Verzicht auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta
- ShortId
-
15.3804
- Id
-
20153804
- Updated
-
28.07.2023 14:54
- Language
-
de
- Title
-
Verzicht auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta
- AdditionalIndexing
-
08;1236;28;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bisher haben National- und Ständerat die Ratifizierung des Abkommens stets abgelehnt. </p><p>Die Schweiz verfügt bereits über einen ausgebauten Sozialstaat. Und die soziale Gerechtigkeit wird hierzulande weit konsequenter umgesetzt als im europäischen Umland. Wenn etwas ohnehin gilt, wieso muss man dies dann zusätzlich in einem völkerrechtlichen Vertrag verankern? Es gibt nur einen Grund: Ein internationaler Vertrag gibt immer Anlass zu einer neuen Auslegung, meist zu einer immer ausgedehnteren Auslegung.</p><p>Unzählige Gutachten, Vernehmlassungen, Verwaltungsberichte und Zusatzberichte zur Sozialcharta sind in den letzten Jahrzehnten verfasst worden. Viele Parlamentsdebatten mit internen und externen Experten - oder auch ohne solche - haben stattgefunden. Immer wieder wurde klar festgestellt, dass eine Ratifizierung dieser Sozialcharta nicht sinnvoll ist, weil sie Verpflichtungen enthält, die mit dem föderalistischen Staatsaufbau der Schweiz, der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, nicht vereinbar ist.</p><p>Insbesondere ist unsere bewährte duale Berufsbildung ein Stolperstein, und mit einer Ratifizierung werden die Gewerkschaften gestärkt und wird beispielsweise der umfassende soziale Schutz ausländischer Wanderarbeiter ausgebaut. Statt sich endlich auf die Sanierung und Sicherung der Kranken-, Arbeitslosen-, Invaliden- und Altersvorsorge- und anderer Sozialversicherungen zu konzentrieren, steht schon wieder ein Ausbau zur Debatte.</p><p>Ein Problem besteht auch in den wechselnden Interpretationen der Charta durch den zuständigen Expertenausschuss des Europarates. Aufgrund von Empfehlungen des Ausschusses ist zusätzlicher politischer Druck zu mehr Sozialschutz und einem weiteren Rückbau des liberalen Arbeitsmarkts zu erwarten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 2. Juli 2014 einen Bericht über die revidierte Europäische Sozialcharta genehmigt. Er entsprach damit dem Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates 10.3004, "Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung", vom 12. Januar 2010. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz aus rechtlicher Sicht sechs Artikel der Kernbestimmungen akzeptieren könnte und damit die Mindestanforderungen für die Ratifikation erfüllen würde (s. BBl 2014 5611). Der Bericht wurde seit Herbst 2014 in verschiedenen parlamentarischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates vorgestellt und erörtert. Zudem fand eine Anhörung der Sozialpartner statt. Die Diskussionen führten zu keiner Stellungnahme des Parlamentes.</p><p>Wenn ein völkerrechtlicher Vertrag wie die Europäische Sozialcharta der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 166 Abs. 2 BV), kann der Bundesrat ihn nicht vor dieser Genehmigung ratifizieren (Art. 184 Abs. 2 BV). Die Ratifikation der Europäischen Sozialcharta durch den Bundesrat würde demzufolge einen Beschluss der Bundesversammlung über deren Genehmigung voraussetzen. Solange ein solcher nicht vorliegt, steht eine Ratifikation der Europäischen Sozialcharta durch den Bundesrat nicht zur Diskussion. Ein expliziter Beschluss über die Nichtratifikation durch den Bundesrat, wie es die Motion fordert, ist daher sinnwidrig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta zu verzichten.</p>
- Verzicht auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bisher haben National- und Ständerat die Ratifizierung des Abkommens stets abgelehnt. </p><p>Die Schweiz verfügt bereits über einen ausgebauten Sozialstaat. Und die soziale Gerechtigkeit wird hierzulande weit konsequenter umgesetzt als im europäischen Umland. Wenn etwas ohnehin gilt, wieso muss man dies dann zusätzlich in einem völkerrechtlichen Vertrag verankern? Es gibt nur einen Grund: Ein internationaler Vertrag gibt immer Anlass zu einer neuen Auslegung, meist zu einer immer ausgedehnteren Auslegung.</p><p>Unzählige Gutachten, Vernehmlassungen, Verwaltungsberichte und Zusatzberichte zur Sozialcharta sind in den letzten Jahrzehnten verfasst worden. Viele Parlamentsdebatten mit internen und externen Experten - oder auch ohne solche - haben stattgefunden. Immer wieder wurde klar festgestellt, dass eine Ratifizierung dieser Sozialcharta nicht sinnvoll ist, weil sie Verpflichtungen enthält, die mit dem föderalistischen Staatsaufbau der Schweiz, der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, nicht vereinbar ist.</p><p>Insbesondere ist unsere bewährte duale Berufsbildung ein Stolperstein, und mit einer Ratifizierung werden die Gewerkschaften gestärkt und wird beispielsweise der umfassende soziale Schutz ausländischer Wanderarbeiter ausgebaut. Statt sich endlich auf die Sanierung und Sicherung der Kranken-, Arbeitslosen-, Invaliden- und Altersvorsorge- und anderer Sozialversicherungen zu konzentrieren, steht schon wieder ein Ausbau zur Debatte.</p><p>Ein Problem besteht auch in den wechselnden Interpretationen der Charta durch den zuständigen Expertenausschuss des Europarates. Aufgrund von Empfehlungen des Ausschusses ist zusätzlicher politischer Druck zu mehr Sozialschutz und einem weiteren Rückbau des liberalen Arbeitsmarkts zu erwarten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 2. Juli 2014 einen Bericht über die revidierte Europäische Sozialcharta genehmigt. Er entsprach damit dem Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates 10.3004, "Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung", vom 12. Januar 2010. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz aus rechtlicher Sicht sechs Artikel der Kernbestimmungen akzeptieren könnte und damit die Mindestanforderungen für die Ratifikation erfüllen würde (s. BBl 2014 5611). Der Bericht wurde seit Herbst 2014 in verschiedenen parlamentarischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates vorgestellt und erörtert. Zudem fand eine Anhörung der Sozialpartner statt. Die Diskussionen führten zu keiner Stellungnahme des Parlamentes.</p><p>Wenn ein völkerrechtlicher Vertrag wie die Europäische Sozialcharta der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 166 Abs. 2 BV), kann der Bundesrat ihn nicht vor dieser Genehmigung ratifizieren (Art. 184 Abs. 2 BV). Die Ratifikation der Europäischen Sozialcharta durch den Bundesrat würde demzufolge einen Beschluss der Bundesversammlung über deren Genehmigung voraussetzen. Solange ein solcher nicht vorliegt, steht eine Ratifikation der Europäischen Sozialcharta durch den Bundesrat nicht zur Diskussion. Ein expliziter Beschluss über die Nichtratifikation durch den Bundesrat, wie es die Motion fordert, ist daher sinnwidrig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta zu verzichten.</p>
- Verzicht auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta
Back to List