Budget 2016. In der aktuellen prekären humanitären Situation die Beiträge für die internationale Zusammenarbeit kürzen?

ShortId
15.3824
Id
20153824
Updated
28.07.2023 05:43
Language
de
Title
Budget 2016. In der aktuellen prekären humanitären Situation die Beiträge für die internationale Zusammenarbeit kürzen?
AdditionalIndexing
08;24;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das aktuelle Ausmass der humanitären Krisen und der damit verbundenen Flüchtlingsströme erfordert die Solidarität und das Engagement der internationalen Gemeinschaft inklusive der Schweiz. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz wird auch weiterhin einen bedeutenden Beitrag zur Linderung von Not, zur Reduktion von Armut und zur Förderung von Frieden und menschlicher Sicherheit leisten, dies auch unter finanziell erschwerten Bedingungen. Aufgrund der negativen Entwicklung der Bundeseinnahmen hat der Bundesrat Anpassungen im Budget 2016 sowie im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes beschlossen, die zur Einhaltung der Schuldenbremse notwendig sind. Davon sind auch die Kredite betroffen, die mit den Botschaften über die internationale Zusammenarbeit (IZA) 2013-2016 (BBl 2012 2485) und 2017-2020 anbegehrt werden. Im Jahr 2016 werden diese gegenüber 2015 um 4,4 Prozent zurückgehen, um im Vergleich zum Vorjahr ab 2017 jeweils wieder im Schnitt um etwa 2,7 Prozent zu wachsen.</p><p>Der Bundesrat hat auf die überregionalen Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingskrise und die massive Unterfinanzierung der Hilfe vor Ort im Zusammenhang mit den Krisen in Syrien, in Irak und am Horn von Afrika reagiert. Am 18. September 2015 hat er angekündigt, die Unterstützung der Schweiz um 70 Millionen Franken zu erhöhen, wovon 40 Millionen Franken EDA-intern kompensiert werden.</p><p>Die Kosten für Asylsuchende im ersten Jahr ihres Aufenthaltes werden gemäss Richtlinien der OECD der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) angerechnet. Im Rahmen des Voranschlags 2016 hat der Bundesrat deshalb bei der Festlegung der Höhe der IZA-Kredite berücksichtigt, dass die Zahl der Asylgesuche und die dafür notwendigen Mittel stark zugenommen haben.</p><p>2. In Anbetracht der aktuellen Krisen wird die humanitäre Hilfe der Deza in den kommenden Jahren einen verstärkten Fokus auf die Nothilfe legen. Diese beinhaltet den Schutz und die Unterstützung (Grundversorgung mit Trinkwasser, Nahrungsmitteln, temporären Unterkünften und medizinischen Hilfsgütern) der am stärksten betroffenen Bevölkerung wie beispielsweise Frauen und Kinder, Flüchtlinge und intern Vertriebene. Die Vorsorge, der Wiederaufbau und die Nothilfe in weniger betroffenen Regionen werden im Rahmen der möglichen Aktivitäten und Prioritäten weiterhin verfolgt.</p><p>3. Es ist unbestritten, dass die Kürzungen der ursprünglich vorgesehenen Mittel Auswirkungen auf die Programme haben werden. Die zuständigen Verwaltungseinheiten werden sich jedoch bemühen, die Auswirkungen durch kontinuierliche Weiterentwicklung von Synergien und wirksamen Partnerschaften so gering wie möglich zu halten. Nachhaltige soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung, Frieden und Menschenrechte sind miteinander verknüpft. Neben der humanitären Nothilfe, dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Vermittlung in Konflikten darf auch das mittel- und langfristige Engagement der Entwicklungszusammenarbeit und der Friedensförderung nicht vernachlässigt werden. Nur so kann die Schweiz einen Beitrag zur Verhinderung künftiger Krisen und Konflikte und damit zu einer Reduktion von Fluchtursachen leisten, etwa durch Vergangenheitsarbeit, Stärkung der lokalen Gouvernanz, die Schaffung von Möglichkeiten für Arbeit und Einkommen, den Schutz der Menschenrechte oder die Minderung von globalen Risiken. Kooperationsstrategien der gesamten Bundesverwaltung, wie sie beispielsweise am Horn von Afrika existieren, sind Ausdruck der verstärkten Zusammenarbeit und des kombinierten Instrumenteneinsatzes.</p><p>4. Die Schweiz hat am Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung 2012 und an den Uno-Entwicklungsfinanzierungskonferenzen (Monterrey 2002, Doha 2008 und im Juli 2015 in Addis Abeba) wiederholt ihren politischen Willen zum Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels ausgedrückt. Dadurch unterstellt sich die Schweiz jedoch keinen rechtlich verbindlichen Massnahmen. Eine konkrete Zielmarke für die öffentliche Entwicklungshilfe wurde im Februar 2011 vom Parlament beschlossen, nämlich die Erhöhung der Mittel bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Dieses Ziel wurde bereits im Jahr 2014 erreicht (0,51 Prozent) und wird auch im Jahr 2015 übertroffen werden. In den Folgejahren dürfte sich die Quote aufgrund des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 voraussichtlich bei etwa 0,48 Prozent einpendeln. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die APD-Quote mehreren nichtsteuerbaren Einflussfaktoren unterliegt (Entwicklung BNE, Anzahl Asylgesuche usw.), die von Jahr zu Jahr stark schwanken können. Der Zeitpunkt für das Erreichen der 0,7 Prozent wurde noch nicht festgelegt. Allerdings erscheint angesichts der Lage des Bundeshaushalts das Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels in den nächsten Jahren nicht realistisch.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss UNHCR sind rund 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, mehr als jemals seit 1945. </p><p>Die aktuellen Flüchtlingsströme nach Europa zeigen uns tagtäglich, wie verzweifelt die Menschen sind und Hilfe benötigen. Die Nachbarländer von Syrien haben bereits 4 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Andere Konfliktregionen sind aus dem Fokus der Berichterstattung verschwunden, so beispielsweise Darfur/Sudan oder Yemen. In Darfur wachsen die Flüchtlingsströme laut UNHCR nach wie vor massiv an. Allein in Sudan sind 6,9 Millionen Menschen dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen. Ganz zu schweigen von Yemen, wo laut IKRK 2 Millionen Menschen inzwischen vollkommen von humanitärer Hilfe von aussen abhängig sind. In dieser prekären Situation schlägt der Bundesrat im Budget 2016 gegenüber 2015 eine massive Kürzung der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und der Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte zwischen 4 und 7 Prozent vor. Über die politischen Lager hinweg wird jedoch mehr Ursachenbekämpfung und mehr humanitäre Hilfe vor Ort insbesondere im Syrien-Konflikt gefordert. Bei abnehmenden Mitteln kann dies nur auf Kosten anderer Regionen oder aber anderer Bereiche der internationalen Zusammenarbeit geschehen. Das ist kontraproduktiv, denn erwiesenermassen sind Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung die wichtigsten Massnahmen, um die Ursachen der Migration zu bekämpfen.</p><p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat angesichts der dramatischen humanitären Lage in zahlreichen Weltregionen eine derart massive Kürzung der humanitären Hilfe und der internationalen Zusammenarbeit?</p><p>2. Besteht nicht die reelle Gefahr, dass innerhalb der humanitären Hilfe ein Verteilkampf zwischen den verschiedenen Weltregionen, wo die Schweiz Hilfe leistet, entsteht?</p><p>3. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Budgetkürzungen auf Projekte der Entwicklungszusammenarbeit oder Friedens- und Gouvernanzförderung? Ist dies nicht kontraproduktiv, indem Projekte, die Fluchtursachen mindern könnten, eingestellt würden?</p><p>4. An der Konferenz von Addis Abeba hat der Bundesrat bekräftigt, den Beitrag der Entwicklungsgelder auf einen Anteil von 0,7 Prozent des Volkseinkommens (BNE) zu erhöhen.</p><p>- Bis wann will er diesen Anteil erreichen?</p><p>- Ist er in Anbetracht der aktuellen Situation bereit, dieses Ziel rasch zu erreichen?</p>
  • Budget 2016. In der aktuellen prekären humanitären Situation die Beiträge für die internationale Zusammenarbeit kürzen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das aktuelle Ausmass der humanitären Krisen und der damit verbundenen Flüchtlingsströme erfordert die Solidarität und das Engagement der internationalen Gemeinschaft inklusive der Schweiz. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz wird auch weiterhin einen bedeutenden Beitrag zur Linderung von Not, zur Reduktion von Armut und zur Förderung von Frieden und menschlicher Sicherheit leisten, dies auch unter finanziell erschwerten Bedingungen. Aufgrund der negativen Entwicklung der Bundeseinnahmen hat der Bundesrat Anpassungen im Budget 2016 sowie im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes beschlossen, die zur Einhaltung der Schuldenbremse notwendig sind. Davon sind auch die Kredite betroffen, die mit den Botschaften über die internationale Zusammenarbeit (IZA) 2013-2016 (BBl 2012 2485) und 2017-2020 anbegehrt werden. Im Jahr 2016 werden diese gegenüber 2015 um 4,4 Prozent zurückgehen, um im Vergleich zum Vorjahr ab 2017 jeweils wieder im Schnitt um etwa 2,7 Prozent zu wachsen.</p><p>Der Bundesrat hat auf die überregionalen Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingskrise und die massive Unterfinanzierung der Hilfe vor Ort im Zusammenhang mit den Krisen in Syrien, in Irak und am Horn von Afrika reagiert. Am 18. September 2015 hat er angekündigt, die Unterstützung der Schweiz um 70 Millionen Franken zu erhöhen, wovon 40 Millionen Franken EDA-intern kompensiert werden.</p><p>Die Kosten für Asylsuchende im ersten Jahr ihres Aufenthaltes werden gemäss Richtlinien der OECD der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) angerechnet. Im Rahmen des Voranschlags 2016 hat der Bundesrat deshalb bei der Festlegung der Höhe der IZA-Kredite berücksichtigt, dass die Zahl der Asylgesuche und die dafür notwendigen Mittel stark zugenommen haben.</p><p>2. In Anbetracht der aktuellen Krisen wird die humanitäre Hilfe der Deza in den kommenden Jahren einen verstärkten Fokus auf die Nothilfe legen. Diese beinhaltet den Schutz und die Unterstützung (Grundversorgung mit Trinkwasser, Nahrungsmitteln, temporären Unterkünften und medizinischen Hilfsgütern) der am stärksten betroffenen Bevölkerung wie beispielsweise Frauen und Kinder, Flüchtlinge und intern Vertriebene. Die Vorsorge, der Wiederaufbau und die Nothilfe in weniger betroffenen Regionen werden im Rahmen der möglichen Aktivitäten und Prioritäten weiterhin verfolgt.</p><p>3. Es ist unbestritten, dass die Kürzungen der ursprünglich vorgesehenen Mittel Auswirkungen auf die Programme haben werden. Die zuständigen Verwaltungseinheiten werden sich jedoch bemühen, die Auswirkungen durch kontinuierliche Weiterentwicklung von Synergien und wirksamen Partnerschaften so gering wie möglich zu halten. Nachhaltige soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung, Frieden und Menschenrechte sind miteinander verknüpft. Neben der humanitären Nothilfe, dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Vermittlung in Konflikten darf auch das mittel- und langfristige Engagement der Entwicklungszusammenarbeit und der Friedensförderung nicht vernachlässigt werden. Nur so kann die Schweiz einen Beitrag zur Verhinderung künftiger Krisen und Konflikte und damit zu einer Reduktion von Fluchtursachen leisten, etwa durch Vergangenheitsarbeit, Stärkung der lokalen Gouvernanz, die Schaffung von Möglichkeiten für Arbeit und Einkommen, den Schutz der Menschenrechte oder die Minderung von globalen Risiken. Kooperationsstrategien der gesamten Bundesverwaltung, wie sie beispielsweise am Horn von Afrika existieren, sind Ausdruck der verstärkten Zusammenarbeit und des kombinierten Instrumenteneinsatzes.</p><p>4. Die Schweiz hat am Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung 2012 und an den Uno-Entwicklungsfinanzierungskonferenzen (Monterrey 2002, Doha 2008 und im Juli 2015 in Addis Abeba) wiederholt ihren politischen Willen zum Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels ausgedrückt. Dadurch unterstellt sich die Schweiz jedoch keinen rechtlich verbindlichen Massnahmen. Eine konkrete Zielmarke für die öffentliche Entwicklungshilfe wurde im Februar 2011 vom Parlament beschlossen, nämlich die Erhöhung der Mittel bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Dieses Ziel wurde bereits im Jahr 2014 erreicht (0,51 Prozent) und wird auch im Jahr 2015 übertroffen werden. In den Folgejahren dürfte sich die Quote aufgrund des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 voraussichtlich bei etwa 0,48 Prozent einpendeln. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die APD-Quote mehreren nichtsteuerbaren Einflussfaktoren unterliegt (Entwicklung BNE, Anzahl Asylgesuche usw.), die von Jahr zu Jahr stark schwanken können. Der Zeitpunkt für das Erreichen der 0,7 Prozent wurde noch nicht festgelegt. Allerdings erscheint angesichts der Lage des Bundeshaushalts das Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels in den nächsten Jahren nicht realistisch.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss UNHCR sind rund 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, mehr als jemals seit 1945. </p><p>Die aktuellen Flüchtlingsströme nach Europa zeigen uns tagtäglich, wie verzweifelt die Menschen sind und Hilfe benötigen. Die Nachbarländer von Syrien haben bereits 4 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Andere Konfliktregionen sind aus dem Fokus der Berichterstattung verschwunden, so beispielsweise Darfur/Sudan oder Yemen. In Darfur wachsen die Flüchtlingsströme laut UNHCR nach wie vor massiv an. Allein in Sudan sind 6,9 Millionen Menschen dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen. Ganz zu schweigen von Yemen, wo laut IKRK 2 Millionen Menschen inzwischen vollkommen von humanitärer Hilfe von aussen abhängig sind. In dieser prekären Situation schlägt der Bundesrat im Budget 2016 gegenüber 2015 eine massive Kürzung der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und der Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte zwischen 4 und 7 Prozent vor. Über die politischen Lager hinweg wird jedoch mehr Ursachenbekämpfung und mehr humanitäre Hilfe vor Ort insbesondere im Syrien-Konflikt gefordert. Bei abnehmenden Mitteln kann dies nur auf Kosten anderer Regionen oder aber anderer Bereiche der internationalen Zusammenarbeit geschehen. Das ist kontraproduktiv, denn erwiesenermassen sind Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung die wichtigsten Massnahmen, um die Ursachen der Migration zu bekämpfen.</p><p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat angesichts der dramatischen humanitären Lage in zahlreichen Weltregionen eine derart massive Kürzung der humanitären Hilfe und der internationalen Zusammenarbeit?</p><p>2. Besteht nicht die reelle Gefahr, dass innerhalb der humanitären Hilfe ein Verteilkampf zwischen den verschiedenen Weltregionen, wo die Schweiz Hilfe leistet, entsteht?</p><p>3. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Budgetkürzungen auf Projekte der Entwicklungszusammenarbeit oder Friedens- und Gouvernanzförderung? Ist dies nicht kontraproduktiv, indem Projekte, die Fluchtursachen mindern könnten, eingestellt würden?</p><p>4. An der Konferenz von Addis Abeba hat der Bundesrat bekräftigt, den Beitrag der Entwicklungsgelder auf einen Anteil von 0,7 Prozent des Volkseinkommens (BNE) zu erhöhen.</p><p>- Bis wann will er diesen Anteil erreichen?</p><p>- Ist er in Anbetracht der aktuellen Situation bereit, dieses Ziel rasch zu erreichen?</p>
    • Budget 2016. In der aktuellen prekären humanitären Situation die Beiträge für die internationale Zusammenarbeit kürzen?

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