Massnahmen gegen den illegalen Internethandel mit bedrohten Arten

ShortId
15.3957
Id
20153957
Updated
28.07.2023 05:59
Language
de
Title
Massnahmen gegen den illegalen Internethandel mit bedrohten Arten
AdditionalIndexing
1216;15;34;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine im November 2014 veröffentlichte Studie des Internationalen Tierschutz-Fonds (Ifaw) zeigt, dass Tausende Exemplare von bedrohten Arten online verkauft werden, in der Regel ohne die notwendigen amtlichen Bewilligungen. Während des Untersuchungszeitraums von sechs Wochen wurden mehr als 30 000 geschützte Wildtiere und Wildtierprodukte in 16 Ländern, darunter Grossbritannien, Frankreich, Belgien und Deutschland, zum Verkauf angeboten. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass sich auch in der Schweiz zahlreiche ähnliche Fälle ereignen. Um zu ermitteln, wie sich die Situation in der Schweiz präsentiert, könnte entsprechendes Datenmaterial gesammelt werden, anhand dessen das wahrscheinliche Ausmass des illegalen Internethandels mit Tieren in unserem Land geklärt werden könnte. Die Schlussfolgerungen des Berichtes sind zurzeit unvollständig, da es bisher keine Studien und systematischen Beobachtungen des Schweizer Marktes gibt. Sollte die neugeschaffene Datenbasis darauf schliessen lassen, dass es auch in der Schweiz ein grosses Problem gibt, so sollten auf der Grundlage dieser Ergebnisse gezielte Massnahmen getroffen werden, um diese illegalen Aktivitäten zu bekämpfen.</p>
  • <p>Es ist davon auszugehen, dass auch in der Schweiz Exemplare geschützter Arten vielfach über das Internet angeboten werden. Die Betreiber von Handelsportalen im Internet sind für die Thematik sensibilisiert. Allerdings ist das Anbieten von Exemplaren geschützter Arten an sich nicht verboten. Strafbar macht sich hingegen, wer ein Exemplar ohne die erforderlichen Bewilligungen ein-, durch- oder ausführt. Die Angebotszahlen lassen somit nicht ohne Weiteres auf das Ausmass des illegalen Handels mit Exemplaren geschützter Arten schliessen. Im Übrigen war der Handel mit Exemplaren geschützter Arten über das Internet schon mehrfach Gegenstand von Studien. Zur Thematik wurden auch von einer Arbeitsgruppe des ständigen Ausschusses des Artenschutzübereinkommens (Cites; SR 0.453), in der die Schweiz durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vertreten ist, Empfehlungen erarbeitet. Unter anderem hat die Arbeitsgruppe die Errichtung eines Portals auf der Cites-Website vorgeschlagen, welches den Vertragsstaaten den Austausch von Informationen zum Internethandel mit geschützten Arten ermöglichen würde. Zu den Empfehlungen gehören etwa die Prüfung und Evaluation der bestehenden Massnahmen zur Kontrolle des Handels mit Exemplaren geschützter Arten sowie zur Untersuchung und Bestrafung des illegalen Handels. In der Schweiz werden die Kontrollmassnahmen durch die Eidgenössische Zollverwaltung und das BLV laufend evaluiert. Sie legen jeweils gemeinsam die Schwerpunkte der Kontrollen fest, führen Risikoanalysen durch und setzen diese um. Auch eine Überprüfung der anwendbaren Strafbestimmungen ist vorgesehen.</p><p>Eine weitere Studie zu dieser Thematik wird nicht als notwendig erachtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie durchzuführen, damit wirksame Massnahmen gegen den illegalen Internethandel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten und mit Erzeugnissen, die daraus hergestellt sind, vorgeschlagen werden können. Zu diesem Zweck muss zuerst das Ausmass dieser Aktivitäten erfasst werden, damit mögliche Massnahmen zur Bekämpfung dieser illegalen Praktiken geprüft werden können.</p>
  • Massnahmen gegen den illegalen Internethandel mit bedrohten Arten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine im November 2014 veröffentlichte Studie des Internationalen Tierschutz-Fonds (Ifaw) zeigt, dass Tausende Exemplare von bedrohten Arten online verkauft werden, in der Regel ohne die notwendigen amtlichen Bewilligungen. Während des Untersuchungszeitraums von sechs Wochen wurden mehr als 30 000 geschützte Wildtiere und Wildtierprodukte in 16 Ländern, darunter Grossbritannien, Frankreich, Belgien und Deutschland, zum Verkauf angeboten. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass sich auch in der Schweiz zahlreiche ähnliche Fälle ereignen. Um zu ermitteln, wie sich die Situation in der Schweiz präsentiert, könnte entsprechendes Datenmaterial gesammelt werden, anhand dessen das wahrscheinliche Ausmass des illegalen Internethandels mit Tieren in unserem Land geklärt werden könnte. Die Schlussfolgerungen des Berichtes sind zurzeit unvollständig, da es bisher keine Studien und systematischen Beobachtungen des Schweizer Marktes gibt. Sollte die neugeschaffene Datenbasis darauf schliessen lassen, dass es auch in der Schweiz ein grosses Problem gibt, so sollten auf der Grundlage dieser Ergebnisse gezielte Massnahmen getroffen werden, um diese illegalen Aktivitäten zu bekämpfen.</p>
    • <p>Es ist davon auszugehen, dass auch in der Schweiz Exemplare geschützter Arten vielfach über das Internet angeboten werden. Die Betreiber von Handelsportalen im Internet sind für die Thematik sensibilisiert. Allerdings ist das Anbieten von Exemplaren geschützter Arten an sich nicht verboten. Strafbar macht sich hingegen, wer ein Exemplar ohne die erforderlichen Bewilligungen ein-, durch- oder ausführt. Die Angebotszahlen lassen somit nicht ohne Weiteres auf das Ausmass des illegalen Handels mit Exemplaren geschützter Arten schliessen. Im Übrigen war der Handel mit Exemplaren geschützter Arten über das Internet schon mehrfach Gegenstand von Studien. Zur Thematik wurden auch von einer Arbeitsgruppe des ständigen Ausschusses des Artenschutzübereinkommens (Cites; SR 0.453), in der die Schweiz durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vertreten ist, Empfehlungen erarbeitet. Unter anderem hat die Arbeitsgruppe die Errichtung eines Portals auf der Cites-Website vorgeschlagen, welches den Vertragsstaaten den Austausch von Informationen zum Internethandel mit geschützten Arten ermöglichen würde. Zu den Empfehlungen gehören etwa die Prüfung und Evaluation der bestehenden Massnahmen zur Kontrolle des Handels mit Exemplaren geschützter Arten sowie zur Untersuchung und Bestrafung des illegalen Handels. In der Schweiz werden die Kontrollmassnahmen durch die Eidgenössische Zollverwaltung und das BLV laufend evaluiert. Sie legen jeweils gemeinsam die Schwerpunkte der Kontrollen fest, führen Risikoanalysen durch und setzen diese um. Auch eine Überprüfung der anwendbaren Strafbestimmungen ist vorgesehen.</p><p>Eine weitere Studie zu dieser Thematik wird nicht als notwendig erachtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie durchzuführen, damit wirksame Massnahmen gegen den illegalen Internethandel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten und mit Erzeugnissen, die daraus hergestellt sind, vorgeschlagen werden können. Zu diesem Zweck muss zuerst das Ausmass dieser Aktivitäten erfasst werden, damit mögliche Massnahmen zur Bekämpfung dieser illegalen Praktiken geprüft werden können.</p>
    • Massnahmen gegen den illegalen Internethandel mit bedrohten Arten

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