Kahlschlag bei den Poststellen
- ShortId
-
15.3833
- Id
-
20153833
- Updated
-
28.07.2023 05:57
- Language
-
de
- Title
-
Kahlschlag bei den Poststellen
- AdditionalIndexing
-
2846;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Anzahl der eigenbetriebenen Poststellen ist schweizweit zwischen 2001 und 2015 um 51 Prozent zurückgegangen. In dieser Prozentzahl sind auch Überführungen in andere Betriebsformate enthalten. Die Gesamtzahl der Zugangspunkte (Poststellen, Agenturen, Hausservice) liegt seit 2001 annähernd stabil bei rund 3500 Zugangspunkten. Eine überdurchschnittliche Betroffenheit der Landkantone von der Umwandlung traditioneller Poststellen in alternative Betriebsformate lässt sich gemäss Auskunft der Post nicht bestätigen.</p><p>2. Gemäss Postverordnung muss eine Poststelle bzw. eine Agentur für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innert 20 bzw. 30 Minuten zugänglich sein. Es handelt sich dabei um einen schweizweiten Durchschnittswert. Die Post ist jedoch nicht verpflichtet, die Erreichbarkeit für kleinere Gebietseinheiten zu erheben. Im Rahmen dieser Vorgaben ist die Transparenz sichergestellt, veröffentlichen doch die Aufsichtsbehörden Postcom (Postdienste) und Bakom (Zahlungsverkehr) nach erfolgter Prüfung die Resultate der Erreichbarkeit. Darüber hinaus wird der Bundesrat im Rahmen seiner nächsten Evaluation des Postgesetzes 2016 auch die Erreichbarkeitsvorgabe prüfen.</p><p>3. Ja. Finanzielle Defizite entstehen insbesondere dort, wo das Postrecht Kostenunterdeckungen einzelner Dienstleistungen in Kauf nimmt, weil dies für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten in allen Landesgegenden notwendig ist. Das durch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft veränderte Kundenverhalten resultiert in einer deutlichen Abnahme der Schaltergeschäfte (2000 bis 2014: Briefe minus 67 Prozent, Pakete minus 43 Prozent, Einzahlungen minus 34 Prozent). Gleichzeitig muss die Post den flächendeckenden Zugang zu den Dienstleistungen der Grundversorgung mittels bedienter Zugangspunkte (Poststellen und Agenturen) sicherstellen. Die Post erfüllt die ihr übertragene Grundversorgung. Sie finanziert sie eigenwirtschaftlich und erbringt das Angebot in der geforderten Qualität. Der Bundesrat erachtet die finanziellen Ziele der Eignerstrategie trotz des Defizits im Poststellennetz als erfüllt.</p><p>4. Die Post kommt zu keinem solchen Schluss. Vielmehr bietet Postfinance derzeit die Bareinzahlung im Rahmen der Grundversorgung zu nichtkostendeckenden Preisen an. Die Weiterentwicklung von Postfinance ist durch die Umwandlung von Zugangspunkten auch nicht gefährdet. Generell sind Einzahlungen am Schalter trotz Kundenwachstum bei Postfinance aber stark rückläufig. Als Ergänzung zu den traditionellen Zugangspunkten gibt es 43 Postfinance-Filialen, 985 Postomaten und 1189 Bargeldbezugsstellen (Migros, Manor, Spar, SBB).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit 2001 wurden 51 Prozent der Poststellen geschlossen. Überdurchschnittlich betroffen sind Landkantone mit etwa 70 Prozent. Waren es anfänglich betriebswirtschaftlich sinnvolle Fälle, werden inzwischen Poststellen in grösseren, zentralen Orten im ländlichen Raum und gut frequentierte Poststellen in städtischen Aussenquartieren geschlossen. </p><p>Die Post gerät zunehmend in Konflikt mit kantonalen Richtplänen, die vom Bundesrat genehmigt wurden. Mit diesen zeigen die Kantone im Sinne der raumplanerischen Vorgaben des Bundes Siedlungs- und Zentrenstrukturen auf, namentlich zentrale Orte im ländlichen Raum.</p><p>Die Artikel 33 und 44 der massgeblichen Postverordnung (SR 783.01) enthalten Vorgaben zur Erreichbarkeit von Poststellen. Seit 2014 gilt gemäss Artikel 33 Absatz 7 eine neue Methode zu deren Messung. Trotz klarer Grundlagen weigert sich die Post bisher, die Ergebnisse der Messungen für jeden einzelnen Kanton aufzuzeigen.</p><p>Die zum Erhalt von funktionstüchtigen ländlichen Gebieten und Bergregionen notwendige Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten kann gemäss Argumentation der Post nicht vollumfänglich kostendeckend erbracht werden. Analog der Grundversorgung im öffentlichen Verkehr sollte geprüft werden, die Unterdeckung abzugelten, z. B. durch Gewinne der profitablen Geschäftsfelder. </p><p>Die überbordenden Poststellen-Schliessungen oder Umwandlungen in Agenturen ohne Zahlungsverkehr torpedieren die gewollte Attraktivitätssteigerung der profitablen Postfinance. Gerade Bargeldbezüge sind für Postkonto-Inhaber wichtig. </p><p>Einzahlungen sind dank hoher Gebühren nicht defizitär, wenn die Frequenzen stimmen. Diese hängen von den Öffnungszeiten ab. Vor Poststellen-Schliessungen werden oft Öffnungszeiten verkürzt. Zudem sind bisherige Öffnungszeiten nicht zeitgemäss. Im Detailhandel kaufen Kunden heute über Mittag, abends oder samstags ein. Die Post plant am Markt vorbei.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind ländliche Kantone vom Abbau noch stärker betroffen als befürchtet?</p><p>2. Weshalb gibt die Post Zahlen trotz eindeutiger Rechtsgrundlagen nicht frei? Ist er bereit, Transparenz herzustellen?</p><p>3. Ist er bereit, zur Gewährleistung einer kundengerechten Grundversorgung in der Eignerstrategie eine Unterdeckung des Poststellennetzes zuzulassen?</p><p>4. Woraus leitet die Post ab, dass mittelgrosse Poststellen beim Ausbau von Postfinance nicht von Bedeutung sind?</p>
- Kahlschlag bei den Poststellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Anzahl der eigenbetriebenen Poststellen ist schweizweit zwischen 2001 und 2015 um 51 Prozent zurückgegangen. In dieser Prozentzahl sind auch Überführungen in andere Betriebsformate enthalten. Die Gesamtzahl der Zugangspunkte (Poststellen, Agenturen, Hausservice) liegt seit 2001 annähernd stabil bei rund 3500 Zugangspunkten. Eine überdurchschnittliche Betroffenheit der Landkantone von der Umwandlung traditioneller Poststellen in alternative Betriebsformate lässt sich gemäss Auskunft der Post nicht bestätigen.</p><p>2. Gemäss Postverordnung muss eine Poststelle bzw. eine Agentur für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innert 20 bzw. 30 Minuten zugänglich sein. Es handelt sich dabei um einen schweizweiten Durchschnittswert. Die Post ist jedoch nicht verpflichtet, die Erreichbarkeit für kleinere Gebietseinheiten zu erheben. Im Rahmen dieser Vorgaben ist die Transparenz sichergestellt, veröffentlichen doch die Aufsichtsbehörden Postcom (Postdienste) und Bakom (Zahlungsverkehr) nach erfolgter Prüfung die Resultate der Erreichbarkeit. Darüber hinaus wird der Bundesrat im Rahmen seiner nächsten Evaluation des Postgesetzes 2016 auch die Erreichbarkeitsvorgabe prüfen.</p><p>3. Ja. Finanzielle Defizite entstehen insbesondere dort, wo das Postrecht Kostenunterdeckungen einzelner Dienstleistungen in Kauf nimmt, weil dies für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten in allen Landesgegenden notwendig ist. Das durch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft veränderte Kundenverhalten resultiert in einer deutlichen Abnahme der Schaltergeschäfte (2000 bis 2014: Briefe minus 67 Prozent, Pakete minus 43 Prozent, Einzahlungen minus 34 Prozent). Gleichzeitig muss die Post den flächendeckenden Zugang zu den Dienstleistungen der Grundversorgung mittels bedienter Zugangspunkte (Poststellen und Agenturen) sicherstellen. Die Post erfüllt die ihr übertragene Grundversorgung. Sie finanziert sie eigenwirtschaftlich und erbringt das Angebot in der geforderten Qualität. Der Bundesrat erachtet die finanziellen Ziele der Eignerstrategie trotz des Defizits im Poststellennetz als erfüllt.</p><p>4. Die Post kommt zu keinem solchen Schluss. Vielmehr bietet Postfinance derzeit die Bareinzahlung im Rahmen der Grundversorgung zu nichtkostendeckenden Preisen an. Die Weiterentwicklung von Postfinance ist durch die Umwandlung von Zugangspunkten auch nicht gefährdet. Generell sind Einzahlungen am Schalter trotz Kundenwachstum bei Postfinance aber stark rückläufig. Als Ergänzung zu den traditionellen Zugangspunkten gibt es 43 Postfinance-Filialen, 985 Postomaten und 1189 Bargeldbezugsstellen (Migros, Manor, Spar, SBB).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit 2001 wurden 51 Prozent der Poststellen geschlossen. Überdurchschnittlich betroffen sind Landkantone mit etwa 70 Prozent. Waren es anfänglich betriebswirtschaftlich sinnvolle Fälle, werden inzwischen Poststellen in grösseren, zentralen Orten im ländlichen Raum und gut frequentierte Poststellen in städtischen Aussenquartieren geschlossen. </p><p>Die Post gerät zunehmend in Konflikt mit kantonalen Richtplänen, die vom Bundesrat genehmigt wurden. Mit diesen zeigen die Kantone im Sinne der raumplanerischen Vorgaben des Bundes Siedlungs- und Zentrenstrukturen auf, namentlich zentrale Orte im ländlichen Raum.</p><p>Die Artikel 33 und 44 der massgeblichen Postverordnung (SR 783.01) enthalten Vorgaben zur Erreichbarkeit von Poststellen. Seit 2014 gilt gemäss Artikel 33 Absatz 7 eine neue Methode zu deren Messung. Trotz klarer Grundlagen weigert sich die Post bisher, die Ergebnisse der Messungen für jeden einzelnen Kanton aufzuzeigen.</p><p>Die zum Erhalt von funktionstüchtigen ländlichen Gebieten und Bergregionen notwendige Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten kann gemäss Argumentation der Post nicht vollumfänglich kostendeckend erbracht werden. Analog der Grundversorgung im öffentlichen Verkehr sollte geprüft werden, die Unterdeckung abzugelten, z. B. durch Gewinne der profitablen Geschäftsfelder. </p><p>Die überbordenden Poststellen-Schliessungen oder Umwandlungen in Agenturen ohne Zahlungsverkehr torpedieren die gewollte Attraktivitätssteigerung der profitablen Postfinance. Gerade Bargeldbezüge sind für Postkonto-Inhaber wichtig. </p><p>Einzahlungen sind dank hoher Gebühren nicht defizitär, wenn die Frequenzen stimmen. Diese hängen von den Öffnungszeiten ab. Vor Poststellen-Schliessungen werden oft Öffnungszeiten verkürzt. Zudem sind bisherige Öffnungszeiten nicht zeitgemäss. Im Detailhandel kaufen Kunden heute über Mittag, abends oder samstags ein. Die Post plant am Markt vorbei.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind ländliche Kantone vom Abbau noch stärker betroffen als befürchtet?</p><p>2. Weshalb gibt die Post Zahlen trotz eindeutiger Rechtsgrundlagen nicht frei? Ist er bereit, Transparenz herzustellen?</p><p>3. Ist er bereit, zur Gewährleistung einer kundengerechten Grundversorgung in der Eignerstrategie eine Unterdeckung des Poststellennetzes zuzulassen?</p><p>4. Woraus leitet die Post ab, dass mittelgrosse Poststellen beim Ausbau von Postfinance nicht von Bedeutung sind?</p>
- Kahlschlag bei den Poststellen
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