Die Schulden Griechenlands

ShortId
15.3935
Id
20153935
Updated
28.07.2023 05:47
Language
de
Title
Die Schulden Griechenlands
AdditionalIndexing
08;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Juni 2015 hat eine vom griechischen Parlament eingesetzte Kommission die Schulden, die Griechenland beim Internationalen Währungsfonds (IWF) und bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gemacht hat, für illegal befunden. Der Kommission zufolge sind die Schulden untragbar, da das Land gegenwärtig nicht in der Lage ist, seine Darlehen zurückzuzahlen, ohne dabei die Erfüllung seiner grundlegenden Verpflichtungen ernsthaft zu gefährden (z. B. Auszahlung der Löhne, Renten usw.). Die Kommission hat sich, unter der Leitung des belgischen Historikers und Ökonomen Eric Tousaint, Sprecher des Komitees für die Abschaffung der Schulden der Dritten Welt (CADTM), zuerst mit dem Zeitraum 2010-2015 befasst. Sie hat die explosionsartige Zunahme der Staatsschulden im Rahmen der Memoranden mit den Gläubigern des Landes untersucht. Mit diesen Rahmenabkommen wurden in Griechenland Sparprogramme im Austausch für Darlehen in Höhe von 240 Milliarden Euro eingeführt.</p><p>Da es sich um Schulden gegenüber dem IWF handelt, ist die Kommission der Ansicht, dass die Bedingungen für die Kreditvergabe gegen die griechische Verfassung, das Völkergewohnheitsrecht und die Verträge, die Griechenland unterzeichnet hat, verstossen. Was die Schulden gegenüber der EZB betrifft, so habe die Währungsinstitution ihr Mandat überschritten, indem sie als Teil der Gläubiger-Troika die Einführung makroökonomischer Anpassungsprogramme (z. B. die Deregulierung des Arbeitsmarktes) durchgesetzt hat. Die Kommission hat diese Schulden für illegitim und verabscheuungswürdig befunden, da das Programm in erster Linie den Interessen der Finanzinstitutionen dienen und den grossen europäischen und griechischen Privatbanken ermöglichen sollte, sich ihrer griechischen Anleihen zu entledigen. Nach Völkerrecht sind verabscheuungswürdige Schulden die Schulden, von denen die Gläubiger wissen, dass sie den Interessen der Bevölkerung eines Landes entgegenlaufen und ohne deren Zustimmung eingegangen werden. Als verabscheuungswürdige Schulden gelten auch die Schulden, die zur Erreichung von Zielen gemacht wurden, die nicht dem heutigen Völkerrecht und insbesondere den in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Grundsätzen des Völkerrechts entsprechen. Grundsätzlich können verabscheuungswürdige Schulden, zumindest teilweise, erlassen werden. </p>
  • <p>Das Konzept des "odious debt" (fragwürdige oder verabscheuungswürdige Schulden) beruht nicht auf einer etablierten Rechtspraxis; vielmehr handelt es sich um eine Doktrin, welche von bestimmten Auffassungen von Gleichheit ausgeht. Diese Doktrin ist allgemein Gegenstand von Diskussionen in akademischen Kreisen und NGO im Kontext nachrevolutionärer oder postkolonialer Verhältnisse oder von Nachkriegssituationen. Selbst wenn das Konzept allgemein anerkannt wäre, liesse es sich nicht auf eine Schuld anwenden, die eine Industrienation aufgrund eines freien und demokratischen Entscheides eingegangen ist. Zudem wurde das Konzept der verabscheuungswürdigen Schulden noch nie auf Verbindlichkeiten angewendet, die gegenüber einer multilateralen Institution (beispielsweise dem IWF oder der Weltbank) bestehen. Wichtige Initiativen, wie insbesondere diejenige zur Linderung der multilateralen Schulden (Multilateral Debt Relief Initiative, MDRI) von 2005 oder die HIPC-Initiative zugunsten armer hochverschuldeter Länder von 1999, haben ihren Ursprung nicht in dieser Doktrin. Daher sind nach Auffassung des Bundesrates die von Griechenland ab 2010 eingegangenen Verpflichtungen nicht als "verabscheuungswürdig" einzustufen.</p><p>Aus ökonomischer Sicht ist dem Bericht der griechischen Parlamentskommission zugutezuhalten, dass er die Frage der Nachhaltigkeit der griechischen Schulden aufwirft. Die Schweiz hatte im Mai 2010 über ihren IWF-Exekutivdirektor angeregt, im Dispositiv der Anpassungsprogramme die Möglichkeit einer Schuldenrestrukturierung in Betracht zu ziehen. Im März 2012 erfolgte eine Restrukturierung; sie reichte jedoch nicht aus, um die Schuld auf ein langfristig tragfähiges Niveau zu senken, sondern bewirkte eine Verlagerung der Schulden vom privaten in den öffentlichen Sektor. Der IWF unterstreicht in seiner jüngsten, im Juli 2015 publizierten Analyse der Nachhaltigkeit der griechischen Schulden, dass eine weitere substanzielle Entlastung nötig ist. Unter Berufung auf diese Analyse hat der IWF erklärt, dass er ein allfälliges finanzielles Engagement im dritten Anpassungsprogramm, auf das sich die EU-Kommission und Griechenland im August 2015 geeinigt haben, von Massnahmen der europäischen Partner abhängig machen wird, welche die Tragbarkeit der griechischen Schulden wiederherstellen. Der Bundesrat unterstützt die Haltung des IWF.</p><p>Der Fall Griechenlands zeigt, dass Restrukturierungen im Allgemeinen zu spät erfolgen oder ihr Ausmass oft nicht ausreicht. Dies führt letztlich zu einer stärkeren finanziellen Belastung des öffentlichen Sektors. Ein vorhersehbarer Rahmen für die Restrukturierung von Staatsschulden wäre für eine glaubwürdige Krisenbekämpfung von grosser Bedeutung. Die Märkte könnten die Risiken besser beurteilen, was wiederum zu einer effektiveren Krisenverhütung beitragen würde. Der Bundesrat hat schon in seiner Antwort auf das Postulat Gutzwiller 11.4033 dargelegt, dass er es deshalb für wichtig erachtet, dass sich die Schweiz weiterhin für die Schaffung eines griffigeren Rahmens für die Restrukturierung von Staatsschulden einsetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit die Schulden, die Griechenland von 2010 bis 2015 gemacht hat, als "verabscheuungswürdige Schulden" eingestuft werden könnten.</p>
  • Die Schulden Griechenlands
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Juni 2015 hat eine vom griechischen Parlament eingesetzte Kommission die Schulden, die Griechenland beim Internationalen Währungsfonds (IWF) und bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gemacht hat, für illegal befunden. Der Kommission zufolge sind die Schulden untragbar, da das Land gegenwärtig nicht in der Lage ist, seine Darlehen zurückzuzahlen, ohne dabei die Erfüllung seiner grundlegenden Verpflichtungen ernsthaft zu gefährden (z. B. Auszahlung der Löhne, Renten usw.). Die Kommission hat sich, unter der Leitung des belgischen Historikers und Ökonomen Eric Tousaint, Sprecher des Komitees für die Abschaffung der Schulden der Dritten Welt (CADTM), zuerst mit dem Zeitraum 2010-2015 befasst. Sie hat die explosionsartige Zunahme der Staatsschulden im Rahmen der Memoranden mit den Gläubigern des Landes untersucht. Mit diesen Rahmenabkommen wurden in Griechenland Sparprogramme im Austausch für Darlehen in Höhe von 240 Milliarden Euro eingeführt.</p><p>Da es sich um Schulden gegenüber dem IWF handelt, ist die Kommission der Ansicht, dass die Bedingungen für die Kreditvergabe gegen die griechische Verfassung, das Völkergewohnheitsrecht und die Verträge, die Griechenland unterzeichnet hat, verstossen. Was die Schulden gegenüber der EZB betrifft, so habe die Währungsinstitution ihr Mandat überschritten, indem sie als Teil der Gläubiger-Troika die Einführung makroökonomischer Anpassungsprogramme (z. B. die Deregulierung des Arbeitsmarktes) durchgesetzt hat. Die Kommission hat diese Schulden für illegitim und verabscheuungswürdig befunden, da das Programm in erster Linie den Interessen der Finanzinstitutionen dienen und den grossen europäischen und griechischen Privatbanken ermöglichen sollte, sich ihrer griechischen Anleihen zu entledigen. Nach Völkerrecht sind verabscheuungswürdige Schulden die Schulden, von denen die Gläubiger wissen, dass sie den Interessen der Bevölkerung eines Landes entgegenlaufen und ohne deren Zustimmung eingegangen werden. Als verabscheuungswürdige Schulden gelten auch die Schulden, die zur Erreichung von Zielen gemacht wurden, die nicht dem heutigen Völkerrecht und insbesondere den in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Grundsätzen des Völkerrechts entsprechen. Grundsätzlich können verabscheuungswürdige Schulden, zumindest teilweise, erlassen werden. </p>
    • <p>Das Konzept des "odious debt" (fragwürdige oder verabscheuungswürdige Schulden) beruht nicht auf einer etablierten Rechtspraxis; vielmehr handelt es sich um eine Doktrin, welche von bestimmten Auffassungen von Gleichheit ausgeht. Diese Doktrin ist allgemein Gegenstand von Diskussionen in akademischen Kreisen und NGO im Kontext nachrevolutionärer oder postkolonialer Verhältnisse oder von Nachkriegssituationen. Selbst wenn das Konzept allgemein anerkannt wäre, liesse es sich nicht auf eine Schuld anwenden, die eine Industrienation aufgrund eines freien und demokratischen Entscheides eingegangen ist. Zudem wurde das Konzept der verabscheuungswürdigen Schulden noch nie auf Verbindlichkeiten angewendet, die gegenüber einer multilateralen Institution (beispielsweise dem IWF oder der Weltbank) bestehen. Wichtige Initiativen, wie insbesondere diejenige zur Linderung der multilateralen Schulden (Multilateral Debt Relief Initiative, MDRI) von 2005 oder die HIPC-Initiative zugunsten armer hochverschuldeter Länder von 1999, haben ihren Ursprung nicht in dieser Doktrin. Daher sind nach Auffassung des Bundesrates die von Griechenland ab 2010 eingegangenen Verpflichtungen nicht als "verabscheuungswürdig" einzustufen.</p><p>Aus ökonomischer Sicht ist dem Bericht der griechischen Parlamentskommission zugutezuhalten, dass er die Frage der Nachhaltigkeit der griechischen Schulden aufwirft. Die Schweiz hatte im Mai 2010 über ihren IWF-Exekutivdirektor angeregt, im Dispositiv der Anpassungsprogramme die Möglichkeit einer Schuldenrestrukturierung in Betracht zu ziehen. Im März 2012 erfolgte eine Restrukturierung; sie reichte jedoch nicht aus, um die Schuld auf ein langfristig tragfähiges Niveau zu senken, sondern bewirkte eine Verlagerung der Schulden vom privaten in den öffentlichen Sektor. Der IWF unterstreicht in seiner jüngsten, im Juli 2015 publizierten Analyse der Nachhaltigkeit der griechischen Schulden, dass eine weitere substanzielle Entlastung nötig ist. Unter Berufung auf diese Analyse hat der IWF erklärt, dass er ein allfälliges finanzielles Engagement im dritten Anpassungsprogramm, auf das sich die EU-Kommission und Griechenland im August 2015 geeinigt haben, von Massnahmen der europäischen Partner abhängig machen wird, welche die Tragbarkeit der griechischen Schulden wiederherstellen. Der Bundesrat unterstützt die Haltung des IWF.</p><p>Der Fall Griechenlands zeigt, dass Restrukturierungen im Allgemeinen zu spät erfolgen oder ihr Ausmass oft nicht ausreicht. Dies führt letztlich zu einer stärkeren finanziellen Belastung des öffentlichen Sektors. Ein vorhersehbarer Rahmen für die Restrukturierung von Staatsschulden wäre für eine glaubwürdige Krisenbekämpfung von grosser Bedeutung. Die Märkte könnten die Risiken besser beurteilen, was wiederum zu einer effektiveren Krisenverhütung beitragen würde. Der Bundesrat hat schon in seiner Antwort auf das Postulat Gutzwiller 11.4033 dargelegt, dass er es deshalb für wichtig erachtet, dass sich die Schweiz weiterhin für die Schaffung eines griffigeren Rahmens für die Restrukturierung von Staatsschulden einsetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit die Schulden, die Griechenland von 2010 bis 2015 gemacht hat, als "verabscheuungswürdige Schulden" eingestuft werden könnten.</p>
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