Eine Flüchtlingsfamilie pro Gemeinde. Für eine menschliche und solidarische Schweiz
- ShortId
-
15.3856
- Id
-
20153856
- Updated
-
28.07.2023 05:59
- Language
-
de
- Title
-
Eine Flüchtlingsfamilie pro Gemeinde. Für eine menschliche und solidarische Schweiz
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Grausame Konflikte spielen sich praktisch vor unseren Augen ab. Tausende von Menschen fliehen aus dieser lebensbedrohlichen Situation. Die Schweiz muss als Depositarstaat der Genfer Konventionen und als Sitz des Roten Kreuzes im Sinne ihrer humanitären Tradition handeln und Kriegsflüchtlinge aufnehmen.</p><p>Zwar wird von der Verteilung der Flüchtlinge in Europa gesprochen, aber wie steht es mit der Schweiz? Ist es vertretbar, 500 Flüchtlinge in einer Gemeinde mit 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterzubringen? Es liegt auf der Hand, dass die Integration der Flüchtlinge unter solchen Bedingungen schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein wird und zweifelsohne zu Spannungen führen wird. Werden Kriegsflüchtlinge aber aufgenommen, so sollten sie sich nicht erneut in einer spannungsgeladenen Situation wiederfinden, sondern sich sicher fühlen. Vor diesem Hintergrund hatte ein Schweizer Bürger eine ausgezeichnete Idee: Er hat vorgeschlagen, dass jedes Dorf eine Flüchtlingsfamilie aufnehmen könnte. Dies erleichtert die Integration der Familie und alle tragen ihren Teil dazu bei. Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz 2324 Gemeinden (und noch mehr Dörfer) umfasst, könnten auf diese Weise mehr als 10 000 Flüchtlinge schnell und einfach integriert werden. Die Schweiz würde so zu einem Integrationsmodell und könnte andere Nachbarländer zur Nachahmung bewegen. Zugleich würden die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Zentren Einzelpersonen vorbehalten werden. Eine einfache - aber keine simple - Idee für eine humanitäre und solidarische Geste der ganzen Schweiz.</p>
- <p>Verfassungsrechtlich sind die Kantone zuständig für die Gewährung von Sozialhilfe an Personen des Asylbereichs. Die Unterbringung der Asylsuchenden ist Teil der Sozialhilfe und erfolgt somit nach kantonalem Recht. Dem Bund kommen in diesem Bereich weder ein Weisungs- noch ein Aufsichtsrecht gegenüber den Kantonen zu. Das heisst, er kann den Kantonen nicht vorschreiben, wo und in welchem Rahmen sie Personen des Asylbereichs unterzubringen haben. Der Bund ist einzig in der ersten Phase nach der Einreise in die Schweiz für die Betreuung, Unterstützung und Unterbringung der Asylsuchenden zuständig. Zudem liegt die Zuweisung der Asylsuchenden an die Kantone in seiner Kompetenz. Die Verteilung erfolgt nach einem Schlüssel, über welchen sich die Kantone verständigt haben (vgl. Art. 27 AsylG in Verbindung mit Art. 21 AsylV2). Wo und in welcher Form die Kantone die ihnen zugewiesenen Asylsuchenden dann unterbringen, und ob sie sie in einer späteren Phase auf die Gemeinden verteilen, liegt alleine in ihrer Kompetenz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Aufnahme einer Flüchtlingsfamilie pro Gemeinde (oder wenn möglich sogar pro Dorf) zu ermöglichen und zu erleichtern.</p>
- Eine Flüchtlingsfamilie pro Gemeinde. Für eine menschliche und solidarische Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Grausame Konflikte spielen sich praktisch vor unseren Augen ab. Tausende von Menschen fliehen aus dieser lebensbedrohlichen Situation. Die Schweiz muss als Depositarstaat der Genfer Konventionen und als Sitz des Roten Kreuzes im Sinne ihrer humanitären Tradition handeln und Kriegsflüchtlinge aufnehmen.</p><p>Zwar wird von der Verteilung der Flüchtlinge in Europa gesprochen, aber wie steht es mit der Schweiz? Ist es vertretbar, 500 Flüchtlinge in einer Gemeinde mit 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterzubringen? Es liegt auf der Hand, dass die Integration der Flüchtlinge unter solchen Bedingungen schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein wird und zweifelsohne zu Spannungen führen wird. Werden Kriegsflüchtlinge aber aufgenommen, so sollten sie sich nicht erneut in einer spannungsgeladenen Situation wiederfinden, sondern sich sicher fühlen. Vor diesem Hintergrund hatte ein Schweizer Bürger eine ausgezeichnete Idee: Er hat vorgeschlagen, dass jedes Dorf eine Flüchtlingsfamilie aufnehmen könnte. Dies erleichtert die Integration der Familie und alle tragen ihren Teil dazu bei. Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz 2324 Gemeinden (und noch mehr Dörfer) umfasst, könnten auf diese Weise mehr als 10 000 Flüchtlinge schnell und einfach integriert werden. Die Schweiz würde so zu einem Integrationsmodell und könnte andere Nachbarländer zur Nachahmung bewegen. Zugleich würden die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Zentren Einzelpersonen vorbehalten werden. Eine einfache - aber keine simple - Idee für eine humanitäre und solidarische Geste der ganzen Schweiz.</p>
- <p>Verfassungsrechtlich sind die Kantone zuständig für die Gewährung von Sozialhilfe an Personen des Asylbereichs. Die Unterbringung der Asylsuchenden ist Teil der Sozialhilfe und erfolgt somit nach kantonalem Recht. Dem Bund kommen in diesem Bereich weder ein Weisungs- noch ein Aufsichtsrecht gegenüber den Kantonen zu. Das heisst, er kann den Kantonen nicht vorschreiben, wo und in welchem Rahmen sie Personen des Asylbereichs unterzubringen haben. Der Bund ist einzig in der ersten Phase nach der Einreise in die Schweiz für die Betreuung, Unterstützung und Unterbringung der Asylsuchenden zuständig. Zudem liegt die Zuweisung der Asylsuchenden an die Kantone in seiner Kompetenz. Die Verteilung erfolgt nach einem Schlüssel, über welchen sich die Kantone verständigt haben (vgl. Art. 27 AsylG in Verbindung mit Art. 21 AsylV2). Wo und in welcher Form die Kantone die ihnen zugewiesenen Asylsuchenden dann unterbringen, und ob sie sie in einer späteren Phase auf die Gemeinden verteilen, liegt alleine in ihrer Kompetenz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Aufnahme einer Flüchtlingsfamilie pro Gemeinde (oder wenn möglich sogar pro Dorf) zu ermöglichen und zu erleichtern.</p>
- Eine Flüchtlingsfamilie pro Gemeinde. Für eine menschliche und solidarische Schweiz
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