Befreiung von den Fluggebühren

ShortId
15.3885
Id
20153885
Updated
28.07.2023 05:45
Language
de
Title
Befreiung von den Fluggebühren
AdditionalIndexing
2446;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Flüge der Luftrettung dienen unbestritten humanitären Zwecken. Rettungsflüge nach Sicht werden nach geltendem Recht von der Gebührenpflicht befreit. Mit der Weiterentwicklung der Technik werden in der Luftrettung in Zukunft vermehrt auch Instrumentenflüge durchgeführt, um Personen auch bei schlechtem Wetter aus Notsituationen zu befreien. Deshalb muss die Befreiung von der Gebührenpflicht auf Rettungseinsätze mit Instrumentenflug ausgedehnt werden.</p><p>Rund 70 Prozent der von Privatpiloten verursachten Flugunfälle haben ihre Ursache in ungenügender Flugvorbereitung. Aus Kostengründen werden dabei nur minimal notwendige Flugunterlagen beschafft. Die vorhandenen Infrastrukturen zur Flugvorbereitung werden bereits heute grossmehrheitlich durch die kommerzielle Luftfahrt finanziert. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, die vorhandenen Fluginformationen bei nichtkommerziellen Flügen ohne Gebühr zur Verfügung zu stellen.</p>
  • <p>Nicht sämtliche Rettungsflüge nach Sichtflugregeln sind heute von An- und Abfluggebühren befreit, sondern lediglich die sogenannten SAR-Flüge (SAR: Search and Rescue). Es handelt sich um Flüge, die in staatlichem Auftrag im Rahmen des Such- und Rettungsdienstes der zivilen Luftfahrt durchgeführt werden. Eine generelle Gebührenbefreiung von Rettungsflügen - sei es nach Sichtflugregeln oder nach Instrumentenflugregeln - wäre zwar theoretisch möglich. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass der Bund für die nicht mehr durch Gebühren gedeckten Kosten aufkommen müsste. Vor dem Hintergrund der aktuellen Sparbemühungen des Bundes ist eine solche Massnahme nicht angezeigt.</p><p>Eine gründliche Vorbereitung ist eine wichtige Voraussetzung für einen sicheren Flug; fehlt es an einer solchen, kann es zu Flugunfällen kommen. Mit dem von Skyguide entwickelten Online-System "Skybriefing" steht den Piloten heute eine Internetplattform zur Verfügung, ab welcher die benötigten Flugdaten direkt zu Hause am Computer abgerufen werden können. Auch Flugpläne lassen sich auf diesem Weg aufgeben. Nach einer kostenlosen Einführungsphase kostet der Service von "Skybriefing" heute knapp 50 Franken pro Jahr. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Kosten zumutbar sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass</p><p>1. Flüge der Luftrettung und</p><p>2. Flugvorbereitungen bei nichtkommerziellen Flügen</p><p>von der Gebührenpflicht bzw. von den Gebühren befreit werden.</p>
  • Befreiung von den Fluggebühren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Flüge der Luftrettung dienen unbestritten humanitären Zwecken. Rettungsflüge nach Sicht werden nach geltendem Recht von der Gebührenpflicht befreit. Mit der Weiterentwicklung der Technik werden in der Luftrettung in Zukunft vermehrt auch Instrumentenflüge durchgeführt, um Personen auch bei schlechtem Wetter aus Notsituationen zu befreien. Deshalb muss die Befreiung von der Gebührenpflicht auf Rettungseinsätze mit Instrumentenflug ausgedehnt werden.</p><p>Rund 70 Prozent der von Privatpiloten verursachten Flugunfälle haben ihre Ursache in ungenügender Flugvorbereitung. Aus Kostengründen werden dabei nur minimal notwendige Flugunterlagen beschafft. Die vorhandenen Infrastrukturen zur Flugvorbereitung werden bereits heute grossmehrheitlich durch die kommerzielle Luftfahrt finanziert. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, die vorhandenen Fluginformationen bei nichtkommerziellen Flügen ohne Gebühr zur Verfügung zu stellen.</p>
    • <p>Nicht sämtliche Rettungsflüge nach Sichtflugregeln sind heute von An- und Abfluggebühren befreit, sondern lediglich die sogenannten SAR-Flüge (SAR: Search and Rescue). Es handelt sich um Flüge, die in staatlichem Auftrag im Rahmen des Such- und Rettungsdienstes der zivilen Luftfahrt durchgeführt werden. Eine generelle Gebührenbefreiung von Rettungsflügen - sei es nach Sichtflugregeln oder nach Instrumentenflugregeln - wäre zwar theoretisch möglich. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass der Bund für die nicht mehr durch Gebühren gedeckten Kosten aufkommen müsste. Vor dem Hintergrund der aktuellen Sparbemühungen des Bundes ist eine solche Massnahme nicht angezeigt.</p><p>Eine gründliche Vorbereitung ist eine wichtige Voraussetzung für einen sicheren Flug; fehlt es an einer solchen, kann es zu Flugunfällen kommen. Mit dem von Skyguide entwickelten Online-System "Skybriefing" steht den Piloten heute eine Internetplattform zur Verfügung, ab welcher die benötigten Flugdaten direkt zu Hause am Computer abgerufen werden können. Auch Flugpläne lassen sich auf diesem Weg aufgeben. Nach einer kostenlosen Einführungsphase kostet der Service von "Skybriefing" heute knapp 50 Franken pro Jahr. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Kosten zumutbar sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass</p><p>1. Flüge der Luftrettung und</p><p>2. Flugvorbereitungen bei nichtkommerziellen Flügen</p><p>von der Gebührenpflicht bzw. von den Gebühren befreit werden.</p>
    • Befreiung von den Fluggebühren

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