Fälschungen bei den Abgas- und Lärmwerten von Fahrzeugen?
- ShortId
-
15.3949
- Id
-
20153949
- Updated
-
28.07.2023 05:41
- Language
-
de
- Title
-
Fälschungen bei den Abgas- und Lärmwerten von Fahrzeugen?
- AdditionalIndexing
-
48;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Autokonzern Volkswagen hat in den USA vorsätzlich Abgaswerte bei mehreren Hunderttausend Fahrzeugen gefälscht und dies zugegeben. Gleiches könnte auch für VW-Fahrzeuge beziehungsweise auf Autos anderer Autohersteller in der Schweiz zutreffen. Neben der absichtlichen Fehlprogrammierung von Software und Elektronik können bei Abgastests laut Medienberichten auch verschiedene andere Tricks angewandt werden. Die Abgaswerte der Tests entsprechen damit nicht den tatsächlichen Abgasen im Fahrbetrieb. Ähnlich wie bei den Abgaswerten ist die Situation bei den Lärmwerten von Autos.</p>
- <p>1. Die Abgasemissionen und der Treibstoffverbrauch leichter Motorwagen werden mit dem "neuen europäischen Fahrzyklus" (NEFZ) ermittelt. Der NEFZ stimmt mit dem Nutzungsprofil der Kunden und Kundinnen indessen meist nicht überein, insbesondere bei Kurzstrecken- und Stadtverkehr oder starken Beschleunigungen. Die Emissionen im realen Strassenbetrieb können daher deutlich abweichen. Auch bezüglich der Geräuschemissionen bestehen Differenzen, zumal elektronische Steuerungen zulässig sind, die ausserhalb der gesetzlich definierten Messbedingungen deutlich mehr Lärm erzeugen.</p><p>2. Im Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81) ist vorgesehen, dass die jeweiligen Konformitätsbewertungen des anderen Vertragsstaates anerkannt werden, soweit die Vorschriften der beiden Vertragsstaaten als gleichwertig beurteilt wurden. Weil diese Voraussetzung erfüllt ist, hat die Schweiz unter anderem Personen- und Lieferwagen, die vollumfänglich den dafür anwendbaren harmonisierten Bestimmungen der EU entsprechen, auch in der Schweiz zum Verkehr zuzulassen. Dies schliesst auch die Verfahren zur Erhebung der Abgas- und Geräuschemissionen sowie des Treibstoffverbrauchs ein.</p><p>Im Rahmen der europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UN/ECE) wurde ein neuer, weltweit harmonisierter Fahrzyklus zur Abgas- und Verbrauchsmessung von leichten Motorwagen entwickelt (WLTC). Dieser wird den Emissionsausstoss unter realen Strassenbedingungen besser abbilden und Manipulationen erschweren. Der Fahrzyklus soll auch in der EU im Herbst 2017 eingeführt werden. Der Bundesrat beabsichtigt, das neue Verfahren zeitgleich zu übernehmen. Zusätzlich plant die EU die Einführung eines weiteren, den WLTC ergänzenden Tests, der die Messung der tatsächlich auf der Strasse ausgestossenen Schadstoffemissionen (real driving emissions, RDE) beinhaltet. Der Bundesrat beabsichtigt, auch diese Neuregelung ins Schweizer Recht zu übernehmen.</p><p>Die neuen Geräuschvorschriften der EU enthalten ein Verbot von Systemen, die ausschliesslich dem Zweck dienen, in bestimmten Fahrsituationen mehr Lärm zu erzeugen, als technisch notwendig ist. Die Vorschriften sind bereits verabschiedet und gelten für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Januar 2016. Für die Zulassung von vorher bereits typengenehmigten Neufahrzeugen gibt es Übergangsfristen. Die Schweiz führt die neuen Geräuschnormen im Gleichschritt mit der EU ein.</p><p>3. Der Bundesrat beabsichtigt, die Regelungen der EU zu übernehmen. Eigene Messungen auf dem Prüfstand sind mit einem unverhältnismässig hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.</p><p>Hingegen hat der Bund 2014 zusammen mit externen Stellen ein Projekt gestartet, um zu prüfen, ob und wie mittels Remote-Sensing-Messungen die realen NOx-Emissionen einer grossen Anzahl von Fahrzeugmodellen während dem Vorbeifahren auf einer Strasse zuverlässig gemessen werden und so auch Fahrzeugmodelle mit unerklärlich hohen NOx-Emissionen ermittelt werden können.</p><p>Lärmmessungen an Einzelfahrzeugen können durch die Polizei durchgeführt werden, hingegen besteht bisher kein Messkonzept, das Massenmessungen im rollenden Verkehr erlauben würde.</p><p>4. Gemäss Angaben der unabhängigen Nonprofitorganisation International Council on Clean Transportation (ICCT) liegt in der Realität der CO2-Ausstoss der Neuwagen um bis zu 40 Prozent höher als der im gegenwärtig noch verwendeten Testverfahren ermittelte CO2-Ausstoss. Ob die illegalen Manipulationen an Motorsteuerungen auch das CO2-Emissionsverhalten beeinflussen, steht zurzeit noch nicht fest.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die grüne Fraktion bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Entsprechen die in Tests ermittelten Abgaswerte und Lärmwerte von Autos den tatsächlichen Werten im Fahrbetrieb?</p><p>2. Wie gedenkt er angesichts des jüngsten Skandals die Prüfverfahren zur Ermittlung der Abgas- und Lärmwerte zu verbessern? Wie kann er die Testverfahren realitätsnaher gestalten?</p><p>3. Wie plant er die Kontrollen bezüglich der Abgas- und Lärmwerte auszuweiten?</p><p>4. Wie hoch schätzt er die Treibhausgasemissionen, welche durch fehlerhafte Testverfahren oder Fälschungen zusätzlich ausgestossen werden und dadurch den Klimawandel vorantreiben?</p>
- Fälschungen bei den Abgas- und Lärmwerten von Fahrzeugen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Autokonzern Volkswagen hat in den USA vorsätzlich Abgaswerte bei mehreren Hunderttausend Fahrzeugen gefälscht und dies zugegeben. Gleiches könnte auch für VW-Fahrzeuge beziehungsweise auf Autos anderer Autohersteller in der Schweiz zutreffen. Neben der absichtlichen Fehlprogrammierung von Software und Elektronik können bei Abgastests laut Medienberichten auch verschiedene andere Tricks angewandt werden. Die Abgaswerte der Tests entsprechen damit nicht den tatsächlichen Abgasen im Fahrbetrieb. Ähnlich wie bei den Abgaswerten ist die Situation bei den Lärmwerten von Autos.</p>
- <p>1. Die Abgasemissionen und der Treibstoffverbrauch leichter Motorwagen werden mit dem "neuen europäischen Fahrzyklus" (NEFZ) ermittelt. Der NEFZ stimmt mit dem Nutzungsprofil der Kunden und Kundinnen indessen meist nicht überein, insbesondere bei Kurzstrecken- und Stadtverkehr oder starken Beschleunigungen. Die Emissionen im realen Strassenbetrieb können daher deutlich abweichen. Auch bezüglich der Geräuschemissionen bestehen Differenzen, zumal elektronische Steuerungen zulässig sind, die ausserhalb der gesetzlich definierten Messbedingungen deutlich mehr Lärm erzeugen.</p><p>2. Im Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81) ist vorgesehen, dass die jeweiligen Konformitätsbewertungen des anderen Vertragsstaates anerkannt werden, soweit die Vorschriften der beiden Vertragsstaaten als gleichwertig beurteilt wurden. Weil diese Voraussetzung erfüllt ist, hat die Schweiz unter anderem Personen- und Lieferwagen, die vollumfänglich den dafür anwendbaren harmonisierten Bestimmungen der EU entsprechen, auch in der Schweiz zum Verkehr zuzulassen. Dies schliesst auch die Verfahren zur Erhebung der Abgas- und Geräuschemissionen sowie des Treibstoffverbrauchs ein.</p><p>Im Rahmen der europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UN/ECE) wurde ein neuer, weltweit harmonisierter Fahrzyklus zur Abgas- und Verbrauchsmessung von leichten Motorwagen entwickelt (WLTC). Dieser wird den Emissionsausstoss unter realen Strassenbedingungen besser abbilden und Manipulationen erschweren. Der Fahrzyklus soll auch in der EU im Herbst 2017 eingeführt werden. Der Bundesrat beabsichtigt, das neue Verfahren zeitgleich zu übernehmen. Zusätzlich plant die EU die Einführung eines weiteren, den WLTC ergänzenden Tests, der die Messung der tatsächlich auf der Strasse ausgestossenen Schadstoffemissionen (real driving emissions, RDE) beinhaltet. Der Bundesrat beabsichtigt, auch diese Neuregelung ins Schweizer Recht zu übernehmen.</p><p>Die neuen Geräuschvorschriften der EU enthalten ein Verbot von Systemen, die ausschliesslich dem Zweck dienen, in bestimmten Fahrsituationen mehr Lärm zu erzeugen, als technisch notwendig ist. Die Vorschriften sind bereits verabschiedet und gelten für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Januar 2016. Für die Zulassung von vorher bereits typengenehmigten Neufahrzeugen gibt es Übergangsfristen. Die Schweiz führt die neuen Geräuschnormen im Gleichschritt mit der EU ein.</p><p>3. Der Bundesrat beabsichtigt, die Regelungen der EU zu übernehmen. Eigene Messungen auf dem Prüfstand sind mit einem unverhältnismässig hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.</p><p>Hingegen hat der Bund 2014 zusammen mit externen Stellen ein Projekt gestartet, um zu prüfen, ob und wie mittels Remote-Sensing-Messungen die realen NOx-Emissionen einer grossen Anzahl von Fahrzeugmodellen während dem Vorbeifahren auf einer Strasse zuverlässig gemessen werden und so auch Fahrzeugmodelle mit unerklärlich hohen NOx-Emissionen ermittelt werden können.</p><p>Lärmmessungen an Einzelfahrzeugen können durch die Polizei durchgeführt werden, hingegen besteht bisher kein Messkonzept, das Massenmessungen im rollenden Verkehr erlauben würde.</p><p>4. Gemäss Angaben der unabhängigen Nonprofitorganisation International Council on Clean Transportation (ICCT) liegt in der Realität der CO2-Ausstoss der Neuwagen um bis zu 40 Prozent höher als der im gegenwärtig noch verwendeten Testverfahren ermittelte CO2-Ausstoss. Ob die illegalen Manipulationen an Motorsteuerungen auch das CO2-Emissionsverhalten beeinflussen, steht zurzeit noch nicht fest.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die grüne Fraktion bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Entsprechen die in Tests ermittelten Abgaswerte und Lärmwerte von Autos den tatsächlichen Werten im Fahrbetrieb?</p><p>2. Wie gedenkt er angesichts des jüngsten Skandals die Prüfverfahren zur Ermittlung der Abgas- und Lärmwerte zu verbessern? Wie kann er die Testverfahren realitätsnaher gestalten?</p><p>3. Wie plant er die Kontrollen bezüglich der Abgas- und Lärmwerte auszuweiten?</p><p>4. Wie hoch schätzt er die Treibhausgasemissionen, welche durch fehlerhafte Testverfahren oder Fälschungen zusätzlich ausgestossen werden und dadurch den Klimawandel vorantreiben?</p>
- Fälschungen bei den Abgas- und Lärmwerten von Fahrzeugen?
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