Neue Landeshymne. Keine strategische Notwendigkeit
- ShortId
-
15.3810
- Id
-
20153810
- Updated
-
28.07.2023 05:52
- Language
-
de
- Title
-
Neue Landeshymne. Keine strategische Notwendigkeit
- AdditionalIndexing
-
04;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Dem Entscheid zugunsten der heute geltenden Landeshymne ging ein langer politischer Einführungsprozess voraus. 1961 erfolgte eine provisorische Anerkennung, gefolgt von einer Konsultation unter den Kantonen. Erst am 1. April 1981 hat der Bundesrat den Schweizerpsalm offiziell als Landeshymne der Eidgenossenschaft erklärt.</p><p>Es stellt sich heute die berechtigte Frage, ob es sinnvoll ist, die Nationalhymne zur Diskussion zu stellen, in einem Zeitpunkt, in dem die Schweiz mit gewichtigeren Fragen (Verhältnis zu Europa (Bilaterale und Institutionelle), Energiestrategie 2050, Altersreform 2020 usw.) konfrontiert ist und bezüglich nationalem Zusammenhalt mit einem solchen Projekt kein Mehrwert geschaffen wird.</p><p>Der Bundesrat hat bisher (Motionen 04.3046 und 08.3026) ausgeführt, dass es aus seiner Sicht keinen Grund gebe, die Hymne zu ändern.</p><p>Die Behandlung als Petition würde ermöglichen, dass der politische Quereinstieg in geordnete Bahnen gelenkt werden könnte. Die Kommission könnte dann ihrem Rat beantragen, der Petition sei keine Folge zu geben, weil sie das Anliegen ablehnt. Oder sie könnte die Forderung nach einer neuen Landeshymne in Form einer parlamentarischen Initiative oder eines Vorstosses weiterverfolgen, der selbstverständlich auch wieder die Zustimmung der Räte erfordern würde.</p><p>Auf alle Fälle muss vermieden werden, dass aufgrund des etwas unkonventionellen Vorgehens der SGG beim Publikum der Eindruck entsteht, dass am 12. September 2015 effektiv über die Einführung einer neuen Landeshymne abgestimmt wird. Dies könnte unnötig zu Frustrationen und Staatsverdrossenheit führen.</p>
- <p>Der Bundesrat verweist zunächst auf seine Antworten und Stellungnahmen zu früheren Vorstössen in dieser Angelegenheit (Interpellationen 13.4244 und 14.3811, Motionen 04.3046, 08.3026, 14.3336 und 14.4244, Frage 15.5373).</p><p>Insbesondere sei daran erinnert, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 14.3336 zugesichert hat, dass er eine Entscheidung über die Einführung einer neuen Nationalhymne nicht in eigener Kompetenz und ohne Konsultation der Räte treffen würde.</p><p>Auf die Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Nationalhymne ist für breite Teile der Bevölkerung zweifellos von symbolischer Bedeutung. Dennoch ist nach Ansicht des Bundesrates der Einfluss der Einführung einer neuen Landeshymne auf den politischen Zusammenhalt des Landes schwierig einzuschätzen.</p><p>2. Der Bundesrat sieht in der Einführung einer neuen Nationalhymne keine strategische Notwendigkeit. Er wird in dieser Angelegenheit nicht von sich aus tätig werden.</p><p>3. Bisher hat die Schweizerische gemeinnützige Gesellschaft keinen Vorschlag für eine neue Hymne bei den Behörden eingebracht. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft ist frei zu entscheiden, welches Mittel sie dafür als zweckmässig erachtet, falls sie es wünscht. Die vom Interpellanten aufgezeigte Variante ist ein möglicher Weg.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft hat einen Künstlerwettbewerb zur Schaffung einer neuen Schweizer Nationalhymne lanciert. Nach einer Evaluation von 208 Beiträgen soll nach dem Finale vom 12. September 2015 in der Sendung "Potzmusig" auf SRF 1 der zuständigen Bundesbehörde der Siegerbeitrag als neue Nationalhymne vorgeschlagen werden. Die SGG will somit den Schweizerpsalm ablösen, der seit 1961 die provisorische und seit 1981 die offizielle Landeshymne ist - ein Gemeinschaftswerk des liberalen Dichters Leonhard Widmer und des Zisterziensermönchs Alberik Zwyssig aus dem Jahr 1841.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Sieht der Bundesrat in der Schaffung einer neuen Landeshymne einen Mehrwert, insbesondere auch für den politischen Zusammenhalt unseres Landes, in einem Zeitpunkt, in dem wir uns von verschiedener Seite unter politischem Druck befinden?</p><p>2. Sähe er sich in der Pflicht, das Projekt nach erfolgtem Finale aus eigener Initiative politisch weiter zu verfolgen, nachdem dieses nicht Bestandteil der Legislaturplanung 2011-2015 ist und somit für die laufende Legislatur als nicht strategisch beurteilt wird?</p><p>3. Müsste eine allfällige Eingabe an die Bundesbehörde nicht viel eher als Petition einer Organisation entgegengenommen werden, was zur Folge hätte, dass sich zuerst die zuständigen Kommissionen mit dieser Frage auseinanderzusetzen hätten und effektiv eine politische Auseinandersetzung stattfinden könnte?</p>
- Neue Landeshymne. Keine strategische Notwendigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Dem Entscheid zugunsten der heute geltenden Landeshymne ging ein langer politischer Einführungsprozess voraus. 1961 erfolgte eine provisorische Anerkennung, gefolgt von einer Konsultation unter den Kantonen. Erst am 1. April 1981 hat der Bundesrat den Schweizerpsalm offiziell als Landeshymne der Eidgenossenschaft erklärt.</p><p>Es stellt sich heute die berechtigte Frage, ob es sinnvoll ist, die Nationalhymne zur Diskussion zu stellen, in einem Zeitpunkt, in dem die Schweiz mit gewichtigeren Fragen (Verhältnis zu Europa (Bilaterale und Institutionelle), Energiestrategie 2050, Altersreform 2020 usw.) konfrontiert ist und bezüglich nationalem Zusammenhalt mit einem solchen Projekt kein Mehrwert geschaffen wird.</p><p>Der Bundesrat hat bisher (Motionen 04.3046 und 08.3026) ausgeführt, dass es aus seiner Sicht keinen Grund gebe, die Hymne zu ändern.</p><p>Die Behandlung als Petition würde ermöglichen, dass der politische Quereinstieg in geordnete Bahnen gelenkt werden könnte. Die Kommission könnte dann ihrem Rat beantragen, der Petition sei keine Folge zu geben, weil sie das Anliegen ablehnt. Oder sie könnte die Forderung nach einer neuen Landeshymne in Form einer parlamentarischen Initiative oder eines Vorstosses weiterverfolgen, der selbstverständlich auch wieder die Zustimmung der Räte erfordern würde.</p><p>Auf alle Fälle muss vermieden werden, dass aufgrund des etwas unkonventionellen Vorgehens der SGG beim Publikum der Eindruck entsteht, dass am 12. September 2015 effektiv über die Einführung einer neuen Landeshymne abgestimmt wird. Dies könnte unnötig zu Frustrationen und Staatsverdrossenheit führen.</p>
- <p>Der Bundesrat verweist zunächst auf seine Antworten und Stellungnahmen zu früheren Vorstössen in dieser Angelegenheit (Interpellationen 13.4244 und 14.3811, Motionen 04.3046, 08.3026, 14.3336 und 14.4244, Frage 15.5373).</p><p>Insbesondere sei daran erinnert, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 14.3336 zugesichert hat, dass er eine Entscheidung über die Einführung einer neuen Nationalhymne nicht in eigener Kompetenz und ohne Konsultation der Räte treffen würde.</p><p>Auf die Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Nationalhymne ist für breite Teile der Bevölkerung zweifellos von symbolischer Bedeutung. Dennoch ist nach Ansicht des Bundesrates der Einfluss der Einführung einer neuen Landeshymne auf den politischen Zusammenhalt des Landes schwierig einzuschätzen.</p><p>2. Der Bundesrat sieht in der Einführung einer neuen Nationalhymne keine strategische Notwendigkeit. Er wird in dieser Angelegenheit nicht von sich aus tätig werden.</p><p>3. Bisher hat die Schweizerische gemeinnützige Gesellschaft keinen Vorschlag für eine neue Hymne bei den Behörden eingebracht. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft ist frei zu entscheiden, welches Mittel sie dafür als zweckmässig erachtet, falls sie es wünscht. Die vom Interpellanten aufgezeigte Variante ist ein möglicher Weg.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft hat einen Künstlerwettbewerb zur Schaffung einer neuen Schweizer Nationalhymne lanciert. Nach einer Evaluation von 208 Beiträgen soll nach dem Finale vom 12. September 2015 in der Sendung "Potzmusig" auf SRF 1 der zuständigen Bundesbehörde der Siegerbeitrag als neue Nationalhymne vorgeschlagen werden. Die SGG will somit den Schweizerpsalm ablösen, der seit 1961 die provisorische und seit 1981 die offizielle Landeshymne ist - ein Gemeinschaftswerk des liberalen Dichters Leonhard Widmer und des Zisterziensermönchs Alberik Zwyssig aus dem Jahr 1841.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Sieht der Bundesrat in der Schaffung einer neuen Landeshymne einen Mehrwert, insbesondere auch für den politischen Zusammenhalt unseres Landes, in einem Zeitpunkt, in dem wir uns von verschiedener Seite unter politischem Druck befinden?</p><p>2. Sähe er sich in der Pflicht, das Projekt nach erfolgtem Finale aus eigener Initiative politisch weiter zu verfolgen, nachdem dieses nicht Bestandteil der Legislaturplanung 2011-2015 ist und somit für die laufende Legislatur als nicht strategisch beurteilt wird?</p><p>3. Müsste eine allfällige Eingabe an die Bundesbehörde nicht viel eher als Petition einer Organisation entgegengenommen werden, was zur Folge hätte, dass sich zuerst die zuständigen Kommissionen mit dieser Frage auseinanderzusetzen hätten und effektiv eine politische Auseinandersetzung stattfinden könnte?</p>
- Neue Landeshymne. Keine strategische Notwendigkeit
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