Tisa-Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen und Raumplanung
- ShortId
-
15.3859
- Id
-
20153859
- Updated
-
28.07.2023 06:00
- Language
-
de
- Title
-
Tisa-Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen und Raumplanung
- AdditionalIndexing
-
08;15;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Laut Wal-Mart, einem multinationalen Detailhandelsunternehmen mit Sitz in den USA, das für seine sehr schlechten Arbeitsbedingungen und Hungerlöhne bekannt ist, sollten mit dem Tisa Einschränkungen hinsichtlich der Grösse von Einkaufszentren und ihrer geografischen Lage verboten werden (s. seinen Brief vom 26. März 2013 an den Handelsvertreter der Vereinigten Staaten, US Trade Representative, betreffend das International Services Agreement). Deshalb ist zu befürchten, dass die Bestimmungen im Bereich Raumplanung, in dem die Kantone und Gemeinden eine weitgehende Autonomie geniessen, als "ein Hemmnis für die Einfuhr von Dienstleistungen" betrachtet werden und mit Inkrafttreten des Tisa hinfällig werden.</p>
- <p>1.-3. Wie im Gats wird auch durch den Tisa-Ansatz die Möglichkeit aktueller und künftiger qualitativer, nichtdiskriminierende Vorschriften und Regelungen nicht eingeschränkt. Öffentliche Interessen auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden werden meistens mit solchen Massnahmen reguliert, unter anderem auch in der Raumplanung. Für mengenmässige Einschränkungen, z. B. die Bewilligungspflicht für Bau und Grösse von Verkaufsgeschäften, hat die Schweiz analog zum Gats auch in ihrer Tisa-Offerte die nötigen Vorbehalte angebracht, die sich auch auf kantonale und kommunale Regelungen beziehen. Sollten in den Tisa-Verhandlungen Vorschläge eingebracht werden, die das Verfolgen öffentlicher Interessen im Bereich der Raumplanung beeinträchtigen könnten, wird die Schweiz diese - wie andere Tisa-Teilnehmer auch - ablehnen.</p><p>4. Die Schweiz verhandelt auf Basis des vom Bundesrat verabschiedeten Mandats für die Doha-Verhandlungen in der WTO, zu dem die aussenpolitischen Kommissionen und die Konferenz der Kantonregierungen (KdK) konsultiert wurden. Das Sekretariat der KdK ist zudem über eine bundesinterne Begleitgruppe in die Verhandlungen einbezogen.</p><p>5. Die Verhandlungsteilnehmer können Vorbehalte auch gegenüber Ratchet und Standstill - die allerdings nur für diskriminierende Massnahmen relevant sind - anbringen, und zwar für Massnahmen aller föderalen Staatsebenen, wie dies die Schweiz in ihrer Offerte getan hat. Somit entscheidet jede Verhandlungspartei selbst, welche Verpflichtungen sie eingehen will. Nichtdiskriminierende Vorschriften und mengenmässige Einschränkungen werden durch die Standstill- und die Ratchet-Klauseln nicht berührt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Welche Folgen hätte das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, Tisa) für die kantonale und kommunale Autonomie im Bereich Raumplanung?</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen im Bereich Raumplanung vom Tisa unter gewissen Bedingungen als "ein Hemmnis für die Einfuhr von Dienstleistungen" betrachtet werden könnten?</p><p>2. Was meint er zu den Aussagen von multinationalen Detailhandelsunternehmen wie Wal-Mart, die das Tisa befürworten und die Meinung vertreten, dass mit diesem Abkommen Einschränkungen hinsichtlich der Grösse von Einkaufszentren und ihrer geografischen Lage verboten werden sollten?</p><p>3. Handelt der Bundesrat Ausnahmen in Bezug auf die Bestimmungen im Bereich Raumplanung aus, wie er es insbesondere für den Service Public zu tun behauptet (s. z. B. meine Interpellation 15.3159)? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Wurden die Kantone und Gemeinden, die über eine grosse Autonomie in diesem Bereich verfügen, konsultiert? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Könnten der Bund, die Kantone und die Gemeinden, im Falle der Annahme des Tisa, aufgrund der Sperrklinkenklausel ("Ratchet") und der Stillhalteklausel ("Standstill") das Recht verlieren, neue Bestimmungen im Bereich Raumplanung zu erlassen?</p>
- Tisa-Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen und Raumplanung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Laut Wal-Mart, einem multinationalen Detailhandelsunternehmen mit Sitz in den USA, das für seine sehr schlechten Arbeitsbedingungen und Hungerlöhne bekannt ist, sollten mit dem Tisa Einschränkungen hinsichtlich der Grösse von Einkaufszentren und ihrer geografischen Lage verboten werden (s. seinen Brief vom 26. März 2013 an den Handelsvertreter der Vereinigten Staaten, US Trade Representative, betreffend das International Services Agreement). Deshalb ist zu befürchten, dass die Bestimmungen im Bereich Raumplanung, in dem die Kantone und Gemeinden eine weitgehende Autonomie geniessen, als "ein Hemmnis für die Einfuhr von Dienstleistungen" betrachtet werden und mit Inkrafttreten des Tisa hinfällig werden.</p>
- <p>1.-3. Wie im Gats wird auch durch den Tisa-Ansatz die Möglichkeit aktueller und künftiger qualitativer, nichtdiskriminierende Vorschriften und Regelungen nicht eingeschränkt. Öffentliche Interessen auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden werden meistens mit solchen Massnahmen reguliert, unter anderem auch in der Raumplanung. Für mengenmässige Einschränkungen, z. B. die Bewilligungspflicht für Bau und Grösse von Verkaufsgeschäften, hat die Schweiz analog zum Gats auch in ihrer Tisa-Offerte die nötigen Vorbehalte angebracht, die sich auch auf kantonale und kommunale Regelungen beziehen. Sollten in den Tisa-Verhandlungen Vorschläge eingebracht werden, die das Verfolgen öffentlicher Interessen im Bereich der Raumplanung beeinträchtigen könnten, wird die Schweiz diese - wie andere Tisa-Teilnehmer auch - ablehnen.</p><p>4. Die Schweiz verhandelt auf Basis des vom Bundesrat verabschiedeten Mandats für die Doha-Verhandlungen in der WTO, zu dem die aussenpolitischen Kommissionen und die Konferenz der Kantonregierungen (KdK) konsultiert wurden. Das Sekretariat der KdK ist zudem über eine bundesinterne Begleitgruppe in die Verhandlungen einbezogen.</p><p>5. Die Verhandlungsteilnehmer können Vorbehalte auch gegenüber Ratchet und Standstill - die allerdings nur für diskriminierende Massnahmen relevant sind - anbringen, und zwar für Massnahmen aller föderalen Staatsebenen, wie dies die Schweiz in ihrer Offerte getan hat. Somit entscheidet jede Verhandlungspartei selbst, welche Verpflichtungen sie eingehen will. Nichtdiskriminierende Vorschriften und mengenmässige Einschränkungen werden durch die Standstill- und die Ratchet-Klauseln nicht berührt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Welche Folgen hätte das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, Tisa) für die kantonale und kommunale Autonomie im Bereich Raumplanung?</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen im Bereich Raumplanung vom Tisa unter gewissen Bedingungen als "ein Hemmnis für die Einfuhr von Dienstleistungen" betrachtet werden könnten?</p><p>2. Was meint er zu den Aussagen von multinationalen Detailhandelsunternehmen wie Wal-Mart, die das Tisa befürworten und die Meinung vertreten, dass mit diesem Abkommen Einschränkungen hinsichtlich der Grösse von Einkaufszentren und ihrer geografischen Lage verboten werden sollten?</p><p>3. Handelt der Bundesrat Ausnahmen in Bezug auf die Bestimmungen im Bereich Raumplanung aus, wie er es insbesondere für den Service Public zu tun behauptet (s. z. B. meine Interpellation 15.3159)? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Wurden die Kantone und Gemeinden, die über eine grosse Autonomie in diesem Bereich verfügen, konsultiert? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Könnten der Bund, die Kantone und die Gemeinden, im Falle der Annahme des Tisa, aufgrund der Sperrklinkenklausel ("Ratchet") und der Stillhalteklausel ("Standstill") das Recht verlieren, neue Bestimmungen im Bereich Raumplanung zu erlassen?</p>
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