Massiv zunehmende Verkehrsbelastung für Gemeinden mit Grenzübergängen
- ShortId
-
15.3898
- Id
-
20153898
- Updated
-
14.11.2025 06:57
- Language
-
de
- Title
-
Massiv zunehmende Verkehrsbelastung für Gemeinden mit Grenzübergängen
- AdditionalIndexing
-
08;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Stellenabbau und Entlastungsprogramme bei der Eidgenössischen Zollverwaltung haben zu einer Konzentration auf deutlich weniger bediente Grenzübergänge geführt, was insbesondere die Abwicklung von Schwerverkehr betrifft. Dies führt zu einer massiven Mehrbelastung der betroffenen Gemeinden. Die Entwicklung der Gemeinde Koblenz zeigt beispielsweise eine Schwerverkehrszunahme von rund 50 Prozent in rund zehn Jahren. Dies führt zu Stau und Schäden, unter denen sowohl die Bevölkerung wie auch das lokale Gewerbe massiv leiden. Wohnquartiere werden als Schleichwege missbraucht, Liegenschaften verlieren an Wert, die Standortattraktivität leidet, die Ansiedlung von Gewerbe wird ebenso verunmöglicht wie eine anderweitige Weiterentwicklung des Standorts. Während die Gemeinden zu den Verlierern gehören, profitiert der Bund von steigenden Einnahmen. Es ist deshalb ein Akt der Fairness und Solidarität, wenn sich Bund und Kantone an den Lasten dieser Gemeinden beteiligen und diese gleichzeitig vom finanziellen Nutzen profitieren lassen.</p>
- <p>Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist bestrebt, ihre Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen. Dies führt unter anderem dazu, dass die personellen und materiellen Ressourcen an wenigen Standorten konzentriert sind. Um den Verkehr bei den grossen Grenzübergängen so fliessend wie möglich zu gestalten, trifft die EZV sowohl bauliche (z. B. Basel-Weil Autobahn) als auch organisatorische Massnahmen. Mehr als die Hälfte der Zollabfertigungen findet am Domizil von sogenannten zugelassenen Empfängern bzw. Versendern statt.</p><p>Hingegen erfolgt die Wahl der benutzten Grenzübergänge nicht durch die EZV. Vielmehr liegt diese beim Zollpflichtigen und hängt vom Lieferort der Waren und von der allgemeinen Verkehrsbelastung ab.</p><p>Konkret verkehren mehr als 53 Prozent der grenzüberschreitenden schwerverkehrsabgabepflichtigen Fahrzeuge (Schwerverkehrsabgabe bei Fahrzeugen von über 3,5 Tonnen) über Zollstellen, die von Nationalstrassen (Autobahnen) bedient werden. Es sind dies die Zollstellen Basel-Weil Autobahn, Rheinfelden Autobahn, Bargen, Kreuzlingen Autobahn, St. Margrethen Strasse, Chiasso-Brogeda, Bardonnex, Vallorbe, Boncourt und Basel-St. Louis Autobahn. Hierbei erfolgen Infrastrukturfinanzierung und -unterhalt ausschliesslich durch den Bund. Der restliche Grenzverkehr wird über kantonale Strassen geführt.</p><p>Gemäss Artikel 133 der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben beim grenzüberschreitenden Warenverkehr Sache des Bundes. Die Bundesverfassung sieht jedoch keine Entschädigung der Kantone vor. Die Zollabgaben fallen daher ausschliesslich in die allgemeine Bundeskasse.</p><p>Artikel 85 der Bundesverfassung schreibt hingegen vor, dass die Kantone am Reinertrag der Schwerverkehrsabgabe beteiligt werden. So beträgt gemäss Artikel 19 des Schwerverkehrsabgabegesetzes diese Beteiligung einen Drittel des Reinertrags. Für das Jahr 2014 hat der Bund unter diesem Titel 484 Millionen Franken an die Kantone überwiesen. Die Kantone ihrerseits verwenden ihren Anteil am Reinertrag vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Die Gemeinden sind im betreffenden Bundesrecht nicht erwähnt. Somit liegt es in der Kompetenz der Kantone, die Entschädigung der Gemeinden zu regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der generell zunehmende grenzüberschreitende Schwerverkehr, insbesondere aber auch der Abbau von bedienten Grenzübergängen haben zu einer Konzentration auf wenige, strategisch bedeutende Grenzübergänge geführt. Dies führt zu einer massiven Mehrbelastung der betroffenen Gemeinden in vielerlei Hinsicht. Ich bitte den Bundesrat diesbezüglich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Inwiefern entschädigen Bund und Kantone die betroffenen Gemeinden für die Schäden, welche insbesondere der grenzüberschreitende Schwerverkehr verursacht?</p><p>2. Inwiefern wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die betroffenen Gemeinden durch den Mehrverkehr massiv an Standortattraktivität eingebüsst haben und somit in ihrer Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt sind?</p><p>3. Inwiefern lässt der Bund die betroffenen Gemeinden an den Einnahmen der Zollübergänge partizipieren?</p><p>4. Wie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Zufahrten zu den strategisch wichtigen Grenzübergängen über Strassen erfolgen, die sich in unterschiedlichen Strassennetzkategorien (Autobahnen, Autostrassen, Kantonsstrassen) befinden, was wiederum unmittelbare Konsequenzen auf die Infrastrukturfinanzierung und deren Zuständigkeit hat?</p>
- Massiv zunehmende Verkehrsbelastung für Gemeinden mit Grenzübergängen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Stellenabbau und Entlastungsprogramme bei der Eidgenössischen Zollverwaltung haben zu einer Konzentration auf deutlich weniger bediente Grenzübergänge geführt, was insbesondere die Abwicklung von Schwerverkehr betrifft. Dies führt zu einer massiven Mehrbelastung der betroffenen Gemeinden. Die Entwicklung der Gemeinde Koblenz zeigt beispielsweise eine Schwerverkehrszunahme von rund 50 Prozent in rund zehn Jahren. Dies führt zu Stau und Schäden, unter denen sowohl die Bevölkerung wie auch das lokale Gewerbe massiv leiden. Wohnquartiere werden als Schleichwege missbraucht, Liegenschaften verlieren an Wert, die Standortattraktivität leidet, die Ansiedlung von Gewerbe wird ebenso verunmöglicht wie eine anderweitige Weiterentwicklung des Standorts. Während die Gemeinden zu den Verlierern gehören, profitiert der Bund von steigenden Einnahmen. Es ist deshalb ein Akt der Fairness und Solidarität, wenn sich Bund und Kantone an den Lasten dieser Gemeinden beteiligen und diese gleichzeitig vom finanziellen Nutzen profitieren lassen.</p>
- <p>Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist bestrebt, ihre Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen. Dies führt unter anderem dazu, dass die personellen und materiellen Ressourcen an wenigen Standorten konzentriert sind. Um den Verkehr bei den grossen Grenzübergängen so fliessend wie möglich zu gestalten, trifft die EZV sowohl bauliche (z. B. Basel-Weil Autobahn) als auch organisatorische Massnahmen. Mehr als die Hälfte der Zollabfertigungen findet am Domizil von sogenannten zugelassenen Empfängern bzw. Versendern statt.</p><p>Hingegen erfolgt die Wahl der benutzten Grenzübergänge nicht durch die EZV. Vielmehr liegt diese beim Zollpflichtigen und hängt vom Lieferort der Waren und von der allgemeinen Verkehrsbelastung ab.</p><p>Konkret verkehren mehr als 53 Prozent der grenzüberschreitenden schwerverkehrsabgabepflichtigen Fahrzeuge (Schwerverkehrsabgabe bei Fahrzeugen von über 3,5 Tonnen) über Zollstellen, die von Nationalstrassen (Autobahnen) bedient werden. Es sind dies die Zollstellen Basel-Weil Autobahn, Rheinfelden Autobahn, Bargen, Kreuzlingen Autobahn, St. Margrethen Strasse, Chiasso-Brogeda, Bardonnex, Vallorbe, Boncourt und Basel-St. Louis Autobahn. Hierbei erfolgen Infrastrukturfinanzierung und -unterhalt ausschliesslich durch den Bund. Der restliche Grenzverkehr wird über kantonale Strassen geführt.</p><p>Gemäss Artikel 133 der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben beim grenzüberschreitenden Warenverkehr Sache des Bundes. Die Bundesverfassung sieht jedoch keine Entschädigung der Kantone vor. Die Zollabgaben fallen daher ausschliesslich in die allgemeine Bundeskasse.</p><p>Artikel 85 der Bundesverfassung schreibt hingegen vor, dass die Kantone am Reinertrag der Schwerverkehrsabgabe beteiligt werden. So beträgt gemäss Artikel 19 des Schwerverkehrsabgabegesetzes diese Beteiligung einen Drittel des Reinertrags. Für das Jahr 2014 hat der Bund unter diesem Titel 484 Millionen Franken an die Kantone überwiesen. Die Kantone ihrerseits verwenden ihren Anteil am Reinertrag vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Die Gemeinden sind im betreffenden Bundesrecht nicht erwähnt. Somit liegt es in der Kompetenz der Kantone, die Entschädigung der Gemeinden zu regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der generell zunehmende grenzüberschreitende Schwerverkehr, insbesondere aber auch der Abbau von bedienten Grenzübergängen haben zu einer Konzentration auf wenige, strategisch bedeutende Grenzübergänge geführt. Dies führt zu einer massiven Mehrbelastung der betroffenen Gemeinden in vielerlei Hinsicht. Ich bitte den Bundesrat diesbezüglich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Inwiefern entschädigen Bund und Kantone die betroffenen Gemeinden für die Schäden, welche insbesondere der grenzüberschreitende Schwerverkehr verursacht?</p><p>2. Inwiefern wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die betroffenen Gemeinden durch den Mehrverkehr massiv an Standortattraktivität eingebüsst haben und somit in ihrer Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt sind?</p><p>3. Inwiefern lässt der Bund die betroffenen Gemeinden an den Einnahmen der Zollübergänge partizipieren?</p><p>4. Wie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Zufahrten zu den strategisch wichtigen Grenzübergängen über Strassen erfolgen, die sich in unterschiedlichen Strassennetzkategorien (Autobahnen, Autostrassen, Kantonsstrassen) befinden, was wiederum unmittelbare Konsequenzen auf die Infrastrukturfinanzierung und deren Zuständigkeit hat?</p>
- Massiv zunehmende Verkehrsbelastung für Gemeinden mit Grenzübergängen
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