Legitimation von ausufernden Aktionsplänen im Auftrag des Bundesrates?

ShortId
15.3861
Id
20153861
Updated
28.07.2023 05:40
Language
de
Title
Legitimation von ausufernden Aktionsplänen im Auftrag des Bundesrates?
AdditionalIndexing
04;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten (Art. 174 und 180 der Bundesverfassung: SR 101). Er erstellt die Legislaturplanung und unterbreitet sie der Bundesversammlung (Art. 146 des Parlamentsges; SR 171.10). Im Rahmen der Umsetzung der Legislaturziele erteilt der Bundesrat Aufträge an die Bundesverwaltung. Selbstverständlich hat er dabei die geltende Rechtsordnung sowie die finanziellen Rahmenbedingungen zu beachten. Diese Aufträge können in Form von Aussprachepapieren, Strategien, Aktionsplänen usw. erfolgen.</p><p>1. Nein. Der Bundesrat hat bereits im Oktober 2010 die Weichen für eine nachhaltigere Wirtschaft gestellt. Unter dem Ziel Nr. 20 wurde sodann in der Legislaturplanung 2011-2015 festgelegt, dass die Versorgung der Schweiz mit natürlichen Ressourcen langfristig gesichert sein muss (BBl 2012 572). Der Masterplan Cleantech und der Aktionsplan Grüne Wirtschaft 2013 tragen zur Erreichung dieses Legislaturziels bei. Dabei erteilte der Bundesrat den Auftrag, Massnahmen umzusetzen, die auf geltendem Recht basieren, sowie die Prüfung neuer Bestimmungen.</p><p>2. Die Umsetzung der vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft 2013 (u. a. das Dialogportal Grüne Wirtschaft <a href="http://www.gruenewirtschaft.admin.ch">www.gruenewirtschaft.admin.ch</a> als Umsetzung der Massnahme 25, Federführung Bafu) erfolgt im Rahmen der ordentlichen Budgets der jeweils federführenden Ämter.</p><p>3. Das Dialogportal Grüne Wirtschaft wird auf der Basis des Informations- und Beratungsauftrags in Artikel 10e des aktuellen Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) betrieben. Es ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Grünen Wirtschaft im Dialog mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft (Massnahme 25, Aktionsplan Grüne Wirtschaft 2013). Das Dialogportal ist eine redaktionell gestaltete Internetplattform, auf der die Grüne Wirtschaft anhand von Praxisbeispielen konkretisiert und den Leistungen von Unternehmen Sichtbarkeit verliehen werden soll. Es stellt Informationen zur Grünen Wirtschaft zur Verfügung und steht allen Akteuren für Beiträge und Meinungsäusserung offen. Es ist nicht das Sprachrohr eines Bundesamts. Die Plattform Grüne Wirtschaft (Art. 10 h Abs. 2 E-USG), wie der Bundesrat sie im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft vorschlägt, soll den institutionellen Rahmen für einen stetigen, partnerschaftlichen Dialog zur Konkretisierung messbarer, freiwilliger Massnahmen geben. Sie soll gemäss Botschaft gemeinsam mit den Kantonen sowie Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft betrieben werden. Diese Plattform besteht noch nicht.</p><p>4. Wirkungsvolle freiwillige Massnahmen für eine ressourcenschonende Produktion sollen im Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft vereinbart werden. Standards sind dabei ein mögliches Instrument unter anderen.</p><p>Bundesstellen in verschiedenen Bereichen (nachwachsende Rohstoffe, nachhaltiges Bauen, Energie, Finanzen, Recycling usw.) haben bereits Netzwerke und Initiativen der Wirtschaft angestossen, koordiniert, finanziell unterstützt und international vernetzt. Diese Anstrengungen (innerhalb und ausserhalb des Aktionsplans Grüne Wirtschaft) werden in enger Abstimmung zwischen den Bundesämtern und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen getätigt und stossen auf grosse Akzeptanz.</p><p>Diese Aktivitäten beruhen auf den Rechtsgrundlagen wie sie unter den Ziffern 1 und 3 dargelegt wurden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Auftrag des Bundesrates werden in kaum überblickbaren Mengen Aktionspläne ausgearbeitet, die dann als Grundlage für behördlichen Aktionismus verwendet werden: Unternehmen und NGO werden für Workshops "aufgeboten", Online-Informationsplattformen aufgeschaltet und Kommunikationsstrategien ausgearbeitet. Exemplarisch dient der Aktionsplan Grüne Wirtschaft mittlerweile als Passepartout des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) für jegliche Massnahmen im Bereich der Plattform Grüne Wirtschaft oder als teilweise bereits vorweggenommene Umsetzung des (politisch sehr umstrittenen) indirekten Gegenvorschlages zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft. Dieser Aktionismus wurde weder durch das Parlament noch das Volk mit einem Entschluss legitimiert. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass Aktionspläne, die substanzielle finanzielle Aufwendungen nach sich ziehen und konkrete Massnahmen auslösen, ohne klaren parlamentarischen Auftrag problematisch sind?</p><p>2. Aus welchem Finanzierungstopf fliessen die Mittel zur Bewirtschaftung einer Online-Plattform oder anderer Massnahmen auf Basis eines Aktionsplans wie der Grünen Wirtschaft?</p><p>3. Woher nimmt das Bafu die gesetzliche Legitimation, um Massnahmen wie die Online-Plattform Grüne Wirtschaft zu betreiben? Der neu zu schaffende Artikel 10h im Umweltschutzgesetz ist weiterhin Teil des hängigen und umstrittenen indirekten Gegenvorschlages.</p><p>4. Laut Bafu soll bei der Umsetzung des Aktionsplans Grüne Wirtschaft auf freiwillige Massnahmen gesetzt werden. Trotzdem sollen aber geeignete Standards, Instrumente oder Zielformulierungen mit den betroffenen Akteuren definiert werden. Diese Aufgabe wird aber meist schon durch private (internationale) Verbände oder Vereine übernommen. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand und Bürokratie für Unternehmen und entzieht diesen wertvolle Mittel für andere Investitionen. Wie wird dieser Widerspruch erklärt? Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen diese Aktionen der Verwaltung (unabhängig von der Grünen Wirtschaft)?</p>
  • Legitimation von ausufernden Aktionsplänen im Auftrag des Bundesrates?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten (Art. 174 und 180 der Bundesverfassung: SR 101). Er erstellt die Legislaturplanung und unterbreitet sie der Bundesversammlung (Art. 146 des Parlamentsges; SR 171.10). Im Rahmen der Umsetzung der Legislaturziele erteilt der Bundesrat Aufträge an die Bundesverwaltung. Selbstverständlich hat er dabei die geltende Rechtsordnung sowie die finanziellen Rahmenbedingungen zu beachten. Diese Aufträge können in Form von Aussprachepapieren, Strategien, Aktionsplänen usw. erfolgen.</p><p>1. Nein. Der Bundesrat hat bereits im Oktober 2010 die Weichen für eine nachhaltigere Wirtschaft gestellt. Unter dem Ziel Nr. 20 wurde sodann in der Legislaturplanung 2011-2015 festgelegt, dass die Versorgung der Schweiz mit natürlichen Ressourcen langfristig gesichert sein muss (BBl 2012 572). Der Masterplan Cleantech und der Aktionsplan Grüne Wirtschaft 2013 tragen zur Erreichung dieses Legislaturziels bei. Dabei erteilte der Bundesrat den Auftrag, Massnahmen umzusetzen, die auf geltendem Recht basieren, sowie die Prüfung neuer Bestimmungen.</p><p>2. Die Umsetzung der vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft 2013 (u. a. das Dialogportal Grüne Wirtschaft <a href="http://www.gruenewirtschaft.admin.ch">www.gruenewirtschaft.admin.ch</a> als Umsetzung der Massnahme 25, Federführung Bafu) erfolgt im Rahmen der ordentlichen Budgets der jeweils federführenden Ämter.</p><p>3. Das Dialogportal Grüne Wirtschaft wird auf der Basis des Informations- und Beratungsauftrags in Artikel 10e des aktuellen Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) betrieben. Es ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Grünen Wirtschaft im Dialog mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft (Massnahme 25, Aktionsplan Grüne Wirtschaft 2013). Das Dialogportal ist eine redaktionell gestaltete Internetplattform, auf der die Grüne Wirtschaft anhand von Praxisbeispielen konkretisiert und den Leistungen von Unternehmen Sichtbarkeit verliehen werden soll. Es stellt Informationen zur Grünen Wirtschaft zur Verfügung und steht allen Akteuren für Beiträge und Meinungsäusserung offen. Es ist nicht das Sprachrohr eines Bundesamts. Die Plattform Grüne Wirtschaft (Art. 10 h Abs. 2 E-USG), wie der Bundesrat sie im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft vorschlägt, soll den institutionellen Rahmen für einen stetigen, partnerschaftlichen Dialog zur Konkretisierung messbarer, freiwilliger Massnahmen geben. Sie soll gemäss Botschaft gemeinsam mit den Kantonen sowie Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft betrieben werden. Diese Plattform besteht noch nicht.</p><p>4. Wirkungsvolle freiwillige Massnahmen für eine ressourcenschonende Produktion sollen im Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft vereinbart werden. Standards sind dabei ein mögliches Instrument unter anderen.</p><p>Bundesstellen in verschiedenen Bereichen (nachwachsende Rohstoffe, nachhaltiges Bauen, Energie, Finanzen, Recycling usw.) haben bereits Netzwerke und Initiativen der Wirtschaft angestossen, koordiniert, finanziell unterstützt und international vernetzt. Diese Anstrengungen (innerhalb und ausserhalb des Aktionsplans Grüne Wirtschaft) werden in enger Abstimmung zwischen den Bundesämtern und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen getätigt und stossen auf grosse Akzeptanz.</p><p>Diese Aktivitäten beruhen auf den Rechtsgrundlagen wie sie unter den Ziffern 1 und 3 dargelegt wurden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Auftrag des Bundesrates werden in kaum überblickbaren Mengen Aktionspläne ausgearbeitet, die dann als Grundlage für behördlichen Aktionismus verwendet werden: Unternehmen und NGO werden für Workshops "aufgeboten", Online-Informationsplattformen aufgeschaltet und Kommunikationsstrategien ausgearbeitet. Exemplarisch dient der Aktionsplan Grüne Wirtschaft mittlerweile als Passepartout des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) für jegliche Massnahmen im Bereich der Plattform Grüne Wirtschaft oder als teilweise bereits vorweggenommene Umsetzung des (politisch sehr umstrittenen) indirekten Gegenvorschlages zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft. Dieser Aktionismus wurde weder durch das Parlament noch das Volk mit einem Entschluss legitimiert. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass Aktionspläne, die substanzielle finanzielle Aufwendungen nach sich ziehen und konkrete Massnahmen auslösen, ohne klaren parlamentarischen Auftrag problematisch sind?</p><p>2. Aus welchem Finanzierungstopf fliessen die Mittel zur Bewirtschaftung einer Online-Plattform oder anderer Massnahmen auf Basis eines Aktionsplans wie der Grünen Wirtschaft?</p><p>3. Woher nimmt das Bafu die gesetzliche Legitimation, um Massnahmen wie die Online-Plattform Grüne Wirtschaft zu betreiben? Der neu zu schaffende Artikel 10h im Umweltschutzgesetz ist weiterhin Teil des hängigen und umstrittenen indirekten Gegenvorschlages.</p><p>4. Laut Bafu soll bei der Umsetzung des Aktionsplans Grüne Wirtschaft auf freiwillige Massnahmen gesetzt werden. Trotzdem sollen aber geeignete Standards, Instrumente oder Zielformulierungen mit den betroffenen Akteuren definiert werden. Diese Aufgabe wird aber meist schon durch private (internationale) Verbände oder Vereine übernommen. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand und Bürokratie für Unternehmen und entzieht diesen wertvolle Mittel für andere Investitionen. Wie wird dieser Widerspruch erklärt? Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen diese Aktionen der Verwaltung (unabhängig von der Grünen Wirtschaft)?</p>
    • Legitimation von ausufernden Aktionsplänen im Auftrag des Bundesrates?

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