Warum legen wir den Schleppern nicht das Handwerk?

ShortId
15.3906
Id
20153906
Updated
28.07.2023 05:54
Language
de
Title
Warum legen wir den Schleppern nicht das Handwerk?
AdditionalIndexing
1216;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Flüchtlingsdrama, das sich vor unserer Haustüre abspielt, ist erschütternd. Wer Chaos im Asyl- und Flüchtlingswesen sucht, findet es nicht in der Schweiz, sondern momentan auf dem Balkan. Das kann sich schnell ändern.</p><p>Die Grenzen grundsätzlich für alle Flüchtlinge zu öffnen ist und kann keine Lösung sein. Es würde uns überfordern. Das entbindet uns natürlich nicht davon, Hilfe zu leisten.</p><p>Schuld an den Flüchtlingsströmen sind natürlich die Zustände in deren Heimat. Aber eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen auch die Schlepper. Sie sind die Sklavenhändler unserer Zeit, die die Not der Flüchtenden nicht nur skrupellos ausnutzen, sondern sie oft schlicht ins Verderben laufen lassen.</p><p>Es ist schwierig zu verstehen, dass die internationale Staatengemeinschaft, aber auch die Schweiz diesen Banden das Handwerk nicht legen kann.</p><p>Offenbar nahmen zwar die Verhaftungen von Schleppern zwischen 2011 und 2014 deutlich zu. Doch das kann nur die Spitze des Eisberges sein. Laut internen Berichten des Fedpol hapert es an der Zusammenarbeit zwischen den kantonalen und eidgenössischen Strafverfolgungsbehörden.</p><p>Diese Erkenntnis ist auch nicht neu. Deshalb wurde schon vorgeschlagen, dass zukünftig die Bundesstaatsanwaltschaft den Lead bei der Bekämpfung der Schlepperbanden haben solle. Dies wurde aber von den kantonalen Justizbehörden mit dem Argument des Föderalismus abgelehnt. Der Interpellant ist ein überzeugter Föderalist. Aber dieses Problem hat nichts mit einem Kanton selber, sondern mit der Schweiz zu tun. Eigentlich ist es sogar ein europäisches Problem. Zudem klagen die meisten kantonalen Staatsanwaltschaften über Überlastung.</p><p>Im besagten Bericht des Fedpol wird konstatiert, dass in der Schweiz bei der Bekämpfung von gewerbsmässigem Menschenschmuggel Defizite bestehen. Diese Defizite gilt es sofort zu beheben zum Nutzen der Flüchtenden, aber auch zum Nutzen der Schweiz. Hartes Durchgreifen gegen die Schlepperbanden muss endlich die Regel werden.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat teilt die Anliegen des Interpellanten, bestehende Defizite bei der Bekämpfung des gewerbsmässigen Menschenschmuggels auszuräumen und entschieden gegen die kriminellen Schleppergruppierungen vorzugehen. Erfolge in der Strafverfolgung hängen stark von den Bemühungen der einzelnen Polizeikorps und Staatsanwaltschaften ab. Seit der Veröffentlichung der Integrierten Grenzverwaltungsstrategie im Jahr 2012 sowie des darauf basierenden Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung (Integrierte Grenzverwaltung - Integrated Border Management) und des Berichtes "Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz" des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) im Jahr 2014 haben einige Kantone die darin enthaltenen Vorschläge von Massnahmen zu einer wirksameren Bekämpfung der Schleppergruppierungen umgesetzt. Ein verstärktes Engagement gegen Schlepperbanden bedingt auch eine intensive und gut abgestimmte Kooperation mit den ausländischen Partnerbehörden, denn die leitenden Personen dieser kriminellen Gruppierungen agieren in der Regel vom Ausland aus. Entsprechend hat die Schweiz in den vergangenen Jahren die internationale Polizei- und Justizkooperation systematisch verstärkt. Positiv zu erwähnen ist die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Rahmen der seit vielen Jahren betriebenen binationalen Polizei- und Zollkooperationszentren (CCPD) im Verhältnis zu Italien und Frankreich. In Anbetracht der Flüchtlingskrise sowie der damit verbundenen Zunahme von Schlepperaktivitäten wurde dieses Dispositiv in den letzten Monaten sogar noch erweitert, und die kantonalen Staatsanwaltschaften setzen sich in den Grenzkantonen, insbesondere im Tessin, verstärkt gegen Menschenschmuggel ein. Zudem hat im September dieses Jahres im Rahmen der CCPD-Kooperation eine gemeinsame und international vernetzte Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung von Schleppern Gruppo interforze per la repressione dei passatori (Girp) ihren operativen Betrieb aufgenommen. Die Leitung dieser Ermittlungsgruppe wird durch den Kanton Tessin wahrgenommen. Die Gruppe setzt sich aus Fachspezialisten der Kantone, des Grenzwachtkorps, des Fedpol sowie aus Verbindungspersonen Italiens, Deutschlands und Frankreichs zusammen.</p><p>2. Die strafrechtliche Verfolgung der Schleusungskriminalität fällt in die Kompetenz der Kantone, ausser es handle sich um eine kriminelle Organisation gemäss Artikel 260ter StGB. In Bezug auf Artikel 260ter StGB hat sich der Bundesrat mit der Annahme der Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 15.3008, "Artikel 260ter des Strafgesetzbuches. Änderung", vom 10. Februar 2015 bereiterklärt, eine Änderung dieser Strafnorm zu prüfen. Mit dem Ziel, die Effizienz und Effektivität der Polizeikooperation von Bund und Kantonen im Bereich der Verfolgung aller Formen von komplexer Kriminalität - darunter fällt auch der gewerbsmässige Menschenschmuggel - zu steigern, wurde im November 2013 eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren abgeschlossen. Zudem wurde ebenfalls im November 2013 zwischen der Bundesanwaltschaft und der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz eine gemeinsame Empfehlung über die Zusammenarbeit im Bereich der Verfolgung von komplexer Kriminalität, insbesondere von Menschenhandel, unterzeichnet. Diese Instrumente erbringen gemäss einer ersten Evaluation ihren Mehrwert, indem sie eine verstärkte und koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen fördern und die Kantone bei der Bekämpfung des Menschenschmuggels bezüglich Vernetzung, Effektivität und Effizienz unterstützen.</p><p>3. Eine Verlagerung der Kompetenz von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden in die Bundesstrafgerichtsbarkeit sollte, auch wenn sie grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich wäre, nicht leichthin vorgenommen werden. In praktischer Hinsicht sind die Vorteile der kantonalen Strafverfolgungsbehörden vor Ort, insbesondere der Grenzkantone, zu berücksichtigen. Diese sind mit den lokalen Gegebenheiten und örtlichen und personellen Verknüpfungen vertraut und können diese Kenntnisse im Rahmen einer effizienten und ergebnisorientierten Verbrechensbekämpfung optimal einsetzen. Wie das Beispiel der Task-Force Ticino zeigt, funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Nachbarstaaten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Was sind aus Sicht des Bundesrates die Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen den kantonalen und eidgenössischen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Schlepperbanden?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass der Lead bei der Bekämpfung der Schlepperbanden bei der Bundesanwaltschaft liegen sollte?</p><p>3. Hat er verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Verlagerung der Kompetenzen zur Bundesanwaltschaft?</p>
  • Warum legen wir den Schleppern nicht das Handwerk?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Flüchtlingsdrama, das sich vor unserer Haustüre abspielt, ist erschütternd. Wer Chaos im Asyl- und Flüchtlingswesen sucht, findet es nicht in der Schweiz, sondern momentan auf dem Balkan. Das kann sich schnell ändern.</p><p>Die Grenzen grundsätzlich für alle Flüchtlinge zu öffnen ist und kann keine Lösung sein. Es würde uns überfordern. Das entbindet uns natürlich nicht davon, Hilfe zu leisten.</p><p>Schuld an den Flüchtlingsströmen sind natürlich die Zustände in deren Heimat. Aber eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen auch die Schlepper. Sie sind die Sklavenhändler unserer Zeit, die die Not der Flüchtenden nicht nur skrupellos ausnutzen, sondern sie oft schlicht ins Verderben laufen lassen.</p><p>Es ist schwierig zu verstehen, dass die internationale Staatengemeinschaft, aber auch die Schweiz diesen Banden das Handwerk nicht legen kann.</p><p>Offenbar nahmen zwar die Verhaftungen von Schleppern zwischen 2011 und 2014 deutlich zu. Doch das kann nur die Spitze des Eisberges sein. Laut internen Berichten des Fedpol hapert es an der Zusammenarbeit zwischen den kantonalen und eidgenössischen Strafverfolgungsbehörden.</p><p>Diese Erkenntnis ist auch nicht neu. Deshalb wurde schon vorgeschlagen, dass zukünftig die Bundesstaatsanwaltschaft den Lead bei der Bekämpfung der Schlepperbanden haben solle. Dies wurde aber von den kantonalen Justizbehörden mit dem Argument des Föderalismus abgelehnt. Der Interpellant ist ein überzeugter Föderalist. Aber dieses Problem hat nichts mit einem Kanton selber, sondern mit der Schweiz zu tun. Eigentlich ist es sogar ein europäisches Problem. Zudem klagen die meisten kantonalen Staatsanwaltschaften über Überlastung.</p><p>Im besagten Bericht des Fedpol wird konstatiert, dass in der Schweiz bei der Bekämpfung von gewerbsmässigem Menschenschmuggel Defizite bestehen. Diese Defizite gilt es sofort zu beheben zum Nutzen der Flüchtenden, aber auch zum Nutzen der Schweiz. Hartes Durchgreifen gegen die Schlepperbanden muss endlich die Regel werden.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat teilt die Anliegen des Interpellanten, bestehende Defizite bei der Bekämpfung des gewerbsmässigen Menschenschmuggels auszuräumen und entschieden gegen die kriminellen Schleppergruppierungen vorzugehen. Erfolge in der Strafverfolgung hängen stark von den Bemühungen der einzelnen Polizeikorps und Staatsanwaltschaften ab. Seit der Veröffentlichung der Integrierten Grenzverwaltungsstrategie im Jahr 2012 sowie des darauf basierenden Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung (Integrierte Grenzverwaltung - Integrated Border Management) und des Berichtes "Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz" des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) im Jahr 2014 haben einige Kantone die darin enthaltenen Vorschläge von Massnahmen zu einer wirksameren Bekämpfung der Schleppergruppierungen umgesetzt. Ein verstärktes Engagement gegen Schlepperbanden bedingt auch eine intensive und gut abgestimmte Kooperation mit den ausländischen Partnerbehörden, denn die leitenden Personen dieser kriminellen Gruppierungen agieren in der Regel vom Ausland aus. Entsprechend hat die Schweiz in den vergangenen Jahren die internationale Polizei- und Justizkooperation systematisch verstärkt. Positiv zu erwähnen ist die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Rahmen der seit vielen Jahren betriebenen binationalen Polizei- und Zollkooperationszentren (CCPD) im Verhältnis zu Italien und Frankreich. In Anbetracht der Flüchtlingskrise sowie der damit verbundenen Zunahme von Schlepperaktivitäten wurde dieses Dispositiv in den letzten Monaten sogar noch erweitert, und die kantonalen Staatsanwaltschaften setzen sich in den Grenzkantonen, insbesondere im Tessin, verstärkt gegen Menschenschmuggel ein. Zudem hat im September dieses Jahres im Rahmen der CCPD-Kooperation eine gemeinsame und international vernetzte Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung von Schleppern Gruppo interforze per la repressione dei passatori (Girp) ihren operativen Betrieb aufgenommen. Die Leitung dieser Ermittlungsgruppe wird durch den Kanton Tessin wahrgenommen. Die Gruppe setzt sich aus Fachspezialisten der Kantone, des Grenzwachtkorps, des Fedpol sowie aus Verbindungspersonen Italiens, Deutschlands und Frankreichs zusammen.</p><p>2. Die strafrechtliche Verfolgung der Schleusungskriminalität fällt in die Kompetenz der Kantone, ausser es handle sich um eine kriminelle Organisation gemäss Artikel 260ter StGB. In Bezug auf Artikel 260ter StGB hat sich der Bundesrat mit der Annahme der Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 15.3008, "Artikel 260ter des Strafgesetzbuches. Änderung", vom 10. Februar 2015 bereiterklärt, eine Änderung dieser Strafnorm zu prüfen. Mit dem Ziel, die Effizienz und Effektivität der Polizeikooperation von Bund und Kantonen im Bereich der Verfolgung aller Formen von komplexer Kriminalität - darunter fällt auch der gewerbsmässige Menschenschmuggel - zu steigern, wurde im November 2013 eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren abgeschlossen. Zudem wurde ebenfalls im November 2013 zwischen der Bundesanwaltschaft und der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz eine gemeinsame Empfehlung über die Zusammenarbeit im Bereich der Verfolgung von komplexer Kriminalität, insbesondere von Menschenhandel, unterzeichnet. Diese Instrumente erbringen gemäss einer ersten Evaluation ihren Mehrwert, indem sie eine verstärkte und koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen fördern und die Kantone bei der Bekämpfung des Menschenschmuggels bezüglich Vernetzung, Effektivität und Effizienz unterstützen.</p><p>3. Eine Verlagerung der Kompetenz von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden in die Bundesstrafgerichtsbarkeit sollte, auch wenn sie grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich wäre, nicht leichthin vorgenommen werden. In praktischer Hinsicht sind die Vorteile der kantonalen Strafverfolgungsbehörden vor Ort, insbesondere der Grenzkantone, zu berücksichtigen. Diese sind mit den lokalen Gegebenheiten und örtlichen und personellen Verknüpfungen vertraut und können diese Kenntnisse im Rahmen einer effizienten und ergebnisorientierten Verbrechensbekämpfung optimal einsetzen. Wie das Beispiel der Task-Force Ticino zeigt, funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Nachbarstaaten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Was sind aus Sicht des Bundesrates die Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen den kantonalen und eidgenössischen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Schlepperbanden?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass der Lead bei der Bekämpfung der Schlepperbanden bei der Bundesanwaltschaft liegen sollte?</p><p>3. Hat er verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Verlagerung der Kompetenzen zur Bundesanwaltschaft?</p>
    • Warum legen wir den Schleppern nicht das Handwerk?

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