Dritte internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba
- ShortId
-
15.3938
- Id
-
20153938
- Updated
-
28.07.2023 05:48
- Language
-
de
- Title
-
Dritte internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba
- AdditionalIndexing
-
08;15;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Die Ende September 2015 im Rahmen der Uno verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bildet den globalen Referenzrahmen für nationale und internationale Bemühungen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. Die Addis-Abeba-Aktionsagenda bildet das Regelwerk zu dessen Umsetzung und Finanzierung. Die Verhandlungsprozesse zu den beiden Abschlussdokumenten verliefen parallel und aufeinander abgestimmt. So konnte sichergestellt werden, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung und Finanzierung kohärent sind. Wichtige Massnahmen zur Finanzierung wurden in Addis Abeba festgelegt, unter anderem der stärkere Einbezug der Privatwirtschaft, ein erleichterter Technologietransfer in Entwicklungsländer, die Förderung neuer privat-öffentlicher Finanzierungsmodelle sowie die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen. Die Schweiz hält diese Massnahmen für eine gute Grundlage, um die nachhaltige Entwicklung inkl. Finanzierung umzusetzen.</p><p>Der Beitrag der beschlossenen Rahmenwerke an die nachhaltige Entwicklung wird nun davon abhängen, wie die Massnahmen von den Staaten entsprechend ihren jeweiligen Möglichkeiten umgesetzt werden. Für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz gilt es, sich künftig an den Zielen für nachhaltige Entwicklung und am Finanzierungsrahmenwerk auszurichten. Die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 wird sich daran orientieren. Mit der Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweiz wird sich auch die bundesrätliche Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 befassen. Zudem beteiligt sich die Schweiz weiterhin aktiv am internationalen Überprüfungsprozess zur Umsetzung der Agenda 2030.</p><p>4. Die Addis-Abeba-Aktionsagenda fordert einen stärkeren Einbezug des Privatsektors zur Finanzierung und Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung. Dies umfasst die Förderung einer erhöhten Transparenz von Investitionsentscheiden sowie von freiwilligen Massnahmen, welche den Beitrag privater Investitionen in Bezug auf soziale Aspekte, Umwelt und Gouvernanz ausweisen. Die Agenda 2030 verweist explizit auf die Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und appelliert an die Verantwortung von Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte. In der Schweiz ist der nationale Aktionsplan zur Umsetzung dieser Prinzipien in Erarbeitung. Mit seinem Aktionsplan Grüne Wirtschaft vom 8. März 2013 beabsichtigt der Bundesrat unter anderem die Stärkung der ökologischen Verantwortung der Rohstoffbranche. Zudem empfiehlt er im Grundlagenbericht Rohstoffe vom 26. März 2013, dass Schweizer Unternehmen im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten beachten. Zur Förderung einer umfassenden Unternehmensverantwortung, die neben Menschenrechten Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Umwelt, Korruptionsprävention und fairen Wettbewerb beinhaltet, hat der Bundesrat am 1. April 2015 ein Positionspapier zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen mit einem Aktionsplan 2015-2019 verabschiedet.</p><p>5. Die Geschlechtergleichstellung und die Förderung von Frauen sind wichtige Anliegen, welche die Schweiz zusammen mit anderen Ländern erfolgreich in den Verhandlungen zur Addis-Abeba-Aktionsagenda und zur Agenda 2030 eingebracht hat. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind umfassend und berücksichtigen unterschiedliche Länderkontexte. Die Finanzierungsagenda empfiehlt beispielsweise, dass im Bereich der öffentlichen Finanzen darauf zu achten ist, dass Steuer- und Finanztransfersysteme und Ausgabenpolitiken die Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter mitberücksichtigen. Sie ruft den Privatsektor zudem auf, Anreizsysteme für die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt sowie den Abbau rechtlicher und sozialer Diskriminierungen (z. B. Lohnungleichheiten, ungleiche Rechte auf Bodenbesitz) sowie verbesserten Zugang von Frauen zu Finanzdienstleistungen, Berufsbildung und Markt zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mitte Juli hat in Addis Abeba die dritte internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung stattgefunden, an der sich die Staatengemeinschaft auf ein neues Rahmenwerk zur Umsetzung und Finanzierung nachhaltiger Entwicklung geeinigt hat. Die Schweiz war in dem Prozess aktiv beteiligt. Der Abschluss der Konferenz mit der Addis Abeba Action Agenda kann als Erfolg bezeichnet werden, weil dies Voraussetzung ist für die Verabschiedung der Agenda für nachhaltige Entwicklung post-2015. Gleichzeitig wurde auch Kritik laut, dass die Chance verpasst wurde, strukturelle Ungerechtigkeiten des aktuellen globalen Wirtschaftssystems infrage zu stellen. Im Hinblick auf die Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung bis 2030 richte ich die folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wieweit vermag die Addis Abeba Action Agenda tatsächlich zu nachhaltiger Entwicklung beizutragen?</p><p>2. Sind weitere Massnahmen zur Finanzierung einer nachhaltigen Entwicklung nötig und in welchen Bereichen?</p><p>3. Inwieweit besteht Kohärenz zwischen den nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals) und den in der Addis Abeba Action Agenda vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung und Finanzierung?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass die Privatwirtschaft, die stärker einbezogen werden soll, anerkannte Menschenrechts-, Arbeitsrechts- und Umweltstandards einhält, was Voraussetzung wäre für eine nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung der weltweiten Armut?</p><p>5. Wieweit ist das Entwicklungsziel der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen und Mädchen menschenrechtsbasiert tatsächlich in der Addis Abeba Action Agenda berücksichtigt worden? Besteht weiterer Handlungsbedarf?</p>
- Dritte internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Die Ende September 2015 im Rahmen der Uno verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bildet den globalen Referenzrahmen für nationale und internationale Bemühungen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. Die Addis-Abeba-Aktionsagenda bildet das Regelwerk zu dessen Umsetzung und Finanzierung. Die Verhandlungsprozesse zu den beiden Abschlussdokumenten verliefen parallel und aufeinander abgestimmt. So konnte sichergestellt werden, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung und Finanzierung kohärent sind. Wichtige Massnahmen zur Finanzierung wurden in Addis Abeba festgelegt, unter anderem der stärkere Einbezug der Privatwirtschaft, ein erleichterter Technologietransfer in Entwicklungsländer, die Förderung neuer privat-öffentlicher Finanzierungsmodelle sowie die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen. Die Schweiz hält diese Massnahmen für eine gute Grundlage, um die nachhaltige Entwicklung inkl. Finanzierung umzusetzen.</p><p>Der Beitrag der beschlossenen Rahmenwerke an die nachhaltige Entwicklung wird nun davon abhängen, wie die Massnahmen von den Staaten entsprechend ihren jeweiligen Möglichkeiten umgesetzt werden. Für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz gilt es, sich künftig an den Zielen für nachhaltige Entwicklung und am Finanzierungsrahmenwerk auszurichten. Die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 wird sich daran orientieren. Mit der Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweiz wird sich auch die bundesrätliche Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 befassen. Zudem beteiligt sich die Schweiz weiterhin aktiv am internationalen Überprüfungsprozess zur Umsetzung der Agenda 2030.</p><p>4. Die Addis-Abeba-Aktionsagenda fordert einen stärkeren Einbezug des Privatsektors zur Finanzierung und Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung. Dies umfasst die Förderung einer erhöhten Transparenz von Investitionsentscheiden sowie von freiwilligen Massnahmen, welche den Beitrag privater Investitionen in Bezug auf soziale Aspekte, Umwelt und Gouvernanz ausweisen. Die Agenda 2030 verweist explizit auf die Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und appelliert an die Verantwortung von Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte. In der Schweiz ist der nationale Aktionsplan zur Umsetzung dieser Prinzipien in Erarbeitung. Mit seinem Aktionsplan Grüne Wirtschaft vom 8. März 2013 beabsichtigt der Bundesrat unter anderem die Stärkung der ökologischen Verantwortung der Rohstoffbranche. Zudem empfiehlt er im Grundlagenbericht Rohstoffe vom 26. März 2013, dass Schweizer Unternehmen im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten beachten. Zur Förderung einer umfassenden Unternehmensverantwortung, die neben Menschenrechten Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Umwelt, Korruptionsprävention und fairen Wettbewerb beinhaltet, hat der Bundesrat am 1. April 2015 ein Positionspapier zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen mit einem Aktionsplan 2015-2019 verabschiedet.</p><p>5. Die Geschlechtergleichstellung und die Förderung von Frauen sind wichtige Anliegen, welche die Schweiz zusammen mit anderen Ländern erfolgreich in den Verhandlungen zur Addis-Abeba-Aktionsagenda und zur Agenda 2030 eingebracht hat. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind umfassend und berücksichtigen unterschiedliche Länderkontexte. Die Finanzierungsagenda empfiehlt beispielsweise, dass im Bereich der öffentlichen Finanzen darauf zu achten ist, dass Steuer- und Finanztransfersysteme und Ausgabenpolitiken die Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter mitberücksichtigen. Sie ruft den Privatsektor zudem auf, Anreizsysteme für die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt sowie den Abbau rechtlicher und sozialer Diskriminierungen (z. B. Lohnungleichheiten, ungleiche Rechte auf Bodenbesitz) sowie verbesserten Zugang von Frauen zu Finanzdienstleistungen, Berufsbildung und Markt zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mitte Juli hat in Addis Abeba die dritte internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung stattgefunden, an der sich die Staatengemeinschaft auf ein neues Rahmenwerk zur Umsetzung und Finanzierung nachhaltiger Entwicklung geeinigt hat. Die Schweiz war in dem Prozess aktiv beteiligt. Der Abschluss der Konferenz mit der Addis Abeba Action Agenda kann als Erfolg bezeichnet werden, weil dies Voraussetzung ist für die Verabschiedung der Agenda für nachhaltige Entwicklung post-2015. Gleichzeitig wurde auch Kritik laut, dass die Chance verpasst wurde, strukturelle Ungerechtigkeiten des aktuellen globalen Wirtschaftssystems infrage zu stellen. Im Hinblick auf die Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung bis 2030 richte ich die folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wieweit vermag die Addis Abeba Action Agenda tatsächlich zu nachhaltiger Entwicklung beizutragen?</p><p>2. Sind weitere Massnahmen zur Finanzierung einer nachhaltigen Entwicklung nötig und in welchen Bereichen?</p><p>3. Inwieweit besteht Kohärenz zwischen den nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals) und den in der Addis Abeba Action Agenda vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung und Finanzierung?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass die Privatwirtschaft, die stärker einbezogen werden soll, anerkannte Menschenrechts-, Arbeitsrechts- und Umweltstandards einhält, was Voraussetzung wäre für eine nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung der weltweiten Armut?</p><p>5. Wieweit ist das Entwicklungsziel der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen und Mädchen menschenrechtsbasiert tatsächlich in der Addis Abeba Action Agenda berücksichtigt worden? Besteht weiterer Handlungsbedarf?</p>
- Dritte internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba
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