Harmonisierung der Dauer der Mietverträge auf dem Flugplatz Dübendorf

ShortId
15.3886
Id
20153886
Updated
28.07.2023 05:45
Language
de
Title
Harmonisierung der Dauer der Mietverträge auf dem Flugplatz Dübendorf
AdditionalIndexing
09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Um den Umstand der Vertragsunsicherheit bzw. der jeweiligen kurzen Vertragslaufzeiten gerecht zu werden und, da es doch bei allen drei beteiligten Unternehmen (Stiftung mit Air Force Center/Ju-Air, Touring Drive Z und Aerolite Max Bucher AG) um die Sicherstellung von Arbeitsplätzen geht, sollte während der Phase der Zwischennutzung auf dem Flpl Dübendorf, eine Harmonisierung der Verträge bezüglich Laufzeit angestrebt werden.</p>
  • <p>Das VBS hat im Zusammenhang mit dem Bau und der Erweiterung des Fliegermuseums in Dübendorf Baurechtsverträge mit der Stiftung Museum und historisches Material der Luftwaffe (SMHMLW) abgeschlossen, die bis Ende 2022 laufen. Die SMHMLW hat im Jahr 2006 vom VBS eine Halle und das entsprechende Vorgelände gemietet und später befristet bis Ende 2014 an die Aerolite Max Bucher AG und den TCS Drive Z untervermietet.</p><p>Die Gebäude im südlichen Bereich des Flugplatzes liegen auf Boden der Stadt Dübendorf in einer Zone für öffentliche Nutzungen. Für die Bewilligung ziviler Nutzungen ist deshalb die Stadt Dübendorf zuständig. Letztere hat zur Nutzung durch die Aerolite Max Bucher AG festgestellt, dass diese grundsätzlich nicht zonenkonform ist. Da es sich jedoch um eine vorübergehende und befristete Zwischennutzung handelt, hat die Stadt dennoch eine Bewilligung bis Ende 2014 erteilt.</p><p>Das VBS kann Mietverträge für nicht zonenkonforme zivile Nutzungen grundsätzlich nur abschliessen, wenn der Kanton bzw. die Gemeinde als zuständige Behörde eine Bewilligung dafür erteilt. Mit Beschluss vom 18. September 2013 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich entschieden, dass die bestehenden, nicht zonenkonformen zivilen Nutzungen auf dem Flugplatz Dübendorf im bisherigen Umfang bis Ende 2016 toleriert werden. Gestützt auf diesen Beschluss hat das VBS den Mietvertrag mit der SMHMLW bis Ende 2016 verlängert und so die weitere Nutzung durch die Untermieter ermöglicht.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zwischennutzungen auf dem Flugplatz Arbeitsplätze bieten. Aufgrund der Zuständigkeitsregelung für die raumplanerischen Entscheide ist es jedoch nicht möglich, die Dauer des Mietvertrags mit der SMHMLW an die Dauer der Baurechtsverträge anzupassen. Dazu wäre eine entsprechende Bewilligung des Kantons bzw. der Stadt Dübendorf nötig. Der Bundesrat erachtet es als Aufgabe der Mieterin bzw. der Untermieter, diese Bewilligungen einzuholen. Zudem liegt die betroffene Halle in demjenigen Teil des Areals, der nach dem Beschluss des Bundesrates zur Zukunft des Flugplatzes Dübendorf vom 3. September 2014 für die Schaffung eines nationalen Innovationsparks vorgesehen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Mietverträge zwischen der Stiftung Museum und historisches Material der Luftwaffe (Mieterin, inklusive Untermietverträge mit TCS Drive Z und Aerolite Max Bucher AG) und dem VBS (Armasuisse Immobilien) auf Ende 2022 zu harmonisieren.</p>
  • Harmonisierung der Dauer der Mietverträge auf dem Flugplatz Dübendorf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um den Umstand der Vertragsunsicherheit bzw. der jeweiligen kurzen Vertragslaufzeiten gerecht zu werden und, da es doch bei allen drei beteiligten Unternehmen (Stiftung mit Air Force Center/Ju-Air, Touring Drive Z und Aerolite Max Bucher AG) um die Sicherstellung von Arbeitsplätzen geht, sollte während der Phase der Zwischennutzung auf dem Flpl Dübendorf, eine Harmonisierung der Verträge bezüglich Laufzeit angestrebt werden.</p>
    • <p>Das VBS hat im Zusammenhang mit dem Bau und der Erweiterung des Fliegermuseums in Dübendorf Baurechtsverträge mit der Stiftung Museum und historisches Material der Luftwaffe (SMHMLW) abgeschlossen, die bis Ende 2022 laufen. Die SMHMLW hat im Jahr 2006 vom VBS eine Halle und das entsprechende Vorgelände gemietet und später befristet bis Ende 2014 an die Aerolite Max Bucher AG und den TCS Drive Z untervermietet.</p><p>Die Gebäude im südlichen Bereich des Flugplatzes liegen auf Boden der Stadt Dübendorf in einer Zone für öffentliche Nutzungen. Für die Bewilligung ziviler Nutzungen ist deshalb die Stadt Dübendorf zuständig. Letztere hat zur Nutzung durch die Aerolite Max Bucher AG festgestellt, dass diese grundsätzlich nicht zonenkonform ist. Da es sich jedoch um eine vorübergehende und befristete Zwischennutzung handelt, hat die Stadt dennoch eine Bewilligung bis Ende 2014 erteilt.</p><p>Das VBS kann Mietverträge für nicht zonenkonforme zivile Nutzungen grundsätzlich nur abschliessen, wenn der Kanton bzw. die Gemeinde als zuständige Behörde eine Bewilligung dafür erteilt. Mit Beschluss vom 18. September 2013 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich entschieden, dass die bestehenden, nicht zonenkonformen zivilen Nutzungen auf dem Flugplatz Dübendorf im bisherigen Umfang bis Ende 2016 toleriert werden. Gestützt auf diesen Beschluss hat das VBS den Mietvertrag mit der SMHMLW bis Ende 2016 verlängert und so die weitere Nutzung durch die Untermieter ermöglicht.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zwischennutzungen auf dem Flugplatz Arbeitsplätze bieten. Aufgrund der Zuständigkeitsregelung für die raumplanerischen Entscheide ist es jedoch nicht möglich, die Dauer des Mietvertrags mit der SMHMLW an die Dauer der Baurechtsverträge anzupassen. Dazu wäre eine entsprechende Bewilligung des Kantons bzw. der Stadt Dübendorf nötig. Der Bundesrat erachtet es als Aufgabe der Mieterin bzw. der Untermieter, diese Bewilligungen einzuholen. Zudem liegt die betroffene Halle in demjenigen Teil des Areals, der nach dem Beschluss des Bundesrates zur Zukunft des Flugplatzes Dübendorf vom 3. September 2014 für die Schaffung eines nationalen Innovationsparks vorgesehen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Mietverträge zwischen der Stiftung Museum und historisches Material der Luftwaffe (Mieterin, inklusive Untermietverträge mit TCS Drive Z und Aerolite Max Bucher AG) und dem VBS (Armasuisse Immobilien) auf Ende 2022 zu harmonisieren.</p>
    • Harmonisierung der Dauer der Mietverträge auf dem Flugplatz Dübendorf

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