Einseitige Beiträge an Jugendorganisationen wegen sogenannten qualitativen Faktoren

ShortId
15.3942
Id
20153942
Updated
28.07.2023 05:45
Language
de
Title
Einseitige Beiträge an Jugendorganisationen wegen sogenannten qualitativen Faktoren
AdditionalIndexing
04;24;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gewährung von Finanzhilfen an private Trägerschaften zur Förderung ihrer ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG; SR 446.1) geregelt. Wie die Übersicht der für das Jahr 2015 ausgerichteten Finanzhilfen gemäss Artikel 7 Absatz 2 KJFG auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigt (<a href="http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00067/03207">http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00067/03207</a>), geht lediglich ein Fünftel des Kredits für diesen Förderartikel an Jungparteien und Bewegungen des gesamten politischen Spektrums sowie Gewerkschaften.</p><p>Das KJFG hat zum Ziel, die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung zu stärken und zu deren inhaltlicher und qualitativer Weiterentwicklung beizutragen. Zentral sind dabei die Förderung der Mitsprachemöglichkeiten und der politischen Partizipation sowie die stärkere Nutzung des integrativen Potenzials der Kinder- und Jugendarbeit. Es entspricht dem Verfassungsauftrag, dass die Angebote Kindern und Jugendlichen beider Geschlechter, der verschiedenen sozialen Lebenslagen sowie jenen mit Behinderungen offenstehen.</p><p>Ausgehend von diesen Feststellungen, können die Fragen gesamthaft wie folgt beantwortet werden:</p><p>Der Bundesrat macht gestützt auf Artikel 14 KJFG die Höhe der Finanzhilfen von quantitativen und qualitativen Faktoren abhängig. Sie werden in der Kinder- und Jugendförderungsverordnung (SR 446.11) und in den Richtlinien dazu konkretisiert. Die Höhe der Finanzhilfen richtet sich ausschliesslich an diesen Sachkriterien aus und ist in keinem Fall an eine politische oder sonstige Werthaltung gebunden (vgl. Motion Herzog 15.3866, "Einseitige Jugendbeiträge beheben").</p><p>Anhand der quantitativen Kriterien wird geprüft, ob die Organisationen genügend regelmässige Aktivitäten auf gesamtschweizerischer Ebene durchführen, die zu Subventionen berechtigen. Ergänzend werden die quantitativen Kriterien zur Bemessung der Höhe der Finanzhilfen beigezogen.</p><p>Der Gesetzgeber will auch qualitative Beurteilungsfaktoren berücksichtigen. Sie sind gemäss den Richtlinien zum KJFG zu mindestens 40 Prozent relevant. Die Darlegung von Konzepten und Strategien sowie die Beschreibung von Massnahmen zur Qualitätssicherung, zur Vernetzung mit anderen Organisationen, zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, zur Partizipation, zu den Dienstleistungen sowie zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf geben Aufschluss darüber, ob die Organisationen sich in diesen Bereichen aktiv weiterentwickeln. Der erwähnte Fragenkatalog, darin eingeschlossen Fragen in Bezug auf die Feedbackkultur, die Kommunikation, die Geschäftsstelle sowie institutionalisierte Vernetzungen, dient hierbei als Arbeitsinstrument zur Beurteilung der Gesuche. Bei der Prüfung wird eine Gesamtsicht gewonnen, und es wird berücksichtigt, dass Tätigkeiten im Rahmen der ausserschulischen Arbeit zu einem grossen Teil von nichtprofessionellen, ehrenamtlich und freiwillig tätigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erbracht werden.</p><p>Die Kriterien wurden vor der Inkraftsetzung des KJFG im Jahr 2013 mit den Betroffenen diskutiert und sind seither zweimal evaluiert worden. Beide Evaluationen ergaben, dass diese von den Jugendorganisationen als zielführend und aussagekräftig gewertet werden. Der Aufwand für die Eingabe der Gesuche hat sich gemäss den Organisationen mit der Einführung einer elektronischen Plattform verringert. Das Prüfverfahren erfordert nichtdestotrotz einen gewissen Aufwand, der sich rechtfertigt, indem so sichergestellt wird, dass die Bundesmittel im Sinne des KJFG und des Subventionsgesetzes (SR 616.1) wirkungsvoll und effizient eingesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Jugendorganisationen und Jungparteien werden vom Bund unterstützt. Eine Analyse der Beiträge zeigt aber, dass inzwischen auf stossende Weise Geld vor allem für linke Anliegen ausgegeben wird. Es scheint, je linker die Ausrichtung, desto mehr Beiträge, insbesondere bei den Jungparteien, wo anhand der Mitgliederstärke aufgezeigt werden kann, dass linke Jungparteien vergleichsweise wesentlich mehr Geld bekommen als bürgerliche Jungparteien. Anhand von sogenannten qualitativen Faktoren werden die Beiträge gewichtet.</p><p>In Bezug auf diesen Fragenkatalog über die sogenannt qualitativen Faktoren stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Was sagen Frauenquoten über die Qualität einer Jugendorganisation oder Jungpartei aus?</p><p>2. Wie wird die Feedbackkultur gemessen?</p><p>3. Was hat es mit Qualität und Effizienz zu tun, ob eine Organisation regelmässige Öffnungszeiten einer Geschäftsstelle anbietet?</p><p>4. Was sagen möglichst viele Konzepte, Strategien und nur angeblich "professionalisierte" Strukturen über die Qualität und Effizienz von Jugendorganisationen aus? Wird damit nicht unverhältnismässig Bürokratie und Papieraufwand generiert? Sollte nicht auch das für die Schweiz sehr wichtige und charakteristische Milizwesen belohnt werden? Sollten nicht auch Effizienz und Fokussierung belohnt werden?</p><p>5. Was hat es mit Qualität und Effizienz zu tun, wenn man als Jugendorganisation möglichst vernetzt und am besten noch international vernetzt ist? Sind informelle anstatt immer gleich institutionalisierte Vernetzungen nicht ebenfalls lobenswert, da sie mitunter meist auch effizienter sind?</p><p>6. Wie wird eine klare Kommunikation gemessen?</p><p>7. Es scheint so, dass, wer quantitativ mehr macht (Anlässe, Medienmitteilungen, Dienstleistungen usw.), auch mehr Geld bekommt. Was sagen die Angebotsvielfalt und die Angebotsmasse über die Qualität einer Jugendorganisation aus? Wo werden da Effizienz und Fokussierung belohnt, wenn einfach mehr Punkte im Fragenkatalog mehr Geld freisetzen?</p><p>8. Was sagt die Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderungsbedarf über die Qualität der Jugendorganisation aus? Auch hier sind die informellen, zwischenmenschlichen und oft auch lokalen Begebenheiten und Initiativen viel entscheidender als übergeordnete und vielleicht praxisferne Konzepte oder Strategien.</p>
  • Einseitige Beiträge an Jugendorganisationen wegen sogenannten qualitativen Faktoren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gewährung von Finanzhilfen an private Trägerschaften zur Förderung ihrer ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG; SR 446.1) geregelt. Wie die Übersicht der für das Jahr 2015 ausgerichteten Finanzhilfen gemäss Artikel 7 Absatz 2 KJFG auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigt (<a href="http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00067/03207">http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00067/03207</a>), geht lediglich ein Fünftel des Kredits für diesen Förderartikel an Jungparteien und Bewegungen des gesamten politischen Spektrums sowie Gewerkschaften.</p><p>Das KJFG hat zum Ziel, die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung zu stärken und zu deren inhaltlicher und qualitativer Weiterentwicklung beizutragen. Zentral sind dabei die Förderung der Mitsprachemöglichkeiten und der politischen Partizipation sowie die stärkere Nutzung des integrativen Potenzials der Kinder- und Jugendarbeit. Es entspricht dem Verfassungsauftrag, dass die Angebote Kindern und Jugendlichen beider Geschlechter, der verschiedenen sozialen Lebenslagen sowie jenen mit Behinderungen offenstehen.</p><p>Ausgehend von diesen Feststellungen, können die Fragen gesamthaft wie folgt beantwortet werden:</p><p>Der Bundesrat macht gestützt auf Artikel 14 KJFG die Höhe der Finanzhilfen von quantitativen und qualitativen Faktoren abhängig. Sie werden in der Kinder- und Jugendförderungsverordnung (SR 446.11) und in den Richtlinien dazu konkretisiert. Die Höhe der Finanzhilfen richtet sich ausschliesslich an diesen Sachkriterien aus und ist in keinem Fall an eine politische oder sonstige Werthaltung gebunden (vgl. Motion Herzog 15.3866, "Einseitige Jugendbeiträge beheben").</p><p>Anhand der quantitativen Kriterien wird geprüft, ob die Organisationen genügend regelmässige Aktivitäten auf gesamtschweizerischer Ebene durchführen, die zu Subventionen berechtigen. Ergänzend werden die quantitativen Kriterien zur Bemessung der Höhe der Finanzhilfen beigezogen.</p><p>Der Gesetzgeber will auch qualitative Beurteilungsfaktoren berücksichtigen. Sie sind gemäss den Richtlinien zum KJFG zu mindestens 40 Prozent relevant. Die Darlegung von Konzepten und Strategien sowie die Beschreibung von Massnahmen zur Qualitätssicherung, zur Vernetzung mit anderen Organisationen, zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, zur Partizipation, zu den Dienstleistungen sowie zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf geben Aufschluss darüber, ob die Organisationen sich in diesen Bereichen aktiv weiterentwickeln. Der erwähnte Fragenkatalog, darin eingeschlossen Fragen in Bezug auf die Feedbackkultur, die Kommunikation, die Geschäftsstelle sowie institutionalisierte Vernetzungen, dient hierbei als Arbeitsinstrument zur Beurteilung der Gesuche. Bei der Prüfung wird eine Gesamtsicht gewonnen, und es wird berücksichtigt, dass Tätigkeiten im Rahmen der ausserschulischen Arbeit zu einem grossen Teil von nichtprofessionellen, ehrenamtlich und freiwillig tätigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erbracht werden.</p><p>Die Kriterien wurden vor der Inkraftsetzung des KJFG im Jahr 2013 mit den Betroffenen diskutiert und sind seither zweimal evaluiert worden. Beide Evaluationen ergaben, dass diese von den Jugendorganisationen als zielführend und aussagekräftig gewertet werden. Der Aufwand für die Eingabe der Gesuche hat sich gemäss den Organisationen mit der Einführung einer elektronischen Plattform verringert. Das Prüfverfahren erfordert nichtdestotrotz einen gewissen Aufwand, der sich rechtfertigt, indem so sichergestellt wird, dass die Bundesmittel im Sinne des KJFG und des Subventionsgesetzes (SR 616.1) wirkungsvoll und effizient eingesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Jugendorganisationen und Jungparteien werden vom Bund unterstützt. Eine Analyse der Beiträge zeigt aber, dass inzwischen auf stossende Weise Geld vor allem für linke Anliegen ausgegeben wird. Es scheint, je linker die Ausrichtung, desto mehr Beiträge, insbesondere bei den Jungparteien, wo anhand der Mitgliederstärke aufgezeigt werden kann, dass linke Jungparteien vergleichsweise wesentlich mehr Geld bekommen als bürgerliche Jungparteien. Anhand von sogenannten qualitativen Faktoren werden die Beiträge gewichtet.</p><p>In Bezug auf diesen Fragenkatalog über die sogenannt qualitativen Faktoren stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Was sagen Frauenquoten über die Qualität einer Jugendorganisation oder Jungpartei aus?</p><p>2. Wie wird die Feedbackkultur gemessen?</p><p>3. Was hat es mit Qualität und Effizienz zu tun, ob eine Organisation regelmässige Öffnungszeiten einer Geschäftsstelle anbietet?</p><p>4. Was sagen möglichst viele Konzepte, Strategien und nur angeblich "professionalisierte" Strukturen über die Qualität und Effizienz von Jugendorganisationen aus? Wird damit nicht unverhältnismässig Bürokratie und Papieraufwand generiert? Sollte nicht auch das für die Schweiz sehr wichtige und charakteristische Milizwesen belohnt werden? Sollten nicht auch Effizienz und Fokussierung belohnt werden?</p><p>5. Was hat es mit Qualität und Effizienz zu tun, wenn man als Jugendorganisation möglichst vernetzt und am besten noch international vernetzt ist? Sind informelle anstatt immer gleich institutionalisierte Vernetzungen nicht ebenfalls lobenswert, da sie mitunter meist auch effizienter sind?</p><p>6. Wie wird eine klare Kommunikation gemessen?</p><p>7. Es scheint so, dass, wer quantitativ mehr macht (Anlässe, Medienmitteilungen, Dienstleistungen usw.), auch mehr Geld bekommt. Was sagen die Angebotsvielfalt und die Angebotsmasse über die Qualität einer Jugendorganisation aus? Wo werden da Effizienz und Fokussierung belohnt, wenn einfach mehr Punkte im Fragenkatalog mehr Geld freisetzen?</p><p>8. Was sagt die Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderungsbedarf über die Qualität der Jugendorganisation aus? Auch hier sind die informellen, zwischenmenschlichen und oft auch lokalen Begebenheiten und Initiativen viel entscheidender als übergeordnete und vielleicht praxisferne Konzepte oder Strategien.</p>
    • Einseitige Beiträge an Jugendorganisationen wegen sogenannten qualitativen Faktoren

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