Jugendurlaub. Eine Möglichkeit, die junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft nicht kennen

ShortId
15.3870
Id
20153870
Updated
14.11.2025 08:14
Language
de
Title
Jugendurlaub. Eine Möglichkeit, die junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft nicht kennen
AdditionalIndexing
28;32;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Der Bund unterstützt ausserschulische Aktivitäten für Kinder und Jugendliche gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KFJG; SR 446.1), das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Mit dem KFJG will der Bundesrat dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in ihrem körperlichen und geistigen Wohlbefinden gefördert werden, sie sich zu Personen entwickeln, die Verantwortung für sich selber und für die Gemeinschaft übernehmen, und sich sozial, kulturell und politisch integrieren können. In diesen Rahmen fällt auch der Jugendurlaub, der in Artikel 329e des Obligationenrechts (OR; SR 220) verankert ist und Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 30. Altersjahr ermöglicht, bis zu insgesamt eine unbezahlte Arbeitswoche pro Jahr zu beziehen, um sich ehrenamtlich für ausserschulische Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation zu engagieren.</p><p>In Bezug auf die Umsetzung von Artikel 329e OR beim Bundespersonal zeigte der Bericht zur Freiwilligenarbeit in der Schweiz des Bundesamtes für Statistik von 2004, dass der Stellenwert des Jugendurlaubs auch bei der Bundesverwaltung gering ist. In der Zwischenzeit wurden die Umsetzungsmodalitäten für den Jugendurlaub in der vom Eidgenössischen Personalamt erstellten "Wegleitung - Die wichtigsten Anstellungsbedingungen in der beruflichen Grundbildung der Bundesverwaltung" geregelt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen setzt sich mittels einer im Rahmen der Umsetzung des KFJG mit der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) für 2014-2016 abgeschlossenen Leistungsvereinbarung dafür ein, die Sichtbarkeit des Jugendurlaubs zu erhöhen und dessen Nutzung zu verbreiten. Zu diesem Zweck stellt die SAJV auf einer Internetseite (<a href="http://www.jugendurlaub.ch/">www.jugendurlaub.ch</a>), in einer Broschüre und in einem Film in drei Sprachen Informationen zum Thema Jugendurlaub zur Verfügung und bietet Informations- und Beratungsdienstleistungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende an. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist sich des grossen Werts des ehrenamtlichen Engagements für die Gesellschaft bewusst und trägt über die Seite berufsbildungplus.ch sowie im Rahmen der Veranstaltungen Swiss Skills und World Skills aktiv zur Information über die Freiwilligenarbeit von Jugendlichen bei. Das Bundesamt für Sport (Baspo) hat online unter der Rubrik "Jugend-und-Sport-Leiter" ebenfalls Informationen zu diesem Thema veröffentlicht. Diese Bundesämter sind zuständig für die Information und Förderung von allen Jugendlichen über alle sozialen und kulturellen Grenzen hinweg. Dies betrifft auch die Informationsarbeit zum Jugendurlaub zuhanden von Migrantinnen und Migranten. Das Staatssekretariat für Migration steht für migrationsspezifische Fragen im kontinuierlichen Austausch mit dem SBFI und dem Baspo.</p><p>Zumal der rechtliche Rahmen für den Jugendurlaub klar abgesteckt ist und der Bund Aktivitäten zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Jugendurlaubs unterstützt, sieht der Bundesrat keine zusätzlichen Massnahmen in dem Bereich vor und plant auch keine Studie, um die Zahl der Personen in Erfahrung zu bringen, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vom 10. bis 13. September hat die "Aktion 72 Stunden" stattgefunden, in deren Rahmen 25 000 Kinder und Jugendliche innerhalb von 72 Stunden mehr als 400 Projekte von gemeinsamem Interesse auf lokaler Ebene verwirklicht haben. Die "Aktion 72 Stunden" wurde von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, in Zusammenarbeit mit den Jugendorganisationen, koordiniert. Die "Aktion 72 Stunden" findet alle fünf Jahre statt und rückt das ehrenamtliche Engagement der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt.</p><p>Der Jugendurlaub ist ein wichtiges Instrument, um das ehrenamtliche Engagement der Jugendlichen zu fördern. Er ist im Obligationenrecht (Art. 329e) verankert und bietet Lehrlingen und Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 30. Altersjahr die Möglichkeit, sich fünf Tage pro Jahr ehrenamtlich zu engagieren. Die Zahl derer, die den Jugendurlaub beziehen, zeigt jedoch, dass der Jugendurlaub relativ unbekannt ist.</p><p>Daher stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Der Jugendurlaub fällt in den Zuständigkeitsbereich des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Welche Möglichkeiten stehen diesem zur Verfügung, um den Jugendurlaub bekannter zu machen und zu erreichen, dass mehr Jugendliche ihn beziehen? Was unternimmt das Seco, um die Zahl der Personen in Erfahrung zu bringen, die den Jugendurlaub in Anspruch genommen haben?</p><p>2. Sieht der Bundesrat gezielte Massnahmen vor, um auch bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund den Jugendurlaub bekannt zu machen?</p><p>3. Was unternimmt der Bund als Arbeitgeber, um bei seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Jugendurlaub bekannt zu machen und sie dazu zu motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren?</p>
  • Jugendurlaub. Eine Möglichkeit, die junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft nicht kennen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Der Bund unterstützt ausserschulische Aktivitäten für Kinder und Jugendliche gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KFJG; SR 446.1), das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Mit dem KFJG will der Bundesrat dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in ihrem körperlichen und geistigen Wohlbefinden gefördert werden, sie sich zu Personen entwickeln, die Verantwortung für sich selber und für die Gemeinschaft übernehmen, und sich sozial, kulturell und politisch integrieren können. In diesen Rahmen fällt auch der Jugendurlaub, der in Artikel 329e des Obligationenrechts (OR; SR 220) verankert ist und Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 30. Altersjahr ermöglicht, bis zu insgesamt eine unbezahlte Arbeitswoche pro Jahr zu beziehen, um sich ehrenamtlich für ausserschulische Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation zu engagieren.</p><p>In Bezug auf die Umsetzung von Artikel 329e OR beim Bundespersonal zeigte der Bericht zur Freiwilligenarbeit in der Schweiz des Bundesamtes für Statistik von 2004, dass der Stellenwert des Jugendurlaubs auch bei der Bundesverwaltung gering ist. In der Zwischenzeit wurden die Umsetzungsmodalitäten für den Jugendurlaub in der vom Eidgenössischen Personalamt erstellten "Wegleitung - Die wichtigsten Anstellungsbedingungen in der beruflichen Grundbildung der Bundesverwaltung" geregelt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen setzt sich mittels einer im Rahmen der Umsetzung des KFJG mit der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) für 2014-2016 abgeschlossenen Leistungsvereinbarung dafür ein, die Sichtbarkeit des Jugendurlaubs zu erhöhen und dessen Nutzung zu verbreiten. Zu diesem Zweck stellt die SAJV auf einer Internetseite (<a href="http://www.jugendurlaub.ch/">www.jugendurlaub.ch</a>), in einer Broschüre und in einem Film in drei Sprachen Informationen zum Thema Jugendurlaub zur Verfügung und bietet Informations- und Beratungsdienstleistungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende an. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist sich des grossen Werts des ehrenamtlichen Engagements für die Gesellschaft bewusst und trägt über die Seite berufsbildungplus.ch sowie im Rahmen der Veranstaltungen Swiss Skills und World Skills aktiv zur Information über die Freiwilligenarbeit von Jugendlichen bei. Das Bundesamt für Sport (Baspo) hat online unter der Rubrik "Jugend-und-Sport-Leiter" ebenfalls Informationen zu diesem Thema veröffentlicht. Diese Bundesämter sind zuständig für die Information und Förderung von allen Jugendlichen über alle sozialen und kulturellen Grenzen hinweg. Dies betrifft auch die Informationsarbeit zum Jugendurlaub zuhanden von Migrantinnen und Migranten. Das Staatssekretariat für Migration steht für migrationsspezifische Fragen im kontinuierlichen Austausch mit dem SBFI und dem Baspo.</p><p>Zumal der rechtliche Rahmen für den Jugendurlaub klar abgesteckt ist und der Bund Aktivitäten zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Jugendurlaubs unterstützt, sieht der Bundesrat keine zusätzlichen Massnahmen in dem Bereich vor und plant auch keine Studie, um die Zahl der Personen in Erfahrung zu bringen, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vom 10. bis 13. September hat die "Aktion 72 Stunden" stattgefunden, in deren Rahmen 25 000 Kinder und Jugendliche innerhalb von 72 Stunden mehr als 400 Projekte von gemeinsamem Interesse auf lokaler Ebene verwirklicht haben. Die "Aktion 72 Stunden" wurde von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, in Zusammenarbeit mit den Jugendorganisationen, koordiniert. Die "Aktion 72 Stunden" findet alle fünf Jahre statt und rückt das ehrenamtliche Engagement der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt.</p><p>Der Jugendurlaub ist ein wichtiges Instrument, um das ehrenamtliche Engagement der Jugendlichen zu fördern. Er ist im Obligationenrecht (Art. 329e) verankert und bietet Lehrlingen und Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 30. Altersjahr die Möglichkeit, sich fünf Tage pro Jahr ehrenamtlich zu engagieren. Die Zahl derer, die den Jugendurlaub beziehen, zeigt jedoch, dass der Jugendurlaub relativ unbekannt ist.</p><p>Daher stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Der Jugendurlaub fällt in den Zuständigkeitsbereich des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Welche Möglichkeiten stehen diesem zur Verfügung, um den Jugendurlaub bekannter zu machen und zu erreichen, dass mehr Jugendliche ihn beziehen? Was unternimmt das Seco, um die Zahl der Personen in Erfahrung zu bringen, die den Jugendurlaub in Anspruch genommen haben?</p><p>2. Sieht der Bundesrat gezielte Massnahmen vor, um auch bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund den Jugendurlaub bekannt zu machen?</p><p>3. Was unternimmt der Bund als Arbeitgeber, um bei seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Jugendurlaub bekannt zu machen und sie dazu zu motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren?</p>
    • Jugendurlaub. Eine Möglichkeit, die junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft nicht kennen

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