Abbau und Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Massnahmen

ShortId
15.3819
Id
20153819
Updated
28.07.2023 05:44
Language
de
Title
Abbau und Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Massnahmen
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Verordnungen sind untergeordnete Erlasse, die in der Regel eine gesetzliche Grundlage benötigen. Gemäss dem Parlamentsgesetz (ParlG, SR 171.10) begründet der Bundesrat in der Botschaft zu Gesetzentwürfen die vorgesehenen Kompetenzdelegationen (Art. 141 Abs. 2 Bst. b ParlG). Indem die Verordnung erst ausgearbeitet wird, wenn die gesetzliche Grundlage durch das Parlament verabschiedet ist, können aufwendige Zusatzschlaufen vermieden werden. Ein gleichzeitiges Vorlegen von Gesetzesvorlage und Verordnung würde Aufwand und Kosten in der Verwaltung erhöhen. Der Bundesrat strebt deshalb im Grundsatz nicht an, Verordnungen in Zukunft vermehrt mit den Gesetzesvorlagen vorzulegen. Gleichzeitig steht es den zuständigen parlamentarischen Kommissionen offen, gemäss Artikel 22 Absatz 3 und Artikel 151 ParlG vom Bundesrat zu verlangen, dass er ihnen den Entwurf zu wichtigen Verordnungen zur Konsultation unterbreitet.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) auch auf Verordnungsstufe bei wichtigen Projekten eingesetzt werden muss. Eine RFA ist aber immer auch mit personellen und finanziellen Ressourcen verbunden und kann, insbesondere bei der hohen Anzahl von Gesetzesvorhaben, nur bei einer Auswahl relevanter Vorlagen vertieft durchgeführt werden. Ein Beispiel ist die RFA zur Revision der Verordnungen des Lebensmittelrechts, die kürzlich publiziert wurde. Dort konnten die kostentreibenden Elemente für die Unternehmen analysiert, günstigere Alternativen aufgezeigt und Sparpotenziale identifiziert werden.</p><p>Aufgrund der unterschiedlichen Vorlagen und der unterschiedlichen Handhabung der RFA kann keine generelle Aussage über das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer RFA gemacht werden.</p><p>3. Das Instrument "one in, one out" ist Teil der Bestrebungen im Hinblick auf eine bessere Rechtsetzung (better regulation) und zielt auf eine Beschränkung der Regulierungen ab, die den Unternehmen Kosten verursachen. Ausserdem bestehen weitere Instrumente wie die Regulierungsfolgenabschätzung, die Evaluationsklauseln in den Gesetzen oder die Sunset-Klauseln (automatische Aufhebung einer Regulierung nach einer gewissen Zeit, sofern diese nicht ausdrücklich verlängert wird). Zudem ist es wichtig, in regelmässigen Zeitabständen Projekte in Angriff zu nehmen, mit denen Regulierungen abgeschafft werden, die überflüssig geworden sind oder deren Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht angemessen ist. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren mehrere Massnahmenpakete zur Reduktion der Regulierungskosten oder zur administrativen Entlastung verabschiedet, die auch Vereinfachungen auf der Ebene der Gesetze und Verordnungen umfassen. Hier sei darauf hingewiesen, dass es häufig einfacher ist, das Erscheinen neuer Regulierungen zu beschränken, als bereits bestehende infrage zu stellen. Ein zu mechanischer Ansatz im Sinne eines Abzählens der Verordnungen birgt die Gefahr von Resultaten, die zwar dem formellen Ziel entsprechen, die Unternehmen aber nicht wirklich entlasten.</p><p>4. Wie in der Stellungnahme zur Motion 15.3445 hinsichtlich einer unabhängigen, verwaltungsexternen Stelle zur Prüfung der Qualität der Analysen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen dargelegt, will der Bundesrat die Ergebnisse einer laufenden Evaluation durch die Eidgenössische Finanzkontrolle abwarten. Bei dieser geht es um die Abschätzung der Auswirkungen von Gesetzesvorlagen durch die Bundesämter und ihre Darstellung in den Botschaften. Die Ergebnisse sollen 2016 vorliegen.</p><p>5. Grundsätzlich sollen regulatorische Anforderungen einheitlich festgelegt werden und allen betroffenen Kreisen beste Rahmenbedingungen gewähren. KMU sind von der administrativen Belastung in der Regel stärker betroffen als Grossunternehmen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, bei der Erarbeitung neuer Regulierungen zu prüfen, welche Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen möglich wären. In begründeten Fällen können sich solche Vereinfachungen oder tiefere Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen anbieten. In gewissen Rechtsbereichen bestehen bereits heute vereinfachte Verfahren (z. B. die eingeschränkte anstelle der ordentlichen Prüfung bei der Rechnungsrevision). Es sind indessen immer die Vor- und Nachteile solcher vereinfachter Verfahren gegeneinander abzuwägen, da bedeutende Vereinfachungen für die KMU in bestimmten Fällen die Ziele der Regulierung infrage stellen können. Im Übrigen sieht der Bundesrat in seinem neuesten Bericht über die administrative Entlastung vom 2. September vor, eine Studie zu den Auswirkungen von Opting-out-Klauseln auf die Unternehmen durchzuführen (Massnahme Nr. 2015.07).</p><p>6. Mit dem Bürokratiemonitor wird die subjektive Wahrnehmung der administrativen Belastung gemessen. Er erlaubt auch Aussagen über die Entwicklung der wahrgenommenen Belastung. Im Bericht über die administrative Entlastung vom September 2015 sieht der Bundesrat die Weiterführung des Monitoring-Instruments vor. Analog zum Bürokratiemonitor beruht der Bürokratiekostenindex Deutschlands ebenfalls auf Werten, die von den Unternehmen angegeben werden. Die Feingliederung und Monetarisierung wie auch die Schaffung eines Indexes gehen jedoch deutlich weiter und würden erhebliche zusätzliche Ressourcen benötigen, da bei jeder neuen Regulierung sowie bei jeder Regulierungsänderung oder -abschaffung die Kosten im Detail nachgewiesen werden müssten. Aus Kosten- und Nutzenüberlegungen hat sich der Bundesrat für die Weiterführung des heutigen Bürokratiemonitors entschieden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die administrativen und kostenmässigen Belastungen durch Regulierung haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Im vielbeachteten "Doing Business Index" der Weltbank etwa hat sich die Schweiz vom Rang 11 im Jahr 2005 auf den Rang 29 im Jahr 2014 verschlechtert. Bürokratie und Überregulierung sind eine ernstzunehmende Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Darunter leiden vorab die kleinen und mittleren Unternehmen. Die Frankenstärke, die alle Unternehmen vor grosse Herausforderungen stellt, bedingt eine verstärkte Prüfung möglicher Entlastungsmassnahmen. Unnötige administrative Belastungen sind abzubauen, ohne die Ziele einer wirksamen Regulierung zu beeinträchtigen. Obwohl der Bundesrat bereits einiges in diesem Bereich gemacht hat, muss die Schweiz noch mehr für die Bekämpfung der Regulierungsflut unternehmen.</p><p>Deshalb wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Strebt er an, neue Gesetze und Gesetzes(teil)revisionen vermehrt gleichzeitig mit den entsprechenden Verordnungen dem Parlament vorzulegen?</p><p>2. Wieso sind Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) bei Verordnungen, die für die Wirtschaft und den politischen Prozess essenziell sind, nicht üblich? Aus Sicht der CVP/EVP-Fraktion müssten sie unbedingt vermehrt eingeführt werden. Wie erachtet der Bundesrat das Kosten-Nutzen-Verhältnis von RFA bei Verordnungen?</p><p>3. Wie kann er anders als mit einer Regulierung "one in, one out" vermeiden, dass die Menge an Verordnungen nur wächst und keine gestrichen werden? Könnte sich der Bundesrat zum Ziel setzen, jede Legislatur eine bestimmte Anzahl Verordnungen zu streichen oder zumindest klar zu vereinfachen?</p><p>4. Was hält er von der Schaffung eines politisch unabhängigen Regulierungsüberwachers, der Analysen zum Überregulierungs-Dickicht in der Schweiz machen würde? Durch diese Analysen müssten dringend nötige Konsequenzen gezogen werden, wie allenfalls die Streichung oder Vereinfachung eines Gesetzes oder einer Verordnung.</p><p>5. Wäre er bereit, bei gewissen Regulierungen vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen zu prüfen?</p><p>6. Wie stellt er sich zur Einführung eines Bürokratiekostenindexes, analog zu jenem in Deutschland?</p>
  • Abbau und Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Verordnungen sind untergeordnete Erlasse, die in der Regel eine gesetzliche Grundlage benötigen. Gemäss dem Parlamentsgesetz (ParlG, SR 171.10) begründet der Bundesrat in der Botschaft zu Gesetzentwürfen die vorgesehenen Kompetenzdelegationen (Art. 141 Abs. 2 Bst. b ParlG). Indem die Verordnung erst ausgearbeitet wird, wenn die gesetzliche Grundlage durch das Parlament verabschiedet ist, können aufwendige Zusatzschlaufen vermieden werden. Ein gleichzeitiges Vorlegen von Gesetzesvorlage und Verordnung würde Aufwand und Kosten in der Verwaltung erhöhen. Der Bundesrat strebt deshalb im Grundsatz nicht an, Verordnungen in Zukunft vermehrt mit den Gesetzesvorlagen vorzulegen. Gleichzeitig steht es den zuständigen parlamentarischen Kommissionen offen, gemäss Artikel 22 Absatz 3 und Artikel 151 ParlG vom Bundesrat zu verlangen, dass er ihnen den Entwurf zu wichtigen Verordnungen zur Konsultation unterbreitet.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) auch auf Verordnungsstufe bei wichtigen Projekten eingesetzt werden muss. Eine RFA ist aber immer auch mit personellen und finanziellen Ressourcen verbunden und kann, insbesondere bei der hohen Anzahl von Gesetzesvorhaben, nur bei einer Auswahl relevanter Vorlagen vertieft durchgeführt werden. Ein Beispiel ist die RFA zur Revision der Verordnungen des Lebensmittelrechts, die kürzlich publiziert wurde. Dort konnten die kostentreibenden Elemente für die Unternehmen analysiert, günstigere Alternativen aufgezeigt und Sparpotenziale identifiziert werden.</p><p>Aufgrund der unterschiedlichen Vorlagen und der unterschiedlichen Handhabung der RFA kann keine generelle Aussage über das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer RFA gemacht werden.</p><p>3. Das Instrument "one in, one out" ist Teil der Bestrebungen im Hinblick auf eine bessere Rechtsetzung (better regulation) und zielt auf eine Beschränkung der Regulierungen ab, die den Unternehmen Kosten verursachen. Ausserdem bestehen weitere Instrumente wie die Regulierungsfolgenabschätzung, die Evaluationsklauseln in den Gesetzen oder die Sunset-Klauseln (automatische Aufhebung einer Regulierung nach einer gewissen Zeit, sofern diese nicht ausdrücklich verlängert wird). Zudem ist es wichtig, in regelmässigen Zeitabständen Projekte in Angriff zu nehmen, mit denen Regulierungen abgeschafft werden, die überflüssig geworden sind oder deren Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht angemessen ist. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren mehrere Massnahmenpakete zur Reduktion der Regulierungskosten oder zur administrativen Entlastung verabschiedet, die auch Vereinfachungen auf der Ebene der Gesetze und Verordnungen umfassen. Hier sei darauf hingewiesen, dass es häufig einfacher ist, das Erscheinen neuer Regulierungen zu beschränken, als bereits bestehende infrage zu stellen. Ein zu mechanischer Ansatz im Sinne eines Abzählens der Verordnungen birgt die Gefahr von Resultaten, die zwar dem formellen Ziel entsprechen, die Unternehmen aber nicht wirklich entlasten.</p><p>4. Wie in der Stellungnahme zur Motion 15.3445 hinsichtlich einer unabhängigen, verwaltungsexternen Stelle zur Prüfung der Qualität der Analysen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen dargelegt, will der Bundesrat die Ergebnisse einer laufenden Evaluation durch die Eidgenössische Finanzkontrolle abwarten. Bei dieser geht es um die Abschätzung der Auswirkungen von Gesetzesvorlagen durch die Bundesämter und ihre Darstellung in den Botschaften. Die Ergebnisse sollen 2016 vorliegen.</p><p>5. Grundsätzlich sollen regulatorische Anforderungen einheitlich festgelegt werden und allen betroffenen Kreisen beste Rahmenbedingungen gewähren. KMU sind von der administrativen Belastung in der Regel stärker betroffen als Grossunternehmen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, bei der Erarbeitung neuer Regulierungen zu prüfen, welche Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen möglich wären. In begründeten Fällen können sich solche Vereinfachungen oder tiefere Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen anbieten. In gewissen Rechtsbereichen bestehen bereits heute vereinfachte Verfahren (z. B. die eingeschränkte anstelle der ordentlichen Prüfung bei der Rechnungsrevision). Es sind indessen immer die Vor- und Nachteile solcher vereinfachter Verfahren gegeneinander abzuwägen, da bedeutende Vereinfachungen für die KMU in bestimmten Fällen die Ziele der Regulierung infrage stellen können. Im Übrigen sieht der Bundesrat in seinem neuesten Bericht über die administrative Entlastung vom 2. September vor, eine Studie zu den Auswirkungen von Opting-out-Klauseln auf die Unternehmen durchzuführen (Massnahme Nr. 2015.07).</p><p>6. Mit dem Bürokratiemonitor wird die subjektive Wahrnehmung der administrativen Belastung gemessen. Er erlaubt auch Aussagen über die Entwicklung der wahrgenommenen Belastung. Im Bericht über die administrative Entlastung vom September 2015 sieht der Bundesrat die Weiterführung des Monitoring-Instruments vor. Analog zum Bürokratiemonitor beruht der Bürokratiekostenindex Deutschlands ebenfalls auf Werten, die von den Unternehmen angegeben werden. Die Feingliederung und Monetarisierung wie auch die Schaffung eines Indexes gehen jedoch deutlich weiter und würden erhebliche zusätzliche Ressourcen benötigen, da bei jeder neuen Regulierung sowie bei jeder Regulierungsänderung oder -abschaffung die Kosten im Detail nachgewiesen werden müssten. Aus Kosten- und Nutzenüberlegungen hat sich der Bundesrat für die Weiterführung des heutigen Bürokratiemonitors entschieden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die administrativen und kostenmässigen Belastungen durch Regulierung haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Im vielbeachteten "Doing Business Index" der Weltbank etwa hat sich die Schweiz vom Rang 11 im Jahr 2005 auf den Rang 29 im Jahr 2014 verschlechtert. Bürokratie und Überregulierung sind eine ernstzunehmende Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Darunter leiden vorab die kleinen und mittleren Unternehmen. Die Frankenstärke, die alle Unternehmen vor grosse Herausforderungen stellt, bedingt eine verstärkte Prüfung möglicher Entlastungsmassnahmen. Unnötige administrative Belastungen sind abzubauen, ohne die Ziele einer wirksamen Regulierung zu beeinträchtigen. Obwohl der Bundesrat bereits einiges in diesem Bereich gemacht hat, muss die Schweiz noch mehr für die Bekämpfung der Regulierungsflut unternehmen.</p><p>Deshalb wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Strebt er an, neue Gesetze und Gesetzes(teil)revisionen vermehrt gleichzeitig mit den entsprechenden Verordnungen dem Parlament vorzulegen?</p><p>2. Wieso sind Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) bei Verordnungen, die für die Wirtschaft und den politischen Prozess essenziell sind, nicht üblich? Aus Sicht der CVP/EVP-Fraktion müssten sie unbedingt vermehrt eingeführt werden. Wie erachtet der Bundesrat das Kosten-Nutzen-Verhältnis von RFA bei Verordnungen?</p><p>3. Wie kann er anders als mit einer Regulierung "one in, one out" vermeiden, dass die Menge an Verordnungen nur wächst und keine gestrichen werden? Könnte sich der Bundesrat zum Ziel setzen, jede Legislatur eine bestimmte Anzahl Verordnungen zu streichen oder zumindest klar zu vereinfachen?</p><p>4. Was hält er von der Schaffung eines politisch unabhängigen Regulierungsüberwachers, der Analysen zum Überregulierungs-Dickicht in der Schweiz machen würde? Durch diese Analysen müssten dringend nötige Konsequenzen gezogen werden, wie allenfalls die Streichung oder Vereinfachung eines Gesetzes oder einer Verordnung.</p><p>5. Wäre er bereit, bei gewissen Regulierungen vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen zu prüfen?</p><p>6. Wie stellt er sich zur Einführung eines Bürokratiekostenindexes, analog zu jenem in Deutschland?</p>
    • Abbau und Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Massnahmen

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