Gesundheitliche Risiken des Einsatzes von IKT in der Informationsgesellschaft

ShortId
15.3882
Id
20153882
Updated
28.07.2023 05:48
Language
de
Title
Gesundheitliche Risiken des Einsatzes von IKT in der Informationsgesellschaft
AdditionalIndexing
2841;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Roadmap zur Umsetzung der bundesrätlichen Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz erfasst in erster Linie zeitlich und inhaltlich begrenzte Projekte, die auf einem Bundesratsbeschluss basieren. Bei den Aktivitäten zur Information und Sensibilisierung über die gesundheitlichen Risiken der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) handelt es sich jedoch meist um Daueraufgaben der für die einzelnen Themen zuständigen Fachämter und Fachstellen. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für die gesundheitlichen Risiken des IKT-Einsatzes erfolgt daher laufend und durch verschiedene Akteure. Die gesundheitlichen Risiken im Umgang mit den IKT können sehr unterschiedlicher Ausprägung sein. Eine umfassende und abschliessende Antwort zu geben ist daher nicht möglich.</p><p>2./3. Die gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen werden im Rahmen der Ressortforschung der zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Umwelt, Bafu, Bundesamt für Gesundheit, BAG) und auch von der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation (FSM) an der ETH Zürich untersucht. Bei diesen Forschungsaktivitäten handelt es sich um Daueraufgaben. Über ihre Ergebnisse wird regelmässig informiert. Die gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern waren auch Gegenstand des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 57, "Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit", welches 2012 nach einer vierjährigen Laufzeit abgeschlossen wurde. Das Gesamtbudget für dieses inter- und transdisziplinäre Forschungsprogramm betrug 5 Millionen Franken.</p><p>Zum Schutz der Bevölkerung vor der Strahlung, die von Infrastrukturanlagen ausgeht, hat der Bundesrat auf den 1. Februar 2000 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 841.710) erlassen. Diese Verordnung begrenzt die nichtionisierende Strahlung, die von ortsfesten Anlagen ausgeht (z. B. Hochspannungsleitungen, Mobilfunk- oder Rundfunksender). Hierzu enthält sie zum einen Immissionsgrenzwerte, die vor den wissenschaftlich allgemein anerkannten Gesundheitsauswirkungen schützen und die überall eingehalten werden müssen, wo sich Menschen aufhalten können, und sei dies auch nur kurzfristig. Zum andern verlangt sie für Orte, an denen sich Menschen über längere Zeit aufhalten (wie Wohnungen, Schulen, Spitäler, Kinderspielplätze, Büros u. a.), zusätzlich noch die Einhaltung wesentlich strengerer Anlagegrenzwerte (Vorsorgeprinzip).</p><p>Nicht in den Geltungsbereich der NISV fällt der Schutz vor Strahlung, die von elektrischen Geräten wie Mobiltelefonen, Schnurlos-Telefonen, Laptops usw. ausgeht. Für die Begrenzung der Strahlung solcher Geräte sind zum einen internationale technische Vorschriften nötig, welche die Schweiz nicht im Alleingang erlassen kann. Zum andern kann hier jede und jeder Einzelne durch einen vernünftigen Umgang und entsprechende Massnahmen die eigene Strahlungsbelastung durch solche Geräte möglichst klein halten. Das BAG gibt auf seiner Website in Faktenblättern laufend entsprechende Tipps, wie die Strahlungsbelastung durch Funkanwendungen, elektrische Geräte und verschiedene Arten von Telefonen im Haushalt reduziert werden kann.</p><p>Ein weiteres gesundheitliches Risiko im Umgang mit den IKT kann im übermässigen, krankhaften Gebrauch des Internets liegen. Die Online- oder Internetsucht kann Erwachsene wie Kinder und Jugendliche gleichermassen betreffen. Die Online-Beratung zu Suchtfragen Safe Zone bietet hier zielgruppengerecht Information und Hilfe an. Safe Zone ist eine Dienstleistung des BAG in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Suchtfachstellen und weiteren Partnern.</p><p>Über vorbeugende Massnahmen zur Vermeidung von Beschwerden beim Arbeiten am Bildschirm informiert insbesondere die Suva. Sie publiziert Informationsmaterial zur Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und bietet auch entsprechende Kurse an.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im März 2012 seine Strategie für eine Informationsgesellschaft und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bekanntgegeben. Er hat dazu verschiedene Handlungsfelder definiert, u. a. auch den Bereich der Gesundheit bzw. des Gesundheitsschutzes (Ziff. 2.7). Darin ist wörtlich festgehalten (<a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/index.html?lang=de">http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/index.html?lang=de</a>):</p><p>Ziel: Kompetenzen im Umgang mit gesundheitlichen Risiken der IKT stärken.</p><p>Der zunehmende Einsatz der IKT im Alltag verändert das tägliche Leben. Die IKT haben nicht nur vielfältige Auswirkungen auf das Verhalten der Menschen in der Schweiz, sondern auch auf ihre Gesundheit. Über das gesundheitliche Gefährdungspotenzial der Verwendung der IKT im täglichen Leben gibt es jedoch kaum wissenschaftliche Informationen. Ebenso rar sind qualifizierte Empfehlungen zur Vermeidung dieser Risiken.</p><p>Handlungsschwerpunkte des Bundes:</p><p>- Der Bund unterstützt die Forschung über die Auswirkungen der IKT-Nutzung auf die Gesundheit.</p><p>- Er sensibilisiert die Bevölkerung aktiv für die gesundheitsrelevanten Gefährdungspotenziale und für die Möglichkeiten, wie die Risiken der IKT-Nutzung vermindert oder gar vermieden werden können.</p><p>Es fällt zum Ende der laufenden Legislatur auf, dass zu allen Handlungsfeldern verschiedenste Projekte, Vorhaben und Massnahmen lanciert wurden, lediglich im sicher nicht unwichtigen Bereich der Gesundheit führt der Bundesrat keinerlei Aktivitäten auf (<a href="http://portfolio-bund.force.com/welcome?lang=de">http://portfolio-bund.force.com/welcome?lang=de</a>). Er wird deshalb um folgende Auskünfte gebeten:</p><p>1. Mit was für Massnahmen und in welchem zeitlichen Rahmen gedenkt er die gesteckten Ziele der Strategie zur Informationsgesellschaft im Bereich der gesundheitlichen Risiken des IKT-Einsatzes umzusetzen?</p><p>2. Wie und ab wann soll die angestrebte aktive Sensibilisierung der Bevölkerung für die gesundheitlichen Risiken des IKT-Einsatzes konkret erfolgen?</p><p>3. Was ist - abgesehen von spärlichen Forschungsvorhaben - geplant, um die Bevölkerung für die steigenden Gesundheitsrisiken von elektromagnetischen Feldern (Funkstrahlung usw.) der IKT zu sensibilisieren und konkret aufzuzeigen, wie sich diese Risiken vermindern oder gar vermeiden lassen? Insbesondere interessieren dabei vorsorgliche Massnahmen, die Kinder und Schüler betreffen.</p>
  • Gesundheitliche Risiken des Einsatzes von IKT in der Informationsgesellschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Roadmap zur Umsetzung der bundesrätlichen Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz erfasst in erster Linie zeitlich und inhaltlich begrenzte Projekte, die auf einem Bundesratsbeschluss basieren. Bei den Aktivitäten zur Information und Sensibilisierung über die gesundheitlichen Risiken der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) handelt es sich jedoch meist um Daueraufgaben der für die einzelnen Themen zuständigen Fachämter und Fachstellen. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für die gesundheitlichen Risiken des IKT-Einsatzes erfolgt daher laufend und durch verschiedene Akteure. Die gesundheitlichen Risiken im Umgang mit den IKT können sehr unterschiedlicher Ausprägung sein. Eine umfassende und abschliessende Antwort zu geben ist daher nicht möglich.</p><p>2./3. Die gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen werden im Rahmen der Ressortforschung der zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Umwelt, Bafu, Bundesamt für Gesundheit, BAG) und auch von der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation (FSM) an der ETH Zürich untersucht. Bei diesen Forschungsaktivitäten handelt es sich um Daueraufgaben. Über ihre Ergebnisse wird regelmässig informiert. Die gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern waren auch Gegenstand des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 57, "Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit", welches 2012 nach einer vierjährigen Laufzeit abgeschlossen wurde. Das Gesamtbudget für dieses inter- und transdisziplinäre Forschungsprogramm betrug 5 Millionen Franken.</p><p>Zum Schutz der Bevölkerung vor der Strahlung, die von Infrastrukturanlagen ausgeht, hat der Bundesrat auf den 1. Februar 2000 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 841.710) erlassen. Diese Verordnung begrenzt die nichtionisierende Strahlung, die von ortsfesten Anlagen ausgeht (z. B. Hochspannungsleitungen, Mobilfunk- oder Rundfunksender). Hierzu enthält sie zum einen Immissionsgrenzwerte, die vor den wissenschaftlich allgemein anerkannten Gesundheitsauswirkungen schützen und die überall eingehalten werden müssen, wo sich Menschen aufhalten können, und sei dies auch nur kurzfristig. Zum andern verlangt sie für Orte, an denen sich Menschen über längere Zeit aufhalten (wie Wohnungen, Schulen, Spitäler, Kinderspielplätze, Büros u. a.), zusätzlich noch die Einhaltung wesentlich strengerer Anlagegrenzwerte (Vorsorgeprinzip).</p><p>Nicht in den Geltungsbereich der NISV fällt der Schutz vor Strahlung, die von elektrischen Geräten wie Mobiltelefonen, Schnurlos-Telefonen, Laptops usw. ausgeht. Für die Begrenzung der Strahlung solcher Geräte sind zum einen internationale technische Vorschriften nötig, welche die Schweiz nicht im Alleingang erlassen kann. Zum andern kann hier jede und jeder Einzelne durch einen vernünftigen Umgang und entsprechende Massnahmen die eigene Strahlungsbelastung durch solche Geräte möglichst klein halten. Das BAG gibt auf seiner Website in Faktenblättern laufend entsprechende Tipps, wie die Strahlungsbelastung durch Funkanwendungen, elektrische Geräte und verschiedene Arten von Telefonen im Haushalt reduziert werden kann.</p><p>Ein weiteres gesundheitliches Risiko im Umgang mit den IKT kann im übermässigen, krankhaften Gebrauch des Internets liegen. Die Online- oder Internetsucht kann Erwachsene wie Kinder und Jugendliche gleichermassen betreffen. Die Online-Beratung zu Suchtfragen Safe Zone bietet hier zielgruppengerecht Information und Hilfe an. Safe Zone ist eine Dienstleistung des BAG in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Suchtfachstellen und weiteren Partnern.</p><p>Über vorbeugende Massnahmen zur Vermeidung von Beschwerden beim Arbeiten am Bildschirm informiert insbesondere die Suva. Sie publiziert Informationsmaterial zur Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und bietet auch entsprechende Kurse an.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im März 2012 seine Strategie für eine Informationsgesellschaft und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bekanntgegeben. Er hat dazu verschiedene Handlungsfelder definiert, u. a. auch den Bereich der Gesundheit bzw. des Gesundheitsschutzes (Ziff. 2.7). Darin ist wörtlich festgehalten (<a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/index.html?lang=de">http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/index.html?lang=de</a>):</p><p>Ziel: Kompetenzen im Umgang mit gesundheitlichen Risiken der IKT stärken.</p><p>Der zunehmende Einsatz der IKT im Alltag verändert das tägliche Leben. Die IKT haben nicht nur vielfältige Auswirkungen auf das Verhalten der Menschen in der Schweiz, sondern auch auf ihre Gesundheit. Über das gesundheitliche Gefährdungspotenzial der Verwendung der IKT im täglichen Leben gibt es jedoch kaum wissenschaftliche Informationen. Ebenso rar sind qualifizierte Empfehlungen zur Vermeidung dieser Risiken.</p><p>Handlungsschwerpunkte des Bundes:</p><p>- Der Bund unterstützt die Forschung über die Auswirkungen der IKT-Nutzung auf die Gesundheit.</p><p>- Er sensibilisiert die Bevölkerung aktiv für die gesundheitsrelevanten Gefährdungspotenziale und für die Möglichkeiten, wie die Risiken der IKT-Nutzung vermindert oder gar vermieden werden können.</p><p>Es fällt zum Ende der laufenden Legislatur auf, dass zu allen Handlungsfeldern verschiedenste Projekte, Vorhaben und Massnahmen lanciert wurden, lediglich im sicher nicht unwichtigen Bereich der Gesundheit führt der Bundesrat keinerlei Aktivitäten auf (<a href="http://portfolio-bund.force.com/welcome?lang=de">http://portfolio-bund.force.com/welcome?lang=de</a>). Er wird deshalb um folgende Auskünfte gebeten:</p><p>1. Mit was für Massnahmen und in welchem zeitlichen Rahmen gedenkt er die gesteckten Ziele der Strategie zur Informationsgesellschaft im Bereich der gesundheitlichen Risiken des IKT-Einsatzes umzusetzen?</p><p>2. Wie und ab wann soll die angestrebte aktive Sensibilisierung der Bevölkerung für die gesundheitlichen Risiken des IKT-Einsatzes konkret erfolgen?</p><p>3. Was ist - abgesehen von spärlichen Forschungsvorhaben - geplant, um die Bevölkerung für die steigenden Gesundheitsrisiken von elektromagnetischen Feldern (Funkstrahlung usw.) der IKT zu sensibilisieren und konkret aufzuzeigen, wie sich diese Risiken vermindern oder gar vermeiden lassen? Insbesondere interessieren dabei vorsorgliche Massnahmen, die Kinder und Schüler betreffen.</p>
    • Gesundheitliche Risiken des Einsatzes von IKT in der Informationsgesellschaft

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