Massnahmen gegen das Generalkonsulat von Eritrea in Genf
- ShortId
-
15.3820
- Id
-
20153820
- Updated
-
28.07.2023 14:54
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen gegen das Generalkonsulat von Eritrea in Genf
- AdditionalIndexing
-
08;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss verschiedenen Medienberichterstattungen (unter anderem "So fliesst Schweizer Steuergeld zum eritreischen Diktator" im "Tages-Anzeiger" vom 16. Juli 2015 und "Die harte Hand von Eritreas Regime in der Schweiz" in der "NZZ am Sonntag" vom 14. Dezember 2014) zieht die eritreische Regierung über das Generalkonsulat in Genf bei ihren Landsleuten in der Schweiz Geldbeträge ein.</p><p>Diese "Steuer" wird von den eritreischen Asylsuchenden, Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz zu einem grossen Teil indirekt über die staatlichen Unterstützungsleistungen (unter anderem Sozialhilfe) bezahlt, da diese Personen über keine anderen Einkünfte verfügen. Zudem wird berichtet, dass durch das Generalkonsulat auch unzulässige Heimatreisen organisiert werden. Das Konsulat hilft insbesondere bei der Ausstellung von Reisedokumenten und unterstützt damit teilweise illegale Heimatreisen von Eritreern. Die Flüchtlingseigenschaft ist nämlich mit einer freiwilligen Reise ins Herkunftsland nicht vereinbar und sollte zum Verlust dieser führen. Oftmals wird die Reise daher über einen Drittstaat organisiert, damit die Schweizer Behörden von der unbefugten Rückkehr nach Eritrea nichts mitbekommen.</p><p>Diese Aktivitäten des Generalkonsulats stehen im Widerspruch zum Interesse der Eritreer in der Schweiz. Durch die Unterstützung von rechtswidrigen Taten sollte das Konsulat zudem kein Gastrecht mehr in der Schweiz geniessen dürfen.</p><p>Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat nun schon offiziell Ermittlungen eingeleitet. Der Bundesrat muss diesen Machenschaften konsequent nachgehen und beim Generalkonsulat in Genf konsequent intervenieren und das Konsulat schliessen, falls die Ermittlungen des Fedpol den Verdacht erhärten.</p>
- <p>Es wird vermutet, dass die Mitglieder der eritreischen Diaspora eine Steuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 2 Prozent auf ihr Einkommen dem eritreischen Staat entrichten müssen. Die Bezahlung der Summe sei eine Bedingung für die Inanspruchnahme gewisser konsularischer Dienstleistungen der eritreischen Vertretungen.</p><p>Diese angebliche Praxis wird insbesondere von den Medien regelmässig angeprangert und mit dem Verdacht der Erpressung in Verbindung gebracht. Die Bundeskriminalpolizei hat eine diesbezügliche Ermittlung durchgeführt und vor Kurzem bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. Diese muss nun entscheiden, ob es gerechtfertigt ist, eine Untersuchung zu eröffnen.</p><p>Die eritreische Vertretung in Genf nimmt die Aufgaben einer Botschaft wahr und umfasst als solche auch eine konsularische Sektion. Zudem übt sie in Genf die Aufgaben der ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen aus. Akzeptiert man eine ausländische Botschaft auf dem Staatsgebiet, ist man den internationalen Gepflogenheiten zufolge verpflichtet, die Ausübung der ihr durch das Völkerrecht zugestandenen Funktionen zuzulassen. Die Forderung, die konsularischen Tätigkeiten - welches die üblichen Tätigkeiten einer Botschaft sind - einzustellen, hätte die Schliessung der eritreischen Botschaft als Ganzes zur Folge. Das würde bedeuten, dass eritreische Staatsbürger keinen Zugang zu konsularischen Dienstleistungen ihres Landes in der Schweiz mehr hätten, was sich zum Nachteil der betroffenen Personen auswirken könnte. Zum Beispiel könnte es dazu führen, dass sie Dienstleistungen bei einer eritreischen Botschaft in einem Drittland suchen müssen.</p><p>Gemäss Völkerrecht kann ein Staat das Erbringen von Dienstleistungen durch die Vertretungen im Ausland von der Verrichtung von Abgaben abhängig machen. Ebenso kann ein Staat gemäss nationalem Recht vorsehen, dass seine Staatsangehörigen einer Steuerpflicht unterliegen, selbst wenn diese ihren Wohnsitz in einem anderen Staat haben. Bei der Ausgestaltung der Steuer muss jedoch das Völkerrecht beachtet werden. Betroffen sind insbesondere allfällige anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Rechte des Staates, in welchem die betroffenen Personen ihren Wohnsitz haben, gerade was die Ausübungen von Staatsgewalt auf ausländischem Grund betrifft (Art. 271 des Schweizer Strafgesetzbuches).</p><p>Falls sich im Rahmen einer allfälligen Untersuchung der Bundesanwaltschaft herausstellen sollte, dass Eritrea über seine Vertretungen in der Schweiz unrechtmässige Handlungen begeht, könnten, abgesehen von allfälligen daraus resultierenden Strafverfahren, je nach Schwere der unrechtmässigen Handlungen diplomatische Massnahmen ergriffen werden. Falls die Schwere des Delikts dies rechtfertigen würde, könnten Massnahmen bis hin zur Schliessung der eritreischen Botschaft erwogen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um rechtswidrige Praktiken des Generalkonsulats von Eritrea in Genf konsequent zu untersuchen. Dies betrifft insbesondere das Eintreiben von Steuern und die Unterstützung bei unzulässigen Heimatreisen von Eritreern. Falls sich die Verdachtsmomente durch die Ermittlungen des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) erhärten sollten, muss der Bundesrat intervenieren und das Generalkonsulat schliessen.</p>
- Massnahmen gegen das Generalkonsulat von Eritrea in Genf
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss verschiedenen Medienberichterstattungen (unter anderem "So fliesst Schweizer Steuergeld zum eritreischen Diktator" im "Tages-Anzeiger" vom 16. Juli 2015 und "Die harte Hand von Eritreas Regime in der Schweiz" in der "NZZ am Sonntag" vom 14. Dezember 2014) zieht die eritreische Regierung über das Generalkonsulat in Genf bei ihren Landsleuten in der Schweiz Geldbeträge ein.</p><p>Diese "Steuer" wird von den eritreischen Asylsuchenden, Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz zu einem grossen Teil indirekt über die staatlichen Unterstützungsleistungen (unter anderem Sozialhilfe) bezahlt, da diese Personen über keine anderen Einkünfte verfügen. Zudem wird berichtet, dass durch das Generalkonsulat auch unzulässige Heimatreisen organisiert werden. Das Konsulat hilft insbesondere bei der Ausstellung von Reisedokumenten und unterstützt damit teilweise illegale Heimatreisen von Eritreern. Die Flüchtlingseigenschaft ist nämlich mit einer freiwilligen Reise ins Herkunftsland nicht vereinbar und sollte zum Verlust dieser führen. Oftmals wird die Reise daher über einen Drittstaat organisiert, damit die Schweizer Behörden von der unbefugten Rückkehr nach Eritrea nichts mitbekommen.</p><p>Diese Aktivitäten des Generalkonsulats stehen im Widerspruch zum Interesse der Eritreer in der Schweiz. Durch die Unterstützung von rechtswidrigen Taten sollte das Konsulat zudem kein Gastrecht mehr in der Schweiz geniessen dürfen.</p><p>Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat nun schon offiziell Ermittlungen eingeleitet. Der Bundesrat muss diesen Machenschaften konsequent nachgehen und beim Generalkonsulat in Genf konsequent intervenieren und das Konsulat schliessen, falls die Ermittlungen des Fedpol den Verdacht erhärten.</p>
- <p>Es wird vermutet, dass die Mitglieder der eritreischen Diaspora eine Steuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 2 Prozent auf ihr Einkommen dem eritreischen Staat entrichten müssen. Die Bezahlung der Summe sei eine Bedingung für die Inanspruchnahme gewisser konsularischer Dienstleistungen der eritreischen Vertretungen.</p><p>Diese angebliche Praxis wird insbesondere von den Medien regelmässig angeprangert und mit dem Verdacht der Erpressung in Verbindung gebracht. Die Bundeskriminalpolizei hat eine diesbezügliche Ermittlung durchgeführt und vor Kurzem bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. Diese muss nun entscheiden, ob es gerechtfertigt ist, eine Untersuchung zu eröffnen.</p><p>Die eritreische Vertretung in Genf nimmt die Aufgaben einer Botschaft wahr und umfasst als solche auch eine konsularische Sektion. Zudem übt sie in Genf die Aufgaben der ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen aus. Akzeptiert man eine ausländische Botschaft auf dem Staatsgebiet, ist man den internationalen Gepflogenheiten zufolge verpflichtet, die Ausübung der ihr durch das Völkerrecht zugestandenen Funktionen zuzulassen. Die Forderung, die konsularischen Tätigkeiten - welches die üblichen Tätigkeiten einer Botschaft sind - einzustellen, hätte die Schliessung der eritreischen Botschaft als Ganzes zur Folge. Das würde bedeuten, dass eritreische Staatsbürger keinen Zugang zu konsularischen Dienstleistungen ihres Landes in der Schweiz mehr hätten, was sich zum Nachteil der betroffenen Personen auswirken könnte. Zum Beispiel könnte es dazu führen, dass sie Dienstleistungen bei einer eritreischen Botschaft in einem Drittland suchen müssen.</p><p>Gemäss Völkerrecht kann ein Staat das Erbringen von Dienstleistungen durch die Vertretungen im Ausland von der Verrichtung von Abgaben abhängig machen. Ebenso kann ein Staat gemäss nationalem Recht vorsehen, dass seine Staatsangehörigen einer Steuerpflicht unterliegen, selbst wenn diese ihren Wohnsitz in einem anderen Staat haben. Bei der Ausgestaltung der Steuer muss jedoch das Völkerrecht beachtet werden. Betroffen sind insbesondere allfällige anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Rechte des Staates, in welchem die betroffenen Personen ihren Wohnsitz haben, gerade was die Ausübungen von Staatsgewalt auf ausländischem Grund betrifft (Art. 271 des Schweizer Strafgesetzbuches).</p><p>Falls sich im Rahmen einer allfälligen Untersuchung der Bundesanwaltschaft herausstellen sollte, dass Eritrea über seine Vertretungen in der Schweiz unrechtmässige Handlungen begeht, könnten, abgesehen von allfälligen daraus resultierenden Strafverfahren, je nach Schwere der unrechtmässigen Handlungen diplomatische Massnahmen ergriffen werden. Falls die Schwere des Delikts dies rechtfertigen würde, könnten Massnahmen bis hin zur Schliessung der eritreischen Botschaft erwogen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um rechtswidrige Praktiken des Generalkonsulats von Eritrea in Genf konsequent zu untersuchen. Dies betrifft insbesondere das Eintreiben von Steuern und die Unterstützung bei unzulässigen Heimatreisen von Eritreern. Falls sich die Verdachtsmomente durch die Ermittlungen des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) erhärten sollten, muss der Bundesrat intervenieren und das Generalkonsulat schliessen.</p>
- Massnahmen gegen das Generalkonsulat von Eritrea in Genf
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