Umsetzung der Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer". Die Justiz braucht Zeit, um sich anzupassen.
- ShortId
-
15.3908
- Id
-
20153908
- Updated
-
28.07.2023 05:54
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer". Die Justiz braucht Zeit, um sich anzupassen.
- AdditionalIndexing
-
1216;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 20. März 2015 hat das Parlament die Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG) verabschiedet, die der Umsetzung von Artikel 121 Absätze 3 bis 6 der Bundesverfassung über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer dienen (BBl 2015 2735). Für bestimmte Verbrechen und Vergehen soll eine obligatorische und für alle übrigen eine nicht obligatorische strafrechtliche Landesverweisung eingeführt werden. Die Referendumsfrist ist am 9. Juli 2015 unbenutzt abgelaufen.</p><p>Die Kantone wurden mit Schreiben vom 11. Mai 2015 aufgefordert, bis Ende Juli 2015 mitzuteilen, welche allfälligen Änderungen und Massnahmen in ihrem Kanton notwendig sind und bis zu welchem Zeitpunkt diese gemäss ihrer Planung vorgenommen werden können. Die Kantone wurden darauf hingewiesen, dass der Bundesrat eine möglichst rasche Inkraftsetzung anstrebt.</p><p>Bis Ende August haben alle 26 Kantone Stellung genommen. Zusätzlich hat die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) eine Stellungnahme eingereicht. Die eine Hälfte der Kantone macht keinen oder einen geringen Anpassungsbedarf geltend. Diese Kantone könnten die neuen Gesetzesbestimmungen sofort anwenden (OW, TI, UR, ZG) oder sprechen sich für ein Inkrafttreten auf Anfang (AI, BL, LU, SZ, SO, SG) oder Mitte 2016 (AG, GL, JU) aus respektive benötigen ein Jahr für die notwendigen Anpassungen (VS). Die andere Hälfte der Kantone (AR, BS, BE, FR, GE, GR, NE, NW, SH, TG, VD, ZH) und die SSK gehen von einem umfangreichen Anpassungsbedarf aus. So müssten u. a. im Bereich der Staatsanwaltschaft, der Gerichte, des Migrationsamtes und der Polizei Umstrukturierungen vorgenommen werden. Im Weiteren seien die personellen und finanziellen Konsequenzen zu prüfen und eine diesbezügliche Planung vorzunehmen. Diese Kantone sind für ein Inkrafttreten frühestens auf den 1. Januar 2017. Eine grosse Gruppe von Kantonen (BS, BE, GR, NW, SH, SO, TG, ZH) sowie die SSK treten zudem dafür ein, die Abstimmung über die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" abzuwarten. Sie weisen darauf hin, dass bei gleichzeitigem Inkrafttreten der Gesetzesbestimmungen über die Landesverweisung und der Verfassungsbestimmungen der Durchsetzungsinitiative eine rechtlich unklare Situation entstehen würde. Die Kantone müssten zudem mit Blick auf die Inkraftsetzung der Gesetzesbestimmungen über die Landesverweisung andere Vorbereitungen treffen als nach einer allfälligen Annahme der Durchsetzungsinitiative.</p><p>Die Volksabstimmung zur Durchsetzungsinitiative wird am 28. Februar 2016 stattfinden. Der Bundesrat wird das Ergebnis der Volksabstimmung abwarten, bevor er über die Inkraftsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen über die Landesverweisung entscheidet. Er wird dabei dem von den Kantonen geltend gemachten Zeitbedarf Rechnung tragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat vor Kurzem die Kantone darüber in Kenntnis gesetzt, die durch die Volksinitiative für die Ausschaffung gefährlicher krimineller Personen (Art. 121 Abs. 3 bis 6 der Bundesverfassung) angestossene Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) demnächst in Kraft setzen zu wollen.</p><p>Ausländerinnen und Ausländer, die irgendwelche Einbruchdiebstähle begehen, können nicht mehr in Strafbefehlsverfahren von der Staatsanwaltschaft alleine abgeurteilt werden; die Mitwirkung eines Anwalts oder einer Anwältin wird obligatorisch. Ist der Bundesrat angesichts dieser verfahrensrechtlichen und finanziellen Implikationen, die sich in der Praxis für die Kantone ergeben würden, bereit, das Inkrafttreten der Änderungen des StGB und des StPO zu verschieben, damit sich das Justizsystem anpassen kann (Personal und Budget)?</p>
- Umsetzung der Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer". Die Justiz braucht Zeit, um sich anzupassen.
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 20. März 2015 hat das Parlament die Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG) verabschiedet, die der Umsetzung von Artikel 121 Absätze 3 bis 6 der Bundesverfassung über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer dienen (BBl 2015 2735). Für bestimmte Verbrechen und Vergehen soll eine obligatorische und für alle übrigen eine nicht obligatorische strafrechtliche Landesverweisung eingeführt werden. Die Referendumsfrist ist am 9. Juli 2015 unbenutzt abgelaufen.</p><p>Die Kantone wurden mit Schreiben vom 11. Mai 2015 aufgefordert, bis Ende Juli 2015 mitzuteilen, welche allfälligen Änderungen und Massnahmen in ihrem Kanton notwendig sind und bis zu welchem Zeitpunkt diese gemäss ihrer Planung vorgenommen werden können. Die Kantone wurden darauf hingewiesen, dass der Bundesrat eine möglichst rasche Inkraftsetzung anstrebt.</p><p>Bis Ende August haben alle 26 Kantone Stellung genommen. Zusätzlich hat die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) eine Stellungnahme eingereicht. Die eine Hälfte der Kantone macht keinen oder einen geringen Anpassungsbedarf geltend. Diese Kantone könnten die neuen Gesetzesbestimmungen sofort anwenden (OW, TI, UR, ZG) oder sprechen sich für ein Inkrafttreten auf Anfang (AI, BL, LU, SZ, SO, SG) oder Mitte 2016 (AG, GL, JU) aus respektive benötigen ein Jahr für die notwendigen Anpassungen (VS). Die andere Hälfte der Kantone (AR, BS, BE, FR, GE, GR, NE, NW, SH, TG, VD, ZH) und die SSK gehen von einem umfangreichen Anpassungsbedarf aus. So müssten u. a. im Bereich der Staatsanwaltschaft, der Gerichte, des Migrationsamtes und der Polizei Umstrukturierungen vorgenommen werden. Im Weiteren seien die personellen und finanziellen Konsequenzen zu prüfen und eine diesbezügliche Planung vorzunehmen. Diese Kantone sind für ein Inkrafttreten frühestens auf den 1. Januar 2017. Eine grosse Gruppe von Kantonen (BS, BE, GR, NW, SH, SO, TG, ZH) sowie die SSK treten zudem dafür ein, die Abstimmung über die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" abzuwarten. Sie weisen darauf hin, dass bei gleichzeitigem Inkrafttreten der Gesetzesbestimmungen über die Landesverweisung und der Verfassungsbestimmungen der Durchsetzungsinitiative eine rechtlich unklare Situation entstehen würde. Die Kantone müssten zudem mit Blick auf die Inkraftsetzung der Gesetzesbestimmungen über die Landesverweisung andere Vorbereitungen treffen als nach einer allfälligen Annahme der Durchsetzungsinitiative.</p><p>Die Volksabstimmung zur Durchsetzungsinitiative wird am 28. Februar 2016 stattfinden. Der Bundesrat wird das Ergebnis der Volksabstimmung abwarten, bevor er über die Inkraftsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen über die Landesverweisung entscheidet. Er wird dabei dem von den Kantonen geltend gemachten Zeitbedarf Rechnung tragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat vor Kurzem die Kantone darüber in Kenntnis gesetzt, die durch die Volksinitiative für die Ausschaffung gefährlicher krimineller Personen (Art. 121 Abs. 3 bis 6 der Bundesverfassung) angestossene Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) demnächst in Kraft setzen zu wollen.</p><p>Ausländerinnen und Ausländer, die irgendwelche Einbruchdiebstähle begehen, können nicht mehr in Strafbefehlsverfahren von der Staatsanwaltschaft alleine abgeurteilt werden; die Mitwirkung eines Anwalts oder einer Anwältin wird obligatorisch. Ist der Bundesrat angesichts dieser verfahrensrechtlichen und finanziellen Implikationen, die sich in der Praxis für die Kantone ergeben würden, bereit, das Inkrafttreten der Änderungen des StGB und des StPO zu verschieben, damit sich das Justizsystem anpassen kann (Personal und Budget)?</p>
- Umsetzung der Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer". Die Justiz braucht Zeit, um sich anzupassen.
Back to List