Kinderzulagen bedarfsabhängig ergänzen
- ShortId
-
15.3939
- Id
-
20153939
- Updated
-
28.07.2023 05:48
- Language
-
de
- Title
-
Kinderzulagen bedarfsabhängig ergänzen
- AdditionalIndexing
-
28;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seinem Bericht "Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" vom 20. Mai 2015 in Erfüllung des Postulates Tornare 13.3135, "Familienpolitik", vom 20. März 2013 führt der Bundesrat aus, dass die Kinderkosten ein erhöhtes Armutsrisiko für einkommensschwache Familien mit sich bringen, insbesondere für Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Bei den Alleinerziehenden stelle die einseitige Mankoüberbindung bei der Scheidung ein besonderes Armutsrisiko dar (Seite 10).</p><p>Der Bericht erörtert vier Handlungsfelder (wirtschaftliche Absicherung der Familien - Bekämpfung der Familienarmut -, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Anpassung des Familien- und Erbrechts an die aktuellen Lebensformen sowie die Förderung der Familie als solcher) und stellt drei Massnahmen vor, die vertieft geprüft werden sollen: die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit der Bund die familienergänzende Betreuung besser unterstützen kann, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Reduktion des Beschäftigungsgrads bei der Geburt eines Kindes sowie die Einführung bedarfsabhängiger Kinderzulagen zur Bekämpfung der Familienarmut. Der Bund könnte solche ergänzende Zulagen aufgrund von Artikel 116 der Bundesverfassung einführen, um finanziell schlecht gestellte Familien gezielt zu unterstützen.</p><p>Da Familienergänzungsleistungen gemäss mehrmaligen Aussagen des Bundesrates in der Kompetenz der Kantone liegen, erscheinen bedarfsabhängige Ergänzungen zur heutigen Kinderzulage eine schweizweite gute Möglichkeit, die Armut für Kinder zu verringern. Am Grundsatz "ein Kind, eine Zulage" soll festgehalten werden. Es geht darum, dass die heutigen Kinderzulagen erhalten bleiben und darüber hinaus bedarfsabhängige Ergänzungen ausbezahlt werden sollen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 20. Mai 2015 eine Aussprache zur Familienpolitik geführt. Dabei stützte er sich u. a. auf den Bericht "Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" in Erfüllung des Postulates Tornare 13.3135, "Familienpolitik", vom 20. März 2013. Dieses Dokument ist abrufbar unter: <a href="file:///C:/Users/U80788389/AppData/Local/Temp/fsc.client/dav/www.bsv.admin.ch">www.bsv.admin.ch</a> > Themen > Familie/Familienzulagen > Familienpolitik: Übersicht. Die Einführung der von der Motionärin verlangten Bedarfszulagen ist eine der Handlungsoptionen, die der Bundesrat in diesem Bericht geprüft hat. Er kam zum Schluss, dass die Kostenfolgen für diese neuen Zulagen in der Grössenordnung von 300 bis 600 Millionen Franken pro Jahr zu liegen kämen. Mit Blick auf die aktuelle finanzpolitische Situation hält der Bundesrat die Einführung eines solchen Bedarfszulagen-Systems derzeit für nicht tragbar. Zudem stünde ein Tätigwerden des Bundes zur Bekämpfung der Familienarmut in einem gewissen Spannungsverhältnis zur geltenden Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen.</p><p>Demgegenüber ist der Bundesrat der Auffassung, dass der Bund sein Engagement für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung verstärken soll. Zu diesem Zweck hat er am 18. September 2015 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) eröffnet. Dieses Dokument ist abrufbar unter: <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende Vernehmlassungen > EDI. Die beiden Hauptziele der Vernehmlassungsvorlage sind geringere Kosten für die Drittbetreuung von Kindern und ein besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Angebot.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesetz vorzulegen, welches die heutigen Kinderzulagen schweizweit bedarfsabhängig ergänzt.</p>
- Kinderzulagen bedarfsabhängig ergänzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In seinem Bericht "Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" vom 20. Mai 2015 in Erfüllung des Postulates Tornare 13.3135, "Familienpolitik", vom 20. März 2013 führt der Bundesrat aus, dass die Kinderkosten ein erhöhtes Armutsrisiko für einkommensschwache Familien mit sich bringen, insbesondere für Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Bei den Alleinerziehenden stelle die einseitige Mankoüberbindung bei der Scheidung ein besonderes Armutsrisiko dar (Seite 10).</p><p>Der Bericht erörtert vier Handlungsfelder (wirtschaftliche Absicherung der Familien - Bekämpfung der Familienarmut -, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Anpassung des Familien- und Erbrechts an die aktuellen Lebensformen sowie die Förderung der Familie als solcher) und stellt drei Massnahmen vor, die vertieft geprüft werden sollen: die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit der Bund die familienergänzende Betreuung besser unterstützen kann, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Reduktion des Beschäftigungsgrads bei der Geburt eines Kindes sowie die Einführung bedarfsabhängiger Kinderzulagen zur Bekämpfung der Familienarmut. Der Bund könnte solche ergänzende Zulagen aufgrund von Artikel 116 der Bundesverfassung einführen, um finanziell schlecht gestellte Familien gezielt zu unterstützen.</p><p>Da Familienergänzungsleistungen gemäss mehrmaligen Aussagen des Bundesrates in der Kompetenz der Kantone liegen, erscheinen bedarfsabhängige Ergänzungen zur heutigen Kinderzulage eine schweizweite gute Möglichkeit, die Armut für Kinder zu verringern. Am Grundsatz "ein Kind, eine Zulage" soll festgehalten werden. Es geht darum, dass die heutigen Kinderzulagen erhalten bleiben und darüber hinaus bedarfsabhängige Ergänzungen ausbezahlt werden sollen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 20. Mai 2015 eine Aussprache zur Familienpolitik geführt. Dabei stützte er sich u. a. auf den Bericht "Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" in Erfüllung des Postulates Tornare 13.3135, "Familienpolitik", vom 20. März 2013. Dieses Dokument ist abrufbar unter: <a href="file:///C:/Users/U80788389/AppData/Local/Temp/fsc.client/dav/www.bsv.admin.ch">www.bsv.admin.ch</a> > Themen > Familie/Familienzulagen > Familienpolitik: Übersicht. Die Einführung der von der Motionärin verlangten Bedarfszulagen ist eine der Handlungsoptionen, die der Bundesrat in diesem Bericht geprüft hat. Er kam zum Schluss, dass die Kostenfolgen für diese neuen Zulagen in der Grössenordnung von 300 bis 600 Millionen Franken pro Jahr zu liegen kämen. Mit Blick auf die aktuelle finanzpolitische Situation hält der Bundesrat die Einführung eines solchen Bedarfszulagen-Systems derzeit für nicht tragbar. Zudem stünde ein Tätigwerden des Bundes zur Bekämpfung der Familienarmut in einem gewissen Spannungsverhältnis zur geltenden Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen.</p><p>Demgegenüber ist der Bundesrat der Auffassung, dass der Bund sein Engagement für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung verstärken soll. Zu diesem Zweck hat er am 18. September 2015 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) eröffnet. Dieses Dokument ist abrufbar unter: <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende Vernehmlassungen > EDI. Die beiden Hauptziele der Vernehmlassungsvorlage sind geringere Kosten für die Drittbetreuung von Kindern und ein besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Angebot.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesetz vorzulegen, welches die heutigen Kinderzulagen schweizweit bedarfsabhängig ergänzt.</p>
- Kinderzulagen bedarfsabhängig ergänzen
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