Europäischer Feuerwaffenpass. Stopp den überzogenen Gebühren

ShortId
15.3888
Id
20153888
Updated
28.07.2023 05:44
Language
de
Title
Europäischer Feuerwaffenpass. Stopp den überzogenen Gebühren
AdditionalIndexing
09;2446;28;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen wurde im Rahmen der Anpassung des Waffenrechts an den Schengen-Besitzstand in schweizerisches Recht umgesetzt. Sie verlangt u. a. die Einführung des europäischen Feuerwaffenpasses (nachfolgend: Feuerwaffenpass). Dieser ermöglicht es Jägern und Sportschützen, ihre Feuerwaffen vereinfacht von einem Schengen-Staat in einen anderen mitzunehmen. Die Richtlinie regelt jedoch die Höhe der Gebühren nicht, die für die Ausstellung des Feuerwaffenpasses zu erheben sind. Deren Festlegung bleibt damit den einzelnen Schengen-Staaten überlassen. Dies führt zu deutlichen Unterschieden der Gebührenhöhe zwischen den einzelnen Staaten. Bekanntlich ist das Preis- und Lohnniveau der Schweiz im Vergleich zu den Nachbarländern allgemein deutlich höher.</p><p>Im Jahr 2006 wurde den Kantonen im Rahmen der Vernehmlassung zur Waffenverordnung eine Gebühr von 50 Franken für das Ausstellen des Feuerwaffenpasses vorgeschlagen. Mehrere Kantone hatten in ihrer Stellungnahme diese Gebührenhöhe als nicht kostendeckend kritisiert. Letztlich hat der Bundesrat sie im Jahr 2008 auf 150 Franken festgesetzt (siehe Anhang 1 Buchstabe v der Waffenverordnung; SR 514.541).</p><p>Die ausstellende kantonale Polizeibehörde hat vor der Erteilung des Feuerwaffenpasses in ihren Datenbanken abzuklären, ob die Person überhaupt zum Besitz der Waffe berechtigt ist. Zudem ist häufig eine Rücksprache mit der gesuchstellenden Person erforderlich und die eigentliche Ausstellung des Passes ist aufwendig. Ausserdem wird der Feuerwaffenpass in der Schweiz digital auf Sicherheitspapier in der Grösse A3 ausgestellt. Dies garantiert eine gewisse Fälschungssicherheit. Ferner können im Feuerwaffenpass bis zu 13 Feuerwaffen eingetragen werden. Mit der Höhe von 150 Franken wird das Kostendeckungsprinzip eingehalten. Daher erkennt der Bundesrat keinen Handlungsbedarf zur Anpassung der Gebührenhöhe.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Mit den Schengen-Abkommen wurde ein europäischer Feuerwaffenpass eingeführt, der es den Inhaberinnen und Inhabern dieses Passes ermöglicht, mit den im Dokument eingetragenen Waffen von einem europäischen Land in ein anderes zu reisen. So können Sportschützinnen und Sportschützen mit ihrer eigenen Waffe oder ihren eigenen Waffen an Wettbewerben im Ausland teilnehmen und Jägerinnen und Jäger im Land ihrer Wahl jagen.</p><p>Was jedoch die Kosten für den europäischen Feuerwaffenpass betrifft, so besteht leider ein grosser Preisunterschied zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern.</p><p>In Frankreich kostet das Dokument 16 Euro und kann kostenlos erneuert werden (den Informationen eines französischen Mitglieds des Schützenvereins L'Arquebuse zufolge).</p><p>In Deutschland können die Kosten je nach Bundesland variieren. In der Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg wurde mir der Preis von 40,90 Euro genannt.</p><p>In Österreich kostet das Dokument 57,30 Euro (Quelle: Internet).</p><p>In Italien belaufen sich die Kosten auf 34,06 Euro (mehrsprachiger Pass - Quelle: offizielles Dokument).</p><p>Als die Schweiz dem Schengen-Raum beigetreten ist, wurde auf Bundesebene beschlossen, dass der europäische Feuerwaffenpass 150 Franken kosten soll! Ironischerweise kostet eine kantonale Ausnahmebewilligung für den Erwerb einer Seriefeuerwaffe gleich viel. Es scheint absurd, den Erwerb einer solchen Waffe auf eine Stufe mit dem europäischen Feuerwaffenpass zu stellen. Denn in ersterem Fall könnte der Prüfungsaufwand auf polizeilicher Ebene einen solchen Betrag ja noch rechtfertigen. Nicht so jedoch das Gesuch um die Berechtigung, eine oder mehrere Waffen, die jemand bereits rechtmässig besitzt und die registriert sind, für sportliche Zwecke über die Grenze transportieren zu dürfen! Diese diskriminierende Situation muss behoben werden, zumal es sich dabei um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz handelt. Ebenso soll der Preis für dieses Dokument auf das Niveau unserer Nachbarländer gesenkt werden.</p>
  • Europäischer Feuerwaffenpass. Stopp den überzogenen Gebühren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen wurde im Rahmen der Anpassung des Waffenrechts an den Schengen-Besitzstand in schweizerisches Recht umgesetzt. Sie verlangt u. a. die Einführung des europäischen Feuerwaffenpasses (nachfolgend: Feuerwaffenpass). Dieser ermöglicht es Jägern und Sportschützen, ihre Feuerwaffen vereinfacht von einem Schengen-Staat in einen anderen mitzunehmen. Die Richtlinie regelt jedoch die Höhe der Gebühren nicht, die für die Ausstellung des Feuerwaffenpasses zu erheben sind. Deren Festlegung bleibt damit den einzelnen Schengen-Staaten überlassen. Dies führt zu deutlichen Unterschieden der Gebührenhöhe zwischen den einzelnen Staaten. Bekanntlich ist das Preis- und Lohnniveau der Schweiz im Vergleich zu den Nachbarländern allgemein deutlich höher.</p><p>Im Jahr 2006 wurde den Kantonen im Rahmen der Vernehmlassung zur Waffenverordnung eine Gebühr von 50 Franken für das Ausstellen des Feuerwaffenpasses vorgeschlagen. Mehrere Kantone hatten in ihrer Stellungnahme diese Gebührenhöhe als nicht kostendeckend kritisiert. Letztlich hat der Bundesrat sie im Jahr 2008 auf 150 Franken festgesetzt (siehe Anhang 1 Buchstabe v der Waffenverordnung; SR 514.541).</p><p>Die ausstellende kantonale Polizeibehörde hat vor der Erteilung des Feuerwaffenpasses in ihren Datenbanken abzuklären, ob die Person überhaupt zum Besitz der Waffe berechtigt ist. Zudem ist häufig eine Rücksprache mit der gesuchstellenden Person erforderlich und die eigentliche Ausstellung des Passes ist aufwendig. Ausserdem wird der Feuerwaffenpass in der Schweiz digital auf Sicherheitspapier in der Grösse A3 ausgestellt. Dies garantiert eine gewisse Fälschungssicherheit. Ferner können im Feuerwaffenpass bis zu 13 Feuerwaffen eingetragen werden. Mit der Höhe von 150 Franken wird das Kostendeckungsprinzip eingehalten. Daher erkennt der Bundesrat keinen Handlungsbedarf zur Anpassung der Gebührenhöhe.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Mit den Schengen-Abkommen wurde ein europäischer Feuerwaffenpass eingeführt, der es den Inhaberinnen und Inhabern dieses Passes ermöglicht, mit den im Dokument eingetragenen Waffen von einem europäischen Land in ein anderes zu reisen. So können Sportschützinnen und Sportschützen mit ihrer eigenen Waffe oder ihren eigenen Waffen an Wettbewerben im Ausland teilnehmen und Jägerinnen und Jäger im Land ihrer Wahl jagen.</p><p>Was jedoch die Kosten für den europäischen Feuerwaffenpass betrifft, so besteht leider ein grosser Preisunterschied zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern.</p><p>In Frankreich kostet das Dokument 16 Euro und kann kostenlos erneuert werden (den Informationen eines französischen Mitglieds des Schützenvereins L'Arquebuse zufolge).</p><p>In Deutschland können die Kosten je nach Bundesland variieren. In der Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg wurde mir der Preis von 40,90 Euro genannt.</p><p>In Österreich kostet das Dokument 57,30 Euro (Quelle: Internet).</p><p>In Italien belaufen sich die Kosten auf 34,06 Euro (mehrsprachiger Pass - Quelle: offizielles Dokument).</p><p>Als die Schweiz dem Schengen-Raum beigetreten ist, wurde auf Bundesebene beschlossen, dass der europäische Feuerwaffenpass 150 Franken kosten soll! Ironischerweise kostet eine kantonale Ausnahmebewilligung für den Erwerb einer Seriefeuerwaffe gleich viel. Es scheint absurd, den Erwerb einer solchen Waffe auf eine Stufe mit dem europäischen Feuerwaffenpass zu stellen. Denn in ersterem Fall könnte der Prüfungsaufwand auf polizeilicher Ebene einen solchen Betrag ja noch rechtfertigen. Nicht so jedoch das Gesuch um die Berechtigung, eine oder mehrere Waffen, die jemand bereits rechtmässig besitzt und die registriert sind, für sportliche Zwecke über die Grenze transportieren zu dürfen! Diese diskriminierende Situation muss behoben werden, zumal es sich dabei um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz handelt. Ebenso soll der Preis für dieses Dokument auf das Niveau unserer Nachbarländer gesenkt werden.</p>
    • Europäischer Feuerwaffenpass. Stopp den überzogenen Gebühren

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