Solidarhaftung. Bewertung der Massnahme
- ShortId
-
15.3924
- Id
-
20153924
- Updated
-
28.07.2023 05:52
- Language
-
de
- Title
-
Solidarhaftung. Bewertung der Massnahme
- AdditionalIndexing
-
44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vor zwei Jahren ist im Rahmen der flankierenden Massnahmen und als Massnahme zur Bekämpfung des Lohndumpings eine wichtige Massnahme in Kraft getreten, nämlich die Solidarhaftung. Die Solidarhaftung gilt für Schweizer Unternehmen und ausländische Unternehmen, die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe tätig sind. Diese zwei Branchen sind dem Lohndumping, aufgrund der kettenhaften Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen, am stärksten ausgesetzt. Die Massnahme ermöglicht es, dass der Erstunternehmer zivilrechtlich haftbar gemacht wird, wenn einer seiner Subunternehmer die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhält. </p><p>Seit diese Massnahme in Kraft getreten ist, wurde aber noch kein Evaluationsbericht erstellt. Schriftliche Berichte, wie beispielsweise jene des Seco über die flankierenden Massnahmen und die Anzahl der Verstösse gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen, und die Rückmeldungen der Gewerkschaften vor Ort lassen vermuten, dass die Massnahme nicht ihre volle Wirkung entfaltet. Das jüngste Beispiel ist der Fall von Ungarn, die in Zürich für Fr. 4.50 pro Stunde für ein Unternehmen arbeiten, das von der Pensionskasse der Migros beauftragt ist.</p><p>Einer der Gründe, wieso es zu solchen Fällen überhaupt kommen kann, scheint darin zu liegen, dass die folgende im Gesetz enthaltene Bestimmung zu leicht umgangen werden kann: "Der Erstunternehmer kann sich von der Haftung ... befreien, wenn er nachweist, dass er bei jeder Weitervergabe der Arbeiten die nach den Umständen gebotene Sorgfalt in Bezug auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen angewendet hat. Die Sorgfaltspflicht ist namentlich erfüllt, wenn sich der Erstunternehmer von den Subunternehmern die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anhand von Dokumenten und Belegen glaubhaft darlegen lässt." Es wäre gut, diese Massnahme der Solidarhaftung zu bewerten, um ihre Wirkung zu kennen.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 8. Mai 2015 auf die Interpellation Markwalder 15.3261 bereits ausgeführt hat, ist er beauftragt, fünf Jahre nach Inkrafttreten der Solidarhaftung im Entsendegesetz (EntsG) dem Parlament einen Bericht über die Wirksamkeit der Massnahme vorzulegen (Art. 14a EntsG). Dies wird Mitte 2018 der Fall sein. Die Anwendung der Sorgfaltspflicht wird bei der Evaluation eine zentrale Frage sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Solidarhaftung als flankierende Massnahme zur Bekämpfung von Lohndumping zu bewerten.</p><p>Stellt er Versäumnisse fest, so sollten die Ursachen dafür aufgeführt werden.</p>
- Solidarhaftung. Bewertung der Massnahme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Vor zwei Jahren ist im Rahmen der flankierenden Massnahmen und als Massnahme zur Bekämpfung des Lohndumpings eine wichtige Massnahme in Kraft getreten, nämlich die Solidarhaftung. Die Solidarhaftung gilt für Schweizer Unternehmen und ausländische Unternehmen, die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe tätig sind. Diese zwei Branchen sind dem Lohndumping, aufgrund der kettenhaften Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen, am stärksten ausgesetzt. Die Massnahme ermöglicht es, dass der Erstunternehmer zivilrechtlich haftbar gemacht wird, wenn einer seiner Subunternehmer die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhält. </p><p>Seit diese Massnahme in Kraft getreten ist, wurde aber noch kein Evaluationsbericht erstellt. Schriftliche Berichte, wie beispielsweise jene des Seco über die flankierenden Massnahmen und die Anzahl der Verstösse gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen, und die Rückmeldungen der Gewerkschaften vor Ort lassen vermuten, dass die Massnahme nicht ihre volle Wirkung entfaltet. Das jüngste Beispiel ist der Fall von Ungarn, die in Zürich für Fr. 4.50 pro Stunde für ein Unternehmen arbeiten, das von der Pensionskasse der Migros beauftragt ist.</p><p>Einer der Gründe, wieso es zu solchen Fällen überhaupt kommen kann, scheint darin zu liegen, dass die folgende im Gesetz enthaltene Bestimmung zu leicht umgangen werden kann: "Der Erstunternehmer kann sich von der Haftung ... befreien, wenn er nachweist, dass er bei jeder Weitervergabe der Arbeiten die nach den Umständen gebotene Sorgfalt in Bezug auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen angewendet hat. Die Sorgfaltspflicht ist namentlich erfüllt, wenn sich der Erstunternehmer von den Subunternehmern die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anhand von Dokumenten und Belegen glaubhaft darlegen lässt." Es wäre gut, diese Massnahme der Solidarhaftung zu bewerten, um ihre Wirkung zu kennen.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 8. Mai 2015 auf die Interpellation Markwalder 15.3261 bereits ausgeführt hat, ist er beauftragt, fünf Jahre nach Inkrafttreten der Solidarhaftung im Entsendegesetz (EntsG) dem Parlament einen Bericht über die Wirksamkeit der Massnahme vorzulegen (Art. 14a EntsG). Dies wird Mitte 2018 der Fall sein. Die Anwendung der Sorgfaltspflicht wird bei der Evaluation eine zentrale Frage sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Solidarhaftung als flankierende Massnahme zur Bekämpfung von Lohndumping zu bewerten.</p><p>Stellt er Versäumnisse fest, so sollten die Ursachen dafür aufgeführt werden.</p>
- Solidarhaftung. Bewertung der Massnahme
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