Denunziation im Strassenverkehr

ShortId
15.3929
Id
20153929
Updated
28.07.2023 05:51
Language
de
Title
Denunziation im Strassenverkehr
AdditionalIndexing
1216;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Kanton Aargau wurde einem Motorfahrzeuglenker der Führerausweis entzogen, weil ein Motorfahrzeuglenker (Benutzer der Überholspur) den Benutzer der Normalspur beschuldigte, rechts überholt zu haben. Beim angeblichen Vorfall war weder die Polizei noch ein Zeuge zugegen. Das Gericht entschied aufgrund der Anzeige. Mit solchen Anzeigen wird der Denunziation im Privatverkehr Tor und Tür geöffnet.</p>
  • <p>Ein befristeter Führerausweisentzug basiert in der Regel auf einer strafrechtlichen Sanktion und somit auf dem Sachverhalt, der im Strafverfahren festgestellt wurde. Aus Gründen der Gleichbehandlung darf es für den Führerausweisentzug keine Rolle spielen, wer dieses Strafverfahren veranlasst hat. Massgebend ist einzig, dass die Widerhandlung im Strafverfahren unter Einhaltung der rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze festgestellt wurde. Dafür bietet die geltende Rechtsordnung genügend Gewähr: Die Strafbehörden sind verpflichtet, alle Beweismittel objektiv zu prüfen, unabhängig davon, von wem sie stammen. Eine Verurteilung ist auch möglich, wenn keine handfesten Sachbeweise, sondern nur Aussagen von Zeugen vorliegen. Die Strafbehörden müssen die aussagenden Personen und deren Aussagen aber umfassend auf ihre Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit hin prüfen. Im Zweifelsfall ist die beschuldigte Person freizusprechen. Die Verfahrensgarantien bieten der beschuldigten Person zudem zahlreiche Instrumente, um gegen einen aus ihrer Sicht falsch festgestellten Sachverhalt vorzugehen.</p><p>Es gibt somit keinen sachlichen Grund, bei Personen, die eine rechtmässig festgestellte Widerhandlung begangen haben, auf den Ausweisentzug zu verzichten, nur weil die Strafverfolgung aufgrund der Anzeige eines Privaten erfolgte. Der Bundesrat erachtet eine solche verfahrensrechtliche Sonderregelung für den Bereich des Strassenverkehrs nicht als gerechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Strassenverkehrsgesetz so zu ändern, dass die Anzeige eines Motorfahrzeugführers gegen einen anderen Motorfahrzeugführer nicht mehr zum Ausweisentzug führen kann (nichtblutverwandte Zeugen müssen das Minimum für einen Gerichtsentscheid sein).</p>
  • Denunziation im Strassenverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Kanton Aargau wurde einem Motorfahrzeuglenker der Führerausweis entzogen, weil ein Motorfahrzeuglenker (Benutzer der Überholspur) den Benutzer der Normalspur beschuldigte, rechts überholt zu haben. Beim angeblichen Vorfall war weder die Polizei noch ein Zeuge zugegen. Das Gericht entschied aufgrund der Anzeige. Mit solchen Anzeigen wird der Denunziation im Privatverkehr Tor und Tür geöffnet.</p>
    • <p>Ein befristeter Führerausweisentzug basiert in der Regel auf einer strafrechtlichen Sanktion und somit auf dem Sachverhalt, der im Strafverfahren festgestellt wurde. Aus Gründen der Gleichbehandlung darf es für den Führerausweisentzug keine Rolle spielen, wer dieses Strafverfahren veranlasst hat. Massgebend ist einzig, dass die Widerhandlung im Strafverfahren unter Einhaltung der rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze festgestellt wurde. Dafür bietet die geltende Rechtsordnung genügend Gewähr: Die Strafbehörden sind verpflichtet, alle Beweismittel objektiv zu prüfen, unabhängig davon, von wem sie stammen. Eine Verurteilung ist auch möglich, wenn keine handfesten Sachbeweise, sondern nur Aussagen von Zeugen vorliegen. Die Strafbehörden müssen die aussagenden Personen und deren Aussagen aber umfassend auf ihre Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit hin prüfen. Im Zweifelsfall ist die beschuldigte Person freizusprechen. Die Verfahrensgarantien bieten der beschuldigten Person zudem zahlreiche Instrumente, um gegen einen aus ihrer Sicht falsch festgestellten Sachverhalt vorzugehen.</p><p>Es gibt somit keinen sachlichen Grund, bei Personen, die eine rechtmässig festgestellte Widerhandlung begangen haben, auf den Ausweisentzug zu verzichten, nur weil die Strafverfolgung aufgrund der Anzeige eines Privaten erfolgte. Der Bundesrat erachtet eine solche verfahrensrechtliche Sonderregelung für den Bereich des Strassenverkehrs nicht als gerechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Strassenverkehrsgesetz so zu ändern, dass die Anzeige eines Motorfahrzeugführers gegen einen anderen Motorfahrzeugführer nicht mehr zum Ausweisentzug führen kann (nichtblutverwandte Zeugen müssen das Minimum für einen Gerichtsentscheid sein).</p>
    • Denunziation im Strassenverkehr

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