Pestizide. Vorsorgeprinzip durchsetzen

ShortId
15.3835
Id
20153835
Updated
28.07.2023 05:55
Language
de
Title
Pestizide. Vorsorgeprinzip durchsetzen
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Neue Erkenntnisse lassen vermuten, dass die mit Glyphosat verbundenen Schäden grösser sind als der Nutzen. Sie müssten die Behörden aufrütteln. Glyphosat wurde im Urin der Schweizer Bevölkerung nachgewiesen. Laut einer Studie der Grünen Baden-Württemberg gab es in 16 von 16 Muttermilch-Proben Glyphosat-Rückstände. Über eine Wiener-Studie wurden direkte Schäden im Bodenleben (Regenwürmer) bekannt. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (Iarc) der WHO, hat Glyphosat als "wahrscheinlich krebserzeugend" eingestuft.</p><p>Trotz dieser Hinweise wird die Anwendung von Glyphosat vom BLW via Ressourceneffizienzbeiträge gefördert und vom BLV verteidigt. Die Haltung widerspricht dem Vorsorgeprinzip. Widersprüchlich sind daher öffentliche Stellungnahmen der Behörden und Antworten auf Vorstösse, z. B. der Grünen (Postulat 15.3452; Motion 15.3411): Zuerst heisst es, Glyphosat sei gesundheitlich unbedenklich, und dann, die ausführliche Monographie der Iarc werde derzeit überprüft! Es wirkt befremdend, wenn die Schlussfolgerung vor der Überprüfung feststeht.</p><p>Umso mehr, als der Bundesrat in der Antwort auf die Frage 15.5248, "Wahrscheinlich krebserregendes Glyphosat", indirekt einräumte, dass von den Behörden zu leistende Beurteilungen zum Teil von der agrochemischen Industrie selbst gemacht werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung/BfR erklärte sich, wie BLV und BLW auch, nicht imstande, alle Studien selbst zu überprüfen. Die Grünen verlangen, dass die nötige Klarheit über eigene, eigenständige Abklärungen und Beurteilungen durch die Behörden gewonnen werden muss. Nur das verträgt sich mit unabhängigem wissenschaftlichem Vorgehen und kann die Erfordernisse der Sicherheit erfüllen.</p><p>Die Grünen fordern, dass Bundesrat und Verwaltung das Vorsorgeprinzip beachten. Aktuell ist der Verkauf von Glyphosat zu suspendieren, bis Klarheit über die Toxizität für Mensch, Tier und Umwelt besteht. So haben z. B. Migros und Coop glyphosathaltige Produkte aus dem Angebot genommen.</p>
  • <p>1. Bevor sie auf den Markt kommen, müssen Pflanzenschutzmittel ein Bewilligungsverfahren durchlaufen. Dieses Vorgehen beruht auf dem Vorsorgeprinzip, da Pflanzenschutzmittel nur bewilligt werden, wenn - gemäss dem aktuellen Kenntnisstand - sichergestellt wurde, dass sie bei vorschriftsgemässer Verwendung der Gesundheit der Menschen nicht schaden und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.</p><p>2. Internationale Gremien wie die OECD oder die Eppo bestimmen, welche wissenschaftlichen Daten für die Beurteilung der Versuchsprotokolle erforderlich sind. Diese Daten müssen von akkreditierten Labors gemäss der Guten Laborpraxis (GLP) der OECD geliefert werden. Die Risikobeurteilung wird unabhängig von verschiedenen Stellen des Bundes vorgenommen, gemäss Protokollen ähnlich jenen der EU. Die Grundlage für den Zulassungsentscheid bildet die wissenschaftliche Beurteilung von Wirksamkeit und Risiko.</p><p>3. Gemäss Artikel 148a des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) können Vorsorgemassnahmen ergriffen werden, wenn die wissenschaftlichen Informationen für eine umfassende Risikobeurteilung ungenügend sind, wenn es plausibel erscheint, dass Produktionsmittel unannehmbare Nebenwirkungen für die Gesundheit der Menschen oder für die Umwelt haben können und wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieser Nebenwirkungen als erheblich bewertet wird oder die entsprechenden Folgen weitreichend sein können. Bei bereits bewilligten Pflanzenschutzmitteln findet dieses Verfahren Anwendung, wenn neue wissenschaftliche Daten, die zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht verfügbar waren, darauf hindeuten, dass die Zulassungsbedingungen nicht mehr erfüllt sind. In diesem Fall wird die Bewilligung überprüft, um sicherzustellen, dass die Anwendungsvorschriften nach wie vor eine Verwendung ohne unannehmbares Risiko gewährleisten. In Fällen, in denen die Folgen weitreichend sein können, kann die Bewilligung des Pflanzenschutzmittels suspendiert werden, bis die Situation geklärt ist. Im Falle von Glyphosat hat es das Bundesamt für Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aus den Gründen, die in der Motion 15.3411 und im Postulat 15.3452 angegeben wurden, nicht für nötig erachtet, Vorsorgemassnahmen zu ergreifen. Hier gilt anzumerken, dass in ersten Ergebnissen der Studien, die von den deutschen Behörden anhand von anerkannten Methoden durchgeführt wurden, keine Spuren von Glyphosat in der Milch nachgewiesen werden konnten; Glyphosat reichert sich in Fettgewebe nicht an. Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass eine für Mensch und Umwelt sichere Anwendung eine Anpassung der Bewilligung erforderlich macht, werden weitere Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt getroffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei Pestiziden wenn nötig auch gesetzlich zu gewährleisten, dass:</p><p>1. sich Bundesrat und Verwaltung bei der Zulassung von Produkten vom Vorsorgeprinzip leiten lassen;</p><p>2. dass nur Behörden wissenschaftliche Beurteilungen zur Zulassung von Produkten vornehmen;</p><p>3. der Verkauf potenziell toxischer Produkte, die in die Umwelt gelangen können, bis zur Klärung des Sachverhalts verboten ist.</p>
  • Pestizide. Vorsorgeprinzip durchsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Neue Erkenntnisse lassen vermuten, dass die mit Glyphosat verbundenen Schäden grösser sind als der Nutzen. Sie müssten die Behörden aufrütteln. Glyphosat wurde im Urin der Schweizer Bevölkerung nachgewiesen. Laut einer Studie der Grünen Baden-Württemberg gab es in 16 von 16 Muttermilch-Proben Glyphosat-Rückstände. Über eine Wiener-Studie wurden direkte Schäden im Bodenleben (Regenwürmer) bekannt. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (Iarc) der WHO, hat Glyphosat als "wahrscheinlich krebserzeugend" eingestuft.</p><p>Trotz dieser Hinweise wird die Anwendung von Glyphosat vom BLW via Ressourceneffizienzbeiträge gefördert und vom BLV verteidigt. Die Haltung widerspricht dem Vorsorgeprinzip. Widersprüchlich sind daher öffentliche Stellungnahmen der Behörden und Antworten auf Vorstösse, z. B. der Grünen (Postulat 15.3452; Motion 15.3411): Zuerst heisst es, Glyphosat sei gesundheitlich unbedenklich, und dann, die ausführliche Monographie der Iarc werde derzeit überprüft! Es wirkt befremdend, wenn die Schlussfolgerung vor der Überprüfung feststeht.</p><p>Umso mehr, als der Bundesrat in der Antwort auf die Frage 15.5248, "Wahrscheinlich krebserregendes Glyphosat", indirekt einräumte, dass von den Behörden zu leistende Beurteilungen zum Teil von der agrochemischen Industrie selbst gemacht werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung/BfR erklärte sich, wie BLV und BLW auch, nicht imstande, alle Studien selbst zu überprüfen. Die Grünen verlangen, dass die nötige Klarheit über eigene, eigenständige Abklärungen und Beurteilungen durch die Behörden gewonnen werden muss. Nur das verträgt sich mit unabhängigem wissenschaftlichem Vorgehen und kann die Erfordernisse der Sicherheit erfüllen.</p><p>Die Grünen fordern, dass Bundesrat und Verwaltung das Vorsorgeprinzip beachten. Aktuell ist der Verkauf von Glyphosat zu suspendieren, bis Klarheit über die Toxizität für Mensch, Tier und Umwelt besteht. So haben z. B. Migros und Coop glyphosathaltige Produkte aus dem Angebot genommen.</p>
    • <p>1. Bevor sie auf den Markt kommen, müssen Pflanzenschutzmittel ein Bewilligungsverfahren durchlaufen. Dieses Vorgehen beruht auf dem Vorsorgeprinzip, da Pflanzenschutzmittel nur bewilligt werden, wenn - gemäss dem aktuellen Kenntnisstand - sichergestellt wurde, dass sie bei vorschriftsgemässer Verwendung der Gesundheit der Menschen nicht schaden und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.</p><p>2. Internationale Gremien wie die OECD oder die Eppo bestimmen, welche wissenschaftlichen Daten für die Beurteilung der Versuchsprotokolle erforderlich sind. Diese Daten müssen von akkreditierten Labors gemäss der Guten Laborpraxis (GLP) der OECD geliefert werden. Die Risikobeurteilung wird unabhängig von verschiedenen Stellen des Bundes vorgenommen, gemäss Protokollen ähnlich jenen der EU. Die Grundlage für den Zulassungsentscheid bildet die wissenschaftliche Beurteilung von Wirksamkeit und Risiko.</p><p>3. Gemäss Artikel 148a des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) können Vorsorgemassnahmen ergriffen werden, wenn die wissenschaftlichen Informationen für eine umfassende Risikobeurteilung ungenügend sind, wenn es plausibel erscheint, dass Produktionsmittel unannehmbare Nebenwirkungen für die Gesundheit der Menschen oder für die Umwelt haben können und wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieser Nebenwirkungen als erheblich bewertet wird oder die entsprechenden Folgen weitreichend sein können. Bei bereits bewilligten Pflanzenschutzmitteln findet dieses Verfahren Anwendung, wenn neue wissenschaftliche Daten, die zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht verfügbar waren, darauf hindeuten, dass die Zulassungsbedingungen nicht mehr erfüllt sind. In diesem Fall wird die Bewilligung überprüft, um sicherzustellen, dass die Anwendungsvorschriften nach wie vor eine Verwendung ohne unannehmbares Risiko gewährleisten. In Fällen, in denen die Folgen weitreichend sein können, kann die Bewilligung des Pflanzenschutzmittels suspendiert werden, bis die Situation geklärt ist. Im Falle von Glyphosat hat es das Bundesamt für Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aus den Gründen, die in der Motion 15.3411 und im Postulat 15.3452 angegeben wurden, nicht für nötig erachtet, Vorsorgemassnahmen zu ergreifen. Hier gilt anzumerken, dass in ersten Ergebnissen der Studien, die von den deutschen Behörden anhand von anerkannten Methoden durchgeführt wurden, keine Spuren von Glyphosat in der Milch nachgewiesen werden konnten; Glyphosat reichert sich in Fettgewebe nicht an. Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass eine für Mensch und Umwelt sichere Anwendung eine Anpassung der Bewilligung erforderlich macht, werden weitere Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt getroffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei Pestiziden wenn nötig auch gesetzlich zu gewährleisten, dass:</p><p>1. sich Bundesrat und Verwaltung bei der Zulassung von Produkten vom Vorsorgeprinzip leiten lassen;</p><p>2. dass nur Behörden wissenschaftliche Beurteilungen zur Zulassung von Produkten vornehmen;</p><p>3. der Verkauf potenziell toxischer Produkte, die in die Umwelt gelangen können, bis zur Klärung des Sachverhalts verboten ist.</p>
    • Pestizide. Vorsorgeprinzip durchsetzen

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