Gewalt im Alter verhindern
- ShortId
-
15.3945
- Id
-
20153945
- Updated
-
25.06.2025 00:19
- Language
-
de
- Title
-
Gewalt im Alter verhindern
- AdditionalIndexing
-
1216;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gewalt im Alter ist ein Thema, über das kaum gesprochen wird. Offizielle Zahlen gibt es nicht, die Dunkelziffer ist hoch. Angehörige oder Betreuende können mit der Pflege von Pflegebedürftigen überfordert sein, vor allem wenn sie der gleichen Generation angehören. Die Gewalt kann sich physisch und psychisch zeigen. Psychische Gewalt geschieht oft subtil und ist von aussen kaum wahrnehmbar. Auf der anderen Seite sind auch Vernachlässigung oder Diskriminierung von alten Menschen an der Tagesordnung. Auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit kann als eine Form der Gewalt bezeichnet werden. Der Bundesrat soll deshalb einen Bericht erstellen, in welchem er das Ausmass der Gewalt im Alter aufzeigt. Aufgrund dieser Grundlage ist der Bundesrat aufgefordert, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.</p>
- <p>Gewaltanwendung und Misshandlungen gegenüber Menschen, unabhängig von ihrem Alter, sind für den Bundesrat nicht tolerierbar. Gerade ältere Menschen können aufgrund ihrer altersbedingten Einschränkungen besonders verletzlich sein. Untersuchungen, die dieses Phänomen ausleuchten, liegen bereits vor, so die Studie "Schutz in der häuslichen Betreuung alter Menschen", welche von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften im Juni 2015 publiziert wurde. Darin werden die möglichen Konfliktmuster, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Weitere Anhaltspunkte zur Problemerscheinung lassen sich aus der polizeilichen Kriminalstatistik ableiten. Für das Jahr 2014 sind in der Altersgruppe der über 60-Jährigen 4,5 Prozent als Opfer von registrierten Straftaten häuslicher Gewalt und geschädigte Personen betroffen.</p><p>Gleichzeitig ist analog zur Antwort des Bundesrates auf die Motion Glanzmann 15.3946, "Gewalt im Alter enttabuisieren", darauf zu verweisen, dass bereits verschiedene Fach- und Anlaufstellen bestehen, die sich mit der Thematik befassen und kompetent dazu Auskunft geben können. Dazu zählen die von Bundesseite unterstützten gesamtschweizerischen Altersorganisationen wie Pro Senectute Schweiz, der Spitex-Verband oder Curaviva, die ihrerseits die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter mittragen. Auf Bundesebene hat der Bundesrat am 5. Dezember 2014 einen Bericht zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden und betreuenden Angehörigen verabschiedet. Es sollen die Rahmenbedingungen so verbessert werden, dass diese sich langfristig engagieren können, ohne sich zu überfordern.</p><p>Zudem ist darauf zu verweisen, dass der Bundesrat die Verstärkung von Massnahmen zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt plant. So hat er am 7. Oktober 2015 zwei Vernehmlassungsvorlagen verabschiedet (<a href="http://www.bj.admin.ch">www.bj.admin.ch</a> > Aktuell > News > 07.10.2015 > Schutz vor häuslicher Gewalt soll ausgebaut werden). Mit Änderungen im Zivil- und Strafrecht sollen Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser geschützt werden. Gleichzeitig verfolgt er die Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarates, die insbesondere die Verhinderung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt bezweckt. Dazu gehört auch die Gewalt zwischen Generationen, welche Misshandlungen gegenüber älteren Menschen einschliesst. Die Konvention enthält Bestimmungen über die Prävention und den Opferschutz, insbesondere betreffend die Einrichtung einer kostenlosen, landesweiten vertraulichen, anonymen sowie täglich rund um die Uhr erreichbaren Telefonberatung für Opfer aller Formen von Gewalt.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Bericht in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", vom 27. Februar 2013 hat der Bundesrat zusammen mit den Kantonen die Einrichtung einer einheitlichen Telefonnummer für die Opferhilfe zu prüfen ins Auge gefasst, um den Zugang zur Opferhilfe zu erleichtern. Machbarkeit und Kosten sollen in nächster Zeit vertieft untersucht werden.</p><p>Auf verschiedenen Ebenen gehen die zuständigen Akteure bereits heute die Anliegen des Postulates an. Der Bundesrat erachtet es deshalb für nicht notwendig, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen umfassenden Bericht zum Thema "Gewalt im Alter" vorzulegen.</p>
- Gewalt im Alter verhindern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gewalt im Alter ist ein Thema, über das kaum gesprochen wird. Offizielle Zahlen gibt es nicht, die Dunkelziffer ist hoch. Angehörige oder Betreuende können mit der Pflege von Pflegebedürftigen überfordert sein, vor allem wenn sie der gleichen Generation angehören. Die Gewalt kann sich physisch und psychisch zeigen. Psychische Gewalt geschieht oft subtil und ist von aussen kaum wahrnehmbar. Auf der anderen Seite sind auch Vernachlässigung oder Diskriminierung von alten Menschen an der Tagesordnung. Auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit kann als eine Form der Gewalt bezeichnet werden. Der Bundesrat soll deshalb einen Bericht erstellen, in welchem er das Ausmass der Gewalt im Alter aufzeigt. Aufgrund dieser Grundlage ist der Bundesrat aufgefordert, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.</p>
- <p>Gewaltanwendung und Misshandlungen gegenüber Menschen, unabhängig von ihrem Alter, sind für den Bundesrat nicht tolerierbar. Gerade ältere Menschen können aufgrund ihrer altersbedingten Einschränkungen besonders verletzlich sein. Untersuchungen, die dieses Phänomen ausleuchten, liegen bereits vor, so die Studie "Schutz in der häuslichen Betreuung alter Menschen", welche von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften im Juni 2015 publiziert wurde. Darin werden die möglichen Konfliktmuster, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Weitere Anhaltspunkte zur Problemerscheinung lassen sich aus der polizeilichen Kriminalstatistik ableiten. Für das Jahr 2014 sind in der Altersgruppe der über 60-Jährigen 4,5 Prozent als Opfer von registrierten Straftaten häuslicher Gewalt und geschädigte Personen betroffen.</p><p>Gleichzeitig ist analog zur Antwort des Bundesrates auf die Motion Glanzmann 15.3946, "Gewalt im Alter enttabuisieren", darauf zu verweisen, dass bereits verschiedene Fach- und Anlaufstellen bestehen, die sich mit der Thematik befassen und kompetent dazu Auskunft geben können. Dazu zählen die von Bundesseite unterstützten gesamtschweizerischen Altersorganisationen wie Pro Senectute Schweiz, der Spitex-Verband oder Curaviva, die ihrerseits die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter mittragen. Auf Bundesebene hat der Bundesrat am 5. Dezember 2014 einen Bericht zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden und betreuenden Angehörigen verabschiedet. Es sollen die Rahmenbedingungen so verbessert werden, dass diese sich langfristig engagieren können, ohne sich zu überfordern.</p><p>Zudem ist darauf zu verweisen, dass der Bundesrat die Verstärkung von Massnahmen zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt plant. So hat er am 7. Oktober 2015 zwei Vernehmlassungsvorlagen verabschiedet (<a href="http://www.bj.admin.ch">www.bj.admin.ch</a> > Aktuell > News > 07.10.2015 > Schutz vor häuslicher Gewalt soll ausgebaut werden). Mit Änderungen im Zivil- und Strafrecht sollen Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser geschützt werden. Gleichzeitig verfolgt er die Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarates, die insbesondere die Verhinderung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt bezweckt. Dazu gehört auch die Gewalt zwischen Generationen, welche Misshandlungen gegenüber älteren Menschen einschliesst. Die Konvention enthält Bestimmungen über die Prävention und den Opferschutz, insbesondere betreffend die Einrichtung einer kostenlosen, landesweiten vertraulichen, anonymen sowie täglich rund um die Uhr erreichbaren Telefonberatung für Opfer aller Formen von Gewalt.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Bericht in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", vom 27. Februar 2013 hat der Bundesrat zusammen mit den Kantonen die Einrichtung einer einheitlichen Telefonnummer für die Opferhilfe zu prüfen ins Auge gefasst, um den Zugang zur Opferhilfe zu erleichtern. Machbarkeit und Kosten sollen in nächster Zeit vertieft untersucht werden.</p><p>Auf verschiedenen Ebenen gehen die zuständigen Akteure bereits heute die Anliegen des Postulates an. Der Bundesrat erachtet es deshalb für nicht notwendig, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen umfassenden Bericht zum Thema "Gewalt im Alter" vorzulegen.</p>
- Gewalt im Alter verhindern
Back to List