Mehr Klimaschutz. Die Schweizer Klimapolitik muss vorwärtsmachen
- ShortId
-
15.3814
- Id
-
20153814
- Updated
-
28.07.2023 05:45
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Klimaschutz. Die Schweizer Klimapolitik muss vorwärtsmachen
- AdditionalIndexing
-
52;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Für den Hitzesommer 2015 wurden die Auswirkungen und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten noch nicht detailliert untersucht. Erste klimatologische Auswertungen sind im Klimabulletin Sommer 2015 von Meteo Schweiz zu finden. Eine umfassende Aufbereitung wird Meteo Schweiz bis Ende 2015 erstellen. Die Berechnungen des Mortalitätsmonitorings des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass die Zahl der Todesfälle in den ersten drei Juliwochen in der Altersgruppe der über 65-Jährigen den Erwartungswert um rund 350 Personen überstieg. Eine Analyse von Bafu, BAG, Babs, Meteo Schweiz und weiteren Bundesämtern ist in Vorbereitung und soll bis Ende 2016 vorliegen. Hingegen gibt es über den noch heisseren und trockeneren Sommer 2003 verschiedene Untersuchungen, die in einem Synthesebericht von Pro Clim, dem Forum für Klima und globale Umweltveränderungen der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz, zusammengeführt wurden (Pro Clim, 2005: Hitzesommer 2003. Synthesebericht). Unmittelbar mit Kosten verbunden sind Ernteausfälle bei der Landwirtschaft infolge längerer Trockenperioden, die für das Jahr 2003 auf 500 Millionen Franken geschätzt wurden. Des Weiteren verursachen die verringerte Arbeitsproduktivität sowie der zusätzliche Stromverbrauch für die Kühlung Kosten. Der Landesenergieverbrauch erreichte 2003 einen damals neuen Höchstwert, was auf den vermehrten Einsatz von Elektrizität zu Kühlzwecken zurückgeführt wurde. Auf die Stromproduktion aus Wasserkraft wirkte sich der Hitzesommer 2003 je nach Kraftwerktyp positiv respektive negativ aus. Die Laufkraftwerke erlitten Produktionseinbussen aufgrund der geringen Wasserführung. Im Gegensatz dazu profitierten die Speicherkraftwerke mit Zuflüssen aus vergletscherten Gebieten vom zusätzlichen Schmelzwasser. Insgesamt lag im Jahr 2003 die Energieproduktion aus Wasserkraft nur rund 0,8 Prozent unter dem Mittel der zehn Jahre davor. Die Leistung der Kernenergie musste während zweier Monate um 25 Prozent gedrosselt werden, was die Strommenge 2003 um 4 Prozent reduzierte. Volkswirtschaftlich relevant, aber nur schwierig in Geldwerten auszudrücken sind ausserdem hitzebedingte vorzeitige Todesfälle (im Jahre 2003 rund 1000 Personen) und hitzebedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zu den bisherigen volkswirtschaftlichen Kosten des Klimawandels gibt es keine umfassenden Studien für die Schweiz. Es liegen lediglich Modellrechnungen für den Erwartungsschaden in der Schweiz bei einer mittleren Erwärmung vor (AG Ecoplan/Sigmaplan 2007). 2050 liegt er bei 0,15 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Danach steigen die Schadenkosten deutlich an. Gemittelt über das 21. Jahrhundert beläuft sich der jährlich zu erwartende durchschnittliche Schaden auf rund eine Milliarde Franken. Eine aktualisierte Modellierung wird 2016 von der EPFL vorgelegt.</p><p>2. Der Bundesrat hat die Erhöhung des Reduktionsziels bis 2020 an die Bedingung geknüpft, dass andere gewichtige Emittenten ihre Anstrengungen ebenfalls verstärken. Aufgrund der Entwicklung auf internationaler Ebene sieht der Bundesrat bisher keinen Anlass, das Reduktionsangebot der Schweiz zu erhöhen. Für die Zeit nach 2020 hat die Schweiz am 27. Februar 2015 ihr Reduktionsziel bei der Uno-Klimakonvention eingereicht. Das Angebot der Schweiz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent zu senken, liegt in der von der Wissenschaft für die Einhaltung des Zwei-Grad-Ziels empfohlenen Bandbreite von 40 bis 70 Prozent. Die Reduktionsziele - sowohl gesamthaft wie auch im Inland - werden jedoch letztlich von den eidgenössischen Räten im revidierten CO2-Gesetz für die Zeit nach 2020 festgeschrieben. Eine entsprechende Vorlage wird der Bundesrat voraussichtlich im Sommer 2016 in die Vernehmlassung schicken.</p><p>3. Voraussetzung für ein klimafreundliches Investitionsverhalten sind die Verfügbarkeit von Informationen und eine grössere Transparenz über die Treibhausgasemissionen, die in Geldanlagen und Unternehmensbeteiligungen gebunden sind. Eine Studie, welche die Datenlage für die Schweiz verbessern soll, ist beim Bafu derzeit in Arbeit und steht kurz vor dem Abschluss. Die Risiken von Investitionen zur Erschliessung fossiler Energiereserven werden mittlerweile auch innerhalb des Finanzsektors sehr ernst genommen. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung aufmerksam und unterstützt internationale Bestrebungen, standardisierte Messgrössen z. B. zu den klimatischen Auswirkungen der Investitionen zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit der 2-Grad-Investing-Initiative, einem technischen Netzwerk für Klimainvestitionen, soll dies mit den interessierten Akteuren vorangetrieben und für die Schweizer Finanzbranche nutzbar gemacht werden. Der Bundesrat prüft zudem, inwieweit dieser Thematik bei der Ausgestaltung der Klimapolitik für die Zeit nach 2020 vermehrt Rechnung getragen werden kann, und will Möglichkeiten prüfen, Anreize für klimafreundliche Investitionen zu setzen.</p><p>4./5. Der gesetzliche Auftrag des Bundes beschränkt sich auf die Koordination von Massnahmen und die Bereitstellung von Grundlagen zur Anpassung an den Klimawandel (Art. 8 des CO2-Gesetzes, SR 641.71). Der Bundesrat hat eine nationale Strategie verabschiedet, welche in einem ersten Teil die Herausforderungen, Ziele und Handlungsfelder definiert sowie in einem zweiten Teil konkrete Massnahmen der Bundesämter enthält. Für das Vorgehen bei der Anpassung in den Kantonen und Gemeinden hat das Bafu im Frühling 2015 eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt. Anfang 2016 müssen die Kantone erstmals über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten. Gestützt auf diese erste Berichterstattung wird sich zeigen, ob der Bund eine stärkere Rolle wahrnehmen müsste. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützt der Bund die Städte bei der Anpassung durch Bereitstellen von Wissensgrundlagen. 2016 plant das Bafu in Zusammenarbeit mit den Städten Zürich, Basel und Genf eine Forschungsarbeit zum vermeintlichen Konflikt zwischen dem raumplanerischen Ziel der Innenverdichtung und dem Anliegen der Anpassung an den Klimawandel, Freiräume und Durchlüftungsschneisen zu schaffen, zu bewahren und zu gestalten.</p><p>6. Die Schweiz hat an einer Geberkonferenz Anfang September 2015 in Paris ihren Willen bekräftigt, sich an der Bereitstellung von jährlich 100 Milliarden Dollar ab 2020 aus öffentlichen und privaten Mitteln für die Reduktion von Treibhausgasemissionen und für die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zu beteiligen. Ein Verteilschlüssel zwischen den Staaten wurde nicht vereinbart, und Methoden, was alles an die internationale Klimafinanzierung eines Landes angerechnet werden kann, sind erst in Erarbeitung. Die Schweiz unterstützt grundsätzlich eine verursachergerechte Klimafinanzierung und hat dementsprechend im Jahre 2011 ihren Beitrag an die 30-Milliarden-Dollar-"Fast Start Financing" vor allem gemäss ihrem Anteil an den Emissionen sowie zu einem geringeren Teil gemäss ihrer Finanzstärke berechnet. Sie wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die internationale Klimafinanzierung eine verursachergerechte Komponente enthält. Die Etablierung und Speisung eines spezifischen Klimaanpassungsfonds über eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe steht jedoch nicht im Einklang mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Klima- und Energielenkungssystem (Kels), das den Übergang von der Förderung zur Lenkung gewährleisten und die Einnahmen vollumfänglich an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilen will.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Klimawandel hat bereits begonnen. Der vergangene Juli mit seinen Hitzewellen war in vielen Teilen der Schweiz der heisseste Monat seit Messbeginn im Jahr 1864. Dazu kamen die deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen mit lang anhaltender Trockenheit. Ernteausfälle in der Landwirtschaft waren die Folge. Kühe verschwanden von den Weiden, weil sie in den Ställen mit Heu gefüttert werden mussten. Es starben mehr ältere Menschen als sonst im Juli.</p><p>Im Dezember berät die internationale Gemeinschaft über das neue Klimaabkommen, welches 2020 das geltende, in Kyoto beschlossene Regime ablösen wird. Das Jahr 2015 ist ein Schlüsseljahr für den Klimaschutz, werden doch dort die Eckwerte für die Klimapolitik der beteiligten Staaten definiert und somit auch Vorgaben für das neue CO2-Gesetz, das im Laufe des nächsten Jahres in die Vernehmlassung geht.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Folgen und Kosten des Klimawandels</p><p>a. Welches sind bis heute die Folgen und die geschätzten volkswirtschaftlichen Kosten des Hitzesommers 2015 in der Schweiz?</p><p>b. Welches sind die Folgen und die volkswirtschaftlichen Kosten des Klimawandels in der Schweiz seit 2000?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, angesichts des voranschreitenden Klimawandels das Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020 gemäss CO2-Gesetz sowie das Reduktionsziel im Verhandlungsmandat für die Klimakonferenz diesen Dezember in Paris nach oben anzupassen?</p><p>a. Das Reduktionsziel für 2020 von 20 auf 40 Prozent erhöhen.</p><p>b. Das Reduktionsziel für 2030 von 50 auf 60 Prozent erhöhen. Der grösste Teil der Einsparungen soll dabei im Inland erfolgen.</p><p>Um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, dürften höchstens noch 20 Prozent der bekannten fossilen Energiereserven verbrannt werden. Auf den Finanzmärkten wird aber davon ausgegangen, dass alle Reserven ausgebeutet werden.</p><p>3. Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass die Investitionen des Finanzsystems in fossile Energieträger in Übereinstimmung mit dem Zwei-Grad-Ziel reduziert werden?</p><p>Die Städte und Gemeinden werden sich in Zukunft vermehrt damit auseinandersetzen müssen, wie sie sich an den Klimawandel anpassen, z. B. Begrünung, Durchlüftung. Die Bevölkerung leidet unter der Hitze und gesundheitlichen Problemen.</p><p>4. Welche rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten sieht er, den Städten und Gemeinden bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu helfen?</p><p>5. Wie stellt er sich zu einem verursachergerecht geäufneten Klimaanpassungsfonds, mit dem Massnahmen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels in den Städten und Gemeinden mitfinanziert werden können?</p><p>Besonders vom Klimawandel betroffen sind auch die ärmsten Länder der Welt, welche gleichzeitig am wenigsten zur Klimaerwärmung beigetragen haben. Die Schweiz als Industrieland, welches dem Verbrennen fossiler Ressourcen viel von ihrem Wohlstand zu verdanken hat, trägt Verantwortung für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in diesen Ländern.</p><p>6. Wie stellt er sich zu einem verursachergerecht geäufneten Klimaanpassungsfonds, aus dem Beiträge an den Green Climate Fund für Klimaschutz- und Anpassungsmassnahmen in den ärmsten Ländern geleistet werden können?</p>
- Mehr Klimaschutz. Die Schweizer Klimapolitik muss vorwärtsmachen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Für den Hitzesommer 2015 wurden die Auswirkungen und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten noch nicht detailliert untersucht. Erste klimatologische Auswertungen sind im Klimabulletin Sommer 2015 von Meteo Schweiz zu finden. Eine umfassende Aufbereitung wird Meteo Schweiz bis Ende 2015 erstellen. Die Berechnungen des Mortalitätsmonitorings des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass die Zahl der Todesfälle in den ersten drei Juliwochen in der Altersgruppe der über 65-Jährigen den Erwartungswert um rund 350 Personen überstieg. Eine Analyse von Bafu, BAG, Babs, Meteo Schweiz und weiteren Bundesämtern ist in Vorbereitung und soll bis Ende 2016 vorliegen. Hingegen gibt es über den noch heisseren und trockeneren Sommer 2003 verschiedene Untersuchungen, die in einem Synthesebericht von Pro Clim, dem Forum für Klima und globale Umweltveränderungen der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz, zusammengeführt wurden (Pro Clim, 2005: Hitzesommer 2003. Synthesebericht). Unmittelbar mit Kosten verbunden sind Ernteausfälle bei der Landwirtschaft infolge längerer Trockenperioden, die für das Jahr 2003 auf 500 Millionen Franken geschätzt wurden. Des Weiteren verursachen die verringerte Arbeitsproduktivität sowie der zusätzliche Stromverbrauch für die Kühlung Kosten. Der Landesenergieverbrauch erreichte 2003 einen damals neuen Höchstwert, was auf den vermehrten Einsatz von Elektrizität zu Kühlzwecken zurückgeführt wurde. Auf die Stromproduktion aus Wasserkraft wirkte sich der Hitzesommer 2003 je nach Kraftwerktyp positiv respektive negativ aus. Die Laufkraftwerke erlitten Produktionseinbussen aufgrund der geringen Wasserführung. Im Gegensatz dazu profitierten die Speicherkraftwerke mit Zuflüssen aus vergletscherten Gebieten vom zusätzlichen Schmelzwasser. Insgesamt lag im Jahr 2003 die Energieproduktion aus Wasserkraft nur rund 0,8 Prozent unter dem Mittel der zehn Jahre davor. Die Leistung der Kernenergie musste während zweier Monate um 25 Prozent gedrosselt werden, was die Strommenge 2003 um 4 Prozent reduzierte. Volkswirtschaftlich relevant, aber nur schwierig in Geldwerten auszudrücken sind ausserdem hitzebedingte vorzeitige Todesfälle (im Jahre 2003 rund 1000 Personen) und hitzebedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zu den bisherigen volkswirtschaftlichen Kosten des Klimawandels gibt es keine umfassenden Studien für die Schweiz. Es liegen lediglich Modellrechnungen für den Erwartungsschaden in der Schweiz bei einer mittleren Erwärmung vor (AG Ecoplan/Sigmaplan 2007). 2050 liegt er bei 0,15 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Danach steigen die Schadenkosten deutlich an. Gemittelt über das 21. Jahrhundert beläuft sich der jährlich zu erwartende durchschnittliche Schaden auf rund eine Milliarde Franken. Eine aktualisierte Modellierung wird 2016 von der EPFL vorgelegt.</p><p>2. Der Bundesrat hat die Erhöhung des Reduktionsziels bis 2020 an die Bedingung geknüpft, dass andere gewichtige Emittenten ihre Anstrengungen ebenfalls verstärken. Aufgrund der Entwicklung auf internationaler Ebene sieht der Bundesrat bisher keinen Anlass, das Reduktionsangebot der Schweiz zu erhöhen. Für die Zeit nach 2020 hat die Schweiz am 27. Februar 2015 ihr Reduktionsziel bei der Uno-Klimakonvention eingereicht. Das Angebot der Schweiz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent zu senken, liegt in der von der Wissenschaft für die Einhaltung des Zwei-Grad-Ziels empfohlenen Bandbreite von 40 bis 70 Prozent. Die Reduktionsziele - sowohl gesamthaft wie auch im Inland - werden jedoch letztlich von den eidgenössischen Räten im revidierten CO2-Gesetz für die Zeit nach 2020 festgeschrieben. Eine entsprechende Vorlage wird der Bundesrat voraussichtlich im Sommer 2016 in die Vernehmlassung schicken.</p><p>3. Voraussetzung für ein klimafreundliches Investitionsverhalten sind die Verfügbarkeit von Informationen und eine grössere Transparenz über die Treibhausgasemissionen, die in Geldanlagen und Unternehmensbeteiligungen gebunden sind. Eine Studie, welche die Datenlage für die Schweiz verbessern soll, ist beim Bafu derzeit in Arbeit und steht kurz vor dem Abschluss. Die Risiken von Investitionen zur Erschliessung fossiler Energiereserven werden mittlerweile auch innerhalb des Finanzsektors sehr ernst genommen. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung aufmerksam und unterstützt internationale Bestrebungen, standardisierte Messgrössen z. B. zu den klimatischen Auswirkungen der Investitionen zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit der 2-Grad-Investing-Initiative, einem technischen Netzwerk für Klimainvestitionen, soll dies mit den interessierten Akteuren vorangetrieben und für die Schweizer Finanzbranche nutzbar gemacht werden. Der Bundesrat prüft zudem, inwieweit dieser Thematik bei der Ausgestaltung der Klimapolitik für die Zeit nach 2020 vermehrt Rechnung getragen werden kann, und will Möglichkeiten prüfen, Anreize für klimafreundliche Investitionen zu setzen.</p><p>4./5. Der gesetzliche Auftrag des Bundes beschränkt sich auf die Koordination von Massnahmen und die Bereitstellung von Grundlagen zur Anpassung an den Klimawandel (Art. 8 des CO2-Gesetzes, SR 641.71). Der Bundesrat hat eine nationale Strategie verabschiedet, welche in einem ersten Teil die Herausforderungen, Ziele und Handlungsfelder definiert sowie in einem zweiten Teil konkrete Massnahmen der Bundesämter enthält. Für das Vorgehen bei der Anpassung in den Kantonen und Gemeinden hat das Bafu im Frühling 2015 eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt. Anfang 2016 müssen die Kantone erstmals über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten. Gestützt auf diese erste Berichterstattung wird sich zeigen, ob der Bund eine stärkere Rolle wahrnehmen müsste. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützt der Bund die Städte bei der Anpassung durch Bereitstellen von Wissensgrundlagen. 2016 plant das Bafu in Zusammenarbeit mit den Städten Zürich, Basel und Genf eine Forschungsarbeit zum vermeintlichen Konflikt zwischen dem raumplanerischen Ziel der Innenverdichtung und dem Anliegen der Anpassung an den Klimawandel, Freiräume und Durchlüftungsschneisen zu schaffen, zu bewahren und zu gestalten.</p><p>6. Die Schweiz hat an einer Geberkonferenz Anfang September 2015 in Paris ihren Willen bekräftigt, sich an der Bereitstellung von jährlich 100 Milliarden Dollar ab 2020 aus öffentlichen und privaten Mitteln für die Reduktion von Treibhausgasemissionen und für die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zu beteiligen. Ein Verteilschlüssel zwischen den Staaten wurde nicht vereinbart, und Methoden, was alles an die internationale Klimafinanzierung eines Landes angerechnet werden kann, sind erst in Erarbeitung. Die Schweiz unterstützt grundsätzlich eine verursachergerechte Klimafinanzierung und hat dementsprechend im Jahre 2011 ihren Beitrag an die 30-Milliarden-Dollar-"Fast Start Financing" vor allem gemäss ihrem Anteil an den Emissionen sowie zu einem geringeren Teil gemäss ihrer Finanzstärke berechnet. Sie wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die internationale Klimafinanzierung eine verursachergerechte Komponente enthält. Die Etablierung und Speisung eines spezifischen Klimaanpassungsfonds über eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe steht jedoch nicht im Einklang mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Klima- und Energielenkungssystem (Kels), das den Übergang von der Förderung zur Lenkung gewährleisten und die Einnahmen vollumfänglich an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilen will.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Klimawandel hat bereits begonnen. Der vergangene Juli mit seinen Hitzewellen war in vielen Teilen der Schweiz der heisseste Monat seit Messbeginn im Jahr 1864. Dazu kamen die deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen mit lang anhaltender Trockenheit. Ernteausfälle in der Landwirtschaft waren die Folge. Kühe verschwanden von den Weiden, weil sie in den Ställen mit Heu gefüttert werden mussten. Es starben mehr ältere Menschen als sonst im Juli.</p><p>Im Dezember berät die internationale Gemeinschaft über das neue Klimaabkommen, welches 2020 das geltende, in Kyoto beschlossene Regime ablösen wird. Das Jahr 2015 ist ein Schlüsseljahr für den Klimaschutz, werden doch dort die Eckwerte für die Klimapolitik der beteiligten Staaten definiert und somit auch Vorgaben für das neue CO2-Gesetz, das im Laufe des nächsten Jahres in die Vernehmlassung geht.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Folgen und Kosten des Klimawandels</p><p>a. Welches sind bis heute die Folgen und die geschätzten volkswirtschaftlichen Kosten des Hitzesommers 2015 in der Schweiz?</p><p>b. Welches sind die Folgen und die volkswirtschaftlichen Kosten des Klimawandels in der Schweiz seit 2000?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, angesichts des voranschreitenden Klimawandels das Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020 gemäss CO2-Gesetz sowie das Reduktionsziel im Verhandlungsmandat für die Klimakonferenz diesen Dezember in Paris nach oben anzupassen?</p><p>a. Das Reduktionsziel für 2020 von 20 auf 40 Prozent erhöhen.</p><p>b. Das Reduktionsziel für 2030 von 50 auf 60 Prozent erhöhen. Der grösste Teil der Einsparungen soll dabei im Inland erfolgen.</p><p>Um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, dürften höchstens noch 20 Prozent der bekannten fossilen Energiereserven verbrannt werden. Auf den Finanzmärkten wird aber davon ausgegangen, dass alle Reserven ausgebeutet werden.</p><p>3. Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass die Investitionen des Finanzsystems in fossile Energieträger in Übereinstimmung mit dem Zwei-Grad-Ziel reduziert werden?</p><p>Die Städte und Gemeinden werden sich in Zukunft vermehrt damit auseinandersetzen müssen, wie sie sich an den Klimawandel anpassen, z. B. Begrünung, Durchlüftung. Die Bevölkerung leidet unter der Hitze und gesundheitlichen Problemen.</p><p>4. Welche rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten sieht er, den Städten und Gemeinden bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu helfen?</p><p>5. Wie stellt er sich zu einem verursachergerecht geäufneten Klimaanpassungsfonds, mit dem Massnahmen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels in den Städten und Gemeinden mitfinanziert werden können?</p><p>Besonders vom Klimawandel betroffen sind auch die ärmsten Länder der Welt, welche gleichzeitig am wenigsten zur Klimaerwärmung beigetragen haben. Die Schweiz als Industrieland, welches dem Verbrennen fossiler Ressourcen viel von ihrem Wohlstand zu verdanken hat, trägt Verantwortung für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in diesen Ländern.</p><p>6. Wie stellt er sich zu einem verursachergerecht geäufneten Klimaanpassungsfonds, aus dem Beiträge an den Green Climate Fund für Klimaschutz- und Anpassungsmassnahmen in den ärmsten Ländern geleistet werden können?</p>
- Mehr Klimaschutz. Die Schweizer Klimapolitik muss vorwärtsmachen
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