Ist der Französischunterricht noch immer bedroht?
- ShortId
-
15.3921
- Id
-
20153921
- Updated
-
28.07.2023 05:53
- Language
-
de
- Title
-
Ist der Französischunterricht noch immer bedroht?
- AdditionalIndexing
-
2831;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Juni 2015 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine Bilanz über die Harmonisierung der verfassungsmässigen Eckwerte für den Bereich der obligatorischen Schule (Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung) vorgelegt. Im Fazit stellt sie fest, dass die Harmonisierung, wie sie für die erstmalige Umsetzung des Verfassungsauftrags von 2006 angesagt war und vereinbart wurde, schon weit fortgeschritten sei. Aus heutiger Sicht könnten einzig im Bereich des Sprachenunterrichts Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung insbesondere auch im Hinblick auf den Sprachenunterricht. Falls die Kantone diesbezüglich keine koordinierte Lösung erreichen, wäre der Bundesrat bereit, im Rahmen der verfassungsmässigen Zuständigkeiten zu handeln, wie schon als Antwort auf verschiedene Vorstösse dargelegt (vgl. Interpellation 13.4079, Interpellation 14.3153, Motion 14.3182, Interpellation 14.3287, Interpellation 14.4151).</p><p>Für den Bundesrat erwiese sich eine Intervention als notwendig, sobald ein Kanton die definitive Entscheidung fällen würde, nicht mehr eine Landessprache (als Fremdsprache) von der Primarstufe an zu unterrichten. Trotz des Appells zur Weiterführung der Harmonisierung, den die EDK im Rahmen der Bilanz zur Harmonisierung am 1. Juli 2015 an die Adresse der Kantone gerichtet hat, scheint der Kanton Thurgau an seiner Planung zur Änderung des Lehrplans festzuhalten. Damit würde Französisch erst ab der Sekundarstufe unterrichtet. Solche Änderungen würden den Harmonisierungsbestrebungen der Kantone zuwiderlaufen. Entsprechend haben andere Kantonsregierungen die Ungültigkeit vergleichbarer Initiativen beantragt.</p><p>1./2. Als Erstes ist klarzustellen, dass der Kanton Thurgau hinsichtlich einer Lehrplanänderung noch keine definitive Entscheidung gefällt hat, die eine Verschiebung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe zur Folge hätte. Der Beschluss des Kantons, den Lehrplan entsprechend zu ändern, wäre aus Sicht des Bundesrates Anlass für eine Intervention des Bundes.</p><p>3. Eine Revision des Sprachengesetzes würde in Erwägung gezogen. Eine solche Regelung müsste einerseits den Landessprachen den ihnen gebührenden Platz im Sprachenunterricht zuweisen (d. h. eine zweite Landessprache obligatorisch bereits ab der Primarschule) und andererseits den kantonalen Kompetenzen in Unterrichtsfragen sowie den regionalen Unterschieden, etwa der besonderen Situation der Kantone Tessin und Graubünden, Rechnung tragen. Wie eine solche Regelung auf Basis der verfassungsmässigen Grundlagen aussehen könnte, wird im Bericht des Bundesamtes für Kultur zuhanden der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 17. Februar 2015 dargelegt.</p><p>4. Die Bedingungen für eine Intervention des Bundes sind zurzeit nicht gegeben. Der Bundesrat ist gleichwohl bereit, rasch zu handeln: Falls die Kantonsregierung des Kantons Thurgau die entsprechende Änderung des Lehrplans beschliessen sollte, würde der Bundesrat die Verwaltung beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzubereiten und die Vernehmlassung zu eröffnen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mehrere Medien haben gemeldet, dass im Kanton Thurgau ab Sommer 2017 der Französischunterricht auf der Primarstufe aus dem Lehrplan gestrichen wird (namentlich die "Berner Zeitung" in einem Artikel vom 18. September 2015). Der Bundesrat hat sich mehrere Male klar zu diesem Thema geäussert und hat etwa erklärt, dass er bereit sei zu handeln, sollte keine koordinierte Lösung auf kantonaler Ebene gefunden werden. Ausserdem hat er mitgeteilt, dass er es nicht zulassen würde, dass auf der Primarstufe keine zweite Landessprache mehr unterrichtet wird. Angesichts der schnellen und für den nationalen Zusammenhalt und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften problematischen Entwicklung des Sprachenunterrichts bitte ich den Bundesrat, Stellung zu folgenden Fragen zu nehmen:</p><p>1. Ist die Umsetzung eines Lehrplans, in dem kein Französischunterricht auf der Primarstufe vorgesehen ist, nach Ansicht des Bundesrates nicht eine definitive Lösung, gegen die etwas unternommen werden muss?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Dringlichkeit der Situation?</p><p>3. Wie gedenkt er vorzugehen, um die Entstehung einer Situation zu verhindern, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?</p><p>4. Kann es sich der Bundesrat erlauben, mit der Unterbreitung einer Änderung des Sprachengesetzes noch zu warten?</p>
- Ist der Französischunterricht noch immer bedroht?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Juni 2015 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine Bilanz über die Harmonisierung der verfassungsmässigen Eckwerte für den Bereich der obligatorischen Schule (Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung) vorgelegt. Im Fazit stellt sie fest, dass die Harmonisierung, wie sie für die erstmalige Umsetzung des Verfassungsauftrags von 2006 angesagt war und vereinbart wurde, schon weit fortgeschritten sei. Aus heutiger Sicht könnten einzig im Bereich des Sprachenunterrichts Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung insbesondere auch im Hinblick auf den Sprachenunterricht. Falls die Kantone diesbezüglich keine koordinierte Lösung erreichen, wäre der Bundesrat bereit, im Rahmen der verfassungsmässigen Zuständigkeiten zu handeln, wie schon als Antwort auf verschiedene Vorstösse dargelegt (vgl. Interpellation 13.4079, Interpellation 14.3153, Motion 14.3182, Interpellation 14.3287, Interpellation 14.4151).</p><p>Für den Bundesrat erwiese sich eine Intervention als notwendig, sobald ein Kanton die definitive Entscheidung fällen würde, nicht mehr eine Landessprache (als Fremdsprache) von der Primarstufe an zu unterrichten. Trotz des Appells zur Weiterführung der Harmonisierung, den die EDK im Rahmen der Bilanz zur Harmonisierung am 1. Juli 2015 an die Adresse der Kantone gerichtet hat, scheint der Kanton Thurgau an seiner Planung zur Änderung des Lehrplans festzuhalten. Damit würde Französisch erst ab der Sekundarstufe unterrichtet. Solche Änderungen würden den Harmonisierungsbestrebungen der Kantone zuwiderlaufen. Entsprechend haben andere Kantonsregierungen die Ungültigkeit vergleichbarer Initiativen beantragt.</p><p>1./2. Als Erstes ist klarzustellen, dass der Kanton Thurgau hinsichtlich einer Lehrplanänderung noch keine definitive Entscheidung gefällt hat, die eine Verschiebung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe zur Folge hätte. Der Beschluss des Kantons, den Lehrplan entsprechend zu ändern, wäre aus Sicht des Bundesrates Anlass für eine Intervention des Bundes.</p><p>3. Eine Revision des Sprachengesetzes würde in Erwägung gezogen. Eine solche Regelung müsste einerseits den Landessprachen den ihnen gebührenden Platz im Sprachenunterricht zuweisen (d. h. eine zweite Landessprache obligatorisch bereits ab der Primarschule) und andererseits den kantonalen Kompetenzen in Unterrichtsfragen sowie den regionalen Unterschieden, etwa der besonderen Situation der Kantone Tessin und Graubünden, Rechnung tragen. Wie eine solche Regelung auf Basis der verfassungsmässigen Grundlagen aussehen könnte, wird im Bericht des Bundesamtes für Kultur zuhanden der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 17. Februar 2015 dargelegt.</p><p>4. Die Bedingungen für eine Intervention des Bundes sind zurzeit nicht gegeben. Der Bundesrat ist gleichwohl bereit, rasch zu handeln: Falls die Kantonsregierung des Kantons Thurgau die entsprechende Änderung des Lehrplans beschliessen sollte, würde der Bundesrat die Verwaltung beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzubereiten und die Vernehmlassung zu eröffnen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mehrere Medien haben gemeldet, dass im Kanton Thurgau ab Sommer 2017 der Französischunterricht auf der Primarstufe aus dem Lehrplan gestrichen wird (namentlich die "Berner Zeitung" in einem Artikel vom 18. September 2015). Der Bundesrat hat sich mehrere Male klar zu diesem Thema geäussert und hat etwa erklärt, dass er bereit sei zu handeln, sollte keine koordinierte Lösung auf kantonaler Ebene gefunden werden. Ausserdem hat er mitgeteilt, dass er es nicht zulassen würde, dass auf der Primarstufe keine zweite Landessprache mehr unterrichtet wird. Angesichts der schnellen und für den nationalen Zusammenhalt und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften problematischen Entwicklung des Sprachenunterrichts bitte ich den Bundesrat, Stellung zu folgenden Fragen zu nehmen:</p><p>1. Ist die Umsetzung eines Lehrplans, in dem kein Französischunterricht auf der Primarstufe vorgesehen ist, nach Ansicht des Bundesrates nicht eine definitive Lösung, gegen die etwas unternommen werden muss?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Dringlichkeit der Situation?</p><p>3. Wie gedenkt er vorzugehen, um die Entstehung einer Situation zu verhindern, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?</p><p>4. Kann es sich der Bundesrat erlauben, mit der Unterbreitung einer Änderung des Sprachengesetzes noch zu warten?</p>
- Ist der Französischunterricht noch immer bedroht?
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