfassen. Er soll eine Analyse der Situation enthalten und politische Ansätze skizzieren, die die Schweiz mittel- und langfristig verfolgen könnte. Zudem soll er Erfahrungen und Schwierigkeiten der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea aufzeigen (siehe Antwort des Bundesrates auf das Postulat Pfister Gerhard 15.3954, "Endlich klare Informationen zu Eritrea").</p><p>Es gilt, alle Gesprächsmöglichkeiten (Uno-Generalversammlung und -Konferenzen, Besuche vor Ort, Botschaftermissionen und Kontakte) zu nutzen, um Verhandlungen auf allen Ebenen starten zu können. Im Übrigen wird die Schweiz sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene weiterhin klare Botschaften betreffend die Achtung der Menschenrechte und die Zusammenarbeit mit den Gremien der Uno und mit dem IKRK übermitteln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Verhandlungen mit Eritrea aufzunehmen, um allenfalls Entwicklungsprojekte in diesem Land aufzugleisen und den Status als "Schwerpunktstaat" zu diskutieren. Die Entwicklungshilfe muss von Beginn weg an die Forderung gebunden sein, dass sich die Menschenrechtslage in Eritrea zu verbessern hat und internationalen Organisationen zur Einschätzung der Menschenrechtslage regelmässig der Zugang zum Land gewährt wird. Diese Unterstützung muss zudem bei genügender Menschenrechtslage an ein Rücknahmeabkommen mit der Schweiz gekoppelt sein.</p>
    • Verbesserte Entwicklungszusammenarbeit im Interesse der eritreischen Bevölkerung und der Schweiz

Back to List