E-Voting und weiteres Vorgehen
- ShortId
-
15.3941
- Id
-
20153941
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
E-Voting und weiteres Vorgehen
- AdditionalIndexing
-
04;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Am 12. August 2015 hat der Bundesrat über die Gesuche von 13 Kantonen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen 2015 entschieden. Während vier Kantonen (GE, BS, LU und NE) aufgrund der Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen die Bewilligung erteilt werden konnte, hat der Bundesrat beschlossen, die Gesuche der neun Kantone des "Consortium Vote électronique" abzulehnen. Damit kamen bei den Nationalratswahlen zwei der drei schweizerischen Systeme zum Einsatz. Der Bundesrat bedauert, dass die Auslandschweizer Stimmberechtigten der vom negativen Entscheid betroffenen Kantone nicht elektronisch wählen konnten. Die Bundeskanzlei hat im Vorfeld der Bundesratssitzung vom 12. August 2015 die Kantone des Consortiums auf die Tragweite der aus den Gesuchsunterlagen hervorgehenden Faktenlage aufmerksam gemacht und auf die Möglichkeit eines Rückzugs der Gesuche hingewiesen. Die Kantone des Consortiums haben sich dafür entschieden, ihre Gesuche nicht zurückzuziehen. Infolgedessen hatte der Bundesrat über die Gesuche zu befinden.</p><p>2. Die Bundeskanzlei führt keine Verhandlungen mit Anbietern. Die Kantone entscheiden, mit welchen Partnern sie zusammenarbeiten, und reichen beim Bundesrat bzw. bei der Bundeskanzlei Gesuche für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe ein. Mitte Juni 2015 hat die Bundeskanzlei in Absprache mit der Staatsschreiberkonferenz und in ihrer Funktion als Koordinatorin eine Vertretung der Schweizerischen Post zu einem Informationsaustausch empfangen.</p><p>3. Der Bundesrat hat in seinem dritten Bericht zu Vote électronique vom 14. Juni 2013 die Bereitstellung des neuen Stimmkanals für sämtliche Stimmberechtigte zum strategischen Ziel erklärt. Gestützt darauf wurden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen neue Rechtsgrundlagen ausgearbeitet. Sie enthalten Anforderungen für die Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe auf das gesamte Elektorat. Im Zentrum stehen Anforderungen im Bereich der Verifizierbarkeit und der Durchführung von Prüfungen der Systeme und deren Betrieb durch vom Bund akkreditierte Stellen. Die Kantone wollen diese Herausforderungen in einem nächsten Schritt angehen. Die Systeme werden um die vollständige Verifizierbarkeit erweitert und gemäss den bundesrechtlichen Anforderungen zertifiziert. Zudem wollen die Kantone mehr Transparenz schaffen, indem sie den Zugang zu den Quellcodes ihrer Systeme erleichtern. Der Bundesrat begrüsst diese Entwicklung. Er beabsichtigt, die Frage des Zugangs zum Quellcode mit den Kantonen vertieft abzuklären mit der Absicht, diesen als Voraussetzung für die Zulassung der Systeme im Rahmen der nächsten Revision der Rechtsgrundlagen aufzunehmen.</p><p>Derzeit wird die elektronische Stimmabgabe lediglich in den Kantonen Genf und Neuenburg für Stimmberechtigte angeboten, die im Inland wohnen. In den übrigen 12 Kantonen steht der elektronische Stimmkanal zunächst den Auslandschweizer Stimmberechtigten offen. Die Kantone des Consortiums haben jüngst beschlossen, auf die zur Erfüllung der bundesrechtlichen Anforderungen notwendigen Anpassungen an ihrem System zu verzichten und dieses nicht weiterzuverwenden. Die Bundeskanzlei wird die Kantone des Consortiums bei der Weiterführung ihrer Projekte mit einem neuen System nach wie vor unterstützen.</p>
- <p>Am 12. August 2015 hat der Bundesrat auf Antrag der Bundeskanzlei beschlossen, den neun Kantonen des Consortiums keine Bewilligung zum Einsatz von E-Voting anlässlich der Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 zu erteilen. Der Berichterstattung konnte entnommen werden, dass die Consortiumkantone den Entscheid des Bundesrates heftig kritisierten und die Beurteilung der Bundeskanzlei betreffend Risiken der Stimmgeheimnisverletzung nicht teilten. Als Folge dieses Bundesratsentscheids wird sich das Consortium gemäss letztwöchiger Medienberichterstattung auflösen. Der Entscheid ist ein deutlicher Rückschritt bei der Weiterentwicklung der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten unserer Bevölkerung und insbesondere der Auslandschweizerinnen und -schweizer. Der Berichterstattung konnte ebenfalls entnommen werden, dass die Bundeskanzlei offensichtlich bereits vorgängig zur Bundesratssitzung die Consortiumkantone aufforderte, ihre Gesuche zurückzuziehen. Zugleich führte die Bundeskanzlei gemäss Medienberichterstattung im Juni ein Treffen mit der Schweizer Post durch, die in den E-Voting-"Markt" einzusteigen gedenkt. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat einer der neun Consortiumkantone sein Gesuch zur Bewilligung von E-Voting vorgängig zum Bundesratsentscheid vom 12. August 2015 zurückgezogen? </p><p>2. Über welche Mandate verfügt die Bundeskanzlei, um Verhandlungen mit Anbietern betreffend einen Einstieg in den Vote-électronique-Markt zu führen? Um welche Anbieter handelt es sich dabei? </p><p>3. Wie sieht er den weiteren Fahrplan zur Einführung von E-Voting?</p>
- E-Voting und weiteres Vorgehen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Am 12. August 2015 hat der Bundesrat über die Gesuche von 13 Kantonen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen 2015 entschieden. Während vier Kantonen (GE, BS, LU und NE) aufgrund der Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen die Bewilligung erteilt werden konnte, hat der Bundesrat beschlossen, die Gesuche der neun Kantone des "Consortium Vote électronique" abzulehnen. Damit kamen bei den Nationalratswahlen zwei der drei schweizerischen Systeme zum Einsatz. Der Bundesrat bedauert, dass die Auslandschweizer Stimmberechtigten der vom negativen Entscheid betroffenen Kantone nicht elektronisch wählen konnten. Die Bundeskanzlei hat im Vorfeld der Bundesratssitzung vom 12. August 2015 die Kantone des Consortiums auf die Tragweite der aus den Gesuchsunterlagen hervorgehenden Faktenlage aufmerksam gemacht und auf die Möglichkeit eines Rückzugs der Gesuche hingewiesen. Die Kantone des Consortiums haben sich dafür entschieden, ihre Gesuche nicht zurückzuziehen. Infolgedessen hatte der Bundesrat über die Gesuche zu befinden.</p><p>2. Die Bundeskanzlei führt keine Verhandlungen mit Anbietern. Die Kantone entscheiden, mit welchen Partnern sie zusammenarbeiten, und reichen beim Bundesrat bzw. bei der Bundeskanzlei Gesuche für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe ein. Mitte Juni 2015 hat die Bundeskanzlei in Absprache mit der Staatsschreiberkonferenz und in ihrer Funktion als Koordinatorin eine Vertretung der Schweizerischen Post zu einem Informationsaustausch empfangen.</p><p>3. Der Bundesrat hat in seinem dritten Bericht zu Vote électronique vom 14. Juni 2013 die Bereitstellung des neuen Stimmkanals für sämtliche Stimmberechtigte zum strategischen Ziel erklärt. Gestützt darauf wurden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen neue Rechtsgrundlagen ausgearbeitet. Sie enthalten Anforderungen für die Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe auf das gesamte Elektorat. Im Zentrum stehen Anforderungen im Bereich der Verifizierbarkeit und der Durchführung von Prüfungen der Systeme und deren Betrieb durch vom Bund akkreditierte Stellen. Die Kantone wollen diese Herausforderungen in einem nächsten Schritt angehen. Die Systeme werden um die vollständige Verifizierbarkeit erweitert und gemäss den bundesrechtlichen Anforderungen zertifiziert. Zudem wollen die Kantone mehr Transparenz schaffen, indem sie den Zugang zu den Quellcodes ihrer Systeme erleichtern. Der Bundesrat begrüsst diese Entwicklung. Er beabsichtigt, die Frage des Zugangs zum Quellcode mit den Kantonen vertieft abzuklären mit der Absicht, diesen als Voraussetzung für die Zulassung der Systeme im Rahmen der nächsten Revision der Rechtsgrundlagen aufzunehmen.</p><p>Derzeit wird die elektronische Stimmabgabe lediglich in den Kantonen Genf und Neuenburg für Stimmberechtigte angeboten, die im Inland wohnen. In den übrigen 12 Kantonen steht der elektronische Stimmkanal zunächst den Auslandschweizer Stimmberechtigten offen. Die Kantone des Consortiums haben jüngst beschlossen, auf die zur Erfüllung der bundesrechtlichen Anforderungen notwendigen Anpassungen an ihrem System zu verzichten und dieses nicht weiterzuverwenden. Die Bundeskanzlei wird die Kantone des Consortiums bei der Weiterführung ihrer Projekte mit einem neuen System nach wie vor unterstützen.</p>
- <p>Am 12. August 2015 hat der Bundesrat auf Antrag der Bundeskanzlei beschlossen, den neun Kantonen des Consortiums keine Bewilligung zum Einsatz von E-Voting anlässlich der Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 zu erteilen. Der Berichterstattung konnte entnommen werden, dass die Consortiumkantone den Entscheid des Bundesrates heftig kritisierten und die Beurteilung der Bundeskanzlei betreffend Risiken der Stimmgeheimnisverletzung nicht teilten. Als Folge dieses Bundesratsentscheids wird sich das Consortium gemäss letztwöchiger Medienberichterstattung auflösen. Der Entscheid ist ein deutlicher Rückschritt bei der Weiterentwicklung der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten unserer Bevölkerung und insbesondere der Auslandschweizerinnen und -schweizer. Der Berichterstattung konnte ebenfalls entnommen werden, dass die Bundeskanzlei offensichtlich bereits vorgängig zur Bundesratssitzung die Consortiumkantone aufforderte, ihre Gesuche zurückzuziehen. Zugleich führte die Bundeskanzlei gemäss Medienberichterstattung im Juni ein Treffen mit der Schweizer Post durch, die in den E-Voting-"Markt" einzusteigen gedenkt. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat einer der neun Consortiumkantone sein Gesuch zur Bewilligung von E-Voting vorgängig zum Bundesratsentscheid vom 12. August 2015 zurückgezogen? </p><p>2. Über welche Mandate verfügt die Bundeskanzlei, um Verhandlungen mit Anbietern betreffend einen Einstieg in den Vote-électronique-Markt zu führen? Um welche Anbieter handelt es sich dabei? </p><p>3. Wie sieht er den weiteren Fahrplan zur Einführung von E-Voting?</p>
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