Wo steht der Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen?
- ShortId
-
15.3934
- Id
-
20153934
- Updated
-
28.07.2023 05:28
- Language
-
de
- Title
-
Wo steht der Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen?
- AdditionalIndexing
-
52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft hat in der Vergangenheit wiederholt auf die grosse Bedeutung der Honigbienen und Wildbestäuber für die landwirtschaftliche Produktion und die Biodiversität in der Schweiz verwiesen. Gleichzeitig sorgen sich Imker, Umweltverbände und Bevölkerung zunehmend um deren Gesundheit. Der ökonomischen Bedeutung der Bestäuber und der Sorge der Bevölkerung ist mit einem griffigen Massnahmenplan und einem entsprechenden Controlling Rechnung zu tragen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDI die Weiterentwicklung des Massnahmenplans bis Ende 2016 zu prüfen. Das Projekt wird vom BLW geleitet und gemeinsam mit BLV, Bafu und Agroscope umgesetzt.</p><p>2. Die vier Sofortmassnahmen sind weit fortgeschritten und in weiten Teilen bereits umgesetzt. Der Blühstreifen wurde 2015 als Biodiversitätsförderfläche in die Direktzahlungsverordnung übernommen und wird bereits heute in der Landwirtschaft umgesetzt. Der Einsatz von risikobehafteten Pflanzenschutzmitteln wird seit 2014 verboten, wenn sich in benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden, um Bestäuber im Umfeld der Kulturen zu schützen. Der Einsatz von driftreduzierender Technik in der Nähe solcher Parzellen ist noch in Prüfung. Für die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln werden schon jetzt ein subletaler und ein Larventest gefordert, da entsprechende OECD-Testrichtlinien zur Verfügung stehen; international akzeptierte Testverfahren für Hummeln und Wildbienen gibt es derzeit noch nicht. Das Zentrum für Bienenforschung (ZBF) beteiligt sich an internationalen Versuchen zur Entwicklung neuer Testmethoden. Die sieben Massnahmen, die vor der Umsetzung noch Abklärungen bedürfen, werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Massnahmenplans bis Ende 2016 hinsichtlich ihrer Kosten und des Nutzen für die Gesundheit der Bienen geprüft.</p><p>3. Verschiedene Forschungsprojekte sind in Auftrag gegeben worden, um die offenen Fragen des Massnahmenplans zu beantworten. So laufen z. B. an HAFL und Agroscope Projekte mit verschiedenen Saatmischungen für die Weiterentwicklung des Blühstreifens, um dessen Eignung und Optimierung für Wildbienen und Hummeln zu prüfen. Um die Bestäuberleistung in der Landwirtschaft auch in Zukunft zu sichern, werden derzeit Forschungsprojekte initiiert, die neben der reinen Bestandsaufnahme von Bestäubern auch ihre Rolle und Relevanz bei der Bestäubung der Kulturen untersuchen. Die Ergebnisse sind abzuwarten, bevor über einen neuen Indikator im Monitoringprogramm ALL-EMA entschieden werden kann.</p><p>4. Die Daten zu den Bienenhaltungen werden in das Agrarpolitische Informationssystem (Agis) über die Kantone eingegeben. Agroscope wertet derzeit die aktuellen Zahlen zu den Schweizer Bienenständen aus. Anfang 2016 kann mit einer Publikation der Auswertung gerechnet werden.</p><p>5. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren auf verschiedenen Ebenen Massnahmen zur Förderung der Bienengesundheit ergriffen; genannt seien hier exemplarisch die Gründung des Bienengesundheitsdiensts und die Schaffung der Professur für Bienengesundheit an der Universität Bern. Experten haben in einem Expertenbericht weitere Empfehlungen zusammengestellt, die der Bienengesundheit förderlich sein könnten. Die Übernahme aller Empfehlungen in den Massnahmenplan war nie vorgesehen. Es ist wichtig, sich auf die für die Gesundheit der Bienen wirksamsten Massnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu konzentrieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Motion der UREK-N 13.3372 wurde der Bundesrat beauftragt, einen nationalen Massnahmenplan für die Gesundheit von Bienen und Wildbestäubern zu entwickeln. Als Grundlage dafür gab er einen Expertenbericht in Auftrag. Dieser sollte im Einvernehmen mit dem Postulat Moser 12.3299 und der Motion der WBK-N 13.3367 sowie unter Einbezug der Branche erstellt werden.</p><p>Dieser Expertenbericht enthielt eine Vielzahl von Massnahmen, von der jede für sich zur Verbesserung der Gesundheit der Bienen beitragen würde. In einem Bericht des Bundesrates, wurden vier dieser Massnahmen als "sofort lösbar" beurteilt. Für sieben Massnahmen wurden "vor der Umsetzung wissenschaftliche Abklärungen" empfohlen. Auf alle weiteren vorgeschlagenen Massnahmen geht der Bericht des Bundesrates nicht ein.</p><p>Zur kürzlich an den Bund übertragenen Zählung der Bienenbestände liegen für das Jahr 2014 noch keine Zahlen vor. Im eben gestarteten Monitoringprogramm ALL-EMA werden Bienen und Wildbestäuber nicht erfasst. Dem Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen war bis im Sommer 2015 keine Projektleitung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum wurde für die Entwicklung des Massnahmenplanes für die Gesundheit der Bienen keine Projektleitung eingesetzt, und wann soll dies geschehen?</p><p>2. Was ist der Stand der Umsetzung der vier Sofortmassnahmen im Bericht des Bundesrates bzw. der sieben Massnahmen, die vor der Umsetzung wissenschaftlicher Abklärungen bedürfen?</p><p>3. Wann werden die Bienen und Wildbestäuber im Monitoringprogramm ALL-EMA aufgenommen, bzw. welche Schritte sind dazu notwendig?</p><p>4. Wann sind die aktuellen Zahlen zu den Schweizer Bienenbeständen zu erwarten?</p><p>5. Was ist der Stand der Umsetzung aller übrigen Empfehlungen des Expertenberichtes (z. B. Forschung zur Varroabekämpfung oder Wildbestäuber-Zentrum), und weshalb werden sie im Bericht des Bundesrates nicht erwähnt?</p>
- Wo steht der Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft hat in der Vergangenheit wiederholt auf die grosse Bedeutung der Honigbienen und Wildbestäuber für die landwirtschaftliche Produktion und die Biodiversität in der Schweiz verwiesen. Gleichzeitig sorgen sich Imker, Umweltverbände und Bevölkerung zunehmend um deren Gesundheit. Der ökonomischen Bedeutung der Bestäuber und der Sorge der Bevölkerung ist mit einem griffigen Massnahmenplan und einem entsprechenden Controlling Rechnung zu tragen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDI die Weiterentwicklung des Massnahmenplans bis Ende 2016 zu prüfen. Das Projekt wird vom BLW geleitet und gemeinsam mit BLV, Bafu und Agroscope umgesetzt.</p><p>2. Die vier Sofortmassnahmen sind weit fortgeschritten und in weiten Teilen bereits umgesetzt. Der Blühstreifen wurde 2015 als Biodiversitätsförderfläche in die Direktzahlungsverordnung übernommen und wird bereits heute in der Landwirtschaft umgesetzt. Der Einsatz von risikobehafteten Pflanzenschutzmitteln wird seit 2014 verboten, wenn sich in benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden, um Bestäuber im Umfeld der Kulturen zu schützen. Der Einsatz von driftreduzierender Technik in der Nähe solcher Parzellen ist noch in Prüfung. Für die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln werden schon jetzt ein subletaler und ein Larventest gefordert, da entsprechende OECD-Testrichtlinien zur Verfügung stehen; international akzeptierte Testverfahren für Hummeln und Wildbienen gibt es derzeit noch nicht. Das Zentrum für Bienenforschung (ZBF) beteiligt sich an internationalen Versuchen zur Entwicklung neuer Testmethoden. Die sieben Massnahmen, die vor der Umsetzung noch Abklärungen bedürfen, werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Massnahmenplans bis Ende 2016 hinsichtlich ihrer Kosten und des Nutzen für die Gesundheit der Bienen geprüft.</p><p>3. Verschiedene Forschungsprojekte sind in Auftrag gegeben worden, um die offenen Fragen des Massnahmenplans zu beantworten. So laufen z. B. an HAFL und Agroscope Projekte mit verschiedenen Saatmischungen für die Weiterentwicklung des Blühstreifens, um dessen Eignung und Optimierung für Wildbienen und Hummeln zu prüfen. Um die Bestäuberleistung in der Landwirtschaft auch in Zukunft zu sichern, werden derzeit Forschungsprojekte initiiert, die neben der reinen Bestandsaufnahme von Bestäubern auch ihre Rolle und Relevanz bei der Bestäubung der Kulturen untersuchen. Die Ergebnisse sind abzuwarten, bevor über einen neuen Indikator im Monitoringprogramm ALL-EMA entschieden werden kann.</p><p>4. Die Daten zu den Bienenhaltungen werden in das Agrarpolitische Informationssystem (Agis) über die Kantone eingegeben. Agroscope wertet derzeit die aktuellen Zahlen zu den Schweizer Bienenständen aus. Anfang 2016 kann mit einer Publikation der Auswertung gerechnet werden.</p><p>5. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren auf verschiedenen Ebenen Massnahmen zur Förderung der Bienengesundheit ergriffen; genannt seien hier exemplarisch die Gründung des Bienengesundheitsdiensts und die Schaffung der Professur für Bienengesundheit an der Universität Bern. Experten haben in einem Expertenbericht weitere Empfehlungen zusammengestellt, die der Bienengesundheit förderlich sein könnten. Die Übernahme aller Empfehlungen in den Massnahmenplan war nie vorgesehen. Es ist wichtig, sich auf die für die Gesundheit der Bienen wirksamsten Massnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu konzentrieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Motion der UREK-N 13.3372 wurde der Bundesrat beauftragt, einen nationalen Massnahmenplan für die Gesundheit von Bienen und Wildbestäubern zu entwickeln. Als Grundlage dafür gab er einen Expertenbericht in Auftrag. Dieser sollte im Einvernehmen mit dem Postulat Moser 12.3299 und der Motion der WBK-N 13.3367 sowie unter Einbezug der Branche erstellt werden.</p><p>Dieser Expertenbericht enthielt eine Vielzahl von Massnahmen, von der jede für sich zur Verbesserung der Gesundheit der Bienen beitragen würde. In einem Bericht des Bundesrates, wurden vier dieser Massnahmen als "sofort lösbar" beurteilt. Für sieben Massnahmen wurden "vor der Umsetzung wissenschaftliche Abklärungen" empfohlen. Auf alle weiteren vorgeschlagenen Massnahmen geht der Bericht des Bundesrates nicht ein.</p><p>Zur kürzlich an den Bund übertragenen Zählung der Bienenbestände liegen für das Jahr 2014 noch keine Zahlen vor. Im eben gestarteten Monitoringprogramm ALL-EMA werden Bienen und Wildbestäuber nicht erfasst. Dem Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen war bis im Sommer 2015 keine Projektleitung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum wurde für die Entwicklung des Massnahmenplanes für die Gesundheit der Bienen keine Projektleitung eingesetzt, und wann soll dies geschehen?</p><p>2. Was ist der Stand der Umsetzung der vier Sofortmassnahmen im Bericht des Bundesrates bzw. der sieben Massnahmen, die vor der Umsetzung wissenschaftlicher Abklärungen bedürfen?</p><p>3. Wann werden die Bienen und Wildbestäuber im Monitoringprogramm ALL-EMA aufgenommen, bzw. welche Schritte sind dazu notwendig?</p><p>4. Wann sind die aktuellen Zahlen zu den Schweizer Bienenbeständen zu erwarten?</p><p>5. Was ist der Stand der Umsetzung aller übrigen Empfehlungen des Expertenberichtes (z. B. Forschung zur Varroabekämpfung oder Wildbestäuber-Zentrum), und weshalb werden sie im Bericht des Bundesrates nicht erwähnt?</p>
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